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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Beleuchtung in Holland
Hallo,
ich habe mir die letzten Tage ein kleines Kajütboot in Holland gekauft (6,60m Lang). Nun hat das Boot keinerlei Positionsbeleuchtung. Kennt sich jemand aus welche beleuchtung ich benötige? Habe schon gesehen, das es zwei und dreifarblaternen gibt. Was ist in Holland für solch ein Boot nötig oder was empfiehlt Ihr. danke |
#2
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Moin ??
auf jeden Fall eine BSH zugelassene Beleuchtung, http://www.yachtschule-spittler.de/d...hterbi_see.pdf Gruß Axel Geändert von Antaris (12.09.2007 um 15:51 Uhr) Grund: fehler |
#3
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Wieso denn eine BSH geprüfte? Wir haben unseren heimathafen auch in Holland. habe ich vergessen zu erwähnen. Also ich müsste die Holländischen regeln wissen.
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#4
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Ich glaube unter 7m Länge reicht das weisse Rundumlicht
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"Es ist nicht deine Schuld das die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt" cc. FARIN URLAUB |
#5
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2-Farben Laterne und ein weißes 360er. BB und STB Laterne, sowie Toplicht und Hecklaterne werden aber bevorzugt.
Steht so in den Vorbereitungsfragen für die Prüfung Ah, hab das mit dem "holländischen" übersehen.
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MfG Dennis Mangelnde PS werden durch Wahnsinn ersetzt |
#6
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Halt Dich lieber an die deutschen Regeln, da gehste auch in Holland mit auf Nummer sicher
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Gruß, Michel Crownline 250 CR
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#7
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Licht in Holland
Hallo zusammen
also so eng wie in Old Germany nehmen es unsere nachbarn noch nicht solltest du mit dem Boot nur in NL bleiben reichen auch die Lichter von dort sind auch wesentlich preiswerter und nicht so klöbig je nach aufbau sollten es steuer und backbord lampen sein und eine weiße rundumlampe die sollte aber auch wirklich über alles hinaus ragen und auch als ankerlicht nutzbar sein . das reicht in NL vollkommen aus die geben sich sogar beim ankern mit einer Solargartenlampe zufrieden wenn du sie hoch genug aufgehangen hast
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Grins und Gruß Ide oder Rainer = der mit dem Rostpott aus NL auf B25 im neuen Hafen von De Mars |
#8
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vergessen
herzlich willkommen im Club
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Grins und Gruß Ide oder Rainer = der mit dem Rostpott aus NL auf B25 im neuen Hafen von De Mars |
#9
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Zitat:
vorne eine Zweifarbenlaterne, im Top, 1m höher, eine Rundumlaterne reicht, also zwei BSH geprüfte Lampen, ca. 60 Euro das Stück. Gruß Axel |
#10
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Zitat:
Steht alles im BPR, und den mußt Du eh an Bord haben. Groetjes Matthias.
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#11
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Hallo
Danke uns hat man von der WP gesagt das unsere lichterführung so reicht wie wir sie an Bord haben das sind die beiden Seitenlichter und ein Toplicht was auch als Ankerlicht geführt wird aber ich werd mal im Buch nachlesen das iss ja wirklich an Bord
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Grins und Gruß Ide oder Rainer = der mit dem Rostpott aus NL auf B25 im neuen Hafen von De Mars |
#12
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Hallo Ide 1963,
Lichterführung und BSH-Zulassung sind zweierlei. Seitenlichter + Toplicht sind ja auch in Deutschland korrekt, aber nur mit BSH-geprüften Lichtern. Und wenn ein deutscher Eigner mit Wohnsitz in Deutschland sein Boot in der Regel in NL stationiert hat und damit doch gelegentlich nach Deutschland kommt, gelten hier für ihn die deutschen Regelungen ohne Ausnahme! Daher wäre es unklug, in NL in D nicht zugelassene Lichter anzubauen. Gruß Wepi |
#13
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An alle in diesem Thread
Ich war gerade bei WSC Eichhofer wegen seiner Messe und habe dort den Ausbilder unserer regionalen Sportschiffahrtsschule gefragt.
Die Antwort: Boote unter 7m Länge, auch Motorboote, benötigen lediglich ein zugelassenes weisses Rundumlicht Ebenfalls ist es gestattet Navi Beleuchtung zu installieren, aber bei Booten unter 7m ist es total Latte ob die zugelassen sind Das gilt im übrigen für Deutschland und auch für die Niederlande !!!
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"Es ist nicht deine Schuld das die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt" cc. FARIN URLAUB Geändert von totto (14.09.2007 um 14:12 Uhr) Grund: Hab was vergessen |
#14
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Zitat:
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#15
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"Es ist nicht deine Schuld das die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt" cc. FARIN URLAUB |
#16
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#17
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Zitat:
is aber nicht so habe ich mich heute belehren lassen Vielleicht ist unser Kenntnisstand zu alt, z.B. sind im Motorbbootführerscheinbuch binnen bei mir die Steuerbordtonnen (von See kommen) noch schwarz! Ist hier keiner von den blau/weissen, der könte doch als Profi was dazu sagen Typisch Schmiere, immwer nur dann da wenn man die nicht gebrauchen kann
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"Es ist nicht deine Schuld das die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt" cc. FARIN URLAUB |
#18
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@totto:
Ist immer noch so, gibt nix neues beim Thema Lichterführung, außer das jetzt Dioden aus zugelassen sind.
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#19
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Auch Maschinenfahrzeuge unter 7m Länge und 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit müssen zugelassene Seitenlichter führen, wenn dies technisch möglich ist.
Gruß Wepi |
#20
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Zitat:
Nach § 9 (1) Seeschifffahrtsstraßenordnung ist in der Tat eine Zulassung nur erforderlich für die "vorgeschriebenen" Lichter, so dass man meinen könnte, für "freiwillige" Lichter wäre es egal, ob sie einen DHI- oder BSH-Stempel hät- ten. Tatsächlich gibt es aber keine "freiwilligen" Navigationslichter, denn die Vereinfachungsregel für kleine Fahrzeuge (Rundumlicht) nach § 10 (2) und (3) der Seeschifffahrtsstraßenordnung gilt nur, wenn die eigentlich vorgeschrie- benen Lichter nicht geführt werden können. Schlussfolgerung: Alle geführten Navigationslichter müssen zugelassen sein. Belem
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