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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 17.04.2008, 09:40
Larsii Larsii ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 29.12.2007
Ort: Leipzig
Beiträge: 25
Boot: Calabria 350 / Mastercraft 197
2 Danke in 2 Beiträgen
Standard Gutachten Schallimmissionen nach BImSchG

Kennst sich jemand mit dem §4 BImSchG aus und evtl einem zugehörigen Gutachten. Es geht um einen See auf dem bisher kein Motorboot zugelassen ist und daher dieser Antrag erforderlich ist das ich da rauf darf.

Auszug aus dem BImSchG:

"Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen bedürfen einer Genehmigung."

Darunter fallen auch laut BImSchV Anhang 10.17

"Anlagen, die an fünf Tagen oder mehr je Jahr der Übung oder Ausübung des Motorsports dienen, ausgenommen Anlagen mit Elektromotorfahrzeugen und Anlagen in geschlossenen Hallen sowie Modellsportanlagen"
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  #2  
Alt 17.04.2008, 18:05
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: SH
Beiträge: 858
Boot: Buster XL
1.637 Danke in 614 Beiträgen
Standard

Zuerst brauchst du einen besonderen Grund, daß du genau auf diesem Gewässer mit Motor fahren musst. Was für ein Boot willst du verwenden? Eines mit E-Antrieb oder einen Offshorer? Willst du alleine dort fahren oder soll es ein Wassersportrevier werden?

Dann würde ich mich zuerst um die wasser-und naturschutzrechtlichen Vorschriften im Bundesland kümmern, bevor ich mich an das Immissionsschutzrecht heranwage.

Im Wasserhaushaltsgesetz heißt es:

§ 23 Gemeingebrauch
Jedermann darf oberirdische Gewässer in einem Umfang benutzen, wie dies nach Landesrecht als Gemeingebrauch gestattet ist, soweit nicht Rechte anderer entgegenstehen und soweit Befugnisse oder der Eigentümer- oder Anliegergebrauch anderer dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Ansonsten, was Studien zum Wassersport angeht, wirst du evtl. hier fündig
http://ec.europa.eu/enterprise/marit...rc_studies.htm
__________________
Gruß
Wolfgang
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