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Alt 25.06.2023, 08:28
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Kali1337 Kali1337 ist offline
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Standard Führerscheinpflicht 15PS auf dem Rhein

Ich hatte vor 4 Wochen (Ende Mai) eine Begegnung mit der WaSchPo auf dem Rhein.

Ich war mit dem 3,20 Schlauchboot und 9,9PS unterwegs.

Die Beamten wollten von mir einen Führerschein sehen mit den Worten: "Noch brauchen Sie ja einen, bald nicht mehr!"

Nach all meinen Recherchen dazu stand in den Artikeln zb beim ADAC ( https://skipper.adac.de/2022/12/07/r...er-sportboote/ ) dass die Regelung ab dem 1.4.2023 gelockert wurde. Die Polizisten waren aber anderer Meinung....

Ich habe zwar einen Führerschein, aber hätte ich keinen (oder hätte meinen Freundin alleine eine Runde mit dem Schlauchboot drehen lassen) und ich hätte mich auf diese Angaben verlassen, wäre das ganz schön blöd ausgegangen... Kann ja auch anderen hier im Forum passieren...

Was ist denn da nun die Rechtslage und ab wann gilt das??
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  #2  
Alt 25.06.2023, 08:57
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Standard

Die Änderung am "§ 5 Besondere Regelungen" der Sportbootführerscheinverordnung ist am 14.04.2023 in Kraft getreten:
https://www.buzer.de/gesetz/12500/v2...2023-04-14.htm
__________________
Viele Grüße vom RK406,2
Ingo
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  #3  
Alt 25.06.2023, 09:49
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Kali1337 Kali1337 ist offline
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Danke Ingo,

Aber ich kann diese RheinSchRuaÄndV nur auf der von dir genannten Seite finden.
Gibt es das auch irgendwo von "offizieller" Seite?

EDIT: UPS, du hast sie ja sogar verlinkt, danke!
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  #4  
Alt 25.06.2023, 10:13
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Kali1337 Kali1337 ist offline
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Standard

Ich durchschaue natürlich diese ganzen Gesetzestexte auch nicht in so Gänze...

Die Beamten wären also bei mir im Mai im Unrecht gewesen? Wie hätte ich das vorort beweisen sollen?
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  #5  
Alt 25.06.2023, 10:16
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Zitat:
Zitat von Kali1337 Beitrag anzeigen

Die Beamten wären also bei mir im Mai im Unrecht gewesen? Wie hätte ich das vorort beweisen sollen?
Mit einem Ausdruck des Gesetzes?
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #6  
Alt 25.06.2023, 10:21
Pepper Pepper ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Kali1337 Beitrag anzeigen
... Wie hätte ich das vorort beweisen sollen?
Im Zweifelsfall nicht diskutieren sondern die Verwarnung/den Bußgeldbescheid abwarten, dort die genannten Rechtsgrundlagen überprüfen und ggf. Einspruch einlegen. Deswegen: In D würde *ich* Strafen nie vor Ort bezahlen ...
__________________
Gruß

Andreas
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  #7  
Alt 25.06.2023, 12:44
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
Im Zweifelsfall nicht diskutieren sondern die Verwarnung/den Bußgeldbescheid abwarten, dort die genannten Rechtsgrundlagen überprüfen und ggf. Einspruch einlegen. Deswegen: In D würde *ich* Strafen nie vor Ort bezahlen ...

Es geht ja nicht nur um die Strafe, sondern auch darum ob man weiterfahren darf, oder?
__________________
Gruß Richard

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Alt 25.06.2023, 14:15
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Es geht ja nicht nur um die Strafe, sondern auch darum ob man weiterfahren darf, oder?
Stimmt, ich hatte tatsächlich nur die Ahndung im Kopf, das Untersagen der Weiterfahrt wäre in diesem Fall natürlich noch interessant geworden ...
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Gruß

Andreas

Geändert von Pepper (25.06.2023 um 14:20 Uhr)
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Alt 26.06.2023, 08:58
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Standard

Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
Stimmt, ich hatte tatsächlich nur die Ahndung im Kopf, das Untersagen der Weiterfahrt wäre in diesem Fall natürlich noch interessant geworden ...
Wenn das im Raum steht, den Beamten explizit auffordern, sich eine Rückmeldung bei der Dienststelle zu holen und ihn auf die andere Sicht der Dinge hinweisen.

Gruß

Totti
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