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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#2676
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Es war nur eine Frage der Zeit, bis ein Journalist das Thema 5% Versteuerung wieder raus holt und Unruhe stiftet.
Da wird es evtl. eine Strafe für die Republik Kroatien geben und fertig. Und selbst darüber ist die EU Kommision noch zu keinem Urteil gekommen (es ist zumindest noch nirgends was zu lesen). Selbst wenn Kroatien bestraft wird, so gibt es keine Möglichkeit mehr, die Boote mit 5% Versteuerung nochmals zur Kasse zu bitten. Wie schon geschrieben, die Nachversteuerung wurde nach gültigem kroatischen Gesetz durchgeführt. Wenn keine Verfahrensfehler vorliegen oder falsche Aussagen (z.B. über den Zeitwert des Bootes) getätigt wurden, ist der Vorgang gültig und abgeschlossen. Man müsste schon das Gesetz rückwirkend für ungültig erklären oder ändern, und selbst dann ist fraglich, ob dann die Nachversteuerungsverfahren nicht dem "Bestandsschutz" unterliegen, da die jeweiligen Eigner ja alles richtig gemacht haben. Eine Forderung wegen entgangener Mwst. Einnahmen hat die EU jedenfalls nicht. Warum ? 1. Die Mwst. steht dem jeweiligen EU Staat zu , in dem sie erhoben wurde, in diesem Fall also Kroatien. Nur die Zolleinnahmen ab dem 1.7. gehen an die EU (und hier wurden und werden ja die 1,7% erhoben, ganz nach EU Zollkodex) 2. Die 5% Nachversteuerungen wurden vor dem 1.7. komplett abgewickelt (bis 31.05.13), somit stehen alle Einnahmen (Mwst und Zoll) der Republik Kroatien zu, da der EU Vertrag und der Zollkodex erst ab 1.7. greift. Immerhin verkauft sich das o.g. Hefterl besser wenn man so "heisse Themen" abhandelt... Grüße Christian Geändert von bell407 (11.11.2013 um 10:36 Uhr) |
#2677
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Hallo Christian....wahrscheinlich wirds so sein, wie du es geschrieben hast......aber fix ist gar nix....wenn Juristen sich draufhauen gibts keinen Ermessensspielraum, aber machen können wir eh nix, warten wir gelassen der Dinge die da kommen..... liebe Grüsse Bernhard |
#2678
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Hallo, heute Auskunft Marina Punat: Ich kann entweder selbst ein Dokument T2L erstellen lassen oder es macht dann Trast für alle Marina Gäste. Im Moment ist aber immer noch keine endgültige Ausführungsverordnung offiziell und die Marina meldet sich, sobald diese verabschiedet ist.
Gruss, Michi |
#2679
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Meine Zolldeklaration ist von TRAST Zadar durchgeführt worden. Lief alles sehr entspannt, größtenteils per Mail und der Herr Leskur spricht sehr gut deutsch.
Jetzt muss mir nur noch Glumpo sagen, daß auf dem Dokument alles ok ist. Habe also 1,7% berappt, keine Mwst und nun kann der nächste Sommer kommen. |
#2680
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Iiiiich Astrein, im Feld 44 neben (POV002) stehts schön beschrieben, aufgrund von Artikel 137 Punkt C, befreit von Steuer.
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#2681
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Steigern wir nochmals die Konfusion......dies ist ein offzielles Schreiben von der EU Kommission bezüglich EU-Beitritt von Kroatien...
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Zollpolitik, Gesetzgebung, Zolltarif Zollgesetzgebung In Anbetracht der Tatsache, dass auf Segelboote für die Seeschifffahrt und Motorboote (ausgenommen solche mit Außenbordmotor) für die Seeschifffahrt kein Zoll erhoben wird, 26 und außerdem in Anbetracht der Tatsache, dass nach Artikel 410 Absatz 2 Buchstabe a der Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) auf Fahrzeuge (u. a. Boote) keine Mehrwertsteuer erhoben wird, wenn der Zeitraum zwischen der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs und dem Beitritt mehr als 8 Jahre beträgt, kann eine Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr für derartige Boote ohne Nachweis des Unionscharakters angenommen werden, allerdings muss in diesem Fall der Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme nachgewiesen werden. Einfuhrabgaben sind nicht fällig, da auf Boote kein Zoll erhoben wird. Darüber hinaus ist das Boot auch von der Mehrwertsteuer befreit, wenn ein Nachweis über den Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass das Boot älter als 8 Jahre ist. ....das würde heißen auch der Zoll ist unberechtigt....beim slowenischen EU-Beitritt wurde auch kein Zoll bezahlt...beim österreichischen auch nicht......warum müssen wir zahlen....??? bei der Konfusion momentan...hilft nur Pivo trinken...und warten auf was Offizielles.....wenn ich Glück habe, brauche ich auch keinen Zoll zahlen.....es kann nur billiger werden.....wenn doch, wird mich der Zoll auch nicht umbringen..... |
#2682
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Wieso stellst du Sachen hier in Auszügen rein? Damit interpretierst du schon. Und im Englischen heißt es " seagoing vessels". Und ich werde mich mit keinem Kroaten über diese Definition streiten. Ob das nun mehr als 12m sind oder Klasse A ist mir egal.
