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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Frage zum TÜV bei PKW
Hallo,
folgendes Szenario: -Fahrzeug ist angemeldet -HU seit mehr als vier Monaten abgelaufen -Fahrzeug steht auf privatem Parkplatz -Fahrzeug wird nicht benutzt Ist das 'ne OWi oder nicht? Gruß Mario
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Willst Du schnell gehen, dann geh alleine. Willst Du weit gehen, dann geh zusammen. |
#2
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Zitat:
MFG René
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MFG René |
#3
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imho ja, die kiste ist ja angemeldet
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
#4
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schraub einfach die Nummernschilder ab (oder Abdecken - wenn es ein Privatplatz ist, kein Problem) ... machen auch die Wohnwagenbesitzer so, denn selbst auf einem Campingplatz als Dauercamper kann dir ein Sheriff ein Ablaufklnöllchen verpassen...
wenn du in wieder Tüv geben willst.. mach einen Tüv Termin per Telefon aus, dann bist auch abgesichert, wenn du auf dem Weg dorthin zufällig angehalten wirst...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... Geändert von dieter (02.10.2007 um 12:45 Uhr)
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#5
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Stimmt, das haben die klammheimlich mit geändert....
gna
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MFG René |
#6
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Wenn es ein öffentlicher Parkplatz/-raum ist oder ein privater der
frei zugänglich ist, ist es eine OWi. Ist der private Parkplatz jedoch umzäunt und gesichert, so dass man da nicht frei rein gehen kann, ist es keine OWi.
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Gruß vom Oberrhein.
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#7
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Muß das wirklich umzäunt sein?
Ich habe keinen Zaun um mein Grundstück und will auch keinen. Aber mein Hänger und das Moped stehen ohne TÜV da rum. Sind aber von der Straße aus nicht zu sehen. |
#8
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Moin Moin,
entscheidend ist, ob der Abstellort öffentliches Straßenland ist. Auf dem eigenen Grundstück (@ Wolf, muss nicht zwingend umzäunt sein) kann das Fahrzeug ohne TÜV bis zum jüngsten Tag stehen, bis also alles weggerostet ist und nur noch 4 Reifen da liegen. Bei einem großen Mieterparkplatz deren Zufahrt beispielweise noch durch Schranken verschlossen sind (steht ja manchmal auch so'n Schild "Privatparkplatz" bei) sieht es jedoch schon wieder anders aus. Ralf (Alaska) hat es eigentlich schon richtig beschrieben, auf dem eigenen Grundstück ist der Zaun jedoch nicht zwingend erforderlich.
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Grüße aus Bärlin Thomas Geändert von Bärlinskipper (02.10.2007 um 16:16 Uhr)
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#9
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Zitat:
Ein Altfahrzeug ohne Zulassung auf Privatgelände kann von einem übergründlichen Beamten auch als genehmigungspflichtiger Schrottplatz erklärt werden. (Quelle: Oldtimer Magazin vor ca 2 Jahren)
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#10
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Eigenes Grundstück, gemietet, Schranke davor, Zaun....
Mann mann mann, was für Schwachmaten denken sich bloß sowas aus...? Die Karre steht auf einem von mir gemieteten Parkplatz vor dem Haus, in dem ich wohne. Er ist direkt von der Straße zugänglich. Da habe ich dann schlechte Karten, oder? Bringt es was, Widerspruch einzulegen, wenn der Bescheid kommt? Bis jetzt war nur die Nachricht der Pol an der Scheibe. Gruß Mario
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Willst Du schnell gehen, dann geh alleine. Willst Du weit gehen, dann geh zusammen. |
#11
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Zitat:
Jo, dat is dann aber keene Owi und danach wurde doch gefragt. Zum Schrottplatz.. so nen Beamten kann ich mir wohl vorstellen aber wie das ein Richter sieht wäre dann die Frage. Wenn alle Betriebsstoffe abgelassen wurden seh ich zumindest kein Problem.
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Grüße aus Bärlin Thomas |
#12
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Zitat:
Bist du Rechtschutz versichert?
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Grüße aus Bärlin Thomas |
#13
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Ich denke, wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, dann muß es auch eine gültige HU vorweisen können.
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#14
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Zitat:
...auch wenn es nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und auf einem privaten Grundstück abgestellt ist? Wenn das so ist, ist es Unsinn! Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! Geändert von Kuddel (02.10.2007 um 17:30 Uhr) Grund: Tippfehler |
#15
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also so weit ich weiß, ist das auf deinem privatgelände vollkommen erlaubt, sie dürfen dich nur anhalten, wenn sie dich damit fahren sehen ^^
Gruß |
#16
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auf unserem privaten Dauercampingplatz gab es letztes Jahr einen Einbruch... das Gelände ist eingezäunt und die Zufahrt ist mit einer Schranke versehen....
daraufhin war die Polizei mehrmals auf dem Platz und hat alle zugelassenden Wohnwagen mit abgelaufenen Tüv einen Beleg hinterlassen (nur die abgedeckten und abgeschraubten Nummernschilder wurden verschont - da nach der Regel).
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
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