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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hi,
wo kommt korrekt der Bootname hin? Den Namen habe ich auch schon. Das Boot soll beim WSA angemeldet werden. Damit ist der Bug mit der Kennzeinung belegt. Kommt der Name auf den Spiegel? Backbord/Mitte/Steuerbord? Mit oder ohne Ortsnamen? Unter der Suchfunktion fand ich schon mal nichts zu diesem Thema. Gruß Bodo |
#2
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Hallo Bodo,
Kennzeichen ans Heck, Name beiderseits am Bug. Entspricht den entsprechenden Paragraphen. ![]() Gruß Lars
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Good Day To Be Alive, Sir ![]() |
#3
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Ist am Rhein auch genau anders erlaubt
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Thomas ------------------- Gruß vom Rhein |
#4
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Wusste gar nicht, daß es für den Namen Vorschriften gibt.
Kennzeichen ist klar. Aber es gibt doch nichtmal die Pflicht, daß das Boot überhaupt einen Namen hat, oder? Ausnahme Tender. Gruß Torben |
#5
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend. |
#6
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das sagt doch nichts über Namen aus, oder hab ich was überlesen? Gruß Torben |
#7
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Zitat:
![]() Also kann er den Namen fein beidseitig aufn Bug pinseln.
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend. |
#8
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Ich würde an Deiner Stelle Kennung an den Spiegel und ggfs. den Namen an den Bug (beidseitig) machen.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#9
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Danke,
die Möglichkeit Kennzeichnung am Heck und Name am Bug kannte ich noch garnicht. Sie gefällt mir aber sehr gut. Bodo |
#10
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genau,
es geht danach auch alles am Heck und zwar Kennzeichen und Name und nichts am Bug. So hab ich das bei mir gelöst, am Heck über der Plattform, Kennzeichen an Backbord und Name an Steuerbord. Gruss Lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#11
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Beste Grüße Frank Alle sagten, "das geht nicht!" Dann kam einer, der wußte das nicht. Der hat das dann gemacht! |
#12
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@schnaeppchen :
Hi Frank, wieso sind nicht alle namen erlaubt ? wo steht das denn ?????????? Bei der Erteilung einer Frequenzzuteilung kann es Schwierigkeiten geben (zu Recht), wenn Du Deinem Boot einen Namen geben möchtest wie z.B. "MAYDAY" oder "PAN PAN" oder so.... Dann kriegste kein Funkrufzeichen, aber wo steht, dass gewisse Bootsnamen (ohne Funk) verboten sind ? Gruss Lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#13
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![]() Zitat:
![]() Servus Willi
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Servus Willi |
#14
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Eben genau die erwähnten Namen, wie Pan Pan, Mayday oder auch Namen von bösen Menschen. Alle Namen die ein Behördenfahrzeug vorgaukeln könnten usw... Wir hatten mal so einen Spezialisten auf der Kieler Förde, der nannte sein Boot Falshöft. Den Namen hat er schnell wieder abgekratzt. Die Waschpo war da scheinbar recht humorbefreit.
Darüber hinaus, kann wohl jeder nach eigenem Gusto.
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Beste Grüße Frank Alle sagten, "das geht nicht!" Dann kam einer, der wußte das nicht. Der hat das dann gemacht! |
#15
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![]() Zitat:
![]() Aber wo kann man das nachlesen? Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#16
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Hallo
Es gibt nur die Regelung wie im Link also Kennzeichen beiderseits am Bug oder am Heck bzw. am Spiegel. Darüberhinaus ist die mindestschriftgröße und die farbe im weitesten sinne ( Hell auf dunkel und dunkel auf Hell) vorgeschrieben. Wo man den Bootsnahmen hinmacht ist Grundsätzlich egal. Mann kann sein Boot auch täglich umbenennen wenn man Lußt hat nur das Kennzeichen darf sich nicht verändern. Wie mann sein Boot nennt ist bis auf wenige Ausnahmen auch egal. Diese sind im weitesten Verfassungsfeindliche oder allgemein gesetzeswidrige Namen und Namen die das Boot verwechselbar mit Behördenfahrzeugen machen. Auch geschütze Namen darf man nicht verwenden. Ein Heimathafen muss nicht angebracht sein. Gruß Billi |
#17
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Ist eine Prüfungsfrage beim Spobo See, zumindest seinerzeit, als ich ihn gemacht habe.
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Beste Grüße Frank Alle sagten, "das geht nicht!" Dann kam einer, der wußte das nicht. Der hat das dann gemacht! |
#18
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Wenn ich nicht irre, ist die Angabe des Heimathafens nur bei einem Flaggenzertifikat Vorschrift
![]() Gruß Tom
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Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler. |
#19
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Gruß, Ingo |
#20
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Für Binnen ist die Kennzeichnungspflichten eindeutig geregelt,
siehe Link: http://www.boote-magazin.de/reise/rei11001b.html Im Seebereich muss man "um die Ecke" denken, Es gibt eine einfache, internatio*nal gebräuchliche und akzeptierte Kennzeichnung nach dem Flaggenrecht! Danach muss es mit Schiffsname und Heimathafen gekennzeichnet werden! Habe aber jetzt keine Zeit, um den § zu suchen ![]() gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#21
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Im §9 FlaggRG, aber danach nur für
"Ein Seeschiff, für das ein Schiffszertifikat, Schiffsvorzertifikat oder Flaggenschein erteilt ist" vorgeschrieben. Also für Sportboote nicht zwingend erforderlich. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#22
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![]() Zitat:
wenn jemand ein Flaggenzertifikat hat und auch im Binnenbereich fahren möchte, kann man es so machen: 1. Schiffsname und Heimathafen am Heck. 2. Die Zahlenkennzeichnung (für den Binnenbereich) mit dem F (für Flaggenzertifikat) am Ende, beidseitig am Bug oder Heck. So habe ich es bei meinem Boot gemacht. ![]() Viele Grüße von, Wolfgang |
#23
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Hallo zusammen,
die Kennzeichnung mit Namen Li + Re am Rumpf und Name + Heimathafen am Heck ist für Seeschiffe vorgeschrieben. Jetzt wäre eine Definition des Begriffes Seeschiff interessant. Alles über 15m Länge? Alles, was im Bereich der Seeschifffahrtstraßenordnung unterwegs ist? Nix gefunden... Ich war bislang ausschließlich im Bereich See unterwegs und hatte lediglich li + re am Bug den Namen stehen - wurde nie bemängelt. Lediglich auf der Trave wurde ich beim Auslaufen auf See darauf hingewiesen, daß ich eine Flagge zu führen hätte. Daher finde ich das hier jetzt interessant. Gruß Torben |
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