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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Heute hat der räuige Sünder gestanden und der Schadenfall
wird wie es sich gehört über dessen Haftpflicht abgewickelt. Das ich als Geschädigter hinterherlaufen, telefonieren und Beweise erbringen muß ist ärgerlich, aber ich bin froh das es kein Vandalismus ist (wie ich zunächst befürchtete) Schwamm drüber... Ach ja - passiert ist es bei diesem ungewöhnlich starken Ostwind der letzten Tage. Wurfleine beim Anlegen verpasst, in den Nachbarn (mein Boot) gerummst, "überall" geguckt, nix gefunden, na dann war wohl nix. Besuch war an Bord und alle wollten schnell nach Hause. Dass mir der gelbe Fleck nicht aufgefallen ist, verstehe ich nicht (ich hatte natürlich sofort beim Nachbarn am Stven geschaut - aber in der falschen Höhe ) Gruß Lars P.S. @Bernhard: Nein, ich werde nicht (übergangsweise) den Zustand von "sehr gut" auf "gut" ändern
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#52
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Zum Glück sind nicht alle Leute auf der Welt unendlich böse und grottenschlecht.
Schön, daß Du wegen der Schramme nicht gleich einen Weltkrieg ausgerufen hast. Matthias |
#53
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Zitat:
-> Mit dem Sittenverfall geht die Welt (nobel) zu Grunde. MM Lars P.S. Norman, kannst Du bitte mal Dein Postfach (bis auf meine Nachricht) leeren? (Spaß gemacht) |
#54
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Hallo Lars
Ist ja dann doch noch einigermaßen gut ausgegangen. Ich hoffe das du den Schaden schnell und zu deiner Zufriedenheit geregelt bekommst Gruß Susi |
#55
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Zitat:
Einen SFR gibt es bei Booten nur in der Vollkasko. Gruß Norman
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#56
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So, mitlerweile habe ich das Schreiben von der Haftpflichtversicherung des Verursachers:
" ... bitten wir Sie, im Rahmen des Kostenvoranschlages die Reparatur durchführen zu lassen.". Soweit so gut Es geht um 1.350 EUR, die die Werft kassieren wird (2 x Kranen, Transport in die Halle, 650 EUR für die eigentliche Rep. + MwSt...) Wenn ich die Reparatur nun selbst durchführe und mit einem evtl. Wertverlust leben kann... ist es legitim, der Versicherung anzubieten, mir einen bestimmten niedrigeren Betrag zu überweisen und gut? (Die Versicherung hätte dann ja Geld gespart, und das müsste in deren Interesse sein...) Wenn das gängige Praxis ist, welchen Betrag sollte ich anbieten? Habt ihr Erfahrung?
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Gruß Lars |
#57
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Ich würde nicht der Versicherung einen Preis anbieten, sondern mir ein Angebot machen lassen für Selbstreparatur.
Gruß Dierk
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#58
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1. Bei Eigenreparatur wirst du die MwSt nicht erstattet bekommen. Evtl. erfolgt eine Minderung in Bezug auf den Arbeitslohn, da du den offiziellen ja nicht zahlen wirst. Du kannst aber noch eine Nebenkostenpauschale von 25 EUR geltend machen.
2. Bootsfahrerflucht ist nach dem StGB kein Straftatbestand, weil es nicht im STRAßENverkehr statt gefunden hat. 3. Deinem Stegnachbarn würde ich mal klipp und klar sagen, was er für ein Saftsack ist.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#59
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Als Anspruchsteller hast du das Recht nach Kostenvoranschlag abrechnen zu lassen. Die MwSt und eventuelle Verbringungskosten werden jedoch nicht mehr erstattet, seit dem 01.08.2002, da diese nicht anfallen. Eine Kostenpauschale für Deine Aufwendungen (Briefe/Porto, Tel., etc.) in Höhe von 25 Euro kannst auch noch geltend machen.
Falls Du den Schaden selbst reparieren willst, schreib denen einfach, dass Du eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag wünscht. Kostenpauschale nicht vergessen! Wenn du den Schaden repariert hast, Reparaturnachweis an die Versicherung schicken (inkl. Fotos), dann bekommst im Nachhinein auch die MwSt erstattet. |
#60
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...prinzipiell kannst du dir immer aussuchen, wie ein dir zugefügter Schaden erstattet wird. Entweder du bekommst die Reparaturkosten der Werkstatt bezahlt oder du kannst dir die Reparaturkosten auch auszahlen lassen.
Wenn du dir einen Kostenvoranschlag erstellen läst oder schon einen hast, dann reiche diesen bei der Versicherung ein und auf dem Fragebogen zum Schaden vermerkst du einfach, daß du dich auszahlen lassen willst. Meist ist irgendwo der Passus "...wohin soll die Entschädigung gezahlt werden..."
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#61
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Zitat:
Hast Du vorher ja auch schon richtig geschrieben, klingt in diesem Satz aber missverständlich. Gruß Norman |
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Zitat:
Diesen Faden werde ich mal aufgreifen. Ich bitte einfach um Auszahlung des Betrages bzw. der Entschädigung. Mal sehen was kommt...
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Gruß Lars |
#64
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Zitat:
In diesem Fall bin ich mit der Gesetzeslage jedoch einverstanden. Nochmals Danke!
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Gruß Lars
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#65
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Zitat:
Woher weiß man so etwas? Man kennt doch nicht das BGB auswendig. Vor allem nicht, WO man suchen muß. Vor einiger Zeit in einem Schadenfall, wußte unser ReA noch nicht einmal, wieviel km-Geld man beanspruchen kann, die man zur Schadensregulierung fahren mußte. Weil, ohne Schaden hätte ich ja keine Kilometer schruppen müssen. Vielleicht lag's aber auch daran, daß der ReA 'ne Pappnase war: Wir haben ihm das Mandat gekündigt... Jürgen
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Klein und fein ... Nur ein muß es sein. |
#66
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Es soll Leute geben, die so etwas beruflich machen und sogar noch Boot fahren.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#67
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Zitat:
Also: "nicht verzagen - Norman fragen"
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Gruß Lars
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#68
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Zitat:
Mit "Umsatzsteuer" und "BGB" wäre es aber wahrscheinlich genauso schnell gegangen. Gruß Norman
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#69
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Zitat:
In diesem Falle im Bereich der Versicherungsbranche |
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