![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
![]()
... schon o.k.
oder wie man in Bayern sagt "... samma wieda Freind!" Gruß Volker SY JASNA
__________________
![]() Rotwein hat keinen Alkohol! |
#27
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
__________________
An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#28
|
||||
|
||||
![]()
... hast Du eine Ahnung!
Eigentlich bin ich geborener Saarbrücker und in Bayern dürfte ich mir meinen Zuageroasten-Pseudodialekt nur in Einwanderer-Kreisen erlauben.... Aber jodeln kann ich besser als mancher Bayer - nach 2 Jahren Gebirgsjäger... Es grüßt Volker
__________________
![]() Rotwein hat keinen Alkohol! |
#29
|
|||
|
|||
![]()
Klaus Werner, Du schreibst:
Das ist keine Sonderregelung was da die Kroaten machen. Man (z.B. ein Deutscher) kann so viele ausländische Führerscheine (in Kroatien, in Polen, in Malta, in Wasweissichwo) machen wie er lustig ist. Der Haken dabei ist und bleibt, daß dieser Führerschein immer nur im Ausstellungsland Gültigkeit hat. Auch wenn man im benachbarten Ausland des Ausstellungslandes vielleicht den einen oder anderen Entenpolzisten damit bluffen konnte, so heißt das keinesfalls, daß der Führerschein deshalb in dem anderen Land gültig ist. Ich warne vor dieser Annahme. Du schreibst aber auch: Führerscheinrecht (egal ob Straße oder Wasser) ist immer nationales Recht. Es gibt kein europäisches noch internationales Recht im Führerscheinwesen. Es sind nur bilaterale Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen für die jeweiligen eigenen Staatsbürger möglich. Jeder Staat kann das Führerscheinwesen nur für sein eigenes Land regeln. Es kann und darf kein Land einen Führerschein ausstellen, der für Ausländer in einem Drittland Gültigkeit hat, ausser dieser hat seinen Lebensmittelpunkt ständig im Gastland. Auch wenn sich das etwas widerspricht; da Du schreibst: Das mit dem Führerscheinrecht das interessiert mich weniger (Hab ich eh voll drauf). ![]() meine Frage: Ich wechsele seit etwa 25 Jahren immer wieder das Land, in dem ich meinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt habe, z.Z ist es die Tuerkei (es war bisher kein EU Land dabei). Obwohl ich seit ueber fuenf Jahren hier lebe, wurde mein deutscher Bootsfuehrerschein – es wurde explizid danach gefragt, ich musste ihn auch schon vorlegen - anerkannt. Nach Deinen Aussagen muss ich die tuerkische Lizenz machen, weil ein Tuerke in Deutschland unter solchen Umstaenden eben den deutschen Fuehrerschein braucht? Das wuerde bedeuten, dass in meinem Fall der tuerkische Fuehrerschein auch in Deutschland gilt, und eben in jedem anderen Land, mit dem Deutschland ein bilaterales Abkommen hat? ![]() Die Autofuehrerscheine habe ich immer so bekommen, oder der deutsche Fuehrerschein wurde, wie hier in der Tuerkei (mit Uebersetzung), akzeptiert. Ansonsten hatte ich, mit lokalem Fuehrerschein, immer auch den internationalen Fuehrerschein, auch da kaum ein Polizist in Deutschland bengalisch, singhalesisch oder indonesisch lesen kann. Wie ist das dann mit dem Bootsfuehrerschein? Wer kann solche lokalen Fuehrerscheine als soche erkennen? Einen internationalen Bootsfuehrerschein gibt es ja nicht? ![]() Mit welchen Laendern hat die BRD solche bilateralen Abkommen, mit welchen nicht? Kann in Deutschland, bei jemandem, der seinen Lebensmittelpunkt dort hat, der deutsche Fuehrerschein verlangt werden, ohne das es in dem Land, dessen Nationalitaet er hat, ebenso gehandhabt wird? |
#30
|
||||
|
||||
![]()
Hallo Sayang,
ich weiß aus meiner Familie, dass mein Schwager für mehrere Jahre (5) in eine leitende Position eines deutschen Chemiekonzerns nach Argentinien versetzt wurde und er mußte nach 1/2 Jahr (als nämlich seine Touristen-Aufenthaltszeit vorbei war) einen argentinischen Führerschein neu machen! Wobei sogar so etwas wie ein Sprachtest dabei war! Wie schon Klaus-Werner sagte, ist es die Sache des jeweiligen Landes, ob es sagt: "Gut, Dein Führerschein gilt auch bei uns, wenn Du auch hier Deinen Lebensmittelpunkt hast" oder eben " Du wohnst jetzt bei uns, bist vorübergehend einer der unsrigen, demzufolge mußt Du auch unseren Führerschein haben" Und dann ist es eben noch sache, ob sie Dir Deinen einfach umschreiben, oder ob Du einen komplett neuen bei einer dortigen Fahrschule machen musst (siehe mein Schwager) Gruß Volker
__________________
![]() Rotwein hat keinen Alkohol! |
#31
|
|||
|
|||
![]()
@Volker
Fuehrerschein oder Bootsfuehrerschein? Sache des Landes oder bilateral? |
#32
|
||||
|
||||
![]()
Ich denke, BEIDES ist Sache des Landes!
