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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 26.08.2024, 23:12
Seadoo123 Seadoo123 ist offline
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Standard Trailer ohne Brief / ohne ZF im Fahrzeugschein

Moin Moin,



Kurze Frage.
Bin gerade dabei meinen neuen gebrauchten Trailer zu verkaufen der bei meinem neuem Boot dabei war .

Es gibt die HU und den Fahrzeugschein .
Mehr Papiere waren nicht dabei.

Im Fahrzeugschein steht : ohne ZF
Das bedeutet ohne Brief .

Wenn ich im Bett schaue findet man die Infos wie auf dem Foto .

Ich habe hier auch keinen COC Schein oder sonstiges .

Soweit ich weis , wird das COC genutzt um den Trailer das erste mal zuzulassen …

Bekommt man das COC wieder ausgehändigt oder ist das dann im System hinterlegt und für alle Zulassungsstellen sichtbar und gut ist es ?

Hier bin ich jetzt überfragt und mir total unsicher .

Wer kann mit einen Tipp geben …


Vielen Dank
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  #2  
Alt 27.08.2024, 06:15
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Sven2209 Sven2209 ist offline
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Ohne ZF heisst dann dass du zu dem Trailer dann eine ABE hast, die du zum Schein normal zusätzlich mitführen musst bei den Fahrzeugpapieren.

Bei meinem neuen Trailer 2016 haben die beim Amt einen Brief erstellt weil die einfach keine Ahnung hatten.

Bei meinen Trailer aus 2002 der beim Boot bei war, war die ABE bei, und daraufhin wurd der Fahrzeugschein ausgestellt da habe ich dann auch keine ZF.

Wenn im Schein also steht Ohne ZF benötigst du auch beim Anmelden die ABE/COC vom Hersteller.
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  #3  
Alt 27.08.2024, 07:17
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waterfront waterfront ist offline
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Oder, je nach Alter, eine Betriebserlaubnis. Ein grünes Blatt in A5 Format, oder ein graues Pappeschild. Würde so noch bis in die 2000 hinein benutzt.
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Gruß Holger
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  #4  
Alt 27.08.2024, 12:09
Kattenködel Kattenködel ist offline
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Ich wollte meinen Trailer verkaufen. Dazu habe ich meine Papiere zusammen stellen wollen. Brief und Kfz.- Schein. Aber siehe da, mein Brief fehlte. Alle Unterlagen durchsucht, stundenlang den Brief gesucht. Was blieb, hin zur Zulassungstelle und einen neuen Brief ausstellen. Dann die Überaschung: Zu dem Trailer gab es keinen Brief! Einige Zulassungstellen stellen einen Brief aus und andere nicht. Das hat mit den grünen Kennzeichen zu tun, sagte man mit.
Als ich den Trailer gekauft habe wurde er vom Händler zugelassen und mir wurden Unterlagen ausgehändigt und damit war alles in Ordnung. Es gab nur den KfZ. Schein. Das weiß man doch nach einigen Jahren nicht mehr....
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  #5  
Alt 27.08.2024, 13:34
Tinduck Tinduck ist offline
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Normalerweise gibt es eine Betriebserlaubnis des Herstellers für den Trailer. Bei mir wurde die bei der Erstzulassung vom Amt abgestempelt. Es gibt nur eine ZB Teil I, Teil II nicht.

bis denn,

Uwe
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A boat is a depression in the water lined with fiberglass into which money is poured
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  #6  
Alt 27.08.2024, 13:40
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Føx Føx ist offline
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HU und Fzg schein(a6 heftchen) sind bei mir auch das einzige, was ich habe und bisher gab es damit nirgendwo Probleme. Weder beim Tüv noch bei Polizeikontrollen.
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #7  
Alt 27.08.2024, 14:24
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justme justme ist gerade online
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Kattenködel Beitrag anzeigen
Als ich den Trailer gekauft habe wurde er vom Händler zugelassen und mir wurden Unterlagen ausgehändigt und damit war alles in Ordnung. Es gab nur den KfZ. Schein. Das weiß man doch nach einigen Jahren nicht mehr....
selbst wenn man das nicht weiß reicht doch ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I aka Fahrzeugschein dann aus - wenn da im Feld 16 'Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II' der Wert "ohne - ZF" (was im Klartext halt bedeutet "keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt, da zulassungsfreies Fahrzeug nach §3 Abs 3 FZV" um zu wissen, daß es keine ZB II geben kann.)
Das hat auch nichts damit zu tun, daß einige Zulassungsstellen einen Brief ausstellen und andere nicht sondern daß die entsprechenden Fahrzeuge nicht zum Verkehr zugelassen werden müssen (aber freiwillig können). Werden sie nicht zugelassen ist ihnen jedoch nach §4 FZV idR ein Kennzeichen zuzuteilen, was dann mangels anderer Möglichkeiten mit einer Zulassungsbescheinigung Teil I und dem entsprechenden Eintrag in dieser nachgewiesen wird.

lg, justme
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  #8  
Alt 31.08.2024, 10:13
Seadoo123 Seadoo123 ist offline
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Moin ,

Rätsel ist geklärt :

Vor 2012 gab es auch kein COC oder sonstiges .
Es gibt den Fahrzeugschein und die HU und fertig .

Es wurde mit der FA Ohlmeier Telefoniert und diese info bekommen wir …

Das war für mich auch neu aber gut, man lernt nie aus
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  #9  
Alt 31.08.2024, 10:28
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waterfront waterfront ist offline
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Zitat:
Zitat von Seadoo123 Beitrag anzeigen

Es wurde mit der FA Ohlmeier Telefoniert und diese info bekommen wir …
s
Hast du selber telefoniert, oder war das der Verkäufer?
Wie ich bereits in #3 geschrieben habe, gab es früher immer eine Betriebserlaubnis. Und ohne die, ist eine Umschreibung bei der Zulassungsbehörde problematisch.
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Gruß Holger
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  #10  
Alt 01.09.2024, 11:15
Seadoo123 Seadoo123 ist offline
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Der Vorbesitzer hatte telefoniert .
Es war noch eine Art Fahrzeugschein in weis dabei mit einer Sondererlaubnis vielleicht ist das damit gemeint
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  #11  
Alt 01.09.2024, 11:32
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waterfront waterfront ist offline
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Zitat:
Zitat von Seadoo123 Beitrag anzeigen
Der Vorbesitzer hatte telefoniert .
Es war noch eine Art Fahrzeugschein in weis dabei mit einer Sondererlaubnis vielleicht ist das damit gemeint
Yup....da haste doch das Gutachten. Und ohne sowas ist das schwierig.
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Gruß Holger
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  #12  
Alt 01.09.2024, 11:43
Seadoo123 Seadoo123 ist offline
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Ach , das Ding ist das Gutachten für die Zulassung …
Oh man oh man …. Wieso macht man nicht für jedes Fahrzeug einen Brief und fertig …

Vielen Dank
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