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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 14.03.2007, 21:15
Teddy Teddy ist offline
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Standard Platz vom Bootsnamen

Hi,
wo kommt korrekt der Bootname hin? Den Namen habe ich auch schon. Das Boot soll beim WSA angemeldet werden. Damit ist der Bug mit der Kennzeinung belegt. Kommt der Name auf den Spiegel? Backbord/Mitte/Steuerbord? Mit oder ohne Ortsnamen?
Unter der Suchfunktion fand ich schon mal nichts zu diesem Thema.
Gruß
Bodo
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  #2  
Alt 14.03.2007, 21:18
Benutzerbild von Ride The Lightning
Ride The Lightning Ride The Lightning ist offline
BF Archivar
 
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Hallo Bodo,

Kennzeichen ans Heck, Name beiderseits am Bug. Entspricht den entsprechenden Paragraphen.

Gruß Lars
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Good Day To Be Alive, Sir

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  #3  
Alt 14.03.2007, 21:22
otok otok ist offline
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Ist am Rhein auch genau anders erlaubt
__________________
Thomas
-------------------
Gruß vom Rhein
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  #4  
Alt 14.03.2007, 21:38
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Wusste gar nicht, daß es für den Namen Vorschriften gibt.
Kennzeichen ist klar. Aber es gibt doch nichtmal die Pflicht, daß das Boot überhaupt einen Namen hat, oder? Ausnahme Tender.

Gruß Torben
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  #5  
Alt 14.03.2007, 21:44
Benutzerbild von PderSkipper
PderSkipper PderSkipper ist offline
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Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge auf den Binnenschifffahrtsstrassen
__________________
Empty your mind, be formless. Shapeless, like water.
If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot.
Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
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  #6  
Alt 14.03.2007, 21:58
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Hi Peter,

das sagt doch nichts über Namen aus, oder hab ich was überlesen?

Gruß Torben
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  #7  
Alt 14.03.2007, 22:04
Benutzerbild von PderSkipper
PderSkipper PderSkipper ist offline
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Zitat:
Zitat von GrunAIR
Hi Peter,

das sagt doch nichts über Namen aus, oder hab ich was überlesen?

Gruß Torben
Zitat:
Zitat von Teddy
Das Boot soll beim WSA angemeldet werden. Damit ist der Bug mit der Kennzeinung belegt.
Aber darüber..

Also kann er den Namen fein beidseitig aufn Bug pinseln.
__________________
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Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
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  #8  
Alt 15.03.2007, 08:09
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Seestern Seestern ist offline
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Standard Re: Platz vom Bootsnamen

Zitat:
Zitat von Teddy
Hi,
wo kommt korrekt der Bootname hin? Den Namen habe ich auch schon. Das Boot soll beim WSA angemeldet werden. Damit ist der Bug mit der Kennzeinung belegt.
[...]
Das Kennzeichen muss nicht an den Bug (s. Link). Ich habe bei dem Verdränger beides am Spiegel (Kennzeichen links, Name und darunter Hafen rechts), bei dem Trailerboot nur die Kennung links am Spiegel. Hat bisher alle WSP-Kontrollen schadlos überstanden.

Ich würde an Deiner Stelle Kennung an den Spiegel und ggfs. den Namen an den Bug (beidseitig) machen.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #9  
Alt 15.03.2007, 18:10
Teddy Teddy ist offline
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Danke,

die Möglichkeit Kennzeichnung am Heck und Name am Bug kannte ich noch garnicht. Sie gefällt mir aber sehr gut.
Bodo
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  #10  
Alt 15.03.2007, 21:11
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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genau,

es geht danach auch alles am Heck

und zwar Kennzeichen und Name und nichts am Bug.

So hab ich das bei mir gelöst,
am Heck über der Plattform, Kennzeichen an Backbord und Name an Steuerbord.

Gruss
Lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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  #11  
Alt 15.03.2007, 21:21
Benutzerbild von schnaeppchen
schnaeppchen schnaeppchen ist offline
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Zitat:
Zitat von GrunAIR
Wusste gar nicht, daß es für den Namen Vorschriften gibt.
Kennzeichen ist klar. Aber es gibt doch nichtmal die Pflicht, daß das Boot überhaupt einen Namen hat, oder? Ausnahme Tender.

Gruß Torben
Bootsname und Heimathafen sind Pflicht! Weiter sind auch nicht alle Namen erlaubt!
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Beste Grüße
Frank

Alle sagten, "das geht nicht!"
Dann kam einer, der wußte das nicht.
Der hat das dann gemacht!
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  #12  
Alt 15.03.2007, 21:38
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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@schnaeppchen :

Hi Frank,

wieso sind nicht alle namen erlaubt ?
wo steht das denn ??????????

Bei der Erteilung einer Frequenzzuteilung kann es Schwierigkeiten geben (zu Recht), wenn Du Deinem Boot einen Namen geben möchtest wie z.B. "MAYDAY" oder "PAN PAN" oder so....


Dann kriegste kein Funkrufzeichen,
aber wo steht, dass gewisse Bootsnamen (ohne Funk) verboten sind ?


