|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Eignerschild Pflicht?
Moin,
Bekannte haben mir erzählt, sie haben Bußgeld zahlen müssen, da sie kein Eignerschild am Schiff hatten. Gibt es da irgendwelche Vorschriften (Form, Inhalt, ab welcher Größe, Motorisierung usw)? Diese Vorschrift ist mir völlig neu.
__________________
Gruß aus Hamburg Sven Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel. |
#2
|
||||
|
||||
Das kenne ich nur bei nicht anmeldungspflichtigen Booten.
Da mußt du dann nur einen Namen vergeben und deine Anschrift etc. innen reinschreiben. Ich mach das immer mit Edding. |
#3
|
|||
|
|||
Vorschriften gibt es meiner Ansicht zumindest im Sportbootsektor nicht. Allerdings in der Berufsschiffahrt und bei Fahrgastschiffen sieht das anders aus. Außerdem haben verschiedene Clubs und Yachthäfen eine gesonderte Regelung. Ich halte es für sehr sinnvoll und praktiziere es schon seit über dreißig Jahren so. Name und Telefonnummer reicht allerdings aus.
Gruß Dierk |
#4
|
||||
|
||||
Es war ein privates Schiff um die 12m. Habe aber auch schon Eignerschilder an ein paar Baylinern gesehen.
__________________
Gruß aus Hamburg Sven Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel. |
#5
|
||||
|
||||
Binnen oder Buten?
|
#6
|
||||
|
||||
Binnen... haben glaube ich bei Lauenburg das Knölchen bekommen.
__________________
Gruß aus Hamburg Sven Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel.
|
#7
|
||||
|
||||
Erst einmal Danke für die schnellen Antworten
Werde später noch mal googeln vielleicht ist ja was zu finden.
__________________
Gruß aus Hamburg Sven Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel. |
#8
|
||||
|
||||
Ich fahr auch Binnen und hab das noch nie gehört.
|
#9
|
|||
|
|||
... das mag zwar "kult" sein, aber im Sportbootbereich sicherlich nicht "Pflicht".
gruss lars
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#10
|
|||
|
|||
Wenn ich einen Vortrag unseres Water-Sheriffs richtig in Erinnerung habe, dann war in MV die Vorschrift für eine im Boot auffindbare Eigner-Adresse in Arbeit.
Von einem Schild außen, wie es zu DDR-Zeiten Vorschrift war, war jedoch nicht die Rede. Ich empfand es als Segen, daß diese Schilder-Vorschrift zur Wende abgeschafft worden ist, weil ein einigermaßen schlauer Dieb mit Hilfe dieser Angaben doch genau ermitteln kann, wann wo was zu holen ist. Das wäre Beihilfe zum Diebstahl mit Hilfe der Polizei. So häufig kommt es nicht vor, daß ein Boot "herrenlos" aufgefunden wird - wozu soll sonst so ein Schild nützlich sein. Die meisten Boote dürften ohnehin in irgendeiner Weise registriert sein, also wäre zumindest der Heimathafen leicht zu ermitteln, dann findet sich auch der Besitzer. Ich hoffe, daß Datenschutz etwas mehr Gewicht erlangt und eine Vorschrift für ein (gar außerhalb der Kajüte angebrachtes) Adreßschild nicht eingefüht wird. |
#11
|
||||
|
||||
So, habe bei google nichts finden können, auch nicht beim bsh. Habe eben die Waschpo angemailt, mal sehen, was die sagen.
__________________
Gruß aus Hamburg Sven Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel. |
#12
|
|
Zitat:
Lars ich bin mir da nicht ganz sicher. Ich glaub da war etwas...
__________________
Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum Geändert von Cyrus (22.09.2008 um 11:09 Uhr) |
#13
|
||||
|
||||
Auf irgend einem Kurs war doch mal was?
Mein Kopf hat folgendes im Speicher: Es gibt eine Seetagebuchpflicht mit einer Formvorschrift nach der Schiffssicherheitsverordnung. ( Eingeführt irgendwas um 2000).Googln hab ich keine Lust. Wer möchte - Schlagwort: Seetagebuchpflicht
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (19.07.2008 um 16:10 Uhr)
|
#14
|
|||
|
|||
Zitat:
Allerdings war nicht eine Form vorgegeben worden, sondern nur, daß die üblichen Angaben (Abfahrts- ort und -Zeit, Wetter, Wellen, Ziel, Besonderheiten, Ankunftszeit), die manche Sportbootbesitzer sowieso bereits führten, einzutragen seien. Ups, mein Bordbuch ist etwas schlampig geführt. Danke, ich werde jetzt also auch mal nachlesen, was wirklich sein muß. |
#15
|
||||
|
||||
Ob es in D Pflicht ist weiss ich nicht. Wenn überhaupt sicher nur bei Booten, die nicht registriert sind. Z.B. auf See und auf Seeschifffahrtsstrassen.
