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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Benzin ins Ausland
Mahlzeit
Was kostet es wohl ,wenn man zuviel Benzin ins Ausland bzw im Auto befördert. Habe jetzt 60l
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#2
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kommt darauf an, wo du es drin hast....
in einem fest verbauten Tank ... da fahre ich mit 200 Liter...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#3
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In Ölkanister
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#4
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Warum denn die mühe machen,im Ausland ist Benzin doch meistens billiger.
Ich glaube hab 60 l brauchts du nen Gefahrgutschein und dein Auto muß gekennzeichnet sein.
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Gruß Daniel |
#5
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weniger gut!
...bei uns sind 20 Liter erlaubt.. aber in einem Benzinkanister mit Kennzeichnung für Benzin.... im Ausland oft nur 5 oder 0 Liter.....
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#6
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Will ja wissen wie hoch die Strafe ist.
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#7
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Da mußt du dann schon sagen wohin du willst.
In China droht glaube ich die Todesstrafe. Geändert von wolf b. (29.07.2008 um 08:03 Uhr) |
#8
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Generell, wenn ich schon in Deutschland mit so viel Gepäck angehalten werde.
Für die Einfuhr ins andere Land ist Holland gemeint.
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#9
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Die Strafe kenne ich nicht.
Aber warum willst du den Sprit im Auto mitschluren? Kostet in NL doch ziemlich das gleiche. Chris |
#10
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Moin Panna
Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) nach Deutschland einführen.
Falls Ihre Reisemitbringsel die vorstehenden Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet. Die mehrfache Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei unmittelbar aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht zulässig. Beispiel: Ein deutscher Urlauber kehrt mit seinem Pkw aus seinem Urlaub in der Schweiz nach Deutschland zurück. Bei seiner Wiedereinreise führt er nur Reisemitbringsel innerhalb der Freigrenzen mit. Er parkt sein Auto in Deutschland direkt hinter der Grenze und kehrt zu Fuß zum nächsten Einkaufsmarkt in die Schweiz zurück. Mit seinen neuen Einkäufen reist er erneut nach Deutschland ein. Für diese Einkäufe muss er Einfuhrabgaben entrichten, da er die Reisefreimengen nicht noch ein zweites Mal auf seiner Rückreise in Anspruch nehmen darf. Gruß Michael
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#11
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Vielleicht kann ich Heute abend was dazu sagen. Bin jetzt mal nach Holland
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#12
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Oh Du wolltest ja die Strafe wissen
Hier kannste kalkulieren Abgabenerhebung nach dem Zolltarif Bei der Abgabenerhebung nach dem Zolltarif wird jede anfallende Abgabenart (z.B. Tabaksteuer, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) einzeln berechnet. Kommt die Abgabenberechnung nach pauschalierten Abgabensätzen nicht in Betracht, so hängt die Höhe der Einfuhrabgaben nicht allein vom Warenwert, sondern auch von der Art und Beschaffenheit der Waren ab. Die Höhe der Einfuhrabgaben ergibt sich dann aus den im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften und den nationalen Steuergesetzen festgelegten Abgabensätzen. Der Gesamtbetrag an Einfuhrabgaben kann sich dabei aus folgenden Abgabenarten zusammensetzen:
Die zu erhebenden Verbrauchsteuern errechnen sich grundsätzlich anhand der mitgebrachten Warenmenge und des entsprechenden Verbrauchsteuersatzes. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich des Zolls und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren auch zuzüglich der anfallenden Verbrauchsteuern. Der Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt zurzeit 19 %, für einige Waren - wie beispielsweise Lebensmittel oder Bücher - gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 %. Für Waren aus vielen Ländern werden Zollbegünstigungen, so genannte Präferenzen, gewährt. Besteht die Zollbegünstigung in einer Zollbefreiung, so ist für die eingeführte Ware lediglich die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls die Verbrauchsteuer zu zahlen.
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#13
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in Holland ist Benzin rund 10 Cent je Liter teurer als hier, ein bischen schmuggeln lohnt also schon, zu mal die Gefahr bei der Einreise kontrolliert zu werden gleich null ist
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#14
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Zitat:
1 Feuerlöscher mind. 2kg, mit gültigem Prüfdatum Beförderungspapier (formlos, z.B. Benzin, UN1203, Kl. 3, VG II, Gefahrzettel 3, 60Liter) Die Ladung muss gesichert sein aber keine Kennzeichnung ADR-Führerschein Schriftliche Weisungen (Unfallmerkblatt) Schutzausrüstung Besondere Fahrzeugzulassung/-ausrüstung Geändert von Slider (04.08.2008 um 09:27 Uhr) Grund: Gewichtsgrenze 3,5t rausgenommen - war Blödsinn |
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