boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 20.05.2008, 10:20
mifi.1 mifi.1 ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 02.05.2008
Ort: Solingen
Beiträge: 2
Boot: Crownline CR 250
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Was passiert OHNE Führerschein ? Erfahrungswerte ???

Hallo zusammen.

Ich habe mal eine kurze Frage.
Ich bin im Besitz eines Sportbootführerscheins Binnen und See.
Des weiteren fahre ich gerne Wasserski. Habe aber keinen im Freundeskreis
der auch einen Bootsschein besitzt.

Was würde denn passieren wenn ich jemanden instruiere mein Boot zu fahren,
und ich mich hinten zum Wasserski laufen dranhängen würde..... ?

Was wären die Konsequenzen für mich als Boots- und Bootsführerscheinbesitzer als auch für denjenigen der das Boot dann steuert?

Hat jemand Erfahrungswerte oder Informationen oder ist jemand schon mal diesbezüglich in Konflikt mit den Gesetzeshütern gekommen?

Über eine Antwort und Infos würde ich mich freuen.
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 20.05.2008, 10:34
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.255
Boot: Merry Fisher 645
25.125 Danke in 9.002 Beiträgen
Standard

Was passiert, wenn du einen Kumpel, der keinen Führerschein hat, dein Auto fahren lässt und dich daneben setzt. Er fährt natürlich nach deinen Instruktionen...
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 20.05.2008, 10:50
User: 3512
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Was passiert, wenn du einen Kumpel, der keinen Führerschein hat, dein Auto fahren lässt und dich daneben setzt. Er fährt natürlich nach deinen Instruktionen...
Das ist ne Fangfrage. Denn wenn er mit im Boot sitzt, passiert Binnen nix. Er ist ja dabei (war doch so, oder).

Das wäre im Vergleich so, als würde er hinten auf dem Anhänger sitzen, während sein Kumpel im Auto sitzt und nach seinen Instruktionen fährt...



Chrischan
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 20.05.2008, 10:50
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2007
Ort: in der Pellenz
Beiträge: 8.004
Boot: 38' Stahleigenbau
Rufzeichen oder MMSI: DC8737 / 211717790
25.227 Danke in 8.901 Beiträgen
Standard Sehe ich genauso

aber viel interessanter wäre was deine Haftpflicht sagt, wenn dein guter Freund dich über ne Krippe o.ä. zieht....

Ich würd´s lassen. Der Schiffsführer muß an Bord sein!

(Frag mal den Beobachter, vielleicht hat der ja einen Schein )
__________________
gregor

Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 20.05.2008, 10:55
Benutzerbild von Micha Bl
Micha Bl Micha Bl ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 14.09.2007
Ort: Dormagen
Beiträge: 983
Boot: 2007-2014 Hellwig Taros / -
806 Danke in 458 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
aber viel interessanter wäre was deine Haftpflicht sagt, wenn dein guter Freund dich über ne Krippe o.ä. zieht....
Schlaumeiermodus an! (es heißt Kribbe) das andere nur zum Fest!

Aber Recht hast!
__________________
Gruß Micha
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 20.05.2008, 10:57
Benutzerbild von XLars
XLars XLars ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.01.2007
Ort: Kiel
Beiträge: 3.590
Boot: Hellwig Milos 585 IB
5.838 Danke in 2.494 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von mifi.1 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen.

Ich habe mal eine kurze Frage.
Ich bin im Besitz eines Sportbootführerscheins Binnen und See.
Des weiteren fahre ich gerne Wasserski. Habe aber keinen im Freundeskreis
der auch einen Bootsschein besitzt.

Was würde denn passieren wenn ich jemanden instruiere mein Boot zu fahren,
und ich mich hinten zum Wasserski laufen dranhängen würde..... ?

Was wären die Konsequenzen für mich als Boots- und Bootsführerscheinbesitzer als auch für denjenigen der das Boot dann steuert?

