boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Kleinkreuzer und Trailerboote



Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 59
 
Themen-Optionen
  #51  
Alt 12.11.2007, 09:47
maddin maddin ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 05.11.2007
Beiträge: 110
69 Danke in 28 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Ein Roller ist doch auch ein Sportgerät.

Er ersetzt nur bewegungsarmen Menschen das Fahrrad, gell Maddin

Ich habe Dir doch auch schon gesagt (glaube mich zu erinnern), daß ich z.B. meinen kleinen ehemaligen Motorradanhänger auch als steuerfreien Sportgeräteanhänger zulassen hätte können.

Grüße aus Bad Dannberg
Ach, weist schnorps40,
was ist denn eig. aus dem "ehemaligen" SPORT-gerätehänger gerorden?
ein möbeltransporter?
ein werkzeugwagen?
oder gar ein gartengeräteabtransporthänger?
gott sei dank gibt es gesetze die sowas unter strafe stell´n.. !!!

es gibt auch pferdeanhänger die ein grünes nummernschild haben, man aber ausser pferde und evl mal a bissl stroh nix damit transportieren soll/darf. aber wie offt wird damit anderes wie z.b. "siehe oben" gefahren.

aber, leider iss mei roller kein motorrad. obwohl ein sport-aufkleber drauf ist . und, ich glaub das die leute von den behörden je nach lust und laune entscheiden. wenn man 5 leute fragt bekommt man ja auch 7 verschiedene antworten.

gruss aus bad falkendorf
Mit Zitat antworten top
  #52  
Alt 12.11.2007, 10:03
Mecky
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Roller

Zitat:
Zitat von maddin Beitrag anzeigen
...und wie issts mit roller deiner meinung nach)

maddin
Hallo maddin, ich würde es auch so machen . Achte nur auf deine Deichsellast bzw. Stützlast, das die Rennleitung hier nichts beanstanden kann und gut.

Gruß Mecky
Mit Zitat antworten top
  #53  
Alt 12.11.2007, 12:39
Benutzerbild von schnorps40
schnorps40 schnorps40 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 04.04.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 824
Boot: Sunseeker
1.465 Danke in 671 Beiträgen
Standard

Zitat:
Ach, weist schnorps40,
was ist denn eig. aus dem "ehemaligen" SPORT-gerätehänger gerorden?
Maddin, Maddin, Maddin,
weißt Du doch, ist jetzt ein Werbeanhänger für Sicherheitsschlösser

Zitat:
aber, leider iss mei roller kein motorrad. obwohl ein sport-aufkleber drauf ist .
Als ich Deinen Roller das letzte Mal gesehen habe, diente er als Ablage Deiner Markise , fährt der überhaupt noch

Nachdem Du jetzt schreibst, Dein Roller ist kein Motorrad, was fehlt denn Motor oder Rad
Als ich ihn das letzte Mal gesehen habe, hatte er noch beides.
Mit Zitat antworten top
  #54  
Alt 12.11.2007, 13:04
Benutzerbild von happy0011
happy0011 happy0011 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 29.04.2006
Ort: Rhön
Beiträge: 35
Boot: Freedom SX 190
Rufzeichen oder MMSI: MMSI 211215030
9 Danke in 6 Beiträgen
Standard Roller im Boot

Wir transportieren den Roller im Boot, funktioniert einwandfrei.

Und beim Kranen des Bootes ins Wasser, krant der Roller aus dem Boot heraus.
Heimwärts genau dasselbe nur anderstrum

Hat bis jetzt immer super funktioniert
Mit Zitat antworten top
  #55  
Alt 13.12.2007, 21:34
maddin maddin ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 05.11.2007
Beiträge: 110
69 Danke in 28 Beiträgen
Standard

sicher auch ne idee, aber wir wollen unterwegs den roller mal für ne fahrt runter nehmen können.
Mit Zitat antworten top
  #56  
Alt 14.12.2007, 23:04
Benutzerbild von XP-Skipper
XP-Skipper XP-Skipper ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 25.10.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 179
Boot: Marex 2300 Gambler
85 Danke in 57 Beiträgen
Standard etwas kompliziert

Nun dieses Thema ist auch für mich als grünes Männlein von der Rennleitung etwas kompliziert.
Ich versuche mal es aufzuarbeiten.

