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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo
mein Winterlagerplatz wurde um sage und schreibe 27 % erhöht (die Kosten dafür natürlich, sonst wäre dagegen ja nichts einzuwenden). Da ich eine Klausel mit automatischer Verlängerung im Vertrag habe und nicht rechtzeitig gekündigt habe (der neue Vertrag ging mir natürlich erst nach Ablauf der Kündigungsfrist zu) muss ich jetzt in den sauren und teuren Apfel beißen, oder wie seht Ihr das? Komme ich unter Hinweis auf die unverhältnismäßige Erhöhung der Kosten noch aus dem Vertrag heraus? Danke für Eure Antworten Jürgen |
#2
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Dazu würde ich als erstes mal das Kleingedruckte im Vertrag lesen, bevor wir die Glaskugel wieder auswintern.
![]() Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#3
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Hallo DreamCather
Zuerst musst du eine günstigere Alternative haben. Gruss, Oldiesailor |
#4
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Hinormalerweise hast Du ein auserordentliches Kündigungsrecht bei Preiserhöhungen
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Nutze jeden Tag wie wenn es Dein letzter wäre...
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#5
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jede Preiserhöhung ist eine einseitige Vertragsänderung und muss von beiden Seiten zugestimmt werden. Nicht zu Antworten kommt einer Stillschweigenden Zustimmung gleich. Du hast somit ein auserordentliches Kündigungsrecht.
Allerdings die fristen beachten also so Schnell wie möglich kündigen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#6
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![]() Zitat:
Wenn beides nicht gegeben ist, bleibt der alte Vertrag zu den alten Voraussetzungen in Kraft, bis er von einer Seite gekündigt wird. Ohne den Vertrag zu kennen, sehe ich im Hinblick auf die erhebliche gestiegene Miete ein Sonderkündigungsrecht außerhalb der Kündigungsfrist. Wenn du nicht raus willst: die Mieterhöhung nicht akzeptieren, die alte Miete weiterzahlen und dann mal schauen, was der Vermieter macht. ![]()
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#7
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Wieviel Euro sind denn die 27 % ?
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Grüsse Gebhard www.youtube.com/watch?v=QXbER-JXvlc https://www.youtube.com/watch?v=y870wlSzzWc |
#8
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![]() Zitat:
einseitig ändert sich grundsätzlich erst mal gar nichts bei einem Mietvertrag, es sei denn eine Anpassungsklausel ist vereinbart. Aber auch die muss nicht zwingend wirksam sein, sondern muss sich (da der Vermieter nicht nur einen Liegeplatz vermieten wird) an den strengen gesetzlichen Vorgaben zB. über allgemeine Geschäftsbedingungen messen lassen. Was ich nicht verstehe, ist, wieso Dir "ein neuer Vertrag zuging" !? Das sieht mir danach aus, als ob Dir der Vermieter nur eine neues Vertragsangebot geschickt hat, das Du natürlich nicht annehmen musst, wenn sich der bisherige Vertrag ohnehin schon verlängert hat... Aber wie Ecki schon anmerkte, bei dem bisherigen Sachverhalt ist man schnell in der Kaffeesatzleserei ![]() Gruss Lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
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