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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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IBS und Versicherung schon bei "Kleinstbooten"?
Hallo,
benötigt man einen IBS und eine Haftpflichtversicherung eigentlich auch schon bei keinen Schlauchbooten mit 5 PS AB? Ich habe schon länger einen 5 PS AB bei mir rumstehen, den ich nie so richtig gebraucht habe. Daher habe ich mir jetzt dazu ein 2,8 Meter Schlauchboot mit Luftboden zugelegt, was ich schnell mal mitnehmen und aufbauen kann. Jetzt fiel mir aber ein, dass ich ja eigentlich einen IBS und eine Versicherung für das Boot brauche oder gibt es bei Booten bis 5 PS eine Ausnahme?
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Viele Grüße, Christian |
#2
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Hallo Christian,
1. eine Versicherungspflicht gibt es in Deutschland nicht, eine Haftpflichtversicherung ist aber sicher zu empfehlen. 2. Kleinfahrzeuge mit einer Motorleistung ab 2,21 kW = 3 PS benötigen auf Binnengewässern ein Kennzeichen. Die 5-PS-Regelung gilt für den Bootsführerschein! Das Kennzeichen ist beim WSA günstiger (18€) als der IBS, der für Auslandfahrten alle 2 Jahre kostenpflichtig verlängert werden muß. Wenn Du also einen 5-PS-Motor an Dein Boot hängst, ist es auf jeden Fall kennzeichenpflichtig. Ausgenommen wäre das Schlauchboot nur, wenn es als Beiboot dient. Dann müssen nur der Name und die Anschrift des Eigners innen oder außen angebracht sein, um es identifizieren zu können. Das trifft aber wohl bei Deinem Boot nicht zu, also Kennzeichnung mit IBS oder WSA! Gruß Wepi
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#3
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Zitat:
Hallo Christian Da Du nachfragst zähle ich Dich eher zu den verantwortungsbewussten Skippern und empfehle ebenfalls eine Hp-Versicherung. Meine kostet um die 30 Euro für das Jahr und ich bekomme damit auch die blaue Deckungskarte, die Du für Fahrten z.B. in Kroatien oder Italien unbedingt benötigst. Das kannst Du auch hier im Forum bekommen. Nein, nicht verwandt oder verschwägert, nur zufrieden. Und zum Schluss : Viel Spass mit dem neuen Boot! Grüße Joachim Geändert von elba (02.06.2007 um 06:22 Uhr)
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