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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 18.08.2008, 13:27
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
kann man mit Hilfe von Herrn Google innerhalb von 10 Sekunden herausfinden, bei wem ich arbeite, wo ich zur Schule gegangen bin und was funded.com von mir hält.
Boah, nimm bloß die Webseite vom Netz!

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #27  
Alt 18.08.2008, 13:38
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Naja, technisch gesehen ist sie schon seit ca. 2003 vom Netz. Hat ja außer dem blöden Begrüßungsspruch nix mehr drauf, sondern ist fast nur noch einfacher Webspace. Und die eMail Adresse ist schon verdorben.
Ende der Neunziger war es schick, eine eigene Seite zu haben.
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  #28  
Alt 18.08.2008, 14:02
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
Natürlich nicht Bei 500 Kunden pro ....

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Gruß Thomas

Rauchen wir erstmal noch eine......
Thomas,

als Tankwart ein gewagter Spruch unter deinen postings!
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Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #29  
Alt 18.08.2008, 14:09
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Zitat:
Zitat von jim tonic Beitrag anzeigen
Formal wird es bei der Bezahlung an der Tankstelle so laufen, das Du für die komplette Zahlung verantwortlich bist. Bleibt ein Rest, kann das, wie in Deinem Fall als Unterschlagung gelten.

Wenn dies den Behörden/dem Pächter ordentlich erklärt wird, kannst Du ggf. aus der Sache rauskommen, z.B. wegen Geringfügigkeit etc. etc.


Die Sache mit dem Zoll ist auch was Feines. Dein Verkäufer hat Dich gelinkt und Warenempfänger bist Du, somit auch Zoll- und Steuerschuldner. Freigrenze liegt, glaube ich, bei 40 Euro Wert.

Cheers, Guido
Bei Ebaykäufen liegt die bei 25 Teuros
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Viele Grüße vom schönen Rhein bei Kölle

Da geht noch was
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  #30  
Alt 18.08.2008, 14:26
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Zitat:
Zitat von Chris Beitrag anzeigen
Thomas,

als Tankwart ein gewagter Spruch unter deinen postings!
Opa ist friedlich mit über 80 im Sessel gestorben...
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MFG René

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  #31  
Alt 18.08.2008, 15:05
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Mit dem Tanken ist mir fast das Gleiche passiert - noch etwas peinlicher, weil es ein Leihwagen war, den ein Kunde für mich gemietet hat.
Ich bekam morgens einen Anruf von Hertz, dass ein Detektiv den Fahrer dieses Wagens sucht wegen Benzindiebstahls. Hertz hat meinen Kunden als Mieter angerufen, die wiederum denen meine Tel.-Nummer gegeben haben und meinten, dass sie nicht die Adresse weitergeben würden, aber ich sollte doch mal den Detektiv anrufen und das klären - sie gaben mir seine Nummer.

Habe ich getan und angeblich sollte ich in meiner Stammtankstelle 20 € zu wenig gezahlt haben. Nachdem ich immer mit Karte zahle und diese beim Tanken meist blind unterschreibe, ist mir nix aufgefallen - 78,-- € oder so hätte ich regulär bezahlt.
Ich denke, das Mädel hat die falsche Säule getippt, die ich bezahlt habe, und als der andere dann meine - höhere - rechnung zahlen sollte, ist es aufgefallen.

Ich habe dem Detektiv gesagt, dass ich gerne den Differenzbetrag zahle, da ich es nicht nötig hätte, zu klauen und am Nachmittag bei meiner tanke vobeifahren würe.
Da wurde der frech und meinte, ich müsste auch noch sein Honorar, seine Spesen und Auslagen bezahlen, worauf ich ihm erklärte, was er mich könne...

Nie wieder was gehört von ihm!

Gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #32  
Alt 18.08.2008, 15:41
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in wie weit kann man den den typen an der tankstelle belangen..denn ihm hätte es doch auch auffallen müssen, das der betrag zu niedrig ist..?oder ist der fein raus..?
dann würde ich sofort eine tankstelle pachten..ausschlieslich ec-karten zahlung anbieten..immer einen niederigen betrag eingeben und danach den kunden verklagen..evtl kommt da ja etwas mehr bei rum als der eigentliche betrag...rechtschutzversichert ist man ja auch..und der anwalt freut sich..
lange machen kann man das nicht...aber es gibt ja genug tankstellen die man pachten könnte...
geile geschäftsidee...
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Sven
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  #33  
Alt 20.08.2008, 15:45
juelenzu juelenzu ist offline
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Ich glaube, das ist auch von der Art des Artikels abhängig. Wichtig ist aber (und das ist das Hauptproblem), dass die Versandkosten in diesen 40 € enthalten sind ! Ich bekomme oft "Kleinkram" aus Fernost (Elektronik, die hier nicht beschaffbar ist), da macht der Versand oft 50-75% des Betrages aus, und die 40 € sind schnell überschritten...
Nein Thorsten,

im Moment liegt die Freigrenze bei 22,00. Ist die Ware teurer, werden die Versandkosten dazu gezählt und Du zahlst deutlich mehr. deshalb lohnt es sich manchmal, verschiedene Artikel nicht in einer Sendung zu bekommen, auch wenn womöglich Versandkostenrabatt angeboten wird.

Vom 1.12.08 an soll die Freigrenze allerdings erhöht werden auf 150,00, ausgenommen bleiben aber imho Alkoholika, Parfum und Tabakwaren.

Aber wer will schon sowas

Jürgen
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  #34  
Alt 20.08.2008, 16:33
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der tatbestand des betruges gem. 263 StGB verlangt als subjektive tatbestandsmerkmale die bereicherungsabsicht und die täuschungsabsicht. zumindest war das zu zeiten meines studiums so, und ich sollte mich schwer irren, wenn sich seither daran etwas geändert haben sollte.
beides wird schwerlich zutreffen?! inwiefern soll denn z.b. eine täuschungsabsicht (stichwort irrtumserregung)vorgelegen haben? bist du maskiert in die tanke oder hast du evtl absichtlich eine falsche nummer genannt? was sagt denn die rechtsprechung hierzu, da gibt es doch bestimmt einschlägige entscheidungen, die man im netz rechercheren kann?!
da allerdings die ermittelnden behörden in der regel das ihnen vorgetragene würdigen, würde ich fast davon ausgehen, dass mit einer äußerung deinerseits zur klarstellung des sachverhaltes mangels erfolgsaussichten das verfahren eingestellt bzw. gar nicht erst eröffnet wird. ärgerlicherweise bleibt trotzdem eine menge schreibkram und ärgernis an die hängen, und zusätzlich evtl sogar juristischer rat inkl. dessen kosten...

den tankstellenmann zu belangen halte ich persönlich für reltiv aussichtslos, ihm wird wohl ebensowenig absichtliches handeln nachzuweisen sein. es kann eben jeder jeden anzeigen, warum auch immer- gern auch anonym.
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der frühe Vogel kann mich mal...

Geändert von kmdx (20.08.2008 um 16:42 Uhr)
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  #35  
Alt 20.08.2008, 16:47
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Moin,

die sachbearbeitende Polizeifrau konnte sich mit Hilfe des Schallsdrucks, den ihr Telefonhörer erzeugt hat, die Haare fönen.
Ich war "etwas" erbost über den Inhalt des Schreibens, das nämlich nicht von irgendwelchen möglichen Irrtümern oder einer Unschuldsvermutung ausgeht.
Mir wurde aber gesagt, das nicht verfolgt wird, wenn die Zeche bezahlt ist, daher kein Problem. Hinzu kommt, dass ich namentlich ja nicht in Erscheinung getretten bin, weil es ein Firmenwagen mit Halter juristische Person ist. Meine Rolle war bisher nur Fotomodell.
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  #36  
Alt 20.08.2008, 19:45
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Zitat:
Zitat von kmdx Beitrag anzeigen
der tatbestand des betruges gem. 263 StGB verlangt als subjektive tatbestandsmerkmale die bereicherungsabsicht und die täuschungsabsicht. zumindest war das zu zeiten meines studiums so, und ich sollte mich schwer irren, wenn sich seither daran etwas geändert haben sollte.
beides wird schwerlich zutreffen?! inwiefern soll denn z.b. eine täuschungsabsicht (stichwort irrtumserregung)vorgelegen haben? bist du maskiert in die tanke oder hast du evtl absichtlich eine falsche nummer genannt? was sagt denn die rechtsprechung hierzu, da gibt es doch bestimmt einschlägige entscheidungen, die man im netz rechercheren kann?!
da allerdings die ermittelnden behörden in der regel das ihnen vorgetragene würdigen, würde ich fast davon ausgehen, dass mit einer äußerung deinerseits zur klarstellung des sachverhaltes mangels erfolgsaussichten das verfahren eingestellt bzw. gar nicht erst eröffnet wird. ärgerlicherweise bleibt trotzdem eine menge schreibkram und ärgernis an die hängen, und zusätzlich evtl sogar juristischer rat inkl. dessen kosten...

