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  #1  
Alt 14.04.2023, 18:22
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Standard Wateralmanak für NL

Was muss ich neu kaufen?

Den Wateralmanak 1 und/oder den Teil 2?

Teil 1 gilt 2 Jahre? Teil 2 nur dieses Jahr?
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #2  
Alt 14.04.2023, 19:47
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Hallo Micha,

Du bist verpflichtet, in den Niederlanden die aktuelle Version des Binnenvaartpolitiereglement (BPR) mit an Bord zu führen (oder digital sofort im Zugriff zu haben).
Die zuletzt gültige Fassung ist von 2017. Wenn Du also einen Wateralmanak 1 ab 2018 besitzt, reicht der völlig aus! In den neueren Ausgaben hat sich da nichts geändert.
Evtl. gilt für das ebenfalls enthaltene 'Handboek voor de Marifonie in de Binnenvaart’ (falls Du Funk an Bord hast) eine neue Ausgabe. Das müsstest Du dann mal googeln.

Klaus
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  #3  
Alt 14.04.2023, 23:28
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Auf der Rijn (Pannerdens kanaal, Waal, Merwede) gilt das auch für RPR
Auf der Maas SGM
Usw

Vorteil Almanak 1: Dann hatt mann alles
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Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #4  
Alt 15.04.2023, 00:21
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Ja, einen Wateralmanak 1 mitzuführen ist ja vernünftig; aber die Verordnungen werden ja nur sehr selten geändert. Da benötigt man nicht jedes Jahr eine neue Ausgabe. Aber RPR könnte evtl. neu sein (15m auf 20m erhöht). Das gilt jedoch erst seit dem 1.4. Ob das dann schon in der gedruckten Ausgabe betücksichtigt ist?
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  #5  
Alt 15.04.2023, 07:22
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Reicht statt der rpr die deutsche Rheinschifffahrtspolizeiverordnung?
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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