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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Grenzübertritt
Hallo alle,
bei uns ist die WaschPo ja sehr aktiv und informiert im Winter in den Wassersportvereinen. U. a. auch über diese Grenzübertrittsgeschichten, sie haben da auch ein Download-Formular eines Antrages auf Ausstellung einer Grenzerlaubnis. Das gilt aber nur für Familienangehörige - wie ist das bei "Wilden Ehen" oder Segelgemeinschaften, also Leuten, die ständig miteinander segeln, aber eben keine Familienangehörige sind? Hat da jemand Erfahrungen? Anneke |
#2
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Re: Grenzübertritt
Zitat:
Hardy
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Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten. Karl Valentin |
#3
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Hallo Anneke,
Habe letztes Jahr meine beiden Mitsegler einfach unter der Rubrik "Kinder" eingetragen. Wir haben daraufhin alle einen eigenen Grenzerlaubnisschein bekommen. Hat problemlos geklappt. Kopien der Personalausweise nicht vergessen! Gruß Jörg |
#4
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Moin,
hab Ihr den Antrag per Post gesendet oder muss man persönlich bei einer zugelassenen Grenzübergangsstelle den Antrag abgeben?
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Gruß Jens |
#5
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Geht per Post, Jens, an Grenzschutzamt Flensburg, kommt in kürzester Zeit zurück,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#6
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Zitat:
Guggst Du hier: www.bgsamt-see.de Gruss Thomas |
#7
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Geht dort eben nicht per mail!
Man muss die Kopien der Ausweise beifügen ... oder wie? - Ray |
#8
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Hallo auch,
mein Erfahrungen mit dem Schein - oder besser gesagt der Anforderung seiner selbst - sind positiv. Briefchen schicken und binnen weniger Tage kommt der Schein. Da kann man die Behörden ruhig für loben. Ist jetzt vielleicht etwas off topic: Ich kapier immer noch nicht wofür der Grenzübertrittsschein eigentlich gut ist. Das ist doch so was wie der Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars, ein rein bürokratischer Kropf. Wer ihn nicht hat muß falls erwischt zahlen. Kriegen tut ihn aber jeder der danach fragt. Muß man das verstehen? gruß Christoph
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"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!" für Palm und PocketPC: http://navtool.bootstechnik.de |
#9
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Zitat:
Jetzt haben sie dich so weit: Die Behörden haben diesen Schwachsinn so weit aufgebaut, dass du dich über die schnelle Bearbeitung freust! Aber zu deiner Ehrenrettung: Du zweifelst ja noch die Sinnhaftigkeit dieses Blödsinns an... Seit dem die Zölle fallen, haben die Behörden viel weniger zu tun - also suchen die sich formelle Beschäftigungen. Aussage der Zollbehörde in Laboe (ZITAT!!!!): ... dann fahren Sie halt von Wendtorf (nicht Grenzübertritthafen) nach Laboe (Grenzübertrittshafen, 1,6 Seemeilen entfernt), berühren einen Dalben und fahren dann nach Dänemark. Dann haben sie einen Grenzübertrittshafen als Ausgangshafen verlassen und alles ist in Ordnung."(!!!) Meine Nachfrage: "Muss das jemand bestätigen?" Antwort: "Nö, wieso denn? Ist doch eh egal ..." ABER DENKT DRAN: DIE JUNGS WERDEN VON EUREN STEUERN FÜR DIESEN ABSOLUTEN SCHWACHSINN BEZAHLT! Wenn ich eine einzige - für die Finanzamtsräte - unsinnige Ausgabe belege, machen mir die Spinner die Hölle heiss und drohen mit horrenden Steuerbelastungen, die schnell einen Arbeitsplatz kosten. Um in Abwandlung unseres amerikanischen Restaurantketteninhabers zu sagen: "Ich hasse es..." ... diese teuren, blödsinnigen, behördlichen Or..smen. So - jetzt gehe ich ins Bett - muss Uwe morgen um 06:00 wecken ... Der Behördenanarchist - Ray |
#10
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Klasse Ray, da werd' ich doch gleich 'ne Formularzeile in mein Logbuch einfügen; jeder Törn 3,2sm länger
Uns geht es offenbar immer noch viel zu gut. Gruß Jürgen |
#11
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Zitat:
Ausweispapiere scannen, das Antragsformular downloaden und ausfüllen, dann zusammen mit den Ausweis-Scans als E-Mail-Anhang rüberjagen. Das wars. Habe meine beiden letzten Grenzerlaubnisse über die Jungs in Neustadt/H. per E-Mail angefordert und 2 Tage später im Briefkasten gehabt. Gruss Thomas |
#12
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Zitat:
Bei der Antragstellung werden die eingereichten Ausweispapiere überprüft. Wenn dabei festgestellt wird, dass bereits ein Grenzvergehen gegen die jeweilige Person vorliegt, gibt es den Wisch nicht. Gruss Thomas |
#13
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Zitat:
ein glück dass man dieses land wenigstens noch zu fuss verlassen darf. was für ein bürokratischer schwachsinn. le loup |
#14
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Moin,
gibt es noch andere sinnlose/sinnvolle Anträge, Genehmigungen oder ähnliches was man bei (grenzüberschreitenen) Törns an Bord haben sollte? klar ist: - Führerschein See/Binnen - Personalausweis/Reisepass - Kopie Bootskaufvertrag/Rechnung - Kopie der Versicherungspolice - Ausweis WSA od. ähnliches - Grenzerlaubnis
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Gruß Jens |
#15
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Zitat:
Den Internationalen Bootsschein oder das Flaggenzertifikat (obligatorisch für Frankreich) darf auch nicht vergessen werden. Es lebe der rollende Aktenkoffer.
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Gruß Manfred |
#16
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Und dann war da noch die
"Befreiung von der Beförderungspflicht" Siehe auch HIER Das Ding gibt Aufschluss über den zollrechtlichen Besitz des Bootes und macht immer dann Sinn, wenn man auf seinen Törns auch mal die EU-Grenzen verlässt und dann, aus dem zollrechtlichen Niemandsland kommend, wieder einen deutschen Hafen anläuft (das kann auf der Ostsee schneller passieren, als man denkt - z. B. auf einem Törn aussen um Fehmarn herum und dann im Bogen runter zur Ostküste von Rügen). Der Aktenordner wird dicker .... Gruss Thomas |
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