In Holland ist es Pflicht. Da muss ein von außen lesbares Schild sein, das den Namen und die Adresse des Besitzers enthält. In Holland gibt es für die meisten Boote keine Registrierungspflicht.
__________________
Charly |
#16
|
|||
|
|||
Hi Cyrus,
wo steht´s ? Ich kann mich nicht daran erinnern, dass sowas bei Sportbooten irgendwo "eingemeisselt" werden muss, weder buten noch binnen. Dann müsste ich ja auch mal so ein Schild bestellen - muss ich ? gruss lars
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#17
|
Lars?
Egal!
__________________
Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#18
|
|||
|
|||
Vielleicht kann ich zwar gut suchen, aber schlecht finden.
Ich habe nichts eindeutiges zur Logbuch / Schffstagebuch / Bordbuch - oder sonstwie- Pfilcht gefunden. - nur mehrfach etwas in der Art wie hier: http://www.kuestenkanuwandern.de/fa_regel/040526_f.html u.a. auch mit Hinweis, daß das Thema im boote-forum (?) ohne eindeutiges Ergebnis bereits diskutiert worden sei. Ein Hinweis war: xxxxxxxxxxxxxxx " Auf allen Schiffen, die die Deutsche Flagge nach dem """Flaggenrechtsgesetz""" führen muß ein Logbuch geführt werden. Mit Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung der technischen und steuerlichen Bedingungen der Seeschiffahrt an den internationalen Standard (Bundesgesetzblatt 98 I Seite 2860 ff) ist ein Schiffssicherheitsgesetz erlassen worden, das in § 6 Abs. 3 die Verpflichtung zur Logbuchführung vorsieht. Die früher geltende Befreiung ist mit der Aufhebung der gesamten Schiffstagebuchverordnung, die eine Befreiungsvorschrift für die Sportschiffahrt enthielt, entfallen Hier noch ein TIP: Aus dem Flaggenrechtsgesetz ergibt sich weiterhin, das Boote mit Flaggenzertifikat zum führen der Bundesflagge """verpflichtet""" sind. Ergo kein Flaggenzertifikat, keine Pflicht, kein Logbuch." xxxxxxxxxxxxxxx Nun interessiert mich doch sehr, auf welcher gesetzlichen Basis ein Bußgeld zu zahlen war, weil ein Eignerschild fehlte - auch "Flaggenrechtsgesetz"? und auf welcher gesetzlichen Basis - aktuell - ein Bordbuch o.ä. Pfilcht sein solle. |
#19
|
||||
|
||||
Gilt nur für nicht registrierungspflichtige Boote, wie zum Beispiel Ruderboote oder Boote unter 3,5 PS. Und auch nur binnen.
Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
|
#20
|
Also alle motorisierten Boote die nicht kennzeichnungspflichtig sind?
__________________
Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#21
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Das wurde nicht bemängelt, also hat das Boot ein KZ gehabt-Feierabend. Die Leuchtstoffmützen haben ganz einfach mal wieder Mist gebaut. Einspruch einlegen und Geld gibts zurück. Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
|
#22
|
||||
|
||||
Auszug aus dem Merkblatt für Wassersportler vom Verkehrsminister:
Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge auf den Binnenschifffahrtsstraßen Stand: 1. Januar 2004 Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht? Unabhängig vom Verwendungszweck für alle Wasserfahrzeuge mit weniger als 20 m Länge, ausgenommen - „Kleinstfahrzeuge" (nur mit Muskelkraft betriebene, Beiboote), - Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m, - Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW Antriebsleistung, - Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z.B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren), - Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit „dienstlicher" Kennzeichnung. Fahrzeuge, die der Verordnung nicht unterliegen, können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls müssen sie außen mit ihrem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein. Für Fahrzeuge, die nur für eine Überführungsfahrt vorübergehend mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet werden, ist eine Befreiung von der Kennzeichnungspflicht durch das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt möglich.
__________________
Charly Geändert von charlyvoss (19.07.2008 um 22:29 Uhr) Grund: Link entfernt
|
#23
|
||||
|
||||
Ja. In die Gummibrezel gehört ein Aufkleber, ja. Das war doch die Frage?
Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
|
|