den tankstellenmann zu belangen halte ich persönlich für reltiv aussichtslos, ihm wird wohl ebensowenig absichtliches handeln nachzuweisen sein. es kann eben jeder jeden anzeigen, warum auch immer- gern auch anonym.
Genau diese Argumente führen dazu daß es an Eigentümerbetriebenen Tankstellen schon Schranken oder Reifentöter gibt

Die Kunden bestimmen die Maßnahmen die ein Eigentümer ergreift um die Wegnahme seines Eigentums zu vereiteln Da kostet eine falsch angesagte Säule (was durchaus mal passieren kann da man ja nur eine Seite sieht und nicht weiß ob man einen dazuzählen oder abziehen muß) schnell mal 4 Reifen
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  #37  
Alt 20.08.2008, 19:47
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Moin,

die sachbearbeitende Polizeifrau konnte sich mit Hilfe des Schallsdrucks, den ihr Telefonhörer erzeugt hat, die Haare fönen.
Ich war "etwas" erbost über den Inhalt des Schreibens, das nämlich nicht von irgendwelchen möglichen Irrtümern oder einer Unschuldsvermutung ausgeht.
Mir wurde aber gesagt, das nicht verfolgt wird, wenn die Zeche bezahlt ist, daher kein Problem. Hinzu kommt, dass ich namentlich ja nicht in Erscheinung getretten bin, weil es ein Firmenwagen mit Halter juristische Person ist. Meine Rolle war bisher nur Fotomodell.
Mir ist das Kennzeichen meines Tankstellenanhängers abhanden gekommen. Ich hab den zum pictonischen Treffen das letzte mal benutzt. Mal sehen ob ich auch Post bekomme
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  #38  
Alt 20.08.2008, 20:16
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Ich kann mir das so vorstellen:

Ich tanke auf Firma,
Habe ne Tankkarte
Schaue nicht auf das was ich da unterschreibe

Ist vor Gericht sicherlich ausreichend für "in dubio pro reo".

Anderer Fall, ich tanke und bekomm ne Rechnug für 5,40 (Bigpack). Zahl ich mit Karte, so gilt das oben genannte.

Gruß

Peter
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  #39  
Alt 21.08.2008, 05:37
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Zitat:
Zitat von Petermännchen Beitrag anzeigen

Ist vor Gericht sicherlich ausreichend für "in dubio pro reo".
Vor Gericht gehen die Fälle in den seltendsten Fällen. Der Brief den man von der Polizei erhält enthält nur den Vorwurf des Betruges. Wenn man diesen Vorwurf nicht erhärtet und sich erklären kann wird es meist nach Bezahlung der Forderung eingestellt.
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  #40  
Alt 21.08.2008, 05:55
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Tankstellen waren schon immer ein heißes Pflaster!

Mit hat man vor vielen Jahren mal einen Dienstwagen geklaut und dafür einen anderen da gelassen, quasi ein Tausch.

Wir ließen, als unser Arbeitgeber noch Post hieß und die Autos noch alle gelb und Bullis waren, immer die Schlüssel stecken. Wie ich also tanke, den Rüssel raus ziehe und den Tankdeckel schließe, springt mein Auto an und fährt weg....

Ich habe dann den Bulli, der eine Säule hinter mir stand, genommen und mich dort hinein gesetzt, bis meiner nach etwa 30 Minuten wieder kam.

Die Völker in der Tanke hatten einen Riesenspaß dabei........und der Kollege war recht verwirrt.

Gruß Willy
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