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  #1  
Alt 20.08.2007, 21:09
sar2007 sar2007 ist offline
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Standard Vorraussetzungen für Ausflugsfahrten

Hallo,

Ich plane in nächster Zunkunft vielleicht einmal das Hobby zum Beruf zu machen...

Eckdaten:

Ausflugsfahrten für Touristen an der spanischen Küste

Max. 10-15 Passagiere

Fahrten nur in Küstennähe


So, jetzt überlege ich welche Vorraussetzungen zu erfüllen sind:

Sicherheitsvorkehrungen sind klar

Bis jetzt habe ich nur den Sportbootführerschein Küste, was für einen Schein bräuchte man hier? Oder ist bei Passagierfahrten gar ein Kapitänspatent notwendig?

Wäre sehr nett wenn jemand hierzu ein paar Tipps hat

Gruß
Sebastian
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  #2  
Alt 20.08.2007, 21:27
surely surely ist offline
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Ich würde dir als Tipp auf jedenfall ne Rechtsschutzversicherung empfehlen, ohne Scherz.

Wie genau die gesetzlichen Regelungen in Spanien aussehen wird wohl am besten professionelle Beratung (Rechtsanwalt - Internationales und spanisches Seerecht) sichergestellt, es sei denn es gibt jemand im Forum der auf dem Gebiet gut bewandert ist.


Ich denke mal das deine Spanisch (Englisch) Kenntnisse ja schon wohl sehr gut sind wenn du sowas planst. Ansonsten evtl. noch erweiterte Erste Hilfe Kurse belegen, muss nicht vorgeschrieben sein, aber wenn was passiert ist es meiner Meinung nach besser direkt helfen zu können.
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  #3  
Alt 21.08.2007, 07:17
sar2007 sar2007 ist offline
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Hallo,

Erstmal Danke für die Antwort, das eine professionelle Beratung unumgänglich ist mir klar. Da ich das ganze aber erst in einigen Jahren umsetzen kann ist es dafür noch etwas zu früh.

Wie sieht das denn in Deutschland aus? Z.b. bei Angeltouren oder kleinen Hafenrrundfahrten?

Was für Befähigen sind hier notwendig?

Evtl. Sportseeschifferschein?

Mir würde die Rechtslage hier in Deutschland schon einmal als Anhaltspunkt reichen. Vielleicht kennt sich ja hier damit jemand aus.
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  #4  
Alt 21.08.2007, 09:57
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JCM JCM ist offline
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bei Ausflugs- und angelfahrten ist tatsächlich ein Patent nötig. Aber es hängt ja auch immer davon ab was für eine Zulassung das Fahrzeug hat. Die einfachste Möglichkeit wäre da ein Sportboot zu Ausbildungszwecken, da reicht dann als mindestanforderung der Sportseeschifferschein (SSS).

Grüße Jan
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  #5  
Alt 21.08.2007, 13:05
sar2007 sar2007 ist offline
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Vielen Dank für den Tipp,

Aber könnte ich mit einem Sport für Ausbildungzwecke überhaupt Touristen die nicht ausgebildet werden sondern nur mitfahren befördern?

Habe bis jetzt nur Ahnung von den verschieden Sportbootscheinen, was muss man für Voraussetungen für ein Patent mitbringen (nachgewiesene Seemeilen usw.), was für einen Umfang hat die Ausbildung (Dauer/Kosten)?

Gibt es da je nach Bootsgröße/Passagierzahl Abstufungen oder macht es keinen Unterschied ob Angelboot oder Kreuzfahrtschiff


PS: Es wird sich wahrscheinlich um ein 14m Boot handeln


Edit:

Der SSS berechtig ja zum Führen von gewerblich genutzten Boot bis 15 Mann Besatzung, werden die Touristen dann einfach als Besatzung gerechnet?

