boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 29.07.2008, 07:08
Benutzerbild von Panna
Panna Panna ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.09.2006
Ort: Remscheid
Beiträge: 4.365
25.532 Danke in 7.524 Beiträgen
Standard Benzin ins Ausland

Mahlzeit
Was kostet es wohl ,wenn man zuviel Benzin ins Ausland bzw im Auto befördert. Habe jetzt 60l
__________________
Hier könnte mein Name stehen!!!

Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 29.07.2008, 07:12
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.822
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.685 Danke in 8.181 Beiträgen
Standard

kommt darauf an, wo du es drin hast....

in einem fest verbauten Tank ... da fahre ich mit 200 Liter...
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 29.07.2008, 07:14
Benutzerbild von Panna
Panna Panna ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.09.2006
Ort: Remscheid
Beiträge: 4.365
25.532 Danke in 7.524 Beiträgen
Standard

In Ölkanister
__________________
Hier könnte mein Name stehen!!!

Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 29.07.2008, 07:28
Benutzerbild von danchezz
danchezz danchezz ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 28.10.2007
Ort: Porta Bohemica
Beiträge: 175
Boot: Beneteau First 28
293 Danke in 156 Beiträgen
Standard

Warum denn die mühe machen,im Ausland ist Benzin doch meistens billiger.

Ich glaube hab 60 l brauchts du nen Gefahrgutschein und dein Auto muß gekennzeichnet sein.
__________________


Gruß

Daniel
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 29.07.2008, 07:28
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nordbayern OPF
Beiträge: 17.822
Boot: 233 XL Ambassador Baujahr 1989
15.685 Danke in 8.181 Beiträgen
Standard

weniger gut!

...bei uns sind 20 Liter erlaubt.. aber in einem Benzinkanister mit Kennzeichnung für Benzin.... im Ausland oft nur 5 oder 0 Liter.....
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 29.07.2008, 07:30
Benutzerbild von Panna
Panna Panna ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.09.2006
Ort: Remscheid
Beiträge: 4.365
25.532 Danke in 7.524 Beiträgen
Standard

Will ja wissen wie hoch die Strafe ist.
__________________
Hier könnte mein Name stehen!!!

Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 29.07.2008, 07:48
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.098
Boot: Volksyacht Fishermen
44.739 Danke in 16.481 Beiträgen
Standard

Da mußt du dann schon sagen wohin du willst.
In China droht glaube ich die Todesstrafe.

Geändert von wolf b. (29.07.2008 um 08:03 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 29.07.2008, 07:52
Benutzerbild von Panna
Panna Panna ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.09.2006
Ort: Remscheid
Beiträge: 4.365
25.532 Danke in 7.524 Beiträgen
Standard

Generell, wenn ich schon in Deutschland mit so viel Gepäck angehalten werde.
Für die Einfuhr ins andere Land ist Holland gemeint.
__________________
Hier könnte mein Name stehen!!!

Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 29.07.2008, 08:26
Benutzerbild von sea-commander
sea-commander sea-commander ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 11.10.2005
Ort: Oldenburg
Beiträge: 1.512
Boot: l DAMEN Stan Patrol 2005, 2x652kw CAT l & l Humber 700, YamF250 l
2.263 Danke in 1.032 Beiträgen
sea-commander eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Die Strafe kenne ich nicht.
Aber warum willst du den Sprit im Auto mitschluren? Kostet in NL doch ziemlich das gleiche.
Chris
__________________

Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 29.07.2008, 08:29
Benutzerbild von Skorpio
Skorpio Skorpio ist offline
Commander
 
Registriert seit: 04.01.2007
Ort: Ahaus
Beiträge: 349
Boot: Lund 1675 Impact SS
842 Danke in 358 Beiträgen
Standard

Moin Panna

Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln
Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) nach Deutschland einführen.
  1. Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
    Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden z.B. per Bahn voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.
  2. Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
    Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
    Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.
  3. Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:

    1. Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
      • 200 Zigaretten oder
      • 100 Zigarillos oder
      • 50 Zigarren oder
      • 250 g Rauchtabak oder
      • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
    2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
      • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
      • 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder
      • 2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder
      • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
      • 2 Liter nicht schäumende Weine.
    3. Kaffee, wenn der Einführer mindestens 15 Jahre alt ist:
      • 500 g Kaffee oder
      • 200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.
    4. Parfüms und Eau de Toilette:
      • 50 g Parfüms und
      • 0,25 Liter Eau de Toilette.
    5. Arzneimittel
      • die dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
    6. andere Waren
      • bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR.
        Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff.
Kraftstoff, der sich in dem vom Hersteller serienmäßig eingebauten Hauptbehälter eines Kraftfahrzeuges befindet, kann ebenfalls einfuhrabgabenfrei eingeführt werden. Zusätzlich sind 10 Liter im Reservekanister abgabenfrei, wenn der Kanister mit dem Pkw bzw. Kraftrad eingeführt wird. Der abgabenfrei eingeführte Kraftstoff darf aber nur in dem Fahrzeug verwendet werden, mit dem er eingeführt wurde.
Falls Ihre Reisemitbringsel die vorstehenden Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten.
Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet. Die mehrfache Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei unmittelbar aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht zulässig.
Beispiel:
Ein deutscher Urlauber kehrt mit seinem Pkw aus seinem Urlaub in der Schweiz nach Deutschland zurück. Bei seiner Wiedereinreise führt er nur Reisemitbringsel innerhalb der Freigrenzen mit. Er parkt sein Auto in Deutschland direkt hinter der Grenze und kehrt zu Fuß zum nächsten Einkaufsmarkt in die Schweiz zurück. Mit seinen neuen Einkäufen reist er erneut nach Deutschland ein.
Für diese Einkäufe muss er Einfuhrabgaben entrichten, da er die Reisefreimengen nicht noch ein zweites Mal auf seiner Rückreise in Anspruch nehmen darf.



