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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin Moin,
jedes Jahr fahre ich 32 km nach Schwartau und werfe dort das Schiffchen zu Bach. (3,5 Tonnen Harbeck Trailer an gemietetem TOUAREG) Dieses Jahr frage ich mal beim TÜV Nord nach....sagt mal,wie lang darf mein Mast über die Kennzeichenleuchtentraverse hinten rausragen? Der TÜV sagt: ...eigentlich gar nicht, uneigentlich max 100 cm und dann brauche ich dabei aber trotzdem keinen roten Lappen fahren. Wer hat Ahnung???? Ist das so richtig??? (Nein nach vorne über das Zugfahrzeug kann ich nicht!! die Peitsche ist zu lang und läßt sich nicht mehr vernünftig ins Gleichgewicht bekommen!!)
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herzlichst QUESTUS navigare necesse est |
#2
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StVO, §22, Ladung
(3) Die Ladung darf nach vorn nicht über das Fahrzeug, bei Zügen nicht über das ziehende Fahrzeug hinausragen. (4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens 1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne, 2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder 3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm. Gruss Siggi P.S.:Googel mal wieder ![]()
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#3
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#4
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Moin Chris und Siggi,
toll, erstmal habt dank.....aber nun haben wir bereits 3 Versionen der Möglichkeiten 1. TÜV Nord 2. STVO 3. Polizei Fehmarn jede Version hat ja was, aber soll ich nun der STVO glauben und gibts davon keine weiteren Restriktionen???
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herzlichst QUESTUS navigare necesse est |
#5
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Hallo Questus,
die Polizei Fehmarn sagt doch das gleiche wie Siggi mit der STVO. Da war aber die Rede von 500 km. Die STVO sagt ja bis zu einer Strecke von 100 km darf die Ladung 3 m hinausragen. Also ich würd der STVO vertrauen (in meiner -die auf dem neuesten Stand sein sollte- steht das gleiche drin wie in Siggis).
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Charly |
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