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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Danke für den Tipp. Starcar könnte eine Option sein. Die haben u.a. einen Touareg. Freiburg (Abholen) und Rostock (Abgeben) könnten eine Option sein. AHK kann dazu gebucht werden. Werde das mal noch telefonisch sicherstellen.
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Infos zur Beneteau First 235 und zum Bodensee: mein-bodensee.com |
#27
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Überwiegend mit den zentralen Vermittlungen. Und mit den lokalen, mit denen ich telefoniert hatte, hatte ich den Eindruck das sie schon bemüht waren.
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...Komisch. Um welches Boot es geht, hatte ich im Eingangspost geschrieben.
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#28
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Bleibt nur noch eine vernünftige Spedition oder eben der Wasserweg...
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#29
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Bei 2,8m Breite wird eine Ausnahme genehmigung notwendig. Auch bei Privatfahrten soweit ich weiß.
Das macht es dann ohnehin kompliziert(er)…und bei Speditionen somit auch teurer.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (28.03.2025 um 05:46 Uhr) |
#30
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Du benötigst hierfür eine Überbreitengenehmigung. Dazu musst du im Antrag explizit die Kennzeichen des Zugfahrzeuges und des Trailers angeben! Das ganze macht man bei online bei " Vemags ". Es gibt eine Einzel- und eine Dauergenehmigung ( bis 3 Jahre ). Bin nun wieder bei meinem #22 Beitrag.
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Gruß Holger
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#31
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Einfach die Spedition beauftragen…
Das Auto musst man erstmal kaufen, ummelden usw. Man benötigt für die zwei Jahre Stillstand einen Stellplatz (wenn er abgemeldet werden soll, dann nen Stellplatz auf einem vom öffentlichen Straßenverkehr abgetrenntem Gelände)…jemand muss ab und zu nach dem Auto sehen (Vandalismus, Diebstahl) … usw. usf. Bootfahren ist doch ein entspannendes Hobby, demzufolge würde ich persönlich in diesem Falle mich entspannt zurücklehnen…das Geld einfach als „Kosten fürs Hobby“ abbuchen…und die Profis ans Werk lassen. Die Aussagen in meinen vorigen Posts waren alle unter der Annahme, dass das Boot uneingeschränkt trailerbar ist….das hat sich ja nun erledigt.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#32
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Es heißt ja nicht, dass es nicht trailerbar ist. Du schleifst halt mit einem Leergewicht von 2,8 Tonnen plus Trailer auf der letzten Rille der Machbarkeit.
Das Boot muss komplett leer, die Tanks müssen leer, das Klo muss leer, möglichst das Segel und so'n Zeug alles raus. Trailer wenn überhaupt nur einer aus Alu... Dann beim Fahren die kopflastigkeit und Seitenwind Empfindlichkeit, vorgegebene Fahrstrecke und Zeit. Eine Sondergenehmigung nach der anderen... Das wär mir alles zu stressig.
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#33
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Deswegen schrieb ich ja „uneingeschränkt trailerbar“.
Heißt für mich, das Anhänger und Boot ohne „nachzudenken“ einfach angekoppelt und transportiert werden können. Dass man das Boot leerräumen muss…ok…wenn man eh nen Transporter davorspannt ist das nen bissl Räummen…aber machbar. Tank leermachen…auch da kann man je nach Menge, den Sprit in Kanister umfüllen und im Zugfahrzeug mitnehmen (oder in den Tank vom Bootsnachbarn umpumpen und sich das für nen Freundschsftspreis bezahlen lassen). Wasser und Abwasser lässt sich ebenfalls leicht lösen. Bis dahin ist das alles mit „Ärmel hochkrempelm“ leicht zu lösen. Spätestens an der Stelle wo die Ausnahmegenehmigung (und damit einher die Kennzeichenbindung und ein Fahrzeugneuerwerb) kommt, stehen für mich (für mich persönlich, andere sehen das anders) der Zusatzaufwand und die Zusatz-Kosten in keinem Verhältnis mehr. Da würd ich der Spedition den Auftrag geben das Boot aufzuladen und Abfahrt. Den leeren Anhänger kann man als Winterlager-Trailer auch mit nem normalen Auto dahinbringen…im besten Fall nimmt die Spedition den auch gleich mit (aufgeladen inkl Boot, oder leer hinterherziehend…so wie die Speditionen das wollen…die machen das schon).
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#34
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Sicher. Betrachte die Strecke als Elipse, ob für den Transporter die Strecke in der Mitte oder am Anfang beginnt ist egal. Es bleibt immer die 2 fache Distanz der einfachen Strecke.
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Gruß, Jörg! |
#35
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Thema hat sich erledigt. Danke blondini für den Tipp zu Starcar.
