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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Fahren im Hafen
Hi Leute Freunde von mir haben gesagt, dass man im Hafen auch ohne Führerschein fahren darf, da dies Mischgebiet ist und nicht direkt See oder Binnen ist das richtig??
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Verfasst von Flo |
#2
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Moin,
komische Freunde sind das. Wenn Dir der Hafen nicht privat gehört oder der Hafen-Besitzer Dir das erlaubt hat (ist wie beim Auto auf dem eigenen Grundstück) , darfst Du Dich vor allen Dingen nicht erwischen lassen. Gibt sonst Ärger. Gruesse Hanse
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#3
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Selbst wenn Dir der Hafenbesitzer das erlaubt, glaube ich nicht, dass man ohne Schein fahren darf. Ist ja wie auf einem Kaufhausparkplatz während der Öffnungszeiten. Da ist der Parkplatz sozusagen öffentlich genutzt, d. h. jeder kann da drauf fahren.
Zum Schein: Entweder ist es ein Binnenhafen oder ein Seehafen! Gruß Lothar |
#4
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Lothar hat Recht.........
Keine Pappe = Ärger Gruss Martin |
#5
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Moin,
es sei denn, es ist ein privater Hafen! Und nur den hatte ich gemeint. Hanse
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#6
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und was bringt das immer im kreis.. oder von einer box zur anderen
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gruß peter |
#7
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Es gibt ja durchaus auch etwas grössere Häfen, in denen man ein Stückchen geradeaus fahren kann - den Hamburger Hafen z.B.
Dort gibt es m.W. durchaus ein ""Mischgebiet"", da sind dann sowohl der Binnen als auch der Seeschein gültig, ohne Schein geht aber natürlich nicht! Kanzler |
#8
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Guten Morgen,
ich verstehe nicht wie alle möglichen Leute immer wieder darauf kommen ohne Führerschein fahren zu dürfen. Merkwürdigerweise ist das aber nur im Wassersport so. Ich habe selten gehört, dass jemand fragt ob ein Autoführerschein oder ein Flugschein wirklich nötig ist. Es besteht nun mal Führerscheinpflicht für Motorboote von mehr als 5 PS. Ich denke, so lange es kein wirklich privater Hafen ist, der auch noch für andere Fahrzeuge für die Zeit wo du dort fährst für alle anderen gesperrt ist, geht es nicht. Wenn man sich aber die Mühe macht die Hafeneinfahrt zu blockieren, dann sollte es gehen.
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Sportliche Grüße Stefan http://www.divedreams.org Intelligenz ist die Fähigkeit, seine Umgebung zu akzeptieren
William Faulkner
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#9
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Alles klar danke für die schnellen Antworten hätte ich mir auch nicht vorstellen können....
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Verfasst von Flo |
#10
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Für den Hamburger Hafen gilt die Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetz
Diese schreibt ein gültiges Befähigungszeugnis vor (§6) welches nach §3 3. der SBF Binnen und nach §3 4. der SBF See sein kann. In der brandenburgischen LSchiffV ist z.B. der Sportboothafen Nedwigshafen (Wittenberge) als Landesgewässer ausgewiesen, während die Elbe ist Bundeswasserstraße ist. Es kommt also immer auf die Eigentumsverhältnisse an, welches Gesetz anzuwenden ist. Eines dürfte aber ziemlich sicher sein, ab 5 PS ist auch im Hafen ein "Schein" erforderlich, egal welches Gesetz dort gilt. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#11
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Zitat:
Natürlich darf er ohne Führerschein fahren! ...es muß natürlich jemand mit Führerschein an Bord sein
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We'll never know the worth of water till the well go dry. . . . . . . aus Irland . . . . . . |
#12
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Für manche Seehäfen gibt es Extra-Scheine, die man machen kann. Dann darf man ein Boot innerhalb des Hafengebietes auch ohne "den grossen Schein" unter Maschine bewegen. Allerdings sind das Regelungen, die nicht die Freizeitskipper betreffen, sondern die Berufer.
