boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 14.08.2007, 10:38
Benutzerbild von susaone
susaone susaone ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 4
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Kündigungsfristen bei einem Bootsliegeplatz - Mietvertrag rechtens?

Seit 2000 haben wir einen Mietvertrag für einen Bootsliegeplatz. Jetzt haben wir unser Boote verkauft und stellen fest, dass eine 6monatige Kündigungsfrist zum Ablauf eines Jahres erforderlich ist. Ist dieses rechtens? Selbstverständlich werden wir versuchen mit dem Hafenbesitzer zu sprechen, aber wir wüssten gerne wie die rechtliche Situation heute ist. Vielen Dank im voraus!
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 14.08.2007, 10:40
Benutzerbild von Karlsson
Karlsson Karlsson ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 01.03.2006
Ort: bei Hannover
Beiträge: 4.257
Boot: leider zur Zeit nur das vom Nachbarn..
Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
5.802 Danke in 3.291 Beiträgen
Standard

Denke Vertrag ist Vertrag ..
Was kann der Hafenbesitzer dafür das Du Dein Boot Verkaufst...
Bei uns geht der Vertrag imme rbis zum 31.12 des Jahres.. egal wann ich den Platz miete.
__________________

By Karsten
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 14.08.2007, 10:52
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.127
Boot: Volksyacht Fishermen
44.825 Danke in 16.521 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
Bei uns geht der Vertrag immer bis zum 31.12 des Jahres.. egal wann ich den Platz miete.
Ist bei mir genauso. Kündigung bis 31.12. möglich, ansonsten automatische Verlängerung.

Was aber nur auf dem Papier steht. Ich hatte meine Kündigung (da ich das Boot dieses Jahr nicht im Wasser habe) vergessen. Unter Freunden ist alles möglich. Aber ansonsten "Vertrach is Vertrach".
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 14.08.2007, 11:11
Michael G. Michael G. ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 01.12.2003
Ort: Homburg
Beiträge: 2.362
Boot: Golfinho
1.778 Danke in 951 Beiträgen
Standard

Ein Bootsverkauf könnte aber auch eine Grundlage für eine ausserordentliche Kündigung ab sofort sein. Mal sehen, was die Juristen dazu meinen.
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 14.08.2007, 11:14
Benutzerbild von aquacan
aquacan aquacan ist offline
Captain
 
Registriert seit: 17.04.2007
Ort: Köln
Beiträge: 705
Boot: Ryds 470 HT m. Evinrude 50 PS
1.156 Danke in 473 Beiträgen
Standard

Hi,

6-monatige Kündigungsfristen sind z.B. bei gewerblichen Mietverträgen Gesetz, falls nichts anderes vertraglich vereinbart wurde..

Sie machen auch bei Liegeplatzvertägen Sinn und gelten auch für beide Seiten.
Der Mieter muss im Fall einer Kündigung genügend Zeit haben, sich einen neuen Liegeplatz suchen zu können (was je Region ohnehin schwierig sein kann) und der Vermieter im umgekehrten Fall benötigt die Zeit, einen neuen Mieter zu finden. Die Wintermonate wollen auch bezahlt sein, da die Kalkulation i.d.R. auf einem 12-monatigem Mietzins basiert.

Sind Liegeflächen in dem bestimmten Hafen Mangelware, so dürfte sich schnell ein geeigneter Nachmieter finden lassen und dann wird ein Vermieter gewöhnlich auch nicht auf der 6-monatigen Kündigungsfrist bestehen.

PS. Ein Bootsverkauf liefert auch keinen außerordentlichen Kündigungsgrund. Es bestände zudem auch die Möglichkeit einer Untervermietung.

Gruß
Justin
__________________
Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge)
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 14.08.2007, 11:18
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.127
Boot: Volksyacht Fishermen
44.825 Danke in 16.521 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von aquacan Beitrag anzeigen
PS. Ein Bootsverkauf liefert auch keinen außerordentlichen Kündigungsgrund. Es bestände zudem auch die Möglichkeit einer Untervermietung.
Hi Justin,

die Untervermietung ist z.B. bei mir vorsichtshalber ausgeschlossen. Wobei aber wie schon geschrieben im Einvernehmen alles möglich ist.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 14.08.2007, 13:54
Benutzerbild von candyman
candyman candyman ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Kreis Pinneberg
Beiträge: 89
Boot: Mayland Fisherman 16
20 Danke in 17 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von susaone Beitrag anzeigen
Seit 2000 haben wir einen Mietvertrag für einen Bootsliegeplatz. Jetzt haben wir unser Boote verkauft und stellen fest, dass eine 6monatige Kündigungsfrist zum Ablauf eines Jahres erforderlich ist. Ist dieses rechtens? Selbstverständlich werden wir versuchen mit dem Hafenbesitzer zu sprechen, aber wir wüssten gerne wie die rechtliche Situation heute ist. Vielen Dank im voraus!
Hallo, habt ihr auch das Kleingedruckte im Vertag gelesen???
__________________
Gruss Günni
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 14.08.2007, 14:02
Benutzerbild von Karlsson
Karlsson Karlsson ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 01.03.2006
Ort: bei Hannover
Beiträge: 4.257
Boot: leider zur Zeit nur das vom Nachbarn..
Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
5.802 Danke in 3.291 Beiträgen
Standard

Erst einmal ein klärendes Gespräch führen .. dann weiter sehen.
Nur wer Fragt bekommt auch eine Antwort.

Habe auch erst die "Hühner "verrückt gemacht mit meinem Nachbarn und der Hecke.. und nun ist alles gut
__________________

By Karsten
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 14.08.2007, 17:43
Benutzerbild von susaone
susaone susaone ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 4
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von candyman Beitrag anzeigen
Hallo, habt ihr auch das Kleingedruckte im Vertag gelesen???

Vielen Dank - in 2000 waren wir froh überhaupt einen Platz zu fin den.
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 14.08.2007, 20:26
Benutzerbild von 45meilen
45meilen 45meilen ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.01.2007
Ort: Schleswig Holstein, rechts unten
Beiträge: 12.884
Boot: derzeit keines
32.884 Danke in 12.388 Beiträgen
Standard

Wie schon geschrieben:
Erst mal reden dann gucken was geht.
Oft ist da auch auf Kulanz was machbar.
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 30.03.2023, 23:54
amorepersempre amorepersempre ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 05.03.2020
Ort: Hamburg
Beiträge: 84
Boot: Mariah Z 246 Talari
115 Danke in 49 Beiträgen
Standard

Moin,
ich hole dieses Thema mal hoch aus aktuellem Anlasse - alles entscheidend für die Rechtmäßigkeit langer Kündigungsfristen in AGB ist das AGB-Recht (§§ 305 ff. BGB); hier hat sich in letzter Zeit recht vieles getan; u.a. gilt bei bestimmten Dauerschuldverhältnissen eine stark verkürzte maximale Kündigungsfrist von einem Monat - ausdrücklich nur für Dienst- und Werkverträge, aber da bei einem Liegeplatz ja häufig auch Dienstleistungen mit inkludiert sind (wie zB. Rein- und rausslippen), könnte man zumindest über eine analoge Anwendung nachdenken.
Sechs Monate wären meiner Meinung nach in jedem Fall zu lang und AGB-rechtlich nicht durchsetzbar (vgl. §§ 307 ff. BGB).
PS: Edith fügt hinzu, dass wohl bei einem Liegeplatzvertrag grundsätzlich kein Mietrecht anwendbar ist, sondern wohl eher ein Lager- und Verwahrvertrag.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:34 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.