Gruß Michael
__________________
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 29.07.2008, 08:33
Benutzerbild von Panna
Panna Panna ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.09.2006
Ort: Remscheid
Beiträge: 4.365
25.532 Danke in 7.524 Beiträgen
Standard

Vielleicht kann ich Heute abend was dazu sagen. Bin jetzt mal nach Holland
__________________
Hier könnte mein Name stehen!!!

Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 29.07.2008, 08:34
Benutzerbild von Skorpio
Skorpio Skorpio ist offline
Commander
 
Registriert seit: 04.01.2007
Ort: Ahaus
Beiträge: 349
Boot: Lund 1675 Impact SS
842 Danke in 358 Beiträgen
Standard

Oh Du wolltest ja die Strafe wissen

Hier kannste kalkulieren

Abgabenerhebung nach dem Zolltarif

Bei der Abgabenerhebung nach dem Zolltarif wird jede anfallende Abgabenart (z.B. Tabaksteuer, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) einzeln berechnet.
Kommt die Abgabenberechnung nach pauschalierten Abgabensätzen nicht in Betracht, so hängt die Höhe der Einfuhrabgaben nicht allein vom Warenwert, sondern auch von der Art und Beschaffenheit der Waren ab. Die Höhe der Einfuhrabgaben ergibt sich dann aus den im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften und den nationalen Steuergesetzen festgelegten Abgabensätzen.
Der Gesamtbetrag an Einfuhrabgaben kann sich dabei aus folgenden Abgabenarten zusammensetzen:Der zu zahlende Zollbetrag ergibt sich aus dem Zollwert der Ware und dem entsprechenden Zollsatz. Der Zollwert wird nach den allgemeinen zollwertrechtlichen Vorschriften ermittelt. Allerdings werden bei Einfuhren im Reiseverkehr die Beförderungskosten nicht in den Zollwert einbezogen. In den meisten Fällen wird der Zollwert daher mit dem für die Ware gezahlten Kaufpreis identisch sein.
Die zu erhebenden Verbrauchsteuern errechnen sich grundsätzlich anhand der mitgebrachten Warenmenge und des entsprechenden Verbrauchsteuersatzes.
Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich des Zolls und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren auch zuzüglich der anfallenden Verbrauchsteuern.
Der Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt zurzeit 19 %, für einige Waren - wie beispielsweise Lebensmittel oder Bücher - gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 %.

Für Waren aus vielen Ländern werden Zollbegünstigungen, so genannte Präferenzen, gewährt. Besteht die Zollbegünstigung in einer Zollbefreiung, so ist für die eingeführte Ware lediglich die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls die Verbrauchsteuer zu zahlen.
__________________
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 29.07.2008, 20:24
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.429
19.803 Danke in 14.367 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von sea-commander Beitrag anzeigen
Die Strafe kenne ich nicht.
Aber warum willst du den Sprit im Auto mitschluren? Kostet in NL doch ziemlich das gleiche.
Chris
in Holland ist Benzin rund 10 Cent je Liter teurer als hier, ein bischen schmuggeln lohnt also schon, zu mal die Gefahr bei der Einreise kontrolliert zu werden gleich null ist
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 03.08.2008, 12:18
Slider
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von danchezz Beitrag anzeigen
Warum denn die mühe machen,im Ausland ist Benzin doch meistens billiger.

Ich glaube hab 60 l brauchts du nen Gefahrgutschein und dein Auto muß gekennzeichnet sein.
Mit Verlaub gesagt - dass ist nicht richtig! Sofern zugelassene Verpackungen verwendet werden, beträgt die Höchstgrenze 333 Liter (Abschnitt 1.1.3.6 ADR). Allerdings müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

1 Feuerlöscher mind. 2kg, mit gültigem Prüfdatum
Beförderungspapier (formlos, z.B. Benzin, UN1203, Kl. 3, VG II, Gefahrzettel 3, 60Liter)
Die Ladung muss gesichert sein

aber keine
Kennzeichnung
ADR-Führerschein
Schriftliche Weisungen (Unfallmerkblatt)
Schutzausrüstung
Besondere Fahrzeugzulassung/-ausrüstung

Geändert von Slider (04.08.2008 um 09:27 Uhr) Grund: Gewichtsgrenze 3,5t rausgenommen - war Blödsinn
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 05:28 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.