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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
Umfrageergebnis anzeigen: Wer hat ein Sportboot mit mehr als 15 m länge? | |||
Ich | 1 | 4,55% | |
Ich nicht | 21 | 95,45% | |
Teilnehmer: 22. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen |
#1
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Führerschein auf dem Rhein
Servus, mit der Bitte um Aufklärung und Abstimmung:
Ein Freund erzählte, dass sein Bruder den SBF Binnen und dn speziellen Schein für den Rhein machen würde. Dieser "Rheinschein" war mit nicht bekannt, so suchte und fand ich das "Sportschifferpatent für den Rhein", oder so ähnlich. Wird benötigt für Sportboote über 15m Länge. erste Frage: Habe ich das mit dem Rheinschein richtig verstanden und wie heisst er´? zweite Frage: Wer hat ein Sportboot mit mehr als 15m Länge? So long der Flip
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Motorleistung wird völlig überbewertet. |
#2
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ich hab` meine Scheine auf dem Rhein gemacht und wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann ist das Rheinpatent mal geändert worden von >15to Verdrängung auf >15m - oder umgekehrt
Wie auch immer - ich fahre 6m und da juckt mich das nicht wirklich aber es heißt doch: Der Sportbootführerschein Binnen ist für das Führen von Sportbooten bis 15 Meter Länge und mit mehr als 3,68KW (5PS) erforderlich. dh. ab 15m Länge brauchst Du binnen eh` einen anderen Befähigungsnachweis
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#3
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Es gab mal eine Regelung: Binnenschein bis 20m. Für Leute mit dem alten Schein, die nachweisbar ein Boot über 15m gefahren haben, gibts wohl Bestandsschutz.
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Gruß Ewald
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#4
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Sportfahrzeuge über 15 Meter auf dem Rhein + Binnen
Moin moin,
bis 15 Meter Binnen ist es "Spaß" also nur der Binnenführerschein erforderlich. Über 15 Meter ist es europäisch streng geregelt. Da besteht eine Patentpflicht in allen Ländern! Vor Jahren ist es umgestellt worden von 15 Tonnen auf 15 Meter Länge. Auch gab es einmal die Bestimmung mit dem Binnenführerschein Sportfahrzeuge unter 15 Tonnen bis 20 Meter. Solche "Sportfahrzeuge" gibt es nur mit einem Rumpf aus wasserfester Tapete. Grundsätzlich ist jedes "Sportfahrzeug" über 15 Meter Länge über 15 Tonnen. Ausnahmen habe ich noch nicht kennengelernt. Für den Binnenbereich kann man das "Sportpatent E" ohne Probleme erwerben. 1 Woche Theorie wenn man im Besitz eines Binnenführerscheines ist. Dann die schriftliche und mündliche Prüfung vor der WSD. Dann darf man zum Beispiel auf der Mosel, Main, Neckar, Mittelweser und im Kanalgebiet fahren. Auf dem Rhein muß man grundsätzlich 8 Berg- und 8 Talfahrten auf einem "Sportfahrzeug" über 15 Meter Länge absolvieren. Danach 1 Woche Theorie mit anschließender Prüfung vor der WSD. In einer anerkannten Ausbildungsstätte des DMYV benötigt man nur 4 Berg- und 4 Talfahrten. (Verkürzte Ausbildung) Patentausnahme: Bugspriet und überstehendes Ruder zählt nicht als Patentlänge, es könnte also eine Tjalk mit 17,50 Meter Länge mit einem Binnenführerschein gefahren werden. Man sollte sich dabei aber nicht selbst belügen! Es gibt keine weiteren Ausnahmen, auch wenn an der Theke im Yachtclub alle anderen es besser wissen! Mit freundlichen Grüßen Rolf Karmineke FGS "Rheinfels" |
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