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  #1  
Alt 11.11.2022, 16:22
Bootsschule1 Bootsschule1 ist offline
 
Registriert seit: 12.10.2022
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Standard Moin Moin aus Hamburg

Guten Tag werte Forenmitglieder,
ich freue mich, den ersten Post hier machen zu dürfen. Ich verwalte den Account von Bootsschule1 hier auf dem Board

Unser Ziel ist es, einen flexiblen & unkomplizierten Weg zum Sportbootführerschein anzubieten, und so erreichen wir besonders zeitlich Eingespannte mit unserem Angebot.

Unser Ziel ist es, Menschen zu erreichen, die sonst (zeitlich oder aus jedweden Gründen) nicht zum SBF / weiteren Befähigungsnachweisen gekommen wären. Bei Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung.

Liebe Grüße
Tina

Geändert von Bootsschule1 (11.11.2022 um 16:24 Uhr) Grund: Edit #1
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  #2  
Alt 21.11.2022, 11:20
Bootsschule1 Bootsschule1 ist offline
 
Registriert seit: 12.10.2022
Beiträge: 0
3 Danke in 2 Beiträgen
Standard

Guten Tag,

ein Update: Wir haben uns entschlossen nun auch das Bodenseeschifferpatent in unser Angebot zu integrieren.

Bei Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung.

Viele Grüße
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  #3  
Alt 21.11.2022, 12:23
Dererpel Dererpel ist offline
Cadet
 
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Beiträge: 19
Boot: CYTRA 38 Ambassador Hardtop (Diesel)
22 Danke in 11 Beiträgen
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Moin,
gehört der Funk zu den weiteren Befähigungsnachweisen?
__________________
Bevor du einen Traum verwirklichen willst, solltest du aufwachen.
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  #4  
Alt 22.11.2022, 01:03
Bootsschule1 Bootsschule1 ist offline
 
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Zitat:
Zitat von Dererpel Beitrag anzeigen
Moin,
gehört der Funk zu den weiteren Befähigungsnachweisen?
Guten Abend,
definitiv – ist aktuell in der konkreten Planung. Wir würden uns natürlich auch über weitere Anregungen und Wünsche freuen.

Viele Grüße
Tina
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  #5  
Alt 22.11.2022, 08:51
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Hallo Tina,

ich hab mir Eure Seite mal angesehen und einige Fehler gefunden, z.B.:.

Gleich der erste Satz ist unverständlich:
Der Bootsführerschein lässt dich die Welt neu zu entdecken.

Schlicht falsch/ Irreführen ist diee Aussage:
Ein weiterer großer Vorteil des Sportbootführerscheins ist, dass derjenige der ihn besitzt andere Personen auf dem Boot zum Rudergänger/Bootsführer ernennen kann, ...

Bootsführer (eigentlich Schiffsführer) und Rudergänger (Besetzung des Ruders) sind rechtlich zwei vollkommen unterschiedliche Begriffe.
Während der Rudergänger keinen SBF benötigt und vom Bootsführer bestimmt werden kann (BinSchStrO § 1.09 1.)
muss der Bootsführer (wenn vorgeschrieben) den SBF haben und wenn mehrere Personen an Bord den SBF haben, vor Antritt der Fahrt bestimmt werden (BinSchStrO § 1.02 1.).

Der deutsche Bootsführerschein ist international gültig, denn er enthält das internationale Zertifikat der UN. Du kannst ihn also problemlos auf deinen Reisen weltweit nutzen.
Ob in Kroatien, Spanien oder den USA, der Bootsführerschein ist weltweit nutzbar und eine lebenslange Investition.

Nicht Zertifikat der UN sondern konkreter Zertifikat der UNECE (UN Wirtschaftskommission für Europa)
Der deutsche Bootsführerschein wird konkret nach Resolution Nr. 40 ECE ausgestellt.
Diese Resolution wird aber weder von Spanien noch von den USA angewendet.

Allein auf dem Rhein gibt es Unterschiede, hier darf das Boot mit einem Bootsführerschein Binnen nur 15 Meter lang sein.
Der Rhein ist nicht die einzige Ausnahme, zumindest in Berlin gibt es noch einen Bereich, indem auch für <15 PS der SBF erforderlich ist (BinSchStrO § 21.24 1.).

