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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin,
ist zwar nicht mein Revier, aber über den Küstenklatsch hörte ich mal, dass die Wasserschutz in der Schlei sehr hinter kleinen Booten her sein soll, die beim Ankern keinen Ankerball setzen. Jetzt habe ich folgendes gefunden: KVR, Regel 30 regelt ja, welche Sichtzeichen beim ankern gesetzt werden müssen. Ich gehe mal davon aus, dass in der Schlei die SeeSchStrO gilt. SeeSchStrO §10, Absatz 4: (4) Auf den nach § 60 Abs. 1 als Anker- und Liegestellen bekannt gemachten Wasserflächen brauchen Fahrzeuge von weniger als 12 Metern Länge nicht die nach Regel 30 Buchstabe a, b oder c der Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Sichtzeichen zu führen; Regel 30 Buchstabe e der Kollisionsverhütungsregeln bleibt unberührt. Und wenn man jetzt in die Bekanntmachung des WSD schaut, so findet sich folgendes: 6.1.9 Flensburger Förde, Holnis Nord 6.1.10 Schlei Kann ich davon ausgehen, dass die Wasserschutz mich nicht belangen kann, wenn ich in der Schlei (ausserhalb des betonnten Fahrwasser und anderer "gefährlichen" Stellen ankern sollte und meinen Ankerball nicht setze? Hat schon mal jemand ein Ticket in der Schlei auf Grund eines nicht gesetzten Ankerballs bekommen? Bitte keine Diskussionen über Sinn und Unsinn von einem Ankerball. Es geht mir nur um die rechtliche Seite. Jörg |
#2
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Ich interpretiere das eher so das es auf der Schlei nur an den aufgelisteten Stellen gilt, nicht auf der gesamten schlei, siehe hier: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech.../10/index.html
6.1.10.1 Wormshöfter Noor, nördlich des Breitengrades 54° 41' 00'' N 6.1.10.2 Lindauer Noor, westlich des Längengrades 009° 49' 00'' E 6.1.10.3 Missunder Noor, südlich des Breitengrades 54° 31' 44'' N Grüße Jan Geändert von JCM (03.09.2007 um 21:06 Uhr) |
#3
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Moin Jörg,
wie auch immer die gesetzlichen Vorgaben sind, ist es nicht am einfachsten die Kunststoffscheiben schnell aufzuziehen? ![]()
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#4
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![]() Zitat:
Einzelvorschriften alles tun musst, um die Gefahr einer Kollision zu vermeiden. Selbst wenn im Einzelfall das Nichtzeigen eines Ankerballs für ein Fahrzeug unter 12 m Länge keine Ordnungswidrigkeit im Sinne der SeeSchStrO dar- stellt (ich neige hier aber der Auffassung von jan_matthaei zu), dient diese Vereinfachung der Vorschriften nicht dazu, die eventuelle Bequemlichkeit eines Skippers zu unterstützen, der einen Ankerball an Bord hat, ihn aber nicht zeigt. Kommt es in einem solchen Fall zur Kollision, kannst Du trotz- dem wegen der Nichtanzeige Deines Ankerns zur Mitverantwortung gezo- gen werden. Belem |
#5
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also wir wohnen ja in der nähe von kappeln und an den heringstagen is auf der schlei heftig schlauchboot und kleinbootbetrieb wegen der kleinen grätigen silberlinge
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#6
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Hallo Jörg,
warum sollte man den Ankerball nicht setzen (sollen), wenn man ihn dabei hat ? Grundsätzlich solte man doch alles tun, was den "Gepflogenheiten" entspricht, damit sich andere Wassersportler darauf einstellen können. Verstehe ich Dich richtig, dass Du nur Argumente in einem OWi-Verfahren benötigst ?? Gruss Lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#7
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...hrmmmm...die rechtliche Seite unterscheidet sich in einer ganzen Reihe von Einzel-, Ausnahme- und Sonstwas-Fällen von den Regeln der Seemannschaft-wenn dem nicht so wäre, käme diese Diskussion hier gar nicht erst auf...
Setzt den Ankerball, und gut ist...wo ist das Problem?? An Bord mitführen solltest Du ihn eh, wenn Du ankern willst-egal, ob die Schlei eine Seeschiffahrtsstrasse ist(ist sie), oder nicht... Mag sein, dass dies nicht überall auf der Schlei Gesetz ist, aber willst Du ernsthaft in Deiner Freizeit darüber ne Diskussion mit nem Subalternen, dessen Gehalt von Deinen Steuergeldern bezahlt wird, führen??? Und dann womöglich noch mit dem Ticket, welches der Dir verpasst, dessen nächste Gehaltserhöhung finanzieren???? Kauf den Ball, falls Du ihn noch nicht hast, und gut ists...
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Tot ziens vom Zeelandfan Christian In der Ruhe liegt die Kraft www.cvr-sailing.de |
#8
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Moin,
ich glaube, Jörg`s "unglaubliche Anfrage" ![]() Gruß, Uwe ![]() |
#9
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Es ging hier nicht um das setzen eines Ankerballs an sich sondern nur um den Absatz 4 in der SeeSchStrO
![]() Die Gebiete die dort aufgelistet sind haben alle eine Tiefe von max. 1.30-1.50m und sind keine Durchfahrtgebiete (also eher Sackgassen in der Schlei), es ist dort ziemlich flach und auch die angezeigten Wassertiefen sind nicht sicher (lindauer Noor). Ich würde mit einem segler dort nicht auf die Idee kommen zu Ankern, es ist einfach zu flach. Wahrscheinlich nur aus dem Grund gibt es diese Ausnahmeregelung in der SeeSchStrO, aber ich finde das auch überflüssig, soll halt jeder ein Sichtzeichen setzen und gut ist. Wären dann auch gleich wieder ein paar Verordnungen weniger in der SeeSchStrO. Grüße Jan |
#10
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Moin,
# Jan: So wird es wohl sein. Wäre ja Quatsch, erst die komplette Schlei aus zu weisen und danach noch detailierte Gebiete innerhalb der Schlei. # Lars: Das verstehst Du verkehrt: Ich benötige keine Argumente in einem OWi Verfahren. Bin durch Zufall auf diese Ausnahmen gestossen und wollte nur wissen, ob ich etwas übersehen hatte. (In dem Fall die detailierten Gebiete der Schlei) # Zeelandfan: Gerade wenn es mal zu einer Diskussion mit der Obrigkeit kommen sollte, ist es doch nur von Vorteil, wenn man selbst vernünftige Argumente hat. Nur weil sie eine Uniform an haben, muss man denen ja nicht alles glauben. Einen Ankerball habe ich selbstverständlich an Bord. # Uwe: war zwar nicht genau der Hintergrund meiner Frage, aber wäre auch ganz interessant. # Belem: Ob eine Mitverantwortung bei einer Kollision bestehen würde, müsste im Zweifelsfalle eine höhere Instanz entscheiden. Wie schon im ersten Posting geschrieben: Mir geht es nicht um die Frage "Ankerball ja oder nein", sondern nur um die Ausnahmeregelung. Jörg |
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