Geändert von sar2007 (21.08.2007 um 13:08 Uhr)
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  #6  
Alt 21.08.2007, 13:53
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Boot: MY "Marlin"verkauft, gibt aber was neues...
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Limit ist , glaube ich, 12 PAX. Dazu kommt dass das Boot dann einer regelmäßigen technischen Abnehme unterliegt. Das gemeinste Problem ist, das Spanien ´ne ziemlich gierige Chartersteuer hat, die wollen pauschal erstmal 20 oder 25% der Zeitwertes haben. Du brauchst für ein Boot unter deutscher Flagge den SSS, unter spanischer Flagge gelten natürlich entsprechend span. Bestimmungen...
Wenn deutsche Flagge dann solltest Du dich mal von der SeeBG beraten lassen, die sind dann für den ganzen Gammel zuständig.
Gruß
Bernd
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  #7  
Alt 21.08.2007, 14:11
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Und stelle Dich grundsätzlich darauf ein, daß der Kampf durch den spanischen Behördendschungel erheblich langwieriger wird als im immer dafür so gescholtenen Deutschland.

Such Dir jemanden, der die Landessprache (nicht nur spanisch)perfekt spricht und mach ihn Dir zum Freund. Am besten noch jemand, der in dem Ort wo das Ganze passieren soll, einige Leute kennt und ein angesehener Mann ist. Das erleichtert die Sache unwahrscheinlich.

Trotz EU gehen in Espana die Uhren noch etwas anders, mit deutscher "Hoppla-jetzt-komm-ich-Mentalität" rennst Du gegen Mauern und erreichst gar nichts.

Woher ich das alles weiß? Nun, ich habe vor 7 Jahren mal versucht einem Freund beim Aufbau einer Firma auf Mallorca zu helfen. Da habe ich so einiges miterlebt, ich könnte ein kleines Buch darüber schreiben.

Er lebt mittlerweile wieder in Rostock - von Sozialhilfe.

Gruß Ecki
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  #8  
Alt 21.08.2007, 14:35
sar2007 sar2007 ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd1972 Beitrag anzeigen
Limit ist , glaube ich, 12 PAX. Dazu kommt dass das Boot dann einer regelmäßigen technischen Abnehme unterliegt. Das gemeinste Problem ist, das Spanien ´ne ziemlich gierige Chartersteuer hat, die wollen pauschal erstmal 20 oder 25% der Zeitwertes haben. Du brauchst für ein Boot unter deutscher Flagge den SSS, unter spanischer Flagge gelten natürlich entsprechend span. Bestimmungen...
Wenn deutsche Flagge dann solltest Du dich mal von der SeeBG beraten lassen, die sind dann für den ganzen Gammel zuständig.
Gruß
Bernd
20-25% Das haut ja erstmal ein ordentliches Loch in die Kasse.

Wie und von wem wird der Zeitwert des Bootes berechnet? Kann ich mir einen eigenen Gutachter nehmen? Oder erfolgt dies durch eine spanische Behörde?

Das Boot soll unter deutscher Fahne fahren, müssen die techinschen Abnahmen in D oder in Spanien erfolgen?

Werde mich auch mal bei der SeeBG informieren.

@Eckaat:

Ist das in Spanien so schlimm?

Dachte dass läuft so:

Gewerbe anmelden, Sicherheitsabnahme des Bootes, Liegeplatz anmieten und evtl. Genehmigung für Reklame

Das sollte doch mit einigen Behördengängen möglich sein

Schade das die EU wohl noch nicht ganz so weit ist.

Was sind denn in Spanien die größten Hindernisse?

Habe in Deutschland bereits eine erfolgreiche Firmengründung geschafft, das lief aber recht einfach. Gewerbeschein hatte ich nach 30DM und einer viertel Stunde. Dann noch einige Gespräche und eine Abnahme u.a. von der Berufgenossenschaft und das wars. Insgesamt war das nach zwei Wochen alles geklärt.
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  #9  
Alt 21.08.2007, 14:44
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Deswegen sagte ich ja, wir meckern immer über Deutschland, aber versuche mal im Ausland (denn da ist man Ausländer) so etwas hinzustellen.

Da kann man nicht einfach zur Behörde gehen und irgendetwas beantragen, eine Genehmigung hängt von vielen Faktoren ab. Ob dem Bearbeiter Deine Nase passt, wie hoch der Bakschisch ist usw. Da ist es von Vorteil, wenn man jemanden kennt, der in diese Art der "Genehmigungsverfahren" eingeweiht ist und auch die entsprechenden Leute kennt.

Mein Bekannter hat damals so ziemlich alles falsch gemacht, was man versauen kann, weil wir er nach deutscher Correctness und Moral gehandelt und auf sein Recht gepocht hat. Das war der größte Fehler.

