boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 26.08.2008, 16:23
Ebau0 Ebau0 ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 25.08.2008
Beiträge: 2
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Bootskauf-Dokumentatin

Hallo,Bootsfreunde,

ich bin seit ein paar Tagen in die Gemeinde des "boote-forums" eingetreten und habe auch gleich eine Frage zum Bootskauf.
Wir wollen uns demnächst ein Kajüt-Motorboot zum Wasserwandern zulegen.
Wir wollen die inländischen, französiche,polnische Binnengewässer bereisen.
Insbesonderes Interresse habe ich daran welche Papiere, vom Boot (CE -Bescheinig., Bootsbrief,tech.Beschreibun usw. ) beim Kauf vom Verkäufer vogelegt werden müssen.Die Verkäufer wissen oft nicht bescheid bzw. wiegeln das Thema ab.

MfG

Ebau0
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 26.08.2008, 17:29
Benutzerbild von kmdx
kmdx kmdx ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 28.09.2007
Beiträge: 793
665 Danke in 301 Beiträgen
Standard

vielleicht bist du noch nicht an die richtigen händler geraten?!
__________________
der frühe Vogel kann mich mal...
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 26.08.2008, 17:47
Benutzerbild von Skibsplast
Skibsplast Skibsplast ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 10.08.2006
Ort: südlich HH / Fehmarn
Beiträge: 5.015
Boot: Maxum 2600 SE, VW 265-6 TDI - Amidala III
Rufzeichen oder MMSI: DJ7070 - 211664330
23.199 Danke in 5.999 Beiträgen
Standard

Erstmal herzlich Willkommen im Forum

Ich hoffe es melden sich hierzu noch ein paar Fachleute. Nach meinem begrenzten Wissen (auch mein Händler hat mich damals nicht aufgeklärt) würde ich folgendes als wichtig erachten:

- IBS (Internationaler Bootsschein) oder Zulassung WSA
- CE-Konformitätserklärungen bei neueren Booten ab Bj. 06/1998 (alte haben/brauchen keine)
- Papiere für den Trailer, Schein + Brief (bei älteren ABE bzw. Gutachten)
- wenn es ein Händler ist und im Auftrag verkauft wird, auch die Vollmacht vom Voreigner (wichtig! Hab deshalb selbst damals Schwierigkeiten mit der Eintragung bekommen)
- und natürlich soviel Dokumentationen wie möglich (gerade bei älteren Booten schwierig)
__________________
Gruß Ingo

Geändert von Skibsplast (26.08.2008 um 21:29 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 26.08.2008, 18:30
Benutzerbild von danchezz
danchezz danchezz ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 28.10.2007
Ort: Porta Bohemica
Beiträge: 175
Boot: Beneteau First 28
293 Danke in 156 Beiträgen
Standard

Ich hab mein Boot von privat und nur mit einem Kaufvertag und mit Brief vom Trailer gekauft.

Denn Fahrzeugschein vom Boot muße der Vorbesitzer bei WSA abgeben als er das Boot abgemeldet hatte,er hat ihn mir aber gezeigt als ich das Boot angezahlt habe.
__________________


Gruß

Daniel
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 26.08.2008, 18:59
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.070
Boot: Volksyacht Fishermen
44.676 Danke in 16.452 Beiträgen
Standard

Wenn das Boot jünger als Bj. 1984 ist, macht eine Bescheinigung über die bezahlte Mehrwertsteuer in der EU Sinn, idealerweise eine Originalrechnung.
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 26.08.2008, 21:40
Benutzerbild von Affezibbel
Affezibbel Affezibbel ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 19.04.2007
Ort: Hoopte
Beiträge: 97
Boot: Tjeukemeer 920
43 Danke in 31 Beiträgen
Standard Gas

Wenn Gas an Bord ist, sollte so ein blaues Dokument vorhanden sein, wo die Anlage beschrieben wird und der korrekte Einbau bestätigt wird.
Dieses Dokument braucht man bei der 2-jährigen Gas-Prüfung.
(oder, wenn´s mal rummst...)
Gruß Clemens
__________________
Eines geht nur: Entweder Guthabenzinsen oder ein Boot.
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 28.08.2008, 11:07
Ebau0 Ebau0 ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 25.08.2008
Beiträge: 2
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

Hallo an alle ,
die mir geantwortet haben!

Danke für die Hinweise, werde diese Dokumente vom Verkäufer abfordern.
An Affezibbel: wenn´s mal rummst brauchs´te den Schein auch nicht mehr

Mit freunlichem Ahoi

ebau0
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 28.08.2008, 12:11
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.07.2005
Ort: Weserbergland oder Nordsee
Beiträge: 1.661
Boot: Maxum 2400SCR,Mercr.4,3LX,AlphaII,Bj1995
Rufzeichen oder MMSI: DC3554
2.028 Danke in 906 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Ebau0 Beitrag anzeigen
.... wenn´s mal rummst brauchs´te den Schein auch nicht mehr...