Aber ob sich das für ein SpoBo lohnt? ;) |
#13
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Zitat:
Gehört normalerweise dem Bund,Land oder Gemeinde..und ist nur an die Nutzer...z.B Kieswerke verpachtet. Grüßle Rudi
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#14
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Kommunale Seen gelten üblicherweise (soweit mein Halbwissen reicht) als private Gewässer, da die Kommune die Nutzung nicht hoheitlich regelt, sondern eben genau wie ein normaler Mensch.
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#15
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Zitat:
Herrgott keiner regt sich über Motorradscheine auf und keiner über Autoscheine - was soll das rumgeeiere bei Mobos oder Seglern über 5 PS. Schlimm genuch, dass jeder ans Steuer darf wenn nur einer mit Schein dabei ist - scharfe Sache wenn einer mit 70 übern Teich knallt .
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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#16
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Zitat:
in unserer Region (Oberrheingebiet) gibt es sehr viele sog. Baggerseen. Hier hat z.B. eine Gemeinde einen See an einen Abbaubetrieb verpachtet,und hat gleichzeitig einen öffentl. Badesee daraus gemacht. die Gemeinde vermarktet das ganze Gebiet selbst (Parkgebühren,Müllentsorgung),oder hat einige Teile an Privat abgegeben (Getränkestand).Außerdem gab es vor Jahren Streit wegen zu vieler Surfer.Die Gemeinde hatte damals einen Rechtsstreit mit den Surfern,wobei der Pächter keine Rolle gespielt hatte.Die Gemeinde hat so einen Teil Ihres Vorhabens,nämlich Parkgebühren einzuführen durchgesetzt.Ich denke also,soweit die Gemeinde einen Nutzen ziehen kann,wird eine verpachtete Fläche nicht als Privat angesehen. Der Witz bei der Sache ist nur...der Betreiber der Kiesgrube hat überall Schilder stehen "Betreten verboten,Baden auf eigene Gefahr" und was es so noch gibt, und die Gemeinde zieht noch Kohle und verlangt Eintritt.Der Abbau läuft übrigens weiterhin auf Hochtouren. Anderer Fall.(Kurzform) In einem See,Zugang zum Rhein, ..gibt es einen alten Anleger,..See ist verpachtet,ebenso an Abbaubetrieb,..Freund wollte für sich und einige Andere eine kleine Steganlage bauen...Pächter hat darauf an die Gemeinde verwiesen...Gemeinde war aber laut eigener Aussage nicht zuständig und hat wiederum an das Land verwiesen. Ob eine Gemeinde also hoheitlich bestimmen kann,diese Aufgaben kann eigentlich nur der Bund oder das Land.(siehe Polizei zum Beispiel).Das Land tritt bestimmte Dinge an die Städte und Gemeinden ab.Der Vollzugsdienst einer Gemeinde wird in einer Gemeindeverordnung geregelt,(Gechwindigkeitskontrollen,Parkvergehen usw.)aber hohtl. hat nur die Polizei weiterreichende Befugnis. Von diesen Standpunkten aus denke ich eben, das Wasseflächen nicht als Privat angesehen werden können,und somit auch zum Führen eines Bootes ein Führerschein nötig ist. Ob ich damit Recht habe.. Grüßle Rudi |
#17
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Hallo Leute
es wundert mich, dass niemand an die Binnengewässer und Häfen in Mac-Pom denkt, wo die Touris die großen, schwimmenden Wohnwagen mit mehr als 5PS ohne Schein fahren dürfen. Zwar zeitlich begrenzt, aber immer hin. Gruß Hartmut |
#18
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Die sind in der Geschwindigkeit begrenzt und lahmer als ein 5 PS Gleiter!
