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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 23.06.2008, 09:05
Anke lV Anke lV ist offline
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Hallo BF ler
Jetzt habe ich ein Problem. Ich bekomme Donnerstag mein neues Boot.
Der Händler sagte mir, dass ein Kunde von Ihm in Kroatien ist und sein Boot nicht angemeldet bekommt weil er keinen Internationalen Bootsschein hat.
Ich habe mein altes Boot immer beim Wasser und Schifffahrtsamt angemeldet.
Habe dort einen „Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen“ bekommen.
Habe "Den" immer für eine art Kraftfahrzeugschein gehalten und in Kroatien nie Probleme gehabt. Jetzt habe ich mal gegoogelt und da musste ich lesen das der IBS nur zwei Jahre gültig ist.
Meine Frage:
Was ist der Unterschied zwischen IBS und Ausweis und Flaggenzertifikat?
Welchen “Schein“ brauche ich jetzt in Kroatien, hat sich da was geändert?

Grüße aus NRW
Jörg
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  #2  
Alt 23.06.2008, 09:14
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Das Kennzeichen vom WSA reicht!
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Hendrik
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  #3  
Alt 23.06.2008, 09:19
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Moin Jörg,

Für Kroatien ist das eher egal, da würde ich die günstigste Variante wählen. In diesem Fall wohl über das WSA; geht schnell, kostet 18,-€ und ist unbegrenzt gültig. Flaggenzertifikat kostet 40,-€ und ist 8 Jahre gültig, Bearbeitung dauert aber deutlich länger. (Habe gerade 6 Wochen auf meins gewartet). Die 2 Jahre Gültigkeit beim IBS beziehen sich nur auf das Ausland. Wenn Du danach nur in D fährst, brauchst Du es nicht verlängern lassen.

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #4  
Alt 23.06.2008, 09:26
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Standard Danke

Werde also wie immer beim WSA zulassen.

Gruß
Jörg
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  #5  
Alt 23.06.2008, 09:28
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Moin Jörg,

Für Kroatien ist das eher egal, da würde ich die günstigste Variante wählen.

Dieser Schein vom WSA ist kein internationales Zertifikat, er wird jedoch (derzeit noch) in Kroatien anerkannt. Aber die dortigen Behörden sind ja bekanntlich recht wankelmütig, wie man weiß ......

Wir hatten diese Diskussion schon einmal und ich möchte sie auch nicht neu anfachen, aber so ist es nun einmal !
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Gruß Fred
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  #6  
Alt 23.06.2008, 09:31
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Aber die dortigen Behörden sind ja bekanntlich recht wankelmütig, wie man weiß ......
Deswegen finden sie den Lappen von einem Autofahrerclub besser, als ein mit dem KfZ-Schein vergleichbares Dokument deutscher Behörden ? Der IBS scheint mir den Nutzen eines internationalen Führerscheins zu haben...

Gruß

Andreas
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  #7  
Alt 23.06.2008, 09:44
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Der IBS ist abzocke pur! Und der ADAC schürrt immer wieder diese Gerüchte.....

Der Ausweis vom WSA hat immerhin den Bundesadler! Wer auf nummer sicher gehen will holt sich das Flaggenzerti, ist aber eigentlich überflüssig (ich hab es aber auch)...
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  #8  
Alt 23.06.2008, 09:53
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Standard Flaggenzerti

hat aber ein Verfallsdatum.
Ich habe immer geglaubt das ich mit dem Schein vom WSA, wie beim Auto, einmal anmelde und dann fahren kann bis ein Felsen uns scheidet.

Jörg
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  #9  
Alt 23.06.2008, 09:53
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Der IBS ist abzocke pur! Und der ADAC schürrt immer wieder diese Gerüchte.....
Wer mich kennt weiß, daß ich nicht unbedingt ein Freund des ADAC und auch nicht des DMYV bin !!
Ich würde niemals Gerüchte dieser beiden Verbände unterstützen !!

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Der Ausweis vom WSA hat immerhin den Bundesadler!
Der Pleitegeier beeindruckt natürlich die kroatischen Behörden so heftig, daß sie sofort zusammenzucken wenn sie ihn sehen ! - selbst wenn er auf einer Milchtüte abgedbildet ist.

Tatsache ist, daß das WSA-Zertifikat kein internationales Zertifikat ist und da beißt die Maus nun mal keinen Faden ab.
Daß es (derzeit noch) in Kroatien anerkannt wird, ändert nichts an dieser Tatsache.
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  #10  
Alt 23.06.2008, 09:54
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Zitat:
Zitat von Anke lV Beitrag anzeigen
hat aber ein Verfallsdatum.
Ich habe immer geglaubt das ich mit dem Schein vom WSA, wie beim Auto, einmal anmelde und dann fahren kann bis ein Felsen uns scheidet.

Jörg

so ist es auch...alles andere ist Angstmacherrei!
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  #11  
Alt 23.06.2008, 10:20
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
so ist es auch...alles andere ist Angstmacherrei!
Das hat nichts mit Angstmacherei zu tun, sondern das sind rechtliche Fakten - auch wenn Du das nicht wahrhaben möchtest !

Die WSA-Zulassung ist die Kennzeichnungspflicht für Kleinfahrzeuge für Binnenschifffahrtsstraßen in Deutschland ! Es wäre nett, wenn Du Dich mal richtig informieren würdest bevor Du hier Ratschläge gibst !