Hat jemand Erfahrungswerte oder Informationen oder ist jemand schon mal diesbezüglich in Konflikt mit den Gesetzeshütern gekommen?

Über eine Antwort und Infos würde ich mich freuen.
Wir sind damals mit 200 DM Verwarnung davongekommen.
Beim zweiten Mal wird's richtig teuer. KFZ Führerschein wird evtl. auch eingezogen...

Gruß
Lars
Mit Zitat antworten top
Folgende 6 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 20.05.2008, 11:06
Benutzerbild von schnoftel
schnoftel schnoftel ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 02.01.2007
Ort: Mainz
Beiträge: 135
Boot: JUPITER 30
92 Danke in 64 Beiträgen
Standard

Lass es sein !!
habe auch mal gehört das evtl. dein Auto Schein mit weg ist
eine mitfahr gelegenheit bei Wasserski ergibt sich doch immer mal

Gruß
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 20.05.2008, 17:18
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.06.2007
Ort: 24768 Rendsburg
Beiträge: 691
Boot: LM 27 und Avon Redcrest
Rufzeichen oder MMSI: df 9231
2.172 Danke in 1.025 Beiträgen
Standard

Auf den ausdrücklichen Wunsch hin hier mein Erfahrungsbericht vom Fahren ohne Führerschein. Hoffentlich findet Ihr ihn angemessen komisch.
Als ohnehin ständig lernender Student mit damals noch jugendlichem Hirn hatte ich ein paar Prüfungen mehr oder weniger kaum wahrgenommen und einfach alle möglichen gemacht – Segel- und Motorboot, Waffensachkunde und Funk (alles nahezu kostenlos über das Sportinstitut) natürlich eingeschlossen. Später mit eigenem Boot habe ich die Scheine dann oftmals diebessicher an Bord versteckt, um das vorgeschriebene Mitführen bei keinem Törn vergessen zu können.

Irgendwann wurde ich dann mal gebeten, bei einer kleinen Überführung den Skipper zu machen. Das Boot war alt und klein, der museumsreife Innenborder wohl nur ein oder zwei PS über der Führerscheingrenze, und unser Weg führte uns langsam und angenehm leise durch ein wenig befahrenes Flüßchen, das aber doch eine Wasserstraße ist.
Das einzige Boot, das uns nach einigen Stunden Fahrt dort begegnete, war auch alt und klein, aber besetzt mit zwei Wasserschutzpolizisten, die meinen Führerschein sehen wollten. Der aber steckte gerade im Versteck auf meinem eigenen Boot an der Ostsee.

Wie der Zufall will, hatte ich gerade dann einen Rechtsanwalt an Bord, den erfahrenen und sehr seriös wirkenden Seniorpartner einer großen Kanzlei, die u.a. auch auf Verkehrsvergehen spezialisiert ist. Vergessene Führerscheine dürfte er wohl schon tausendmal verteidigt haben. Nun aber mußte er für mehr als eine halbe Stunde verhandeln, um schließlich zu erreichen, daß wir unsere Fahrt auch ohne Führerschein fortsetzen durften. Anderenfalls hätten wir wohl eine Wanderung über die Felder zur nächsten Landstraße antreten und dort per Anhalter zur nächsten Bushaltestelle fahren können (Das Mobiltelefon war noch nicht üblich).

In den nächsten Wochen gab es dann noch einen für mich sehr lästigen Schriftwechsel mit irgendwelchen Behörden, und schließlich ein Bußgeld in der Größenordnung von einhundert Euro, an das ich mich aber nicht mehr ganz genau erinnere.

Das war also die harmloseste aller denkbaren Varianten, denn ich habe ja tatsächlich den Schein, es gab keinen Unfall, auch keine sonstige Übertretung, niemand fühlte sich belästigt, und ich hatte die beste Unterstützung, die unser Rechtsstaat bieten kann.
Trotzdem – eines meiner unangenehmsten Erlebnisse im Zusammenhang mit Booten.

sea u in denmark
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 21.05.2008, 07:44
User: 3512
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Der Beitrag klingt konstruiert, aber gut...


