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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Italien: Wo Trailer öffentlich parken?
Hallo werte Rudergänger,
ich fahre im Juli 3 Wochen nach Lignano Sabbiadoro, nördl. Adria, Friaul-Julisch Veneten, Italien. Ich bekommen dieses Jahr in mein Ferienhaus im Hafen leider den Trailer nicht mehr in die Garage, da der neue zu gross ist. Im Hafen kostet es 5 Euro pro Tag, ist auch viel Geld... Darf man in Italien den Trailer öffentlich abparken? Wenn ja, nur unter besonderen Umständen? Wenn das geht, wäre prima, dann kann ich die 150 Euro lieber vertanken und verfress... Gruß! Ole |
#2
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Ich habe in 2001 Auto und Trailer angekuppelt 2 Wochen am Gardasee auf öffentlicher Str. stehen lassen, ohne Problem. Am letzten Tag haben wir noch mit dem Auto (allein) was besorgt, als wir wieder zum Trailer kamen, klemmte ein Knöllchen an der Kupplung. Ich konnte etwas von Verbot einen Anhänger solo stehen zu lassen entziffern, habe das Knöllchen zwar nicht bezahlt, habe aber später erfahren, daß das in Deutschland auch verboten ist.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#3
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Hallo Huebi,
ja das Abstellen eines Trailers ohne Zugfahrzeug ist auch in D auf öffentlicher Strasse nur für maximal 2 Wochen erlaubt: (§ 12 Abs. 3b, § 49 StVO, § 24 StVG, 57 BKat) Kostet aktuell nen 20er. Also nach 13 Tagen wieder anhängen, einen Meter vorfahren und wieder abhängen. So ist das eben... Viele Grüße Thomas |
#4
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Und wen es genauer interessiert...
Die STVO zum runterladen als PDF gibt es bei: http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-...rs-Ordnung.htm Viele Grüße THomas |
#5
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Dankeschön, aber es ging eigentlich um die italienische Straßenverkehrsordnung. (dieser Begriff als solcher bringt mich zum lächeln, aber es läuft immer).
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#6
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Hallo,
also ich und auch mein Vater lassen die Trailer in Italien am Lago Maggiore immer am Randstreifen der Hauptstraße stehen. Bisher gab es noch nie Probleme mit Behörden. Leider aber mit Langfingern, so dass unser Stützrad und die Winde fehlte. Jetzt bauen wir immer Stützrad und den kompl. Windenstand ab. Den Hänger sichern wir immer mit einem Kastenschloß über die Kupplung und zusätzlich schließen wir den Rahmen mit einem Drahtseil an einer Laterne an, so gab es keine Probleme mehr.
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Gruß Carsten |
#7
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Hallo Hübi,
ja sorry, habe gerade Ärger mit meinem abgestellten Hänger hier in D, daher hatte ich das so im Kopf. In Italien ist es meines Wissens noch strenger. In der Italienischen STVO (codice stradale) heisst es im Artikel 158 Absatz 3 Art. 158. (1) (2) Divieto di fermata e di sosta dei veicoli. ... ... 3. Nei centri abitati è vietata la sosta dei rimorchi quando siano staccati dal veicolo trainante, salvo diversa segnalazione. Mit meinem Urlaubsitalienisch übersetze ich das wie folgt: 3. Es ist in besiedelten Gebieten verboten zu halten (vietata la sosta = Halteverbot) für einen Anhänger sobald dieser vom Zugfahrzeug getrennt wurde, außer es wird durch Verkehrszeichen anders geregelt. Falls jemand im Forum des italienischen mächtiger ist als ich, bitte ich natürlich gerne um Korrektur. Viele Grüße Thomas
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#8
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... achja wen es genauer interessiert, die Originalfassung, natürlich in Italienisch, gibt es hier:
http://www.altalex.com/index.php?idnot=34126 Viel Spaß beim Italienisch grübeln wünscht Thomas
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#9
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Sorry nochmal ich.
Wenn man es genauer überlegt, könnte "centro abitato" (wörtlich: Siedlungsgebiet) auch dem deutschen "Wohngebiet" entsprechen. D.h. also außerhalb eines Wohngebietes (z.B. in einem Industriegebiet) dürfte der Trailer dann schon stehen. Das könnte erklären dass Hübi gleich nach dem Abkuppeln (in einem bewohnten Gebiet ??) ein Knöllchen bekommen hat, Carsten am Seitenstreifen einer Hauptstrasse (vom Charakter eher nicht Wohngebiet???) nie ein Problem hatte (außer den Langfingern, die klauen Dir aber auch in Wiesbaden über Nacht den halben Hänger weg). Nunja mehr weiß ich jetzt auch nicht zum Thema. Viele Grüße Thomas
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#10
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Wir reden hier über ca. 100€
Ok. Hundert Euro sind viel Geld aber verglichen mit dem evtl. Ärger wenn der Trailer oder Teile vom Trailer geklaut sind steht das bei weitem nicht.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#11
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Stimmt, und das Knöllchen erwischt dich demnächst auch in deutschland, da ist wegen 100€ die Urlaubsfreude ganz schnell da hin.
Also zahl lieber und genieß es.
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Gruß Christoph Rest in Peace!- John Fisher- Volvo Ocean Racer 3/2018 #foreverfish https://ineuropaunterwegs.travel.blog/ |
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