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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Versicherungsfrage- trailern mit gelben kennzeichen
folgende lage :
ein bootstrailer ( kein hafentrailer ) mit abgelaufenen tüv und nicht angemeldet ! darf ich mit diesen trailer ein boot transportieren wenn der trailer gelbe kurzkennzeichen bekommt ??? |
#2
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Moin
Also zulassungsrechtlich steht dem nichts im Wege, das gute Stück sollte aber verkehrssicher sein und ggf. auch einer polizeilichen Kontrolle standhalten (Bremsen, Beleuchtung, eventuelle Brüche oder Durchrostungen, Ladungssicherung). Da die Kurzzeitkennzeichen nur mit gültigem Versicherungsnachweis ausgestellt werden, sehe ich da auch keine Probleme. Gruß aus Berlin Christian von der Pellworm |
#3
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der trailer ist verkehrssicher - beleuchtung ok- keine fiesen rostnester-bremsen hat er nicht weil`s nen kleiner ist und das boot dem entsprechend leicht. natürlich wird es fest verzurt und der AB kommt in den kombi ( zugwagen )
edit-- also ich fahr das boot nicht zum slipen sondern habs gekauft und hols nu zu mir |
#4
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Nach meiner Ansicht darfst du das wenn der Trailer verkehrssicher ist (Boot gehört ja fest zum Trailer)
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Gruß Jörg |
#5
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Du mußt bei der Versicherung einfach nach einer Karte für die Zulassungstelle fragen um Kurzzeitkenzeichen zu kriegen.
Bei der Zullasung fragen die nicht mal nach, ob der tüv hat oder nicht und nicht mal die Fahrgestellnummer. Kriegst dort einfach Kenzeichen und rotes Buch. Wenn du dan mit dem Auto oder Anhänger losfahren willst, muß du alles selber ins Buch eintragen und kannst dan losfahren. |
#6
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hab ich ja mit meinem grossen boot auch so gemacht-gelbe nummern und ab auf die bab mit trailer und boot- aber da wusste ich noch nicht das es angeblich verboten sein soll
-aber die frage bleibt-- darf man anhänger mit abgelaufenen tüv mit last belasten wennse gelbe schilder haben ? |
#7
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Ich nochmal
Wenn ich von den roten Kennzeichen ausgehe, den "Probefahrt und Überführungskennzeichen", könnte man diese für sog. "Belastungsfahrten", also "Probefahrten" mit Ladung, nutzen. Für die heutigen Kurzzeitkennzeichen, die ja früher auch "rote Kennzeichen" beginnend mit "04..", waren, sehe ich da keinen Unterschied. Gruß Christian von der Pellworm |
#8
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..fast vergessen:
Vergiss nicht, ungebremste Hänger nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 600 kg haben dürfen. Das Boot auf dem Bild sieht mir deutlich schwerer aus! Gruß Christian von der Pellworm |
#9
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welches bild meinst du ?? in meiner signatur ??
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#10
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Früher waren das 750kg, hat sich da etwas geändert?
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#11
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ich denke entscheident ist das was in den trailerpapieren steht
es ist ein kleiner trailer für ein angelboot- mit 170 kg nutzlast bei 250 kg gesammtgewicht das boot in meiner signatur ist doch schon in meinem hafen seit herbst 06 |
#12
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Hallo SKULLBULL,
den Trailer übern Tüv bringen und anmelden ist evtl. preiswerter, wie Gelbe Nummer wenn du für die Kurzzeitversicherung bezahlen bezahlen mußt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
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