Chrischan
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 21.05.2008, 07:58
Benutzerbild von Picton16ft
Picton16ft Picton16ft ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.07.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 4.709
9.018 Danke in 3.815 Beiträgen
Standard

füherschein nicht haben und führerschein vergessen sind zwei verschiedene dinge.
Führerschein vergessen: gibt nur ne Verwarnung in Höhe von 10-35 € (ermessen des Beamten)
Füherschein nicht haben: weiß ich nicht, weil noch hab ich einen

100€ für einen vergessenen glaube ich erstmal nicht, und daß du nicht weiterfahren darfst auch nicht. jedenfalls solange du dich ausweisen darfst
__________________
www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day
1000in1day2014 - Baltic Tour
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 21.05.2008, 08:41
Skibbää Skibbää ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.07.2007
Beiträge: 3.318
Boot: Motorboot, Jetski
5.866 Danke in 3.649 Beiträgen
Standard

....bringt uns aber ein wenig vom Thema ab....

wie ists denn nun?
Der Wasserskiläufer ist im Normalfall mit dem Boot verbunden, also irgendwo "teil des Boots"....wenn er als "Kapitän" einen Rudergänger bestimmt, hat er ja nachwie vor die Verantwortung inne, für das, was der bestimmte Steuermann richtig oder falsch macht.
Steht denn im Gesetz irgendwo, das der Verantwortliche im Boot sein muß, bzw. kein Wasserski fahren darf?
Logisch wäre es ja, aber von Logik in der Gesetzgebung und vorallem in der Anwendung habe ich mich schon lange verabschiedet
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 21.05.2008, 08:54
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: im Süden
Beiträge: 6.713
15.218 Danke in 8.418 Beiträgen
Standard

Wir stehen vor dem gleichen Problem.

Ich fahr Wasserski und der Rest der Truppe hat keinen Schein.

Ungutes Gefühl, und wahrscheinlich ganz schlechte Karten im Fall der Fälle.

Wäre schonmal interssant genaueres drüber zu wissen.

Am Bodensee gibt´s dann noch eine Auslegung, dass ein Boot ohne Segel und mit Motor aus auf dem See treibend (zu tief zum ankern!) immer noch als "in Fahrt" gilt und Ausweichpflichtig ist
Gehe ich da jetzt baden ist ja auch keiner mit Patent an Bord.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (21.05.2008 um 09:00 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 21.05.2008, 09:07
Benutzerbild von Tiefseesurfer
Tiefseesurfer Tiefseesurfer ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 13.03.2007
Ort: Potsdam, Tiefer See
Beiträge: 186
Boot: Ockelbo DC 21
Rufzeichen oder MMSI: Moinmoin
125 Danke in 63 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
füherschein nicht haben und führerschein vergessen sind zwei verschiedene dinge.
Führerschein vergessen: gibt nur ne Verwarnung in Höhe von 10-35 € (ermessen des Beamten)
Füherschein nicht haben: weiß ich nicht, weil noch hab ich einen

100€ für einen vergessenen glaube ich erstmal nicht, und daß du nicht weiterfahren darfst auch nicht. jedenfalls solange du dich ausweisen darfst
genauso ist es mir am Pfingst-Wochenende passiert: Ausfahrt gemacht (ohne Papiere), auf nächst größerem See die Geschwindigkeit leicht übertreten (ca 15kmh mehr als erlaubt) und vom Wasserschutz angehalten worden. Ergebnis: 10 VerwarnungsEuro mit der Auflage, wenn ich die WSP nochmal sehe, dann soll ich unaufgefordert ranfahren und meine Papiere vorzeigen. Weiterfahrt nach Hause verlief ruhig.