Die haben Fahrzeuge mit 3,5 to Anhängelast als Mietfahrzeug. Habe mit denen auch heute noch telefoniert, um das sicherzustellen. Bei der Buchung über deren Internetseite kann man sogar extra noch einmal angegeben, welche Anhängelast man ziehen möchte. In dem Fall wurde es ein VW Touareg. Mit etwa 250 PS dürfte das auch gemütlich werden. An alle die gerichtet, die meinen mich mit schlauen Kommentaren belehren zu müssen: Dass man bei 2,8 m Breite eine Überbreiten-Genehmigung braucht, weiß ich schon lange. Meine Tochter arbeitet zufällig (auf dem Landratsamt) in der Behörde die u.a. solche Anträge bearbeiten, wenn es darum geht einen Transport durch den Landkreis Konstanz zu leiten. Daher weiß ich auch, dass die Genehmigung bei Vemags beantragt werden muss. Die Kurzzeitgenehmigung kostet genau so viel wie die Einzelgenehmigung und ist über eine max. Dauer von 3 Monaten gültig. Kosten unter 100 Euro (bei Festlegung der Strecke). Zum Gewicht: Ich weiß, dass das passt. Ich weiß es, weil eine gute Bekannte das gleiche Boot, mit dem gleichen Trailer vor 3 Jahren zur Silverruder nach Dänemark (Regatta rund Fyn) getrailert hat. Hatte auf der Waage 3,48 to. (mit einem Mercedes ML 420) Nebenbei: Es kursiert hier im Forum die Aussage eines Users, dass das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen auch für Fahrten mit Überbreite gültig wäre. Die Aussage kommt daher, dass er einmal eine Genehmigung mit dieser Einschränkung erhalten hat. Dabei hatte sich die Bearbeiterin auf §46 Absatz 1 Nr. 5 der Stvo bezogen. §46 der Stvo behandelt die Möglichkeiten der Ausnahmegenehmigungen In Absatz 1 Nr. 5 ist die Ausnahmegenehmigung bezügl. Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeug und Ladung festgehalten Die mögliche Ausnahmegenehmigung bezügl. Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Absatz 1 Nr. 7 festgehalten Die Nummern sind jeweils für sich einzeln zu betrachten und nicht im Kontext. Die Ausnahmegenehmigung zum Verbot von Lautsprechern (Absatz 1 Nr. 9 steht nicht im Zusammenhang zur Ausnahmegenehmigung zum Parkverbot (Absatz 1 Nr. 4). §46 Absatz 1 Nr. 7 verweist auf §30 Absatz 3. Und wie der Kollege der Bearbeiterin richtig geschrieben hat, bezieht sich dies auf Lkw mit einer Gesamtmasse von über 7,5 to und gewerbliche Fahrten. Die Bearbeiterin sollte noch einmal Nachhilfe nehmen. Da wäre ich über deren Vorgesetzten gegangen weil die Aussage schlichtweg falsch ist. Zitat:
Mir ist kein (modernes) Segelboot bekannt, dass über 24 Fuss lang ist und unter 2,55 Meter breit ist. Dir? Nebenbei: Wer sich interessiert und einen Transport anbietet, wird vielleicht kurz Google bemühen, um die Maße zu erfahren.... *lol* schön, dass du mir das alles erklärst was mir hinlänglich bekannt ist. Eine Belehrung für dich: Es gibt eine Einzel-, eine Kurzzeit und eine Dauergenehmigung.
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Infos zur Beneteau First 235 und zum Bodensee: mein-bodensee.com
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#36
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Gruß Holger
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#37
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An manche Beiträge sollte man mehrere Danke machen können.
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * ![]() ![]() |
#38
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Also.... Mein Macgregor Segelboot ist 26fuss lang. Und ist so gebaut, daß sie auch mittels See Container transportiert werden kann, also 2.30m breit. Darum kenne ich mit all den Sachen nicht aus, weil ich sie an mein Alltagsauto hängen kann.
Fand aber deine Ausführungen und v. a. die Lösung interessant.
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#39
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Danke für den Hinweis, dass ich bei Starcar schonmal kein Auto aus der Gebrauchtflotte kaufen brauche.
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#40
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In diesem Sinne: viel Erfolg!
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Gruß, Jörg Da waren sie wieder, meine drei Probleme: Vergesslichkeit, Dings und das Andere. |
#41
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Es ist (leider) immer wieder das gleiche.
„Ich brauch Hilfe, zu Hilfe, Hilfe!“ Informationen kommen immer nur bröckchenweise..in diesem Falle erst in #27, bis das Ganze rund ist. Am Ende hätten wir es doch alle wissen und/oder recherchieren müssen. Der Fragesteller weiß zum Schluss doch sowieso alles schon (und sogar viel Besser als alle anderen).
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#42
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#43
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Er hat doch Hinweise bekommen…haben ihm ja nicht gefallen oder waren angeblich nicht möglich (ich geh da nicht weiter drauf ein…hab von Mitarbeitern der Vermietungen teilweise andere Aussagen).
Dann kommen vom Fragesteller Speditionen ins Spiel die zu Hohe Preise verlangen (stellte sich ja irgendwann auch raus warum es so ist) Die Route war unklar…hat ggf enormen Einfluss auf die mögliche Vermietung (die Ostsee zieht sich von Dänemark/Schweden über Deutschland usw. bis nach Estland/Finnland sogar Russland…das schließen Vermieter tlw aus). Auch der Bodensee grenzt an drei Länder (zugegebenermaßen wenig problematisch).
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#44
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Wird es eine Foto-Story von dem Trip geben ?
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#45
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Meine Güte ... manche Foren-Granden drehen wieder ab...
![]() Ich sehe das wie kurz. Der TE hat nach nem Mietwagen mit 3,5 To Anhängelast für Oneway Bodense -> Iatsee gefragt. Und sogar dazu geschrieben, für was für ein Boot. Dann zu lamentieren, wenn nicht jeweils extrem zeitnah auf Rückfragen geantwortet wird ... muss das sein? ![]() Dass einige dann 150% Infos haben wollen, gefühlt bis hin zur Unterhosenfarbe beim Transport, verstehe ich nicht. Und dass man Ex-Mietwagen, vor allem potentielle Arbeitstiere wie große SUVs, Sprinter etc. und mit AHK, eh nur billigst oder mit hohem Risiko kaufen kann, ist ja nun auch nicht neu. Leute, es wird Frühjahr. Die graue kalte Zeit ist vorbei. Entspannt Euch, macht Eure Boote saisonklar, genießt die Sonne!
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Viele Grüße Michael |
#46
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Du musst bei allem bedenken, er hat die Frage in das Boote Forum geschrieben. Da muß man mit sowas rechnen...
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