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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #76  
Alt 07.10.2003, 21:49
gibsea106 gibsea106 ist offline
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Hi !

@ Crooky-Crew:
"Aber die eigene Interessen der Staaten bzw. Prüfungsorganisationen stehen da im Weg. "

Das meinte ich ja auch mit:
"Schade, daß hier Gesetze und Bürokratie die Überhand haben, und nicht das eigentliche Fachwissen... "

Und (unwichtig, aber doch):
Meines Wissens sind doch die meisten Seezeichen der einzelnen Länder gleich (zumindest habe ich noch nie ein mir Unbekanntes gesehen), beim Straßenverkehr ist das ja bekanntlich nicht so...


Liebe Grüße von Martin
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  #77  
Alt 07.10.2003, 21:55
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von KWO
Der EUROPAFÜHRERSCHEIN kann nicht kommen, weil Führerscheinrecht immer nur nationales Recht ist.
Wie immer hast selbstverständlich recht.
Aber so Beamten- bzw. Gesetzesfest , wie du es darstellst, kann ich es leider nicht.
Aber denke bitte daran, erstens kommt es anderst und zweitens als man denkt
Vielleicht erleben wir es nicht mehr, aber unsere nächste Generation.
Denk an unsere Euros ( unter Franz Josef Strauß niemals )
Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #78  
Alt 07.10.2003, 23:33
ugor ugor ist offline
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Standard Re: Nichts verwirrendes!

Zitat:
Zitat von KWO
Wenn Du hier in Deutschland gemeldet bist und hier Deinen Lebensmittelpunkt hast, dann hat Dein kroatischer Führerschein hier keine Gültigkeit mehr.
ich bin nicht ganz sicher, da in meinem kroatischen pass meine kroatische adresse vermerkt ist, ich in cro auch ganz normal unten gemeldet bin. in deren augen also 'als tourist' hier rumfahre.
Da du gesagt hast, dass Fahrerlaubniss nationale sache ist, hat 'deutschland' ja eigentlich nichts zu melden...oder?

Zitat:
Zitat von KWO
Egal ob Du die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hast, oder Deine kroatische Staatsbürgerschaft behältst. Um in deutschen Hoheitsgewässern fahren zu dürfen, müßtest Du unter den Voraussetzungen (Lebensmittelpunkt in Deutschland) den dementsprechenden amtl. deutschen SBF (Binnen und/oder See) haben.
von der logik her ja, aber s.o. die frage ist wie 'lebensmittelpunkt' beleuchtet wird.

Zitat:
Zitat von KWO
Deine Frage, ob Du hier illegal unterwegs bist, die kann ich Dir beim besten Willen nicht beantworten. Das fällt wohl unter das Meldegesetz und da kenne ich mich nicht aus
das war jetzt zwar ziemlich frech, aber dennoch ein guter konter ;)
ich sag mal danke
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mirno more, ugor
FJAKA=psihofizicko stanje prilikom teznje ni za cime.Greska zamijeniti fjaku sa lijenoscu. Fjaka je uzviseno stanje uma i tijela kojem tezi cijelo covjecanstvo.U Indiji fjaku postizu dugogodisnjim izgladnjivanjem i meditacijom,u Dalmaciji je ona Bozji dar
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  #79  
Alt 07.10.2003, 23:39
ugor ugor ist offline
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Zitat:
Zitat von gibsea106
Wenn eine Fahrerlaubnis von Deiner NATIONALITÄT oder von deinem LEBENSMITTELPUNKT abhängt, dann hat das ja wohl NICHTS mehr mit deinem eigenen Fachwissen zu tun, sondern ist reine Beamtenw.x.rei, denn Rassismus kann es ja nicht sein !
hi gibsea,

ich finde es auch putzig dass ich 'bei uns' tun und lassen kann was ich will und gefahr laufe meine 'kredibilität' durch änderung meines passes zu verlieren. ich bin mit booten aufgewachsen, seit generationen habe ich fischer in der family und salzwasser im blut, und dann gelten erfahrungen nicht mehr...das soll mal einer verstehen.
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mirno more, ugor
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  #80  
Alt 08.10.2003, 00:04
Harry Harry ist offline
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Hallo ugor (und herzlich willkommen hier im )

