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Alt 22.04.2002, 11:19
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boatman boatman ist offline
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Standard Zulassungsverordnung EN 301178

Moin, Moin,

gibt´s einen Link zur i. B. genannten Zulassungsverordnung.

Ich stelle mir vor, meinem Schiffchen tät so ein Funkgerät recht gut stehen. Wegen dem Platz und so .... (205er), ist vielleicht ein Handfunkgerät gar nicht so schlecht. Soll ja jetzt auch ohne eine feste Quetsche zugelassen werden können.

Weiter interessieren würden mich auch die aktuellen Voraussetzungen zum Funken. Meine Frau hat 1993 ein "beschränkt gültiges Funk..." gemacht. Ist damit heutzutage die Teilnahme am Funk überhaupt noch möglich?

Für unseren Urlaub in Croatien, auch in Hinblick auf die Warnungen vor Schlepp-Abzockern, wäre für mich der Seefunk wichtig. Wenn man mal auf dem Rhein mithören und jemanden kurz mal zufunken könnte wäre aber auch nicht schlecht.

Was muss ich beachten. Oder soll ich vielleicht unter allen Umständen zusehen, dass ich eine feste Quetsche installiere?
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Gruß, Thomas
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