Daß diese WSA-Zulassung in verschiedenen Ländern (noch) anerkannt wird ist nur ein Zuvorkommen, jedoch kann man, sofern sich dort die rechtlichen Grundlagen ändern, keinen Rechtsanspruch daraus ableiten !

Mit gleicher unsinniger Argumentation könntest Du ja auch noch stur behaupten, daß der SBF-Binnen im Ausland anerlkannt wird / werden soll (muß).
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Gruß Fred
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  #12  
Alt 23.06.2008, 10:28
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Ich habe gelernt das ich mit meinen Führerscheinen (Küste und Binnen) überall auf der Welt fahren darf.
Ist dem nicht so?

Jörg
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  #13  
Alt 23.06.2008, 10:29
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Das hat nichts mit Angstmacherei zu tun, sondern das sind rechtliche Fakten - auch wenn Du das nicht wahrhaben möchtest !

Die WSA-Zulassung ist die Kennzeichnungspflicht für Kleinfahrzeuge für Binnenschifffahrtsstraßen in Deutschland ! Es wäre nett, wenn Du Dich mal richtig informieren würdest bevor Du hier Ratschläge gibst !

Daß diese WSA-Zulassung in verschiedenen Ländern (noch) anerkannt wird ist nur ein Zuvorkommen, jedoch kann man, sofern sich dort die rechtlichen Grundlagen ändern, keinen Rechtsanspruch daraus ableiten !

Mit gleicher unsinniger Argumentation könntest Du ja auch noch stur behaupten, daß der SBF-Binnen im Ausland anerlkannt wird / werden soll (muß).
Falsch ich benötige im Ausland maximal nur einen Eigentumsnachweis, ich könnte mit meinem Segelboot (benötige auf Seeschifffahrtsstraßen gar keine Zulassung) um die ganze Welt schippern und auch ins kleine HR! Beim einklarieren muß ich nachweisen, das es mein Schiff ist und nicht geklaut!

Das kann ich mit einem Kaufvertrag (am besten in der Landessparache und beglaubigt machen) oder mit einem offiziellen Dokument (Flaggenzertifikat). Fast überall wird das amtlich zugeteilte Kennzeichen als Eigentumsnachweis anerkannt! Wie auch in HR!

Das der ADAC bzw. seine Mitarbeiter in HR versucht in HR auf die Behörden einfluss zu nehmen um ihren IBS besserzustellen ist das verständlich, aber es könnte genausogut passieren das der IBS nächstes Jahr nicht mehr anerkannt wird, weil nicht von staatlicher Stelle ausgestellt!!!
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  #14  
Alt 23.06.2008, 10:30
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Zitat:
Zitat von Anke lV Beitrag anzeigen
Ich habe gelernt das ich mit meinen Führerscheinen (Küste und Binnen) überall auf der Welt fahren darf.
Ist dem nicht so?

Jörg

Ist so, lass dich nicht verunsichern.
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  #15  
Alt 23.06.2008, 10:30
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Zitat:
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Ich habe gelernt das ich mit meinen Führerscheinen (Küste und Binnen) überall auf der Welt fahren darf.
Ist dem nicht so?

Jörg
Die jeweiligen Staaten müssen die Führerscheine schon anerkannt haben, ähnlich wie beim Auto. Kinder, die in den USA ihren FS gemacht haben, dürfen in D ja auch nicht mit 16 fahren. Das ist eben nicht anerkannt.

Gruß

Andreas
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  #16  
Alt 23.06.2008, 10:35
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Die jeweiligen Staaten müssen die Führerscheine schon anerkannt haben, ähnlich wie beim Auto. Kinder, die in den USA ihren FS gemacht haben, dürfen in D ja auch nicht mit 16 fahren. Das ist eben nicht anerkannt.

Gruß

Andreas
Wenn sie Amerikanische Staatsbürger sind schon.
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  #17  
Alt 23.06.2008, 10:41
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Wenn sie Amerikanische Staatsbürger sind schon.
Es ist wirklich haarsträubend, was hier für Halbwahrheitern verbreitet werden !

Ich kann nur sehr hoffen, daß die Leute hier Deine Ratschläge nicht für voll nehmen ....
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  #18  
Alt 23.06.2008, 10:45
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Es ist wirklich haarsträubend, was hier für Halbwahrheitern verbreitet werden !

Ich kann nur sehr hoffen, daß die Leute hier Deine Ratschläge nicht für voll nehmen ....

Ach ne...ein 16 Jähriger Ami darf auch in Deutschland Autofahren! Bis vor wenigen Jahren durften sogar deutsche die 1 Jahr in den USA waren und dort ihren Führerschein gemacht hatten, mit diesem einige Monate in D fahren und dann eine Zusatzprüfung machen..
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  #19  
Alt 23.06.2008, 10:47
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Wenn sie Amerikanische Staatsbürger sind schon.
Das stimmt auch nur dann, wenn die Amis hier zu Besuch sind, sobald die ihren Wohnsitz hier haben, müssen sie den nach einer Schamfrist umschreiben lassen.
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  #20  
Alt 23.06.2008, 10:48
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Das stimmt auch nur dann, wenn die Amis hier zu Besuch sind, sobald die ihren Wohnsitz hier haben, müssen sie den nach einer Schamfrist umschreiben lassen.
Okay da hast du recht.
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Alt 23.06.2008, 11:15
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