Doch, brauchste,
die Gasabnahme muss alle zwei Jahre erfolgen,
das verlangen schon die Hafenordnungen,
mittlerweile bei allen Häfen !

Unabhänging mal davon, das es eh gesetztlich vorgeschrieben ist.



Gruß
Axel
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 28.08.2008, 12:45
Benutzerbild von monk
monk monk ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.08.2007
Ort: 32683 Barntrup
Beiträge: 3.098
Boot: DE23 noch im Bau
Rufzeichen oder MMSI: DG7YFS
9.792 Danke in 2.486 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Antaris Beitrag anzeigen
Unabhänging mal davon, das es eh gesetztlich vorgeschrieben ist.
Wo steht denn das?
Mir wurde das auch schon mal erzählt aber keiner konnte sagen wo das festgeschrieben ist.
__________________
Gruß Holger


Meine Baustelle DE23.

"Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky)
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 28.08.2008, 13:01
Benutzerbild von Antaris
Antaris Antaris ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.07.2005
Ort: Weserbergland oder Nordsee
Beiträge: 1.661
Boot: Maxum 2400SCR,Mercr.4,3LX,AlphaII,Bj1995
Rufzeichen oder MMSI: DC3554
2.028 Danke in 906 Beiträgen
Standard

hier:

http://www.truma.com/truma05/de/tipps/detail_1247.html
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 28.08.2008, 13:42
Benutzerbild von monk
monk monk ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.08.2007
Ort: 32683 Barntrup
Beiträge: 3.098
Boot: DE23 noch im Bau
Rufzeichen oder MMSI: DG7YFS
9.792 Danke in 2.486 Beiträgen
Standard

Hallo Alex,
durch deinen Link hab ich endlich einen Paragrafen gefunden.

Zitat:
Seit dem 1. April 2006 ist eine gültige G 607 Prüfung Voraussetzung für die HU beim TÜV! Alle 2 Jahre sind Wohnwagen- und Reisemobilbesitzer verpflichtet, ihre Flüssiggasanlage überprüfen zu lassen.

Gemäß der Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschifffahrtsverordnung - LSchiffV) ist nach § 29 LSchiffV eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine regelmäßige Überprüfung vorgeschrieben. Die Prüfbescheinigung der Flüssiggasanlage muß nach §§ 29; 61 LSchiffV bei nichtzulassungspflichtigen Fahrzeugen (Sportbooten) an Bord mitgeführt und auf Verlangen den zuständigen Behörden zur Einsicht vorgelegt werden.
Ist das deutschlandweit einheitlich oder wieder nur Ländersache.


Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland
__________________
Gruß Holger


Meine Baustelle DE23.

"Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky)
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 28.08.2008, 14:26
Benutzerbild von WoSo
WoSo WoSo ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.01.2003
Ort: Erkelenz
Beiträge: 966
Boot: Quicksilver Cruiser 540, Merc F100EFI, Merc F5M
505 Danke in 329 Beiträgen
Standard

Zitat:
Gemäß der Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschifffahrtsverordnung - LSchiffV) ist nach § 29 LSchiffV eine Prüfung ....
Hier steht es doch "Landesschifffahrtsordnung" also erst einmal nur in Brandenburg. Dies schließt aber ähnliche Formulierungen in den jeweiligen LSchiffV nicht aus.
__________________
Gruß
Wolfgang
----------------------------------
Schaun wir mal, dann seh ich schon
Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ...
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 30.08.2008, 20:30
Benutzerbild von Affezibbel
Affezibbel Affezibbel ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 19.04.2007
Ort: Hoopte
Beiträge: 97
Boot: Tjeukemeer 920
43 Danke in 31 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Ebau0 Beitrag anzeigen
Hallo an alle ,
die mir geantwortet haben!

Danke für die Hinweise, werde diese Dokumente vom Verkäufer abfordern.
An Affezibbel: wenn´s mal rummst brauchs´te den Schein auch nicht mehr

Mit freunlichem Ahoi

ebau0
Wenn´s rummst und Du hast den blauen Schein nicht, gibt´s mit Sicherheit Theater mit der Versicherung.

Bei uns im Hafen flog kürzlich die Pantry einer Barkasse in die Luft und hat dabei 7 Boote beschädigt.
Die Geschädigten bekommen zwar ihr Geld von der Versicherung, aber die holen sich das vom Eigner garantiert zurück - weil: keine Gasprüfung und eine Anlage, die so hingebastelt war, dass sie in die Luft fliegen musste.

Gruß Clemens
__________________
Eines geht nur: Entweder Guthabenzinsen oder ein Boot.
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:32 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.