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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Eine Frage stellt sich mir:
Hier (PaidLink)wird in einem Verkaufsinserat u.a. behauptet, dass bei dem Sportbootführerschein "See" alle 2 Jahre ein Sehtest absolviert werden müßte, ansonsten würde der Schein seine Gültigkeit verlieren. Ich habe von solch einer Untersuchung bislang nichts gehört und kann dazu auch nirgends etwas finden. Das ab 50 z.B. der LKW-Führerschein mit ärztlichen Untersuchungsergebnissen verlängert werden muß (und sinnvollerweise auch sollte), ist mir bekannt, aber der Sportbootführerschein ? ![]() Ich glaube eher, hier wird als Verkaufsgrund für Nichtwissende ein Argumentatiosgebilde gestrickt...
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Gruß Heinz, ![]() |
#2
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Moin,
vielleicht hat er ja eine behördliche Auflage zu erfüllen. Normalerweise ist kein Sehtest vorgeschrieben. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord. |
#3
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Das ist richtig, wenn man eine Sehschwäche hat,die nicht zu 100% durch eine Brille ausgeglichen werden kann.
Der große Nachteil dabei ist, dass nach wenigen Untersuchungen der Schein voll mit den Stempeln ist und man einen neuen Führerschein beantragen muss. Kostet immer einiges. ![]() Warum man sich nicht damit zufrieden gibt, dass das Attest über die Nachuntersuchung einfach mitgeführt wird, verstehe ich nicht. ![]()
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Gruß Karl-Heinz ![]() Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. ![]() Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ Geändert von nordic (13.03.2015 um 09:01 Uhr)
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#4
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![]() Zitat:
"4.2.3 Auflagen bei Erfüllung der Mindestanforderungen Werden von einem Bewerber nur die Mindestanforderungen nach ... erreicht, so ist ihm die Auflage zu erteilen, durch eine im Abstand von 2 Jahren durchzuführende augenärztliche Wiederholungsuntersuchung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen nach ... noch vorliegen. " Das ist nicht der Regelfall. Normalerweise bekommt man den SBF unbefristet oder mit einer Eintragung "Eine Sehhilfe mit Sicherung ist zu tragen, Ersatz ist mitzuführen"
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Liebe Grüße Mattze
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#5
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Hallo
ich habe gerade meinen alten Sportbootführerschein See umschreiben lassen. Es wurde nur nach dem Personalausweis gefragt nicht nach einem Sehtest. der alte Führerschein war 1981 ausgestellt. Also nein Gruß Norbert |
#6
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![]() Zitat:
Gruß Wilfried
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Unser Boot ist ein grosses Loch im Wasser, in das wir unser ganzes Geld werfen ![]()
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#7
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dachte ich es mir doch...
![]() Was die Leute sich so alles ausdenken ![]() ![]()
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Gruß Heinz, ![]()
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#8
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Deshalb mache ich um Inserate, in denen die Gründe der Veräußerung vornean genannt werden, regelmäßig einen Bogen. Zumal, wenn diese den Preis rechtfertigen sollen. Als Hintergrundinformation kann mann das im Verkaufsgespräch immer noch erfragen. Wenn man da keine konkrete Antwort bekommt auch gut.
Ich frage im Supermarkt auch nicht, ob die ihren Käse als altersgründen verkaufen..... |
#9
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![]() Zitat:
Dass es sich im vorliegenden Fall aber um eine "Masche" handelt, da wäre ich im Traum nicht drauf gekommen. Mir ist zwar aufgefallen, dass diese Schilderung ungewöhnlich lang war, ein Satz hätte ja gereicht, aber gerade ältere Herren neigen ja zu sehr ausführlicher Schilderung der eigenen Situation. Matthias |
#10
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Ich habe den Inserent mal angeschrieben und um aufklärung gebeten, wieso er erst in 2014 ein baugleiches Boot wegen "Wechsel" und jetzt dieses wegen "Gesundheitlichen Problemen" anbietet.
Bis jetzt steht jede Erklärung dazu aus. Aber darum ging es mir eigentlich gar nicht, die Führerschein-Nachprüfung war das Thema, und die wurde bereits in Beitrag #4 erklärt. Danke dafür.
