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  #1  
Alt 03.07.2008, 11:22
Benutzerbild von Matthias Marx
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Standard Mehrwertsteuernachweis für Boote und Yachten

Hallo Leute habe am Wochenende die neue Boote-Zeitschrift gelesen, da ist mir ein Artikel über die abgeführten Mehrwertsteuer eines Bootes oder einer Yacht aufgefallen, der mich doch sehr betrübt hat.

Also nun hier die Frage.

Wenn ich eine Yacht im europäischen Raum gekauft habe und führe die nach Deutschland ein, muss ich die Mehrwertsteuer von Deutschland zahlen.

Wenn ich nun mit der gleichen Yacht ins Ausland fahre Europa oder sonstwo, muss ich dann wirklich einen Mehrwertsteuernachweis, Kaufvertrag, Rechnung etc. von meiner Yacht vorweisen können, ???

Gruss
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Dipl. Ing. (FH) Matthias Marx
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  #2  
Alt 03.07.2008, 11:33
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Zitat:
Zitat von Matthias Marx Beitrag anzeigen
........
Wenn ich nun mit der gleichen Yacht ins Ausland fahre Europa oder sonstwo, muss ich dann wirklich einen Mehrwertsteuernachweis, Kaufvertrag, Rechnung etc. von meiner Yacht vorweisen können, ???

Gruss
Ja, soweit mir das bekannt ist, kann das im Ausland geprüft werden.

hier ist schon etwas dazu:

http://www.boote-forum.de/showthread...steuernachweis

Gruß
Axel
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  #3  
Alt 03.07.2008, 11:38
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Wenn das Boot vor dem 01.01.1985 hergestellt wurde, benötigst du den Nachweis nicht mehr. Ansonsten müsstest du rein theoretisch den Nachweis auch zu Hause führen können, auch wenn ich noch nie gehört habe, dass das jemals jemanden interessiert hätte.
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  #4  
Alt 03.07.2008, 15:21
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
..........., auch wenn ich noch nie gehört habe, dass das jemals jemanden interessiert hätte.
Ich bin mal vom Zoll auf der Weser kontrolliert worden.
Bootsschein und Führerschein war denen egal.
Sie wollten den Nachweis der bezahlten MwSt. in Form der Rechnung haben die ich natürlich nicht an Bord hatte.
Ich sollte das dann beim Zollamt innerhalb einer Woche nachreichen.

Am Abend hab ich mich dann hingesetzt mit den Ordner der Rechnungen über: Ankauf Boot, Verkauf Motor, Ankauf Antrieb (in Teilen), Ankauf Motor (in Teilen), Kleinkram, Kleinkram......
38 Seiten mit Rechnungen habe ich Sonntag Abend ans Zollamt gefaxt mit der Erklärung das das Boot aus Teilen entstanden ist und ich keine Gesamtrechnung habe.

Montag Morgen hab ich dann dort angerufen und gesagt das ich noch einer Rechnung über ein paar Schrauben vergessen hatte

Oh man was war der Typ "pissig"
Er meinte dann das es genug ist und ich würde ein Schreiben vom Zoll bekommen das die MwSt. bezahlt ist. DEn sollte ich dann immer dabei haben.

Das ganze ist schon einige Jahre/Jahrzehnte her aber die Vorstellung seines Gesichtes morgens im Büro vor 12 - 13 mtr. Thermofax Papier das er Schneiden, Kopieren, Stempeln, Lochen und Abheften mußte werd ich nicht vergessen
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Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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Alt 03.07.2008, 16:35
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bei einem von privat gebraucht gekauften boot habe ich so was doch aber nicht - was dann ?
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  #6  
Alt 03.07.2008, 18:12
TomHH
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
bei einem von privat gebraucht gekauften boot habe ich so was doch aber nicht - was dann ?