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #6  
Alt 22.11.2022, 09:18
Bootsschule1 Bootsschule1 ist offline
 
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Hallo Tina,

ich hab mir Eure Seite mal angesehen und einige Fehler gefunden, z.B.:.

Gleich der erste Satz ist unverständlich:
Der Bootsführerschein lässt dich die Welt neu zu entdecken.

Schlicht falsch/ Irreführen ist diee Aussage:
Ein weiterer großer Vorteil des Sportbootführerscheins ist, dass derjenige der ihn besitzt andere Personen auf dem Boot zum Rudergänger/Bootsführer ernennen kann, ...

Bootsführer (eigentlich Schiffsführer) und Rudergänger (Besetzung des Ruders) sind rechtlich zwei vollkommen unterschiedliche Begriffe.
Während der Rudergänger keinen SBF benötigt und vom Bootsführer bestimmt werden kann (BinSchStrO § 1.09 1.)
muss der Bootsführer (wenn vorgeschrieben) den SBF haben und wenn mehrere Personen an Bord den SBF haben, vor Antritt der Fahrt bestimmt werden (BinSchStrO § 1.02 1.).

Der deutsche Bootsführerschein ist international gültig, denn er enthält das internationale Zertifikat der UN. Du kannst ihn also problemlos auf deinen Reisen weltweit nutzen.
Ob in Kroatien, Spanien oder den USA, der Bootsführerschein ist weltweit nutzbar und eine lebenslange Investition.

Nicht Zertifikat der UN sondern konkreter Zertifikat der UNECE (UN Wirtschaftskommission für Europa)
Der deutsche Bootsführerschein wird konkret nach Resolution Nr. 40 ECE ausgestellt.
Diese Resolution wird aber weder von Spanien noch von den USA angewendet.

Allein auf dem Rhein gibt es Unterschiede, hier darf das Boot mit einem Bootsführerschein Binnen nur 15 Meter lang sein.
Der Rhein ist nicht die einzige Ausnahme, zumindest in Berlin gibt es noch einen Bereich, indem auch für <15 PS der SBF erforderlich ist (BinSchStrO § 21.24 1.).

Gruß Lutz
Moin Lutz,
vielen Dank für dein Feedback. Ich gebe das an unsere IT-Leute weiter & werde die Themen generell nochmal den entsprechenden Personen zum Recherchieren weitergeben – es ist wichtig, dass die Informationen stimmen.

Gruß

Geändert von Bootsschule1 (22.11.2022 um 09:47 Uhr)
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  #7  
Alt 22.11.2022, 14:50
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen

Allein auf dem Rhein gibt es Unterschiede, hier darf das Boot mit einem Bootsführerschein Binnen nur 15 Meter lang sein.

Gruß Lutz
das hat sich nächstes Jahr ja auch erledigt... ab 01.04.2023 sind boote bis 20m auf dem Rhein mit SBF Binnen zulässig...
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Gruß Volker
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  #8  
Alt 22.11.2022, 16:47
Pepper Pepper ist offline
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Das Zitat ist aus dem Ursprungszusammenhang gerissen. Der zitierte Satz stammt nicht von Lutz, sondern Lutz hat seinerseits die Bootsfahrschule zitiert und darauf hingewiesen, dass es eben weiter Ausnahmen gibt. Diese Ausnahmen werden auch nach der neuen "Rhein-Regelung" (welche Lutz bekannt sein wird) weiter bestehen.
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  #9  
Alt 22.11.2022, 18:40
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
das hat sich nächstes Jahr ja auch erledigt... ab 01.04.2023 sind boote bis 20m auf dem Rhein mit SBF Binnen zulässig...
Dann warten wir mal die Änderung des § 1 der SpFV ab.

Gruß Lutz
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  #10  
Alt 22.11.2022, 18:57
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Dann warten wir mal die Änderung des § 1 der SpFV ab.

Gruß Lutz
Wird sicher geändert.( Von der Rheinkommission ist ja bereits angekündigt das die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung geändert wird) . wichtig ist das § 5 (1) nicht geändert wird
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