Zitat:
Da du gesagt hast, dass Fahrerlaubniss nationale sache ist, hat 'deutschland' ja eigentlich nichts zu melden...oder?
Wenn dein LMP in Deutschland ist, dann wirst du quasi wie ein Deutscher behandelt....und somit fällst du unter das deutsche "Scheinwesen". Damit verbunden sind die nationalen Regeln (Rechte) zum Befahren der diversen nationalen Gewässer. >>> ergo hat Germania doch was zu melden.
Ist großer Mist, aber auf staatlicher Ebene macht anscheinend jeder das, was er meint, was richtig ist. Richtlinien auf einer gesunden Basis wäre eine Lösung.....soweit isses aber (noch) nicht.
Der DSV bleibt mir die schon erwähnte Antwort auch schuldig......anscheinend haben die sich mit dieser Problematik noch nicht auseinandergesetzt.

gruß
Harry
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  #81  
Alt 08.10.2003, 08:18
fei fei ist offline
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Standard bootsscheine

guten morgen !

muss auch mal was dazu sagen.

die sogenannten amtlichen scheine egal welcher nationalität haben
ja immer nur bezug auf die jeweileigen küstengewässer des befahrenen
staates. würde man kein land anlaufen, so braucht man auch für einen
flugzeugträger keinen schein, ausser es passiert etwas !!!

als folge dann probleme mit versicherungen und seegericht.

nur als denkansatz
grüsse fei
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  #82  
Alt 08.10.2003, 08:53
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KWO KWO ist offline
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Standard Muß man auf einem Flugzeugträger eine weiße Mütze tragen?

Keinen Schein für Flugzeufträger? Da kennst Du aber Georg W. Bush noch nicht. Der würde sofort der Republik Österreich den Krieg erklären und bei Euch einmarschieren, wenn Du da irgendwo mit einem Flugzeugträger rumschwabbeln würdest. Die internationalen Gewässer sind im Moment sein persönliches Eigentum. Bildet er sich zumindest ein. Der würde Dir ganz schnell die weiße Mütze wegnehmen. Achte mal darauf.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
Jeder weit jo, wat he to doon hett.
(Richard Wossidlo über die Seenotretter)
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  #83  
Alt 08.10.2003, 09:08
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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Standard Re: bootsscheine

Zitat:
Zitat von fei
guten morgen !

muss auch mal was dazu sagen.

die sogenannten amtlichen scheine egal welcher nationalität haben
ja immer nur bezug auf die jeweileigen küstengewässer des befahrenen
staates. würde man kein land anlaufen, so braucht man auch für einen
flugzeugträger keinen schein, ausser es passiert etwas !!!

als folge dann probleme mit versicherungen und seegericht.

nur als denkansatz
grüsse fei
Ist es nicht so dass für ins dt. Seeschiffahrtsregister eingetragene Schiffe deutsche Gesetze auch außerhalb der Hoheitsgebiete an Bord gelten. Z.B. bei Waffenbesitz ist das so. Du brauchst auch auf hoher See eine WBK.
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #84  
Alt 08.10.2003, 10:25
fei fei ist offline
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Standard scheine

hallo gerd !

ich glaube nicht, dass dich der dt. gesetzgeber auf hoher see überprüfen
darf und damit seine gesetzt durchsetzen kann. klingt nach piraterie.

bei waffen an bord gilt glaube ich (wenn du weltweit unterwegs bist) immer
das gesetz des jeweiligen angelaufenen staates.

bin da aber nicht so gut informiert.