Auch das war irgendwann mal neu und da gab es dann auch eine Rechnung. Muß der Vorbesitzer halt mal ne Kopie davon raustun.
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  #7  
Alt 03.07.2008, 18:21
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
bei einem von privat gebraucht gekauften boot habe ich so was doch aber nicht - was dann ?
Wenn du dein Boot im Ausland gekauft hast musst du das haben, wie hast du es sonst nach DE eingeführt?
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Gruß Birgit


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  #8  
Alt 03.07.2008, 18:27
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Zitat:
Zitat von Trickski-Fee Beitrag anzeigen
Wenn du dein Boot im Ausland gekauft hast musst du das haben, wie hast du es sonst nach DE eingeführt?
Auch wenn du das im Inland gekauft hast, brauchst du das.
Ich habe einen riesen Streß gebaut, als ich feststellte, mein Boot ist 12 Jahre älter als im Kaufvertrag steht. Der Verkäufer hätte sich eine Betrugsanzeige ersparen können, wenn er anstatt Baujahr 1985 1984 geschrieben hätte, dann wäre mir das Baujahr egal gewesen. Aber ich brauchte das schriftlich von offizieller Seite, daß vor 1985.
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  #9  
Alt 03.07.2008, 18:41
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Auch wenn du das im Inland gekauft hast, brauchst du das.
Aber bei einem Kauf im Inland beinhaltet der Kaufpreis doch sowieso die Mehrwertsteuer, wenn du nicht gerade Bootshändler bist.
Oder habe ich diesen Trööt missverstanden?
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Gruß Birgit


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  #10  
Alt 03.07.2008, 18:47
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Zitat:
Zitat von Trickski-Fee Beitrag anzeigen
Aber bei einem Kauf im Inland beinhaltet der Kaufpreis doch sowieso die Mehrwertsteuer, wenn du nicht gerade Bootshändler bist.
Oder habe ich diesen Trööt missverstanden?
Es sollen ja auch Bootsfahrer geben, die kaufen in
WEITHINTERDENBERGENBEIDENSIEBENZWERGEN ihr Böötchen
und führen es unverzollt ein paar Jährchen später nach D ein
Bei den SIEBENZWERGEN mussten sie keine MwSt entrichten

Gruß
UWE
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Alt 03.07.2008, 19:12
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Lese mal hier auf Seite 5

Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V.

Übrigens, eine wirklich gute Informationsunterlage mit brauchbare Hinweise!

Gruß
UWE
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Alt 03.07.2008, 19:36
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Zitat:
Zitat von Trickski-Fee Beitrag anzeigen
Aber bei einem Kauf im Inland beinhaltet der Kaufpreis doch sowieso die Mehrwertsteuer, wenn du nicht gerade Bootshändler bist.
Wenn du privat kaufst, Birgit, gilt nicht, wenn im Kaufvertrag die Versicherung die Steuer abgeführt zu haben, steht.
Das wußte ich damals nicht und hatte auf den Zusatz im Kaufvertrag bestanden. Den echten Beleg, den der Verkäufer laut Vorbesitzer hatte, konnte er natürlich nicht rausrücken, da ich dann ja gewußt hätte, daß Baujahr 1973 anstatt 1985.
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  #13  
Alt 04.07.2008, 05:29
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Standard nachteil eigenbau

Zitat:
Zitat von TomHH Beitrag anzeigen
Auch das war irgendwann mal neu und da gab es dann auch eine Rechnung. Muß der Vorbesitzer halt mal ne Kopie davon raustun.

uff ...

das ist ein eigenbau .... woher das material umgelagert wurde ... weiss ja keiner ...
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  #14  
Alt 04.07.2008, 07:46
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Hallo Leute,
zu erst vielen Dank für die vielen guten Tipps. Leider bin ich noch nicht so richtig weiter. Der Tipp von Uwe mit dem Link Bundesverband Wassersportwirtschaft war sehr gut.
Aus eueren Infos und den Hinweisen des Bundesverbandes kann ich entnehmen, dass es bei gebrauchten Booten erhebliche Probleme bzgl. Mwst. gibt und man hier erheblich aufpassen sollte.
Aber bei mir ist das etwas anders gelagert. Also noch ein paar Infós
Unser Boot wurde in den Niederlande 1996/97 abgebaut.
Wir sind die Erstbesitzer.
Natürlich habe ich eine Rechnung und habe die Mehrwertsteuer entsprechend den gesetzlichen Regelungen in Deutschland abgeführt.
Muss ich dann trotzdem einen Mwst.-Nachweis auf der Yacht haben, bei evtl. Kontrollen.
Mein Steuerberater konnte mir auch nicht weiterhelfen, da er so was noch nie gehört hat. Ich übrigens auch nicht.
Deshalb hat mich der Bericht in der Zeitschrift "boote" ja auch so verwundert.
Also vielleicht hat einer ein paar gute Antworten auf meine Fragen und kann mir auch sagen wo die gesetzlichen Grundlagen hierfür stehen.
Gruss
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