Wenn du dann eine Firma hingestellt und auch die Genehmigungen dafür erstritten hast, aber die Energieversorgung legt Dir keinen Strom, Wasser gibts auch nicht und die Lieferanten beliefern Dich nicht - was hat man dann damit gekonnt?

Vielleicht ist das auch nur auf Mallorca so , Inselbewohner haben ja immer so ihre Eigenheiten, das kenn ich von den Rüganern.

Ich will Dir nicht den Mut nehmen, aber mach Dich auf was gefasst und denk an meine Worte.

Gruß Ecki
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Geändert von Eckaat (21.08.2007 um 14:52 Uhr)
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  #10  
Alt 21.08.2007, 14:58
sar2007 sar2007 ist offline
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Scheinen ja einige Hindernisse vorhanden zu sein, aber versuchen werde ich es trotzdem.

Nochmal was zur Charterlizenz:

Bei Charterlizenz denke ich erstmal daran das es darum geht das komplette Schiff zu vermieten.

Gilt diese Lizenz auch wenn nur pro Person gezahlt und es eine vorgegebene Route gibt?
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  #11  
Alt 21.08.2007, 15:16
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Zitat:
Zitat von sar2007 Beitrag anzeigen
Scheinen ja einige Hindernisse vorhanden zu sein, aber versuchen werde ich es trotzdem.

Nochmal was zur Charterlizenz:

Bei Charterlizenz denke ich erstmal daran das es darum geht das komplette Schiff zu vermieten.

Gilt diese Lizenz auch wenn nur pro Person gezahlt und es eine vorgegebene Route gibt?
Nach deutschem Recht wäre das ein Fahrgastschiff (sofern mehr als 12 Passagiere mitgenommen werden können).
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  #12  
Alt 21.08.2007, 15:34
sar2007 sar2007 ist offline
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Wahrscheinlich wird es unter 12 Pax. bleiben, gilt dann die Charterlizenz?
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  #13  
Alt 21.08.2007, 15:58
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Also laut BiSchO

16. "Fahrgastschiff": ein Fahrzeug mit Antriebsmaschine, das zur Beförderung von Fahrgästen gebaut und eingerichtet ist und der gewerbsmäßigen Beförderung von Personen gegen Entgelt dient;


In der SeeSchStrO:

11.Fahrgastschiffe
Fahrzeuge, die mehr als zwölf Personen gewerblich befördern oder hierfür zugelassen und eingesetzt sind;
Also auch unter 12 Pers.
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  #14  
Alt 21.08.2007, 16:01
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Hallo Sebastian,
gehe doch in E zum entsprechenden Ajuntament (Bürgermeisteramt). Dort nach den entsprechenden Auflagen fragen. Falls deine Sprachkenntnisse nicht so perfekt sind, suche dir vorher einen Gestor (Steuerberater und mehr)!! Im Regelfall brauchst du als Ausländer eh einen Gestor. Bespreche dein Anliegen mit deinem Gestor. Meistens sucht der Gestor eigenständig die entsprechenden Behörden auf und kümmert sich um die entsprechenden Unterlagen / Genehmigungen!

In welcher Gegend möchtest du aktiv werden?

Meiner Information nach, wirst Du mit einem "deutschen" Schiff dort nicht offiziell tätig werden können!

Denke darüber nach, eine "SL" zu gründen.
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Gruß Reinhard

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  #15  
Alt 21.08.2007, 16:06
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Zitat:
Zitat von surely Beitrag anzeigen
Also laut BiSchO

16. "Fahrgastschiff": ein Fahrzeug mit Antriebsmaschine, das zur Beförderung von Fahrgästen gebaut und eingerichtet ist und der gewerbsmäßigen Beförderung von Personen gegen Entgelt dient;


In der SeeSchStrO:

11.Fahrgastschiffe
Fahrzeuge, die mehr als zwölf Personen gewerblich befördern oder hierfür zugelassen und eingesetzt sind;
Also auch unter 12 Pers.
Gelten die genannten Texte auch in Spanien???

Gelten spanische Gesetze in Deutschland??
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Gruß Reinhard

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  #16  
Alt 21.08.2007, 16:25
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Vielleicht ist das auch nur auf Mallorca so , Inselbewohner haben ja immer so ihre Eigenheiten, das kenn ich von den Rüganern.

