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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Sportbootführerschein - Traditionsschifferschein -
Hallo alle,
aus aktuellem Anlaß hier mal die Frage: Wieviel Leute darf ich mit einem Sportbootführerschein auf einem Traditionsschiff befördern? Gibt es Ausnahmen wenn alle Leute einem Verein angehören? Was ist, wenn die Leute für die Fahrt zahlen und annehmen müssen, von einem gewerblichen Schiffahrftsbetrieb transportiert zu werden? Es geht hier ausschließlich um Tagesfahrten. Anneke |
#2
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Ich glaube dann mußt Du einen Verein gründen und die Gäste zahlen für eine Tagesmitgliedschaft.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#3
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Hm
Mein Ausbilder hat mir das mal so erklärt: Der SBF ist ein reiner Sportschein und darf nur zu Sportzwecken verwendet werden! Erklärt hat er das so: Wenn dich jemand fragt, ob du ihn im Boot eine Runde zum Spaß mitnehmen kannst, darfst du das! Wenn dich jemand fragt, ob du ihn mal kurz mit deinem Boot von A nach B bringen kannst, darfst du das nicht, weil diese Fahrt eine Dienstleistung ist!! Auch wenn keine Bezahlung erfolgt! Das war aber halt nur die Erklärung meines Ausbilders! So richtig wissen tu ich nix!
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Grüße vom Pottkind Ricky |
#4
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Wenn du Geld nimmst, ist das eine Dienstleistung.
Sobald du eine Dienstleistung erbringst, ist das Gewerblich. Somit mußt du ein Gewerbeschein haben. Dann kommt Versicherung, Zulassung für das Boot usw. Aber da wissen andere mehr. Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#5
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Hallo, Anneke,
wie groß ist denn das Schiff ? Hier der Anwendungsbereich : §1 Anwendungsbereich (1) Führer von Yachten und Traditionsschiffen können als Nachweis ihrer Befähigung zum Führen dieser Fahrzeuge 1. in den Küstengewässern einen Sportseeschifferschein und 2. in der weltweiten Fahrt einen Sporthochseeschifferschein nach den Vorschriften dieser Verordnung erwerben. Traditionsschiffe mit einer Rumpflänge unter 15 -Meter und nicht mehr als 25 Personen an Bord gelten als Yachten. (2) Küstengewässer im Sinne dieser Verordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres. Die weltweite Fahrt umfaßt alle Meere. (3) Traditionsschiffe im Sinne dieser Verordnung sind Museumsschiffe und ähnliche Wasserfahrzeuge einschließlich deren Nachbauten, sofern ihr Betrieb ausschließlich ideellen Zwecken dient und die zur maritimen Traditionspflege, zu sozialen oder vergleichbaren Zwecken als Seeschiffe eingesetzt werden, wenn ihre Länge gemessen zwischen den äußersten Punkten des Vorder- und Hinterstevens (Rumpflänge) 55 Meter nicht übersteigt. (4) Führer (Schiffer) von Traditionsschiffen bis 15 Meter Rumpflänge, die mehr als 25 Personen befördern, und Schiffer von Traditionsschiffen, deren Rumpflänge 15 Meter aber nicht 25 Meter übersteigt, müssen als Nachweis ihrer Befähigung einen Sportsee- oder Sporthochseeschifferschein nach den Vorschriften dieser Verordnung erwerben. (5) Führer (Schiffer) von Traditionsschiffen, deren Rumpflänge 25 Meter, jedoch nicht 55 Meter übersteigt, müssen als Nachweis ihrer Befähigung zum Führen dieser Fahrzeuge einen Sportsee- oder Sporthochseeschifferschein mit einem entsprechenden Zusatzeintrag nach den Vorschriften dieser Verordnung erwerben. (6) Maschinisten auf Traditionsschiffen, deren Rumpflänge 25 Meter , jedoch nicht 55 Meter übersteigt, müssen als Nachweis ihrer Befähigung zum Betrieb der Maschinenanlagen dieser Fahrzeuge einen entsprechenden Zusatzeintrag in den Sportsee- oder Sporthochseeschifferschein haben oder, wenn sie diese Dokumente nicht besitzen, einen Befähigungsnachweis für Maschinisten nach den Vorschriften dieser Verordnung erwerben. Ach ja, fährst Du keine Yacht im Sinne dieser Verordnung musst Du noch die Besetztungsvorschriften beachten. viele Grüße Uli |
#6
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ich interpretiere die Vorschrifften die Uli gepostet hat so das du mit einem Traditionsschiff bis 15m 25 Personen befördern darfst und das dazu der Sportbootschein ausreicht.