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Gruß Heinz, ![]() |
#11
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Das macht ja die Vielfalt des BF aus und wenn die Meinungen nebeneinander stehen bleiben können, ist das auch gut so.
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#12
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![]() Zitat:
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#13
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Moin,
meinen SBF Binnen habe ich ungefähr 2000 gemacht und die genannte Auflage bekommen, also alle 2 Jahre Sehtest. Das hatte mir den Spaß gehörig verdorben, zumal ich seit 1983 uneingeschränkt Auto fahren darf. Ferner hat sich mein Sehkraft kaum verändert, außer im Nahbereich. Problem ist, dass ich nur auf einem Auge sehen kann, auf dem anderen sieht es aus wie bei "Dalli Klick" nach den ersten beiden Feldern. Das war 1983 nicht anders. Als ich damals noch ein Boot besessen habe, hatte meine Partnerin den SBF, sodass ich meinen nicht verlängert habe. Jetzt habe ich wieder Interesse an einem Boot und überlege ob ich den SBF verlängere oder mich mit 15PS begnüge. Also beim DMYV angerufen, meine Situation geschildert. Den Sehtest kann ein Optiker durchführen. Der Optiker kann mir auf dem "Ärztliches Zeugnis" Punk I 1. nur untauglich bestätigen. Hat hier Jemand diese Auflage und entsprechende Erfahrung? Vielen Dank |
#14
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Gegenfrage: Von wem hast du die Auflage bekommen? Steht die in deinem SBF oder hat dir das bloß jemand gesagt?
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#15
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![]() Zitat:
Allein sinnvoll ist die folgende Vorgehensweise: Such dir einen (oder versuche es bei mehreren) Augenärzten, die dir zwar nicht bestätigen, dass du die vollen Bedingungen erfüllst, aber bestätigen, dass allein das Tragen einer Sehhilfe ausreichend ist, um sich auf dem Wasser mit Boot zu bewegen. Sag ihm Argumente, du fährst schon ewig Boot, hast nie Probleme, Sehfähigkeit seit Jahrzehnten kaum verändert, Farbsehvermögen ist trotz Einäugigkeit super, du hast auch immer artig Brille und eine Ersatzbrille auch dabei, dauernde Kontrolluntersuchungen und Attest alle 2 Jahre sehr teuer und du gehst eh regelmäßig zum Augenarzt ... vielleicht verzichtet er auf die Auflage Kontrolluntersuchung und schreibt in das Attest, Bedingungen zwar nicht erfüllt, aber das Tragen einer Brille und Mitführen einer Ersatzbrille ist ausreichend. Dann reichst du das Attest ein und bekommst den Führerschein ohne die Auflage einer Kontrolluntersuchung. Letztlich bestimmt dein Augenarzt, welche Auflage du bekommst. Optiker kannst du dir sparen.
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#16
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Hallo zusammen,
vielen Dank für die Beiträge. Nachdem ich festgestellt habe, dass mir 15PS nicht reichen, wch war beim Augenarzt, welcher mich für geeignet hält ein Sportboot zu führen. (kostet dann ~95€) Die Sehschärfe ist nur mit Sehhilfe ausreichend (bedingt tauglich) Das Farbunterscheidungsvermögen ist ausreichend (tauglich) Weiter nichts. Da ich Auto und Motorrad fahre ist das auch i. O. Sie hat mich gleich gefragt, wie ich zu dieser Auflage gekommen bin. Ich glaube das hatte ich noch nicht erwähnt. Wenn man Probleme mit den Augen hat und dass weiß, kümmert man sich entsprechend. Auto- und Moppedschein habe ich schon seit 83 und hatte damals schon Rennereien. Damit ich bei der Untersuchung, welche üblicherweise bei dem Schulungsanbieter stattfindet nicht scheitere (was natürlich deprimierend ist), habe ich die "Frechheit" besessen, die Herrschaften der Berliner Zweigstelle des DMYV, im Jahr 2000 noch in Berlin Hermsdorf, aufzusuchen. Ich wurde dann auch sehr unhöflich empfangen und gefragt, warum ich das mit bei der Schule abklären möchte. Meine