Ich will Dir nicht den Mut nehmen, aber mach Dich auf was gefasst und denk an meine Worte.

Gruß Ecki
Hi,
Mallorca hat seine Besonderheiten, weil die Deutschen dort das Land quasi besetzt haben und die verbliebenen Spanier sich entweder mit allen Händen und Füßen dagegen wehren oder gierig hinten rum die Hand aufhalten.

Erkundige dich bei der IHK und bei den deutschen Auslandsvertretungen der Wirtschaftsverbände.
Desweiteren müsste es auch im Internet Foren geben, die sich mit den ganzen Problematiken von Deutschen in Spanien betreffend Auswanderung, Geschäftsgründung etc befassen.
Ich habe so etwas für Frankreich gefunden und über solche Foren kommst du an gute Adressen.

Was dein Vorhaben an sich angeht, so solltest du die Konkurrenz vor Ort mal checken. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dort nicht ein Überangebot solcher Dienstleistungen gäbe in einem Land, das Küsten-Tourismus orientiert ist. Da wird die Konkurrenz mit allen legalen und illegalen Mitteln neue Konkurrenz wegbeißen, wie z.B. dein Boot versenken etc.
Glaub nicht, dass du mit einer neuen Idee aufwartest, die nicht schon von Tausenden geträumt wurde.. In der Regel ist der Markt verteilt, wie jeder Markt, wo die Investitionen und die Kenntnisse für den Markteinstieg quasi für Jedermann darstellbar sind und es was zu verdienen gibt.

Check auch, ob es vor Ort nicht limitierte Lizenzen gibt.
Ohne wirkliche Insiderkenntnisse jenseits der offiziellen Bestimmungen wirst du scheitern, sowohl als Spanier und erst recht als Ausländer, auf den niemand dort wartet..

Gruß
Justin



Am ehesten dürfte der Einstieg über einen Ferienclub ala Mediteranee´funktionieren.
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  #17  
Alt 21.08.2007, 18:41
sar2007 sar2007 ist offline
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Erstmal ein wenig zur genaueren Erklärung meines Vorhabens:

Das dieser Markt hart umkämpft ist und in der Regel auch gestättigt ist stimmt in der Regel.

Touristenbootstouren gibt es fast überall, nur gibt es hier einge Unterschiede. Z.b. bei Touren mit Booten die Fester an der Unterwasserseite zum betrachten der Unterwasserwelt haben gibt es noch einige Lücken. Bzw. höhere Renditen da hier höhere Preise gezahlt werden und diese Boote nicht flächendeckend vorhanden sind.

Der andere entscheidene Puntk ist das ich einen solchen Katamaran habe. Habe diesen mit einen Freund gekauft. War ein "Schnäppchen", da das Boot fast Schroot war. Es stammt aus Grichenland und wurde bei einen Sturm losgerissen und schlug mit dem GFK Rumpf mehrfach gegen ein Steinufer (dh. Boot halb vollgelaufen, Rumpf mit Faust dicken Löchern übersäat) Wir haben (bzw. sind dabei) das Boot wieder aufzubauen und haben breits unzählige Arbeitsstunden reingesteckt.

Der Katamarn ist 13,8m Lang handelt sich um einen "billig Werftbau" ist aber relativ modern Bj. 97.

Ich könnte mir vorstellen das man mit diesen Boot durchaus einen Wettbewerbsvorteil hat, u.a. auch weil es bereits bezahlt ist.


Sollte es natürlich limitierte Lizenzen geben wäre es problematisch.

Das andere Problem bleibt natürlich ob ich das Boot führen darf, und wenn ja mit wieviel Passagieren und ob ich das Boot an die Bestimmungen anpassen kann?

Spanien ist für mich nur der "vorgezogene" Standort da es dort, wie bereits gesagt, sehr viel Küstentourismus gibt.