zum beitrag g.bush - kann ich nur sagen - wenn die usa einfach IHR RECHT durchsetzen und keiner macht was dagegen - dann ist das ja
schon ein bischen traurig.

angst vor einen angriff auf österreich habe ich nicht, da ja der normalsterbliche amerikaner "österreich" warscheinlich ganz wo anders
vermutet und daher ja nicht findet.

grüsse fei
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  #85  
Alt 08.10.2003, 11:04
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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hallo Fei, das mit Waffen weiß ich nun als Waffenbesitzer sicher. Es gilt dafür auf dt. Schiffen, die im dt. Seeschreg eingetragen sind deutsches Gesetz. Außerhalb der Hoheitsgewässer auschließlich. (Welches sollte auch sonst gelten)

Innerhalb der Hoheitsgewässer gilt natürlich zusätzlich regionales Recht für Waffen.

Ich habe schon öfters Waffen dabei gehabt und natürlich einklariert, was normlerweise bei Beachtung der Bestimmungen kein Problem ist.

Möchte aber hier nicht vom Thema ablenken. Ich glaube das wurde schon auch mal diskutiert.



Ventum: Du meinst wahrscheinlich diese Diskussion: http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...t=4178&start=0
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #86  
Alt 08.10.2003, 11:29
ugor ugor ist offline
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Zitat:
Zitat von Harry
Hallo ugor (und herzlich willkommen hier im )
danke

Zitat:
Zitat von Harry
Wenn dein LMP in Deutschland ist, dann wirst du quasi wie ein Deutscher behandelt....und somit fällst du unter das deutsche "Scheinwesen". Damit verbunden sind die nationalen Regeln (Rechte) zum Befahren der diversen nationalen Gewässer. >>> ergo hat Germania doch was zu melden.
die kroaten sagen das aber auch...
bei denen bin ich durch die staatsbürgerschaft an einige rechte und pflichten gebunden (wehrdienst, wahlen, führerscheine, ...)
während ich hier lt. grundgesetz kein bürger bin.

aber das hier bringt 'licht' aber keine lösung daher:
http://home.t-online.de/home/wsp.nrw.zkb/patente.htm

habe erade mit denen geredet, die wissen auch nicht so richtig...
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mirno more, ugor
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  #87  
Alt 08.10.2003, 15:28
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KWO KWO ist offline
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Standard Führerscheinrecht

Zitat:
Zitat von ugor
aber das hier bringt 'licht' aber keine lösung daher:
http://home.t-online.de/home/wsp.nrw.zkb/patente.htm
Was für Lösungen erwartest Du denn noch, nachdem auf der Seite das Führerscheinwesen ganz klar aufgezeigt wird? Polemik ist normal nicht meine Art, aber nach dem Lesen der Seite kann ich nur sagen: Den Führerschein erwerben, das mußt Du schon selbst machen. Das kann Dir nicht auch noch abgenommen werden.


Zitat:
Zitat von ugor
habe erade mit denen geredet, die wissen auch nicht so richtig...
Wie, die wissen auch nicht so richtig? Steht doch alles auf der Seite drauf. Ausführlicher geht es doch wirklich nicht mehr. Was für zusätzliches Wissen erwartest Du denn noch?

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #88  
Alt 08.10.2003, 16:02
ugor ugor ist offline
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Standard Re: Führerscheinrecht

Zitat:
Zitat von KWO
Was für Lösungen erwartest Du denn noch, nachdem auf der Seite das Führerscheinwesen ganz klar aufgezeigt wird? Polemik ist normal nicht meine Art, aber nach dem Lesen der Seite kann ich nur sagen: Den Führerschein erwerben, das mußt Du schon selbst machen. Das kann Dir nicht auch noch abgenommen werden.