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#19
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Zitat:
Bei uns im Emder Hafen ging das sogar mal vor gar nicht solanger Zeit, allerdings nicht wegen Mischgebiet sonder wegen RECHTSFREIER ZONE . Die alte Hafenverordnung war ausgelaufen und die Deppen haben es schlicht nicht auf die Reihe bekommen rechtzeitig eine neue zu stricken. Da war plötzlich für (leider) kurze Zeit nichts geregelt . Ansonsten ist die Aussage für über 5PS natürilich quatsch... |
#20
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Zitat:
Privatgewässer fallen da nicht darunter, das kann der Besitzer selbst regeln. Und Gemeindegewässer sind eben keine staatlichen Gewässer, sondern (im Sinne dieser Verordnungen) private. Ich habe ja nie behauptet, daß dort keine Führerscheine nötig seien - ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Gemeinde das nicht vorschreibt. Es kann aber sogar im Gegegnteil dazu führen, daß man auf privaten/gemeindlichen Gewässern zum Beispiel für das Segeln (ohne Motor im Boot) auch einen Schein oder irgendeinen Befähigungsnachweis benötigt (was ja auf Binnenschiffahrtsstraßen nicht erforderlich ist, mit geringen Ausnahmen). |
#21
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Vielleicht deswegen
Die Geschwindigkeit die man im (kleinen / Privat) Hafen so üblicherweise fährt, schafft man tatsächlich mit einem führerscheinfreien 5PS Motor, selbst bei einem großen Boot. Daher verstehe ich auch die Frage nicht...
(Der Rest wurde ja schon erwähnt, von Sonderstellungen (Mischgebiet) wo See und Binnen Befähigungsnachweise gelten,bis hin zu "Privatgeländen". )
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gregor |
#22
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Na, so 10 km/h machen sie schon und wenn er nach
Dir in die Schleuse kommt kann es passieren Du kriegst große Augen. Aber da bestimmt der Komerz das Geschäft. Jürgen
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Nichts ist so wie man vermutet. |
#23
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moin, moin,
ein Freund von uns hat vor einigen Wochen eine 15mtr Yacht (18to) da oben gechartert (er hat alle Scheine). Sein lapidarer Kommentar --> nie wieder so eine Gurke. Fahren: wunderbar gemütlich, aufstoppen/rangieren: eine absolute Katastrophe da viel zu wenig Motorleistung. Bei Wind >4bft bleibt nur eins: im Hafen bleiben oder die Probleme sind trotz Bug-/Heckschraube vorprogrammiert. Heinz
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Gruß Heinz --------------------------------------------------------------- der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte. |
#24
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Der Geltungsbereich des SBF Binnen ist im §2 der SportbootFüV-Bin auf Binnenschiffahrtsstraßen festgelegt. Der §1 verweist bezüglich der Begriffsbestimmung der Binnenschiffahrtsstraßen auf den §1 (1) 2. des BinSchAufgG. Danach sind Binnenschifffahrtsstraßen die Bundeswasserstraßen.
Auf den Brandenburgischen Landesgewässern schreibt §8 (5) der LSchiifV eine Fahrerlaubnis nach der Sportbbotführerscheinverordnung-Binnen (SportbootFüV-Bin) vor. In Mecklenburg-Vorpommern gilt auf den Landesgewässern die BinSchStrO. Diese schreibt im §1.02 1. ein Befähigungszeugnis für die Fahrzeugart und zu befahrende Strecke vor. Auf der Ruhr gilt die Sportboot FüVO-Ruhr die sich im §2 auf die SportbootFüV-Bin bezieht. Trotz der Vielzahl der geltenden Gesetze und Vorschriften läuft es immer wieder auf den SBF Binnen hinaus. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#25
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Es wäre ja auch totalere Unsinn, wenn jedes Bundesland, eventuell sogar jede Kommune eigene Papiere einführen würde. Bleibt letztlich nur die Entscheidung Sportbootführerschein Binnen oder gar kein Befähigungszeugnis.
Die einzigen Abweichungen, die ich kenne (außer am Bodensee) ist, daß Kommunen oder Privatbesitzer auch bei Segelbooten ohne Motor (oder kleiner 5 PS) irgendeine Form von Nachweis verlangen (SBF-Binnen, Segelschein des DSV o.ä.) |
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