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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 08.01.2024, 10:16
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Standard Autofüherschein in EU erwerben, aber von einer Person aus Drittland, also nicht EU

Guten Morgen geschätzte BF-ler .

Ich kenne mich in diesem Gebiet absolut nicht aus und hoffe hier
Tips oder von Erfahrungen zu hören .


Ich glaube zu wissen, das, zumindest zukünftig, jeder EU-Bürger
nur noch einen Führerschein eines Landes der EU haben kann .

Mein Beispiel, vor ein paar Jahren tauschte ich die Pappe gegen Karte aus .
Und auch mein spanischer Führerschein erledigt sich 2028 .

Es wird nur noch eine einzige Karte in der EU geben .

Ist ja auch richtig so . Z.B. wegen der Alkohol-Problemfälle


Folgendes Problem :

Eine nicht EU-Person möchte in Deutschland den Führerschein erwerben,
da die Drittland-Lizenz hier nicht anerkannt wird .
Ich sehe hier persönlich kein Hexenwerk, dennoch finde ich die heutige
Durchfallquote extrem hoch . Warum auch immer .
Das ganze kostet hier zu viel Geld . Ich finde irgendwie eine Gelddruckmaschine .

Und Übersetzungen kommen auch noch hinzu .

Ich mutmaße in einigen anderen EU-Ländern sollte dies deutlich einfacher
und kostengünstiger sein .


Frage :

Könnte dann nicht meine Person z.B. in CZ oder ....... die Karte,
welche dann folglich auch hier gilt, erwerben ?


Vielleicht kann ja auch jemand von Erfahrungen berichten .


Grüße : TOMMI
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  #2  
Alt 08.01.2024, 10:46
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Wohnsitzland ist meines Wissens Führerscheinland ....

D.h als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland kannst du nicht mit einem polnischen Führerschein fahren.

Wenn der Wohnsitz außerhalb der EU wird es schwer ... Ich glaube nicht das ein nicht EU Bürger ohne Wohnsitz in der EU einen EU Führerschein machen kann ...
Er muss dann in seinem Heimatland einen internationalen Führerschein beantragen... Genau wie du oder ich wenn wir in USA Auto fahren wollen..
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 08.01.2024, 11:05
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Du kannst deinen Autoführerschein auch in Irland absolvieren. Der gilt aber dann nur für ein Jahr und muss dann hier umgeschrieben werden. Das war ein Fall aus dem Bekanntenkreis.... der hatte Alkoholprobleme...Lappen weg und in Irland einfach einen neuen gemacht. Nach dem ersten Jahr war Ende mit der irischen Pappe. Zum Glück.... der gehörte nicht in einem Auto auf die Strasse.
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Gruß
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Alt 08.01.2024, 11:09
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Zitat:
Zitat von wernerw Beitrag anzeigen
Du kannst deinen Autoführerschein auch in Irland absolvieren. Der gilt aber dann nur für ein Jahr und muss dann hier umgeschrieben werden. Das war ein Fall aus dem Bekanntenkreis.... der hatte Alkoholprobleme...Lappen weg und in Irland einfach einen neuen gemacht. Nach dem ersten Jahr war Ende mit der irischen Pappe. Zum Glück.... der gehörte nicht in einem Auto auf die Strasse.
Das war einmal auch in PL und ist nicht mehr.


Nicht EU Bürger, Wohnsitz außerhalb der EU = 1/2 Jahr fahren mit Internationalem Führerschein (max Verlängerung auf 1 Jahr).

Nicht EU Bürger, Wohnsitz in der EU = Führerschein machen im Land des Wohnsitzes.

Also müsste die Person ihren Wohnsitz (vorrübergehend) nach CZ verlagern um dort den Schein machen zu können und ihn auch in Deutschland zu nutzen.
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Alt 08.01.2024, 11:09
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Hallo Volker,

ist länger her, aber ich las mal von Deutschen Bürgern,
denen wegen Alkohol Problemen der Deutsch EU-Führerschein entzogen wurde .
Und auch eine mögliche Wiedererteilung in weiter Ferne lag .

Die haben dann in CZ die Fahrerlaubnis gemacht,
welche ebenso in der EU gilt .

Dem ist nun endlich ein Riegel vorgeschoben, meine ich .



Grüße : TOMMI
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Alt 08.01.2024, 11:12
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Hallo Volker,

ist länger her, aber ich las mal von Deutschen Bürgern,
denen wegen Alkohol Problemen der Deutsch EU-Führerschein entzogen wurde .
Und auch eine mögliche Wiedererteilung in weiter Ferne lag .

Die haben dann in CZ die Fahrerlaubnis gemacht,
welche ebenso in der EU gilt .

Dem ist nun endlich ein Riegel vorgeschoben, meine ich .



Grüße : TOMMI
Genau... Man kann nur noch dort den Führerschein machen wo der Wohnsitz ist...
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  #7  
Alt 08.01.2024, 11:16
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Erhält eine Drittland-Person einen Wohnsitz ?

A. Visum als Tourist 90 Tage

B. Visum zu Bildungszwecken 12 Monate .

C. Visum zur .... Familienzusammenführung ( Heirat z.B. ) OK, hier klar .



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  #8  
Alt 08.01.2024, 11:19
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen


Nicht EU Bürger, Wohnsitz außerhalb der EU = 1/2 Jahr fahren mit Internationalem Führerschein (max Verlängerung auf 1 Jahr).
D.h. alle Schweizer dürfen in D nur mit Internationalem Führerschein fahren?
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #9  
Alt 08.01.2024, 11:19
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Erhält eine Drittland-Person einen Wohnsitz ?

A. Visum als Tourist 90 Tage

B. Viesum zu Bildungszwecken 12 Monate .

C. Visum zur .... Familienzusammenführung ( Heirat z.B. ) OK, hier klar .



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  #10  
Alt 08.01.2024, 11:20
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
D.h. alle Schweizer dürfen in D nur mit Internationalem Führerschein fahren?
Es gibt Länder aus dehnen der Führerschein automatisch an erkannt wird
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  #11  
Alt 08.01.2024, 11:59
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Erhält eine Drittland-Person einen Wohnsitz ?

A. Visum als Tourist 90 Tage

B. Visum zu Bildungszwecken 12 Monate .

C. Visum zur .... Familienzusammenführung ( Heirat z.B. ) OK, hier klar .



Grüße : TOMMI
A: Internationaler Führerschein (gilt in Kombination mit dem Führerschein aus dem Heimatland.

B1: Siehe A
B2: Wenn jemand zu schulungsszwecken für 12 Minate in einem Land ist, dann hat er hier auch eine Wohnung/Apartmen/Pension/Hotel.
Soweit mir bekannt ist, kann man sich dort auch „anmelden“ - also eine Art Meldebescheinigung ausstellen lassen, die dann für die FS-Stelle als Wohnsitz anerkannt wird. Dazu am besten beim entsprechenden Meldestelle/Landratsamt mal anfragen.

Als ich in China war, wurde mein erster chin FS ebenfalls auf meine „anschrift“ im Hotel geschrieben, da ich die ersten Monate keine Wohnung dort hatte (der internationale FS wird in china nicht anerkannt, daher der chin FS)

C: Ja, ist klar.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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