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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Anmeldung nach Kauf
Hallo
Eine Frage, die nicht mich betrifft.,Wenn ich ein gebrauchtes Boot beim WSA oder Kreisamt anmelden will, muß ich die Zulassung vom Vorbesitzer vorlegen? Als ich ein Neuboot das erstemal zugelassen habe, wurden die Angaben aus dem Kaufvertrag übernommen. Oder ist es abhängig vom Bundesland oder Kreis. |
#2
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Kaufvertrag genügt als Eigentumsnachweis.
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#3
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Und gut ist ein Nachweis, dass die Mehrwertsteuer bezahlt ist. Benötigt man zwar für die Anmeldung nicht aber bei anderen Gelegenheiten.
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Grüße Michael |
#4
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Hallo
Danke ersteinmal. Dann müsste man das Boot bei der alten Zulassungs stelle ja abmelden. Das wird ja nicht automatisch gehen. Wer behält den da den Überblick. Gruß Joggel |
#5
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Für die Abmeldung ist der Verkäufer zuständig.
Es könnte ja sein, daß er das Boot z.B. beim ADAC angemeldet hatte, du aber zum WSA willst. Wenn du bei der selben Stelle anmelden willst, kannst du natürlich umschreiben lassen, dann kannst du die Nummer behalten. |
#6
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Hallo ,
also die Abmeldung geht automatisch . In den Unterlagen das WSA steht ,dass die Papiere nach veräußerung des Fahrzeugs an das WSA zu schicken sind und NICHT dem neuen Besitzer zu übergeben sind ! Zum Anmelden brauchst Du nur den Kaufvertrag . In dem sollten alle Daten vermerkt sein . .
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Liebe Grüße aus Hillerse Gruß Heiko Nur wenn´s schaukelt fühl ich mich wohl |
#7
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Danke für die Antworten
Das was Ostseekapitän schreibt, leuchtet mir ein . Werde dort mal anrufen und horchen was die so sagen. Trotzdem für die Mühe Dank. Gruß Joggel |
#8
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Hallo Joggel,
ich würde auch darüber nachdenken, die alte Nummer zu übernehmen, also da wieder anzumelden, wo der Voreigner angemeldet war. Ich hatte mich damals darüber geärgert, daß ich es nicht getan habe, denn die Konturen der alten Nummern hab ich auch mit polieren nie ganz aus dem GFK rausbekommen. Außerdem ersparst Du Dir das mühselige Aufkleben.
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Gruß Andreas Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der. (Wilhelm Busch) |
#9
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Für die Übernahme benötigst du aber den "original" Bootsschein des Vorbesitzers eine Kopie geht nicht.
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Grüße Michael |
#10
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Zitat:
Beim ADAC haben wir es damals so gemacht: Kopie des Scheins an mich. Der Vorbesitzer hat den O-Schein zurückgeschickt an den ADAC, mit dem Vermerk, daß ich das Boot gekauft habe. Ich die Anmeldung an den ADAC, mit der Kopie des Scheins und der Kopie des Kaufvertrags. Ich habe in die Anmeldung gleich die Nummer hineingeschrieben und vermerkt, daß ich die Nummer behalten will. Ich glaube, der ADAC reserviert die alten Nummern generell 3 Monate, bevor er sie neu vergibt.
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Gruß Andreas Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der. (Wilhelm Busch) |
#11
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Also ich habe es schon beim ADAC und beim Motoryachtverband nur machen können wenn der Original Bootschein dabei war. Kopien wurden nicht akzeptiert. Ist aber auch kein Akt den Original Bootschein gebe ich beim Verkauf grundsätzlich mit und vermerke es im Kaufvertrag.
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Grüße Michael |
#12
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Der ADAC reserviert die Nummer nicht er sperrt sie damit nichts passieren kann z.B. zwei Boote mit gleicher Nummer.
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Grüße Michael |
#13
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Und der Vermerk im KV ist ausreichend?
Wie meldest Du selbst denn Dein Boot ab? Dafür mußt Du doch den Originalschein zurückgeben. Wenn es der Käufer nun nicht macht, weil er sein Boot woanders anmelden will. Dann... ja, was ist dann eigentlich?
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Gruß Andreas Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der. (Wilhelm Busch) |
#14
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Dann hast du den Kaufvertrag weil der Käufer ist damit verantwortlich das Boot ab bzw. um zu melden
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Grüße Michael |
#15
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Aha. Gut zu wissen, daß es so auch geht. Ich schicke den Bootsschein aber lieber selbst zurück, gibt mir ein besseres Gefühl.
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Gruß Andreas Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der. (Wilhelm Busch) |
#16
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Dann kann es aber passieren, das das Kennzeichen schon gesperrt ist und nicht mehr übertragen werden kann.
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Grüße Michael |
#17
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Ich habe heute morgen beim ADAC angerufen, weil ich es genau wissen wollte.
Du hattest Recht. Der ADAC empfiehlt sogar, den O-Bootsschein an den Käufer zu übergeben, damit bei der Ummeldung keine Komplikationen entstehen.
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Gruß Andreas Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der. (Wilhelm Busch) |
#18
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Schon mehrmals durchexerziert, kannst mir ruhig glauben
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Grüße Michael
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