Wie, die wissen auch nicht so richtig? Steht doch alles auf der Seite drauf. Ausführlicher geht es doch wirklich nicht mehr. Was für zusätzliches Wissen erwartest Du denn noch?
Polemik steht dir ganz gut finde ich...spass, spass.
ich bin demotiviert, dass ist alles.
Ist ganz einfach was mich ankotzt (sorry), versicherungrechtlich konnte ich in einigen Teilen der Südsee, Karibik, USA, Frankreich, etc ohne Stress und illegalität chartern und fahren.
Selbst wenn ich in Holland rumgurke habe ich kein Problem, sobald ich die Grenze zu Deutschland überquere habe ich ein rechtliches Problem (lass mal das rheinthema aussen vor). Ist das logisch?
Ist logisch, wenn ich mit meinem kahn (ST-regisitrierung), angenommen von kroatein in die nordsee (unwahrscheinlich) fahre, oder unser tuktuk herbringen würde, quer durch europa kein problem hätte, aber hier plötzlich fahren ohne fahrerlaubniss angesagt wäre?

das einzige ist das eine jahr kulanz, aber da ist die frage wie es sich verhält (das ist der punkt den die nicht wissen), ab wann wie das jahr gilt, bevor ich den deutschen schein machen muss.

nein, ist nicht logisch. die engländer können ihre scheine übrigens auch nicht anerkennen lassen. das petz ich im verkehrsministerium.
oder sonstwo...
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  #89  
Alt 09.10.2003, 12:43
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KWO KWO ist offline
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Standard Re: Führerscheinrecht

Zitat:
Zitat von ugor
das einzige ist das eine jahr kulanz, aber da ist die frage wie es sich verhält (das ist der punkt den die nicht wissen), ab wann wie das jahr gilt, bevor ich den deutschen schein machen muss.
Um es mal vorweg zu nehmen, nämlich das was gesichert ist: Es zählt ab dem Tag wo Du Dich hier auf dem Einwohnermeldeamt angemeldet hast. Spätestens 365 Tage später verliert Deine "Heimatfahrerlaubnis" hier und auch ausserhalb Deines bisherigen Heimatlandes ihre Gültigkeit. Dann brauchst Du einen deutschen Schein. Wohlgemerkt: Ich spreche hier von formalem Recht und nicht davon, daß da der eine oder andere ausländische Entenpolizist evtl. getäuscht werden kann.

Mit freundlichem Gruß

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  #90  
Alt 11.10.2003, 18:01
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mato mato ist offline
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Standard KROATISCHES BOOTSFÜHRERSCHEIN

Zitat:

HALLO LEUTE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!
Hallo UGOR!!!

UNGLAUBLICH, SEIT ZWEI WOCHEN "DRESCHT IHR IMMER NOCH DAS LEERE STROH"

ICH KANN DAS NICHT GLAUBEN. ES FINDEN SICH EIN PAAR SCHLAUMACHER UND KAUEN IN ZWEI WOCHEN, NACH EIGENEM ERMESSEN UND IM EIGENEN INTERRESSE, DAS GANZE KROATISCHE UND DEUTSCHE GESETZBUCH UND SIE ARGUMENTIEREN NULL, NUR REINE VERMUTUNGEN.

UGOR, GORI UŠI!!!


Gruß

Mato
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Mato

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  #91  
Alt 11.10.2003, 21:48
ugor ugor ist offline
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Standard Re: Führerscheinrecht

Zitat:
Zitat von KWO

Spätestens 365 Tage später verliert Deine "Heimatfahrerlaubnis" hier und auch ausserhalb Deines bisherigen Heimatlandes ihre Gültigkeit. Dann brauchst Du einen deutschen Schein. Wohlgemerkt: Ich spreche hier von formalem Recht und nicht davon, daß da der eine oder andere ausländische Entenpolizist evtl. getäuscht werden kann.
du bist zwar mit einem paragraphenfetisch behaftet, aber die infos waren fundiert und hilfreich. auch bei einem mir 'negativen' ausgang.

danke mal f. d. feedback an alle konstruktiven.
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