Gruss
Lars
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  #13  
Alt 15.03.2007, 21:41
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Zitat:
Zitat von schnaeppchen
Bootsname und Heimathafen sind Pflicht! Weiter sind auch nicht alle Namen erlaubt!
Wo steht das
Servus Willi
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Servus Willi
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  #14  
Alt 15.03.2007, 23:59
Benutzerbild von schnaeppchen
schnaeppchen schnaeppchen ist offline
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Eben genau die erwähnten Namen, wie Pan Pan, Mayday oder auch Namen von bösen Menschen. Alle Namen die ein Behördenfahrzeug vorgaukeln könnten usw... Wir hatten mal so einen Spezialisten auf der Kieler Förde, der nannte sein Boot Falshöft. Den Namen hat er schnell wieder abgekratzt. Die Waschpo war da scheinbar recht humorbefreit.
Darüber hinaus, kann wohl jeder nach eigenem Gusto.
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Beste Grüße
Frank

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  #15  
Alt 16.03.2007, 05:36
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von schnaeppchen
...
Bootsname und Heimathafen sind Pflicht! Weiter sind auch nicht alle Namen erlaubt!
Heimathafen hatte ich noch nie am Boot. Bisher keine Probleme.

Aber wo kann man das nachlesen?

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #16  
Alt 16.03.2007, 06:18
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billi billi ist offline
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Hallo

Es gibt nur die Regelung wie im Link also Kennzeichen beiderseits am Bug oder am Heck bzw. am Spiegel. Darüberhinaus ist die mindestschriftgröße und die farbe im weitesten sinne ( Hell auf dunkel und dunkel auf Hell) vorgeschrieben.

Wo man den Bootsnahmen hinmacht ist Grundsätzlich egal. Mann kann sein Boot auch täglich umbenennen wenn man Lußt hat nur das Kennzeichen darf sich nicht verändern.
Wie mann sein Boot nennt ist bis auf wenige Ausnahmen auch egal. Diese sind im weitesten Verfassungsfeindliche oder allgemein gesetzeswidrige Namen und Namen die das Boot verwechselbar mit Behördenfahrzeugen machen. Auch geschütze Namen darf man nicht verwenden.

Ein Heimathafen muss nicht angebracht sein.


Gruß

Billi
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  #17  
Alt 16.03.2007, 08:09
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schnaeppchen schnaeppchen ist offline
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Ist eine Prüfungsfrage beim Spobo See, zumindest seinerzeit, als ich ihn gemacht habe.
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Beste Grüße
Frank

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Dann kam einer, der wußte das nicht.
Der hat das dann gemacht!
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  #18  
Alt 16.03.2007, 11:35
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Käpt´n Blaubär Käpt´n Blaubär ist offline
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Wenn ich nicht irre, ist die Angabe des Heimathafens nur bei einem Flaggenzertifikat Vorschrift

Gruß
Tom
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  #19  
Alt 16.03.2007, 11:50
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Kistenmann01 Kistenmann01 ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von schnaeppchen
Ist eine Prüfungsfrage beim Spobo See, zumindest seinerzeit, als ich ihn gemacht habe.
Und das Kennzeichen, wo und wie es anzubringen ist, ist Bestandteil der Prüfungsfragen SBF-Binnen unter Motor
__________________
Gruß, Ingo
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  #20  
Alt 16.03.2007, 11:52
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Für Binnen ist die Kennzeichnungspflichten eindeutig geregelt,
siehe Link:
http://www.boote-magazin.de/reise/rei11001b.html

Im Seebereich muss man "um die Ecke" denken,
Es gibt eine einfache, internatio*nal gebräuchliche
und akzeptierte Kennzeichnung nach dem Flaggenrecht!
Danach muss es mit Schiffsname und Heimathafen
gekennzeichnet werden!

Habe aber jetzt keine Zeit, um den § zu suchen

gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #21  
Alt 19.03.2007, 06:40
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Im §9 FlaggRG, aber danach nur für
"Ein Seeschiff, für das ein Schiffszertifikat, Schiffsvorzertifikat oder
Flaggenschein erteilt ist" vorgeschrieben.

Also für Sportboote nicht zwingend erforderlich.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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  #22  
Alt 19.03.2007, 18:15
pininfarina pininfarina ist offline
Vice Admiral
 
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Zitat:
Im Seebereich muss man "um die Ecke" denken,
Es gibt eine einfache, internatio*nal gebräuchliche
und akzeptierte Kennzeichnung nach dem Flaggenrecht!
Danach muss es mit Schiffsname und Heimathafen
gekennzeichnet werden!
Habe aber jetzt keine Zeit, um den § zu suchen
Hallo Uwe,

wenn jemand ein Flaggenzertifikat hat und auch im Binnenbereich fahren möchte, kann man es so machen:

1. Schiffsname und Heimathafen am Heck.

2. Die Zahlenkennzeichnung (für den Binnenbereich) mit dem F (für Flaggenzertifikat) am Ende, beidseitig am Bug oder Heck.

So habe ich es bei meinem Boot gemacht.

Viele Grüße von,

Wolfgang
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  #23  
Alt 21.03.2007, 12:02
GrunAIR GrunAIR ist offline
Mod a.D.
 
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16.519 Danke in 6.285 Beiträgen
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Hallo zusammen,

die Kennzeichnung mit Namen Li + Re am Rumpf und Name + Heimathafen am Heck ist für Seeschiffe vorgeschrieben.
Jetzt wäre eine Definition des Begriffes Seeschiff interessant. Alles über 15m Länge? Alles, was im Bereich der Seeschifffahrtstraßenordnung unterwegs ist? Nix gefunden...
Ich war bislang ausschließlich im Bereich See unterwegs und hatte lediglich li + re am Bug den Namen stehen - wurde nie bemängelt. Lediglich auf der Trave wurde ich beim Auslaufen auf See darauf hingewiesen, daß ich eine Flagge zu führen hätte.
Daher finde ich das hier jetzt interessant.

Gruß Torben
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