Situation hatte ich dann freundlich geschildert, bin aber irgendwie auf taube Ohren gestoßen. Das Pärchen, gibt es zum Glück nicht mehr, hat mit dann die Auflage verpasst und mir die Prüfung zusätzlich noch erschwert. Vorher hatte ich dann ein umfassendes Gutachten erstellen lassen und zur Anmeldung vorgelegt. Wie gesagt hatte ich das Bootfahren, nach Hauskauf mit Garten fern vom Wasser, abgeschrieben und den alten SBF weggeschmissen. Im neuen SBF, der letzte Woche angekommen ist, steht jetzt unter Punkt 15 Zitat Sehhilfe ist zu tragen Wdh. -Auflage gem. ärztliches Zeugnis. Mit dem Zusatz kann ich nichts anfangen, es gibt auch keine weiteren Erläuterungen. Im letzten ärztlichen Zeugnis steht nur Sehhilfe tragen. Das ist für mich selbstverständlich und auch den Augenarzt regelmäßig zu besuchen. Vielen Dank
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Gruß Ralf Heimathafen Werder-Havel ![]() |
#17
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Moin moin,
hast Du einfach nur eine Neuausstellung eines bestehenden SBF beim gleichen Verband beantragt, bei dem Du ihn früher schon einmal hattest? Dann ist die ehemals bestehende Auflage vermutlich noch in deren Daten vorhanden, und natürlich wird diese auch in den neu ausgestellten Führerschein übernommen (sprich, Du hast weiterhin entsprechend dem beim Erlangen der Fahrerlaubnis eingereichten Gutachten die Auflage, alle zwei Jahre die Tauglichkeit durch ein erneutes augenärztliches Gutachten nachzuweisen). Was Du eigentlich erreichen willst ist ja die Streichung dieser Auflage aus Deiner Fahrerlaubnis - da müßtest Du dann aber an den DMYV explizit einen Antrag darauf stellen (siehe §6 Abs. 4 SpFV) lg, justme |
#18
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Hallo justme,
im letzten ärztlich Zeugnis die als Auflage Sehhilfe tragen und nichts weiter. Ich denke auch, dass noch die Auflage aus dem Jahr 2000 verwendet wurde. Dem DMYV habe ich, auf Deinen Rat hin, eben angeschrieben. Mal gucken was passiert. Vielen Dank
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Gruß Ralf Heimathafen Werder-Havel ![]() |
#19
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Moin moin,
Zitat:
Wenn Du einfach nur einen neuen Führerschein beantragst wird der exakt so ausgestellt wie es im Fahrerlaubnisregister steht - und da dürfte bei Deinem Datensatz die entsprechende Auflage 'augenärztliches Gutachten alle zwei Jahre' halt einfach vermerkt sein. Von alleine ändert sich das nie mehr, egal wie oft Du ärztliche Gutachten einreichst - Du mußt den entsprechenden Antrag stellen und dann das beibringen, was der Verband fordert um die Auflage zu streichen. lg, justme
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#20
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Moin,
nach ewigem Hin und Her ist gestern der SBF ohne Auflagen angekommen. Für einige sicher interessant. Es gibt neue Formulare für die Beantragung. Anders als bisher, zumindest was ich weiß, steht jetzt sinngemäß drinnen, das Einäugigkeit kein Problem ist, solange das andere Auge ausreichend Sehkraft hat und ansonsten in Ordnung ist. So kann man, wenn man wiederholt ein Zeugnis einreichen muss, z. B. kostenlos zu Fielmann gehen. Ich bin selbstverständlich der Ansicht, dass man um ein Fahrzeug zu führen, ausreichend sehen können muss. Vielen Dank ![]()
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Gruß Ralf Heimathafen Werder-Havel ![]()
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#21
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Am 10.05.17 ist die "neue" Sportbootführerscheinverordnung in Kraft getreten, wo die Wiederholungsplicht des ärztlichen Zeugnisses bei eingeschränkter Sehschärfe entfallen ist.
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Gruß der Sepp __________________ ![]() Geändert von schlummschuh (27.01.2023 um 09:49 Uhr) |
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