Gruß Jan |
#7
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Zitat:
Gruß UWE
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dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#8
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Zitat:
Die zweite Sache ist, daß die Paxe nicht Mitglieder des Vereins sind, sondern an Bord ihre Teuros bezahlen und dann mitfahren oder das ganze Schiff von einem Auftraggeber gechartert wird.... Anneke |
#9
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Zitat:
Angestellet an Bord waren max. sieben, oder?!
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#10
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Tja - sie zahlen aber........
Anneke |
#11
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Zitat:
Siehe http://www.sbf-lehrgang.de/view_tpl1.cfm?id=8 Naja, sei es drum, nee Anneke Gruß UWE
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#12
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Stimmt Uwe,
mal sehen was Uli dazu sagt und vor allem, woher er das da oben hat...... Uli ??????? Anneke |
#13
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Hallo,
ist das ein Traditionsschiff im Sinne der Traditionsschifferverordnung ? Dann muss mindestens einer an Bord für Tagesausflüge den Sportseeschifferschein haben. Die Besatungsregeln - da war mir jetzt auch neu - schreiben bei mehr als 12 Personen einen zusätzlichen Befähigten vor. http://home.t-online.de/home/traditi...w/anlage_4.htm viele Grüße Uli |
#14
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#15
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Zitat:
aber der Sportseeschifferschein gilt doch nur für Segler, oder???? *grübel* Ich hab einen Sportseeschiffer von 1982, aber damals war das noch was anderes, glaube ich. Das Schiff hat keine Segel..... Anneke |
#16
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Hallo,
von 1982 ? da hieß das glaube ich (Sport)seeschifferzeugnis ? Konnte man sich in einer Übergangszeit mit dem Sportbootführerschein See zum Sportseeschifferschein umschreiben lassen. Diese Scheine sind meines Wissens alle für Motorboote gültig. Hast Du Dir bei http://www.gshw.de/ mal den Artikel über - März 2003 - Die Auswirkungen des neuen Sportbootbegriffs auf die Traditionsschiffe -durchgelesen ? Betrifft Euch diese Regelung ? Was ist das denn für ein Schiff ? neugierig Uli |
#17
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Hallo,
Ich habe 1991 den (ersten) Sportbootführerschein erworben. Mir wurde "damals" ebenfalls gesagt, (wie schon in einer anderen antwort zu lesen) das man 12 "Passagiere" befördern darf. Ob dies heute noch so ist weiß ich aber nicht. M.f.G. H. Bolin
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Lieber einfach und Leinen los - als komfortabel und im Hafen liegen! |
#18
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Zitat:
SSS und auch SHSS gibt es (heute) wahlweise unter Motor und unter MOtor und Segel. Nach meinem Wissen ist es so, dass auf einem gewerblich betriebenem Schiff (bin nicht ganz sicher: evtl. auch nur ein gewerblich betriebenes Ausbildungsschiff?) grundsätzlich SSS bzw. SHSS vorgeschrieben sind - der SBF See reicht in keinem Fall aus (muss trotzdem da sein, weil ohne gibts keinen SSS). Gilt natürlich nur für Schiffe unter deutscher Flagge (für diese aber auch im Ausland). Das ist der Grund, weshalb Segelschulen nur Skipper einsetzen dürfen, die nen SSS haben.... Gruß nach Norden, Friedhold
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Immer eine Handbreit Sonne zwischen den Wolken wünscht Friedhold http://www.rubin-xiv.de - die Homepage der "Rubin XIV" |
#19
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Anneke,
vielleicht hilft dir das weiter lauter §§§§§§ http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...1.01/1.01.html siehe 14. , 16. und 17. http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...9.07/9.07.html Dort ist die magische Zahl 12 aufgeführt Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
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#20
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Danke für die vielen Tipps, ich werd mich da mal in Ruhe mit befassen wenn ich wieder da bin!
Anneke |
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