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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 04.01.2024, 11:41
Sealord37 Sealord37 ist offline
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen

Es geht datum, dass jemand der innerots 80km/h ZU SCHNELL fährt den Lappen abgibt.

Jemand der im Ort (weil er nicht bemerkt dass er (noch) im Ort ist) 90km/h oder 100km/h fährt ist doch davon nicht betroffen.
Naja, wenn du mit 90 oder 100 innerorts erwischt wirst, ist auch hier ein Fahrverbot angesagt.

Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Ist es in D nicht auch so, dass ab einer bestimmten Geschwindigkeitsübertretung ein sofortiges Fahrverbot verhängt wird bis zur MPU wo dann die generelle Tauglichkeit und der Fs-Entzug bewertet wird?
Mir ist so,wie ab 70km/h innerorts zu viel…müsste ich aber nichmal nachlesen.
Sicher doch. Ich weiß die aktuelle Geschwindigkeit jetzt nicht, aber es kann dir bei stark überhöhter Geschwindigkeit ,eine Gefährdung im Straßenverkehr vorgeworfen werden, was dann einen Straftatbestand darstellt, der mit bis zu 5 Jahren geahndet werden kann. Nicht Führerscheinentzug, sondern Freiheitsstrafe! Das also zu den in Deutschland allzu laschen Strafen im Straßenverkehr.
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  #52  
Alt 04.01.2024, 12:00
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Naja, wenn du mit 90 oder 100 innerorts erwischt wirst, ist auch hier ein Fahrverbot angesagt.
War missverständlich- gebe ich zu.
Ich hab nicht von Fahrverbot geredet. Bei einem Fahrverbot behält das Dokument „Führerschein“ generell seine Gültigkeit, es wird dir nur das Fahren untersagt.

Mit „Lappen weg“ meine ich schon den Entzug. Das Dokument wird eingezogen und für ungültig erklärt.
Um dieses wieder zu erlangen musstbdu den yführerschein nochmal machen (fahrschule/ Prüfung) und vorher musst du deine Tauglichkeit zum Führen eines Fahrzeugs nachweisen (MPU).
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #53  
Alt 04.01.2024, 13:11
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Mit „Lappen weg“ meine ich schon den Entzug. Das Dokument wird eingezogen und für ungültig erklärt.
Um dieses wieder zu erlangen musstbdu den yführerschein nochmal machen (fahrschule/ Prüfung) und vorher musst du deine Tauglichkeit zum Führen eines Fahrzeugs nachweisen (MPU).
Nein, die Fahrschule/Prüfung musst du nicht erneut machen. Auch nicht wenn du mit 2Promille erwischt wurdest und MPU + Säuferlehrgang machen musstest.
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  #54  
Alt 04.01.2024, 13:20
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Da hast du Recht.
Man muss die Fahrerlaubnis nach dem Fahrerlaubnis-Entzug und ggf der erfolgreichen MPU kurz vor Ende der Sperrfrist neu beantragen, aber keine Prüfung(en) mehr ablegen.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #55  
Alt 05.01.2024, 08:23
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Da hast du Recht.
Man muss die Fahrerlaubnis nach dem Fahrerlaubnis-Entzug und ggf der erfolgreichen MPU kurz vor Ende der Sperrfrist neu beantragen, aber keine Prüfung(en) mehr ablegen.

In BaWü und Bayern wird der einfach "rechtzeitig" wieder zugeschickt, mit dem Hinweis, dass man eben nicht vor Ablauf der Sperrfrist wieder losfahren darf.

Hatte mal nen Geschäftskollegen (Südkoreaner) der hat´s geschafft an einem Tag sich 4 Wochen in Bayern und 4 Wochen in BaWü einzuhandeln.
In der Zeit ging der eben zurück nach Südkorea (dort hatte er ja noch nen FS).
Die Bayern waren so nett den Führerschein nach Ablauf direkt nach BaWü zum entsprechenden Landratsamt zu schicken für die 2. 4 Wochen.
Unbürokratisch
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (05.01.2024 um 08:30 Uhr)
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  #56  
Alt 05.01.2024, 11:01
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen

In BaWü und Bayern wird der einfach "rechtzeitig" wieder zugeschickt, mit dem Hinweis, dass man eben nicht vor Ablauf der Sperrfrist wieder losfahren darf.
So ist es beim Fahrverbot. Da schickst du den FS ein und erhältst ihn normalerweise 2-3 Tage vor Ablauf des Fahrverbotes zurück.

Ein FS-Entzug ist etwas anderes.
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Daniel
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