ciao Ralf
__________________
Geht nicht gibt's nicht.
Von der Titanic hieß es auch, sie sei unsinkbar. Und dann ging's doch.
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 21.05.2008, 10:44
pvpv-berlin pvpv-berlin ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 24.08.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 21
Boot: Kleiner Gleiter Eigenbau
4 Danke in 4 Beiträgen
Standard

Hier mal 2 Antworten aus den Prüfungsfragen. Ich glaube nicht, das sie eingehalten werden, wenn der Schiffsführer am Seil hängt.
16. Welche besonderen Pflichten hat der
Schiffsführer zu beachten?
Der Schiffsführer ist für die Befolgung
schifffahrtspolizeilicher Vorschriften verantwortlich
und muss die Sicherheit der an Bord befindlichen
Personen gewährleisten.

19. Welche besondere Verpflichtung hat der
Rudergänger eines Sportbootes?
Er muss in der Lage sein, alle Informationen und
Weisungen zu "empfangen" und zu geben.
Insbesondere muss er die Schallzeichen
wahrnehmen können und nach allen Seiten
genügend freie Sicht haben.

Welche besonderen Pflichten haben weitere an
Bord eines Sportbootes befindliche Personen?
Alle haben den Anweisungen des Schiffsführers
Folge zu leisten.

Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 21.05.2008, 10:59
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.302
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
33.089 Danke in 20.169 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Skibbää Beitrag anzeigen
....bringt uns aber ein wenig vom Thema ab....

wie ists denn nun?
Der Wasserskiläufer ist im Normalfall mit dem Boot verbunden, also irgendwo "teil des Boots"....wenn er als "Kapitän" einen Rudergänger bestimmt, hat er ja nachwie vor die Verantwortung inne, für das, was der bestimmte Steuermann richtig oder falsch macht.
Steht denn im Gesetz irgendwo, das der Verantwortliche im Boot sein muß, bzw. kein Wasserski fahren darf?
Logisch wäre es ja, aber von Logik in der Gesetzgebung und vorallem in der Anwendung habe ich mich schon lange verabschiedet
Der Schiffsführer muss notfalls in das Geschehen eingreifen können und das kann er ja schlecht wenn er am Seil hängt.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 21.05.2008, 11:10
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.05.2005
Ort: Kulmbach - Punat
Beiträge: 11.502
Boot: Cranchi 50 HT
7.721 Danke in 4.543 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Der Schiffsführer muss notfalls in das Geschehen eingreifen können und das kann er ja schlecht wenn er am Seil hängt.
Sehe ich auch so.
Mal ganz vom Bußgeld abgesehen, welches beim fahren ohne Führerschein verhängt wird.
Was passiert, wenn der führerscheinlose einen Schwimmer über den Haufen fährt mit Todesfolge? Deshalb würde ich mir erstmal keine Gedanken um das Bußgeld machen
Ich finde das Fahren ohne Schein schlichtweg verantwortungslos, auch wenn der reine Besitz eines Scheines nichts über die Fähigkeiten aussagt, aber zumindest sind notwendige Grundkenntnisse vorhanden
__________________
Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 21.05.2008, 12:06
Benutzerbild von Picton16ft
Picton16ft Picton16ft ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.07.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 4.709
9.018 Danke in 3.815 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rj2Skipper Beitrag anzeigen
genauso ist es mir am Pfingst-Wochenende passiert: Ausfahrt gemacht (ohne Papiere), auf nächst größerem See die Geschwindigkeit leicht übertreten (ca 15kmh mehr als erlaubt) und vom Wasserschutz angehalten worden. Ergebnis: 10 VerwarnungsEuro mit der Auflage, wenn ich die WSP nochmal sehe, dann soll ich unaufgefordert ranfahren und meine Papiere vorzeigen. Weiterfahrt nach Hause verlief ruhig.

ciao Ralf
stimmt hab ich vergessen, je nach dem wieviel vakuum in dem Koppp is, muss man ggf auch innerhalb einer woche die fehlenden papiere auf der wache vorlegen
__________________
www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day
1000in1day2014 - Baltic Tour
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:46 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.