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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen,
in "unserem" Jetbootforum ist da eine Frage aufgekommen, die wahrscheinlich hier viel besser beantwortet werden kann. Ich poste einfach mal die relevanten Sachen. Vielleicht hat jemand eine Idee ![]() ------------ Hallo an alle! Hab da so eine komplizierte Frage bezüglich des Sportbootführerscheins. Darf ein ponlischer Staatsbürger mit einem polnischen Sportbootführerschein in Deutschland einen Jetski fahren, der in Deutschland angemeldet ist? Und nun möchte ich die Sache noch ein bischen komplizierter gestalten.... Sagen wir er hat zwei Staatsbürgerschaften. Sein Bootsführerschein ist der polnische und einen polnischen Personalausweis hat er auch... Nun ist aber der JetSki auf ebenfalls ihn angemeldet mitsamt seiner deutschen Adresse. 1. Wohnsitz und 2. Wonsitz gibt es sogesehen nicht, da er an beiden Orten gleichzeitig dauerhaft angemeldet ist.... Mich würde interessieren wie die Herrn vom Wasserschutz auf sowas reagieren...?! Und worallem welche Dokumente sollte man dem Officer bei einer Kontrolle zeigen? Danke für alle Antworten...! Wäre dankbar für eure Meinungen hierzu! ---------------- Viele Grüße und danke schon einmal Christian |
#2
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Wo ist das Problem? Mit einem deutschen Bootsführerschein darf ich auf der ganzen Welt Boote mieten und fahren. Diese sind dann auch immer im Ausland registriert. Das sollte doch wohl für alle gelten.
Und die 2. Staatsbürgerschaft sollte die Angelegenheit eigentlich noch erleichtern. |
#3
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#4
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#5
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#6
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Vor allem ein korrekter Eigentumsnachweis wird bei einer solchen Konstellation von Interesse sein. ![]() Daneben natürlich die Zulassung und sein vorhandener Führerschein. Grüße Joachim |
#7
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Hoffen wir, dass sie auch prüfen, wem der Jetski gehört.
![]() Auf Seite 13 des Dokumentes findet ihr einen Artikel zum Thema . Besonders interessant finde ich den Hinweis, dass ein Ausländer bei uns keinen Führerschein benötigt, wenn in seinem Heimatland für das entsprechende Fahrtgebiet ebenfalls kein Führerschein erforderlich ist. kaceka Geändert von kaceka (11.08.2007 um 05:58 Uhr) |
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