Bei meinem Schwager war es zwar der Autoführerschein - aber nach meinem laienhaften Halbwissen ist es eines der Hoheitsrechte jedes Landes, zu entscheiden, mit welchem Papier man in seinem Hoheitsgebiet umanand fahren, resp. skippern darf. Gruß Volker
__________________
![]() Rotwein hat keinen Alkohol! |
#33
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Zitat:
Was fakt ist, wenn Du Deinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegst, dann brauchst Du spätestens nach 6 Monaten einen deutschen Autoführerschein und nach spätestens 12 Monaten einen deutschen Bootsführerschein. Basta. Auch wenn noch 100 mal danach gefragt wird, ich kann nichts anderes sagen. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Leute, es ist doch so einfach solche Führerscheindiskussionen mit immer wieder neuen an den Haaren herbeigzogenen Fällen am Leben zu erhalten. Die Frage ist nur ob das irgend einem etwas bringt. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
__________________
An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#34
|
|||
|
|||
![]()
@Klaus Werner, den Widerspruch sehe ich in;
… Der Haken dabei ist und bleibt, daß dieser Führerschein immer nur im Ausstellungsland Gültigkeit hat … … Es sind nur bilaterale Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen für die jeweiligen eigenen Staatsbürger möglich … … Es kann und darf kein Land einen Führerschein ausstellen, der für Ausländer in einem Drittland Gültigkeit hat, ausser dieser hat seinen Lebensmittelpunkt ständig im Gastland … ![]() Deine Aussage: … Ich kann Dir nur sagen wie es in Deutschland gehandhabt wird und wie es im Ausland wohl ähnlich ist. Aber über Einzelheiten im Ausland (Fristen, Vorschriften, Gepflogenheiten usw.) da kann ich Dir nichts zu aussagen. Bei den vielen Staaten dürfte das wohl für den einzelnen zu viel werden … widerspricht der Aussage: … NUR BILATERALE Vereinbarungen … moeglich … ![]() Also, Deutschland darf den nationalen Fuehrerschein verlangen, .... ohne das es in dem Land, dessen Nationalitaet er hat, ebenso gehandhabt wird… Deine Antwort : Ja. Ich kann Dir da aber keine Länder nennen … widerspricht wiederum, dass es sich um bilaterale Abkommen handelt. ![]() Mit den Widerspruechen kann ich leben, keine aussagekraeftige Antwort zu bekommen auch. Aber sag mir doch bitte, womit Du den Satz: … Leute, es ist doch so einfach solche Führerscheindiskussionen mit immer wieder neuen an den Haaren herbeigzogenen Fällen am Leben zu erhalten. Die Frage ist nur ob das irgend einem etwas bringt … begruenden willst? Was ist denn daran an den Haaren herbeigezogen? Willst Du mich der Luege bezichtigen? ![]() |
#35
|
||||||||
|
||||||||
![]()
Erst einmal, ich weiß nicht was Du immer mit … zum Ausdruck bringen willst?
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich habe echt keine Lust mich in ständigen Wiederholungen und in ellenlangen Texten zu erschöpfen. Klar gestellte Fragen, klar gegebene Antworten. Anders geht das nicht. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
__________________
An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#36
|
|||
|
|||
![]()
Vorgestern hat mir eine regelmäßige Kroatienurlauberin erzählt, daß sie öfter 300 EUR von Bekannten oder Freunden mit nach Kroatien nehmen und der Zahler dafür einen Führerschein (kroatisch) bekommt ohne selbst da gewesen zu sein. Na ja, das kann ich mir ja noch vorstellen, daß man da Scheine kaufen kann.
Nach meinem Einwand, daß man damit hier ja nichts anfangen könne, erzählte sie, daß die Käufer des Scheines diesen in Deutschland in einen EUROPÄISCHEN umschreiben lassen. Hat davon schonmal jemand etwas von gehört? |
#37
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() ![]()
__________________
Charly |
#38
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() Überleg doch mal selbst was Du da schreibst. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß da jemand solche Offerten ernst nimmt. Oder doch? ![]() Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
__________________
An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#39
|
||||
|
||||
![]()
Nachtrag:
In Deutschland einen amtlichen Schein zu machen kostet auch nicht mehr! Weshalb dann erst die 300 EUR nach Kroatien schleppen? Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
__________________
An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#40
|
||||
|
||||
![]()
Hi Klaus Werner,
ich nehm 500 Euro fürs umschreiben ![]() ![]()
__________________
Charly |
#41
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
__________________
An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#42
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() ... oder ich nehm sogar virtuelle ![]()
__________________
Charly |
![]() |
|
|