Alternativ hatte ich noch an Kroatien gedacht, da dort der Bootsführerschein kein Problem ist (Wochenendkurs für Schiffe bis 30 BRT (auch Passagierboote, aber nur in kroatischen Gewässern)

Nur ist da für mich die Frage ob es dort überhaupt die Nachfrage gibt
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  #18  
Alt 21.08.2007, 23:18
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Zitat:
Zitat von sar2007 Beitrag anzeigen
Erstmal ein wenig zur genaueren Erklärung meines Vorhabens:
Das dieser Markt hart umkämpft ist und in der Regel auch gestättigt ist stimmt in der Regel.
Alternativ hatte ich noch an Kroatien gedacht, da dort der Bootsführerschein kein Problem ist (Wochenendkurs für Schiffe bis 30 BRT (auch Passagierboote, aber nur in kroatischen Gewässern)

Nur ist da für mich die Frage ob es dort überhaupt die Nachfrage gibt
Vorschlag von mir: Suche dir ein "Gebiet" aus!!! "Kläre" mir den DORT verantwortlichen Behörden/Institutionen dein Vorhaben ab.

Wenn du mit einem Wochenendkurs??n Kroatien bis 30 BRT fahren darfst, stelle deine Eingangsfrage als Kroate den deutschen Behörden!!!!!!!
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  #19  
Alt 21.08.2007, 23:27
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Man könnte, ja man müsste einen einheimischen Bootsführer einstellen, da er erstens das/die Gewässer kennt, der Sprache umfassend mächtig ist und ganz anders mit den Berührungspersonen kommuniziert, als es ein Ausländer je könnte. Ist doch in Deutschland nicht anders.

Wenn er überdies noch ein paar Fremdsprachen beherrscht und etwas erzählt (muß ja nicht alles stimmen ), dann hat das Ganze genau den Anstrich, den wir uns als Touristen wünschen. Oder nicht?

Gruß Ecki
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Geändert von Eckaat (21.08.2007 um 23:30 Uhr)
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  #20  
Alt 22.08.2007, 09:25
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Zitat:
Zitat von sar2007 Beitrag anzeigen
Vielen Dank für den Tipp,

Aber könnte ich mit einem Sport für Ausbildungzwecke überhaupt Touristen die nicht ausgebildet werden sondern nur mitfahren befördern?
offiziell natürlich nicht

Zitat:
Zitat von sar2007 Beitrag anzeigen
Habe bis jetzt nur Ahnung von den verschieden Sportbootscheinen, was muss man für Voraussetungen für ein Patent mitbringen (nachgewiesene Seemeilen usw.), was für einen Umfang hat die Ausbildung (Dauer/Kosten)?

Gibt es da je nach Bootsgröße/Passagierzahl Abstufungen oder macht es keinen Unterschied ob Angelboot oder Kreuzfahrtschiff
Am besten fragst Du mal bei einer Seefahrtschule an, hier gibt es schon mal ein paar infos zur Ausbildung http://www.seefahrtschule.homepage.t-online.de/


Zitat:
Der SSS berechtig ja zum Führen von gewerblich genutzten Boot bis 15 Mann Besatzung, werden die Touristen dann einfach als Besatzung gerechnet?
Das ist so nicht richtig, der SSS berechtigt zum führen von gewerblich genutzten Sportbooten mit max 12 Gästen, zusätzlich zur Crew.
Ein Schiff mit zulassung als Berufsfahrzeug darfst Du damit nicht fahren.
Ausnahme wäre eine Zulassung als Traditionsschiff bis 25m, dann darfst Du mit SSS wieder fahren, aber nicht Gewerblich sondern die Einnahmen dienen nur zum Unterhalt des Schiffes.

Grüße Jan
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  #21  
Alt 22.08.2007, 09:37
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Moin.

Zitat:
Zitat von surely Beitrag anzeigen
Nach deutschem Recht wäre das ein Fahrgastschiff (sofern mehr als 12 Passagiere mitgenommen werden können).
Wann in Deutschland ein Boot als Fahrgastschiff eingestuft wird, haben wir hier schon mal diskutiert. Ohne endgültiges Ergebnis. Ich habe diese Frage an einen Sachverständigen weitergeleitet, er will sich mal drum kümmern, aber mit "low priority" - denn mir ist die Antwort nicht so wichtig, bin nur beim Lesen auf die Frage gestoßen, kann also dauern. Wenn ich da 'ne Antwort habe, poste ich die natürlich.

Wie schwierig es ist, selbst eine einfaches Floß zum Gästetransport zu nutzen, kannst Du hier oder da (pdf) selbst lesen...

Gruß Frank
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Ogen op, hool rechten Kurs, sunst suppst du af un büst in Mors!
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