1. Unsere Sportbootanhänger sind nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe e FZV von der Zulassungspflicht ausgenommen.
2. Die Anhänger sind danach somit steuerbefreit und bekommen ein grünes Kennzeichen.
3. Das Kennzeichen wird eigentlich nur ausgegeben, weil der TÜV seine Plakette irgendwo hinkleben muss (in Holland z.B. gibts für solche Zwecke Bastelsätze um sein Pkw Kennzeichen zu wiederholen).
4. Ich habe derzeit keine Änderung im Pflichtversicherungsgesetz gefunden, nicht zulassungpflichtige Anhänger müssen nicht versichert werden.

Wird nun ein Sportgeräteanhänger nicht für den Zweck benutzt für den er bestimmt wurde, wird er zulassungspflichtig. Zulassungspflichtige Anhänger sind dann wiederum steuer- und versicherungspflichtig.
Wir bewegen uns nun außerhalb des ordnungswidrigen Bereiches und kommen in den teuren Straf- und Bußgeldbereich inklusive hartnäckiger Punkte in Flensburg.
Wie teuer so etwas wird, bestimmt u. Umständen der Tagessatz im Strafbefehl. Dieser richtet sich nach Einkommen.

Man könnte jetzt versuchen, den Motorroller als Sportgerät zu deklarieren. Dieser müsste dann aber auf einem Anhänger für Krafträder befestigt sein.
Selbst die Fahrräder auf der Deichsel könnten einen so in große Schwierigkeiten bringen.
Auch die Beladung des Bootes spielt eine Rolle. Pött und Pann und ein Dinghi kann man ja noch erklären vielleicht auch noch ein Faltfahrrad. Aber wie ist es mit der für den Vermieter der Ferienwohnung mitgebrachten Nähmaschine oder Windeln für dessen Opa oder ein paar Duschköpfe oder Lattenroste etc (keine Seltenheit in z.b. Kroatien, man ist ja hilfsbereit)

Die Sportanhänger können auf Antrag aber zugelassen werden, natürlich mit allen Pflichten.
Der Steuersatz für Anhänger beträgt 7,46€ für je 200 kg zGG (abzüglich Stützlast). Die Versicherung kostet ca. 25 Euro.

Wenn man dann nen Roller auf der Deichsel hat gerät man höchstens in den OWi Bereich weil die Halterung keine StVZO Zulassung hat.
__________________
Gruß Harry


2001er Ford Explorer mit Marex 2300 Gambler

Geändert von XP-Skipper (14.12.2007 um 23:17 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #57  
Alt 15.12.2007, 00:56
denni1078 denni1078 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.12.2004
Ort: Kamen
Beiträge: 226
Boot: Kaasbøll 17'
83 Danke in 61 Beiträgen
denni1078 eine Nachricht über ICQ schicken denni1078 eine Nachricht über MSN schicken denni1078 eine Nachricht über Yahoo! schicken
Standard

Zitat:
Zitat von XP-Skipper Beitrag anzeigen
...
Die Sportanhänger können auf Antrag aber zugelassen werden, natürlich mit allen Pflichten.
...
Kannst mal bitte sagen wo das steht! Hab da gewaltige Probleme mich mit unserem Strassenverkehrsamt zu einigen die sagen Bootanhänger = nicht zulassungspflichtig muss Grüne Nummmer bekommen!
__________________
wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein.

Grüße Daniel
Mit Zitat antworten top
  #58  
Alt 15.12.2007, 01:30
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.429
19.804 Danke in 14.367 Beiträgen
Standard

tja die Straßenverkehrsämter stellen sich da oft quer, weil in der ABE eine Schlüsselnummer steht und die besagt, das es sich um einen Sportgeräteanhänger handelt
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
  #59  
Alt 15.12.2007, 12:26
Benutzerbild von XP-Skipper
XP-Skipper XP-Skipper ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 25.10.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 179
Boot: Marex 2300 Gambler
85 Danke in 57 Beiträgen
Standard

@denni1078

Auch das steht in der FZV § 3 Absatz 3.

Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.

Wundert mich schon, da will einer freiwillig Steuern zahlen und wird nicht gelassen?
Am besten in einem solchen Fall mit dem Abteilungsleiter verhandeln. Ich weiß allerdings nicht genau ob der Antrag auch begründet werden muss.
__________________
Gruß Harry


2001er Ford Explorer mit Marex 2300 Gambler
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 59



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:53 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.