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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 02.10.2007, 12:33
TageDieb TageDieb ist offline
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Standard Frage zum TÜV bei PKW

Hallo,

folgendes Szenario:

-Fahrzeug ist angemeldet
-HU seit mehr als vier Monaten abgelaufen
-Fahrzeug steht auf privatem Parkplatz
-Fahrzeug wird nicht benutzt

Ist das 'ne OWi oder nicht?

Gruß
Mario
__________________
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  #2  
Alt 02.10.2007, 12:41
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divefreak divefreak ist offline
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Hallo,

folgendes Szenario:

-Fahrzeug ist angemeldet
-HU seit mehr als vier Monaten abgelaufen
-Fahrzeug steht auf privatem Parkplatz
-Fahrzeug wird nicht benutzt

Ist das 'ne OWi oder nicht?

Gruß
Mario
IMHO nö, wenn der Parkplatz irgendwie gesichert ist.

MFG René
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MFG René

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  #3  
Alt 02.10.2007, 12:43
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Bubi Bubi ist offline
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imho ja, die kiste ist ja angemeldet
__________________
Grüße
kay

Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben
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  #4  
Alt 02.10.2007, 12:43
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dieter dieter ist offline
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schraub einfach die Nummernschilder ab (oder Abdecken - wenn es ein Privatplatz ist, kein Problem) ... machen auch die Wohnwagenbesitzer so, denn selbst auf einem Campingplatz als Dauercamper kann dir ein Sheriff ein Ablaufklnöllchen verpassen...

wenn du in wieder Tüv geben willst.. mach einen Tüv Termin per Telefon aus, dann bist auch abgesichert, wenn du auf dem Weg dorthin zufällig angehalten wirst...
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....

Geändert von dieter (02.10.2007 um 12:45 Uhr)
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  #5  
Alt 02.10.2007, 12:51
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divefreak divefreak ist offline
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Zitat:
Zitat von s.Bubi Beitrag anzeigen
imho ja, die kiste ist ja angemeldet
Stimmt, das haben die klammheimlich mit geändert....

gna
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MFG René

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  #6  
Alt 02.10.2007, 13:27
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Wenn es ein öffentlicher Parkplatz/-raum ist oder ein privater der
frei zugänglich ist, ist es eine OWi.
Ist der private Parkplatz jedoch umzäunt und gesichert, so dass man da
nicht frei rein gehen kann, ist es keine OWi.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #7  
Alt 02.10.2007, 15:09
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wolf b. wolf b. ist offline
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Muß das wirklich umzäunt sein?

Ich habe keinen Zaun um mein Grundstück und will auch keinen. Aber mein Hänger und das Moped stehen ohne TÜV da rum. Sind aber von der Straße aus nicht zu sehen.
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  #8  
Alt 02.10.2007, 16:13
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Bärlinskipper Bärlinskipper ist offline
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Moin Moin,

entscheidend ist, ob der Abstellort öffentliches Straßenland ist.

Auf dem eigenen Grundstück (@ Wolf, muss nicht zwingend umzäunt sein) kann das Fahrzeug ohne TÜV bis zum jüngsten Tag stehen, bis also alles weggerostet ist und nur noch 4 Reifen da liegen.

Bei einem großen Mieterparkplatz deren Zufahrt beispielweise noch durch Schranken verschlossen sind (steht ja manchmal auch so'n Schild "Privatparkplatz" bei) sieht es jedoch schon wieder anders aus.

Ralf (Alaska) hat es eigentlich schon richtig beschrieben, auf dem eigenen Grundstück ist der Zaun jedoch nicht zwingend erforderlich.
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Grüße aus Bärlin

Thomas

Geändert von Bärlinskipper (02.10.2007 um 16:16 Uhr)
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  #9  
Alt 02.10.2007, 16:21
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von Bärlinskipper Beitrag anzeigen
......bis also alles weggerostet ist und nur noch 4 Reifen da liegen.
Dann ist das aber umweltgefärdende Abfallentsorgung


Ein Altfahrzeug ohne Zulassung auf Privatgelände kann von einem übergründlichen Beamten auch als genehmigungspflichtiger Schrottplatz erklärt werden.
(Quelle: Oldtimer Magazin vor ca 2 Jahren)
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #10  
Alt 02.10.2007, 16:30
TageDieb TageDieb ist offline
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Eigenes Grundstück, gemietet, Schranke davor, Zaun....

Mann mann mann, was für Schwachmaten denken sich bloß sowas aus...?

Die Karre steht auf einem von mir gemieteten Parkplatz vor dem Haus, in dem ich wohne. Er ist direkt von der Straße zugänglich. Da habe ich dann schlechte Karten, oder? Bringt es was, Widerspruch einzulegen, wenn der Bescheid kommt? Bis jetzt war nur die Nachricht der Pol an der Scheibe.

Gruß
Mario
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  #11  
Alt 02.10.2007, 16:30
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Dann ist das aber umweltgefärdende Abfallentsorgung


Ein Altfahrzeug ohne Zulassung auf Privatgelände kann von einem übergründlichen Beamten auch als genehmigungspflichtiger Schrottplatz erklärt werden.
(Quelle: Oldtimer Magazin vor ca 2 Jahren)



Jo, dat is dann aber keene Owi und danach wurde doch gefragt.

Zum Schrottplatz.. so nen Beamten kann ich mir wohl vorstellen aber wie das ein Richter sieht wäre dann die Frage.

Wenn alle Betriebsstoffe abgelassen wurden seh ich zumindest kein Problem.
__________________
Grüße aus Bärlin

Thomas
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  #12  
Alt 02.10.2007, 16:34
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Die Karre steht auf einem von mir gemieteten Parkplatz vor dem Haus, in dem ich wohne. Er ist direkt von der Straße zugänglich. Da habe ich dann schlechte Karten, oder? Bringt es was, Widerspruch einzulegen, wenn der Bescheid kommt? Bis jetzt war nur die Nachricht der Pol an der Scheibe.

Gruß
Mario
Hört sich so aus der Ferne betrachtet erstmal nach schlechten Karten an.

Bist du Rechtschutz versichert?
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Grüße aus Bärlin

Thomas
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  #13  
Alt 02.10.2007, 16:34
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Ich denke, wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, dann muß es auch eine gültige HU vorweisen können.
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Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #14  
Alt 02.10.2007, 17:30
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Kuddel Kuddel ist offline
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Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
Ich denke, wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, dann muß es auch eine gültige HU vorweisen können.

...auch wenn es nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und auf einem privaten Grundstück abgestellt ist? Wenn das so ist, ist es Unsinn!


Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein!
Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!

Geändert von Kuddel (02.10.2007 um 17:30 Uhr) Grund: Tippfehler
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  #15  
Alt 02.10.2007, 17:34
ZoKiA ZoKiA ist offline
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also so weit ich weiß, ist das auf deinem privatgelände vollkommen erlaubt, sie dürfen dich nur anhalten, wenn sie dich damit fahren sehen ^^

Gruß
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  #16  
Alt 02.10.2007, 17:50
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auf unserem privaten Dauercampingplatz gab es letztes Jahr einen Einbruch... das Gelände ist eingezäunt und die Zufahrt ist mit einer Schranke versehen....

daraufhin war die Polizei mehrmals auf dem Platz und hat alle zugelassenden Wohnwagen mit abgelaufenen Tüv einen Beleg hinterlassen (nur die abgedeckten und abgeschraubten Nummernschilder wurden verschont - da nach der Regel).
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
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