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#2683
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Genau dieses Gesetz hat er mir vorgelegt und gemeint es wäre gar nichts zu zahlen, nur das Boot müsse in den EU Warenverkehr überführt werden. Also nur eine Zollformalität?! Abwarten und Pivo trinken......... |
#2684
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Siehst du, Georg, er hat gemeint. Glauben heißt, nicht zu wissen. Und man kann den englischen Text durchaus interpretieren: sind nur Aussenborder nicht seagoing, alle anderen ja? Oder ist es so, daß Aussenborder automatisch NICHT seagoing sind, bei allen anderen Yachten aber trotzdem sehr wohl noch unterschieden wird?
Ich weiß schon, warum ich kein Jurist geworden bin. |
#2685
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Willkommen im Club der Pivotrinker.... liebe Grüsse Bernhard |
#2686
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Hallo Michael....wir alle glauben.....und glauben heisst nix Wissen....wir werden abwarten....aber es ist durchaus im Bereich des Möglichen, dass der Zoll unberechtigt ist......ich warte ab...Pivo trinken...zahlen kann ich noch immer........wenn es heißt, dass bei Booten über 8 Jahren kein Unionscharakter nachgewiesen werden muss, dann brauchen wir vielleicht gar nix machen, wir wissen ja nicht, auf wen wir wirklich hören...Seahelp hat auf der Tullner Messe gesagt, es gibt keine Zolldeklaration....dann hat Seahelp auch verunsichert und viele haben unnötigerweise ältere Schiffe mit 5 % versteuert, genauso kann es mit der berühmten Zolldeklaration sein, vielleicht brauchen wir keine, allein der Nachweis, dass wir in Kroatien beim EU-Beitritt waren reicht??? möglich wäres, die Zolldeklaration kann eine Kannbestimmung sein, aber keine Mußbestimmung..............aber es hilft kein vielleicht........wir werden spätestens im März sehen.... liebe Grüsse Bernhard |
#2687
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#2688
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Vielleicht komme ich Euch eh noch nach....
Bernhard |
#2689
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Hallo Uwe,
was hat dich der Spediteur gekostet?
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Sonnige Grüße Thomas |
#2690
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Servus!
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Völlig richtig was du hier schreibst aaaaaaber: Ein findiger Jurist könnte feststellen, dass kein Bootseigner auf die Idee gekommen wäre sein Boot vor dem 1.7. zu versteuern, hätte es nicht das 5% Angebot gegeben. Jeder hätte entweder bis nach dem Beitritt gewartet und hätte zu 25% versteuern müssen oder hätte gar nicht versteuert und wäre nach Montenegro gegangen... Alles nach dem 1.7. wäre in EU Kasse gegangen - und diese behauptet natürlich erst mal keiner wäre nach Montenegro. Damit hätte man einen wundervollen Schadensersatzanspruch - zumindest in der wilden Theorie! Aber gerade für so was ist die EU ja nicht gerade unbekannt... Theoretisieren macht Spaß, die Realität wird wohl weit davon weg sein. Aber in die Richtung könnte es schon gehen, ich tippe auf eine Vergleichslösung am Ende, bei der HR doch noch einen Teil zahlen muss. Aber ich behaupte mal: das war dann sicher Kalkül. Schöne Grüße, Jan |
#2691
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Hab jetzt beim österr. Zoll nachgefragt und die Auskunft bekommen, dass in meinem Fall das T2L-Formular ausreicht, um meinen EU-Charakter nach zu weisen! (wie glumpo schon sagte...)
Laut EU-Gesetzeslage und Zoll in AUT brauch ich keine 1,7% Zoll nach zahlen!
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!Grüße Harri! |
#2692
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Wenn überhaupt, kann Deiner Argumentation folgend die EU nur die 1,7% Zoll für die "5% viel zu billig nachversteuererten Boote" von Kroatien einfordern. Die 5% oder 25% Mehrwertsteuer bleiben den Kroaten. Das gilt vor dem 1.7.2013 und danach: Zolleinnahmen: 1,7% vom Zeitwert gehen seit dem 1.7.2013 an die EU, vorher bleiben sie bei der Republik Kroatien Mehrwertsteuereinnahmen: 5% oder 25% bleiben vor und nach dem 1.7.2013 in der Republik Kroatien Da ändert auch hektoliterweise Pivotrinken nix dran, und ihr könnt warten bis das Pivo schaal oder aus ist, jedes Boot, das am 30.6.2013 unter Zollverschluss (vorüberghende Einfuhr) in Kroatien lag, muss einen Nachweis erbringen, dass es 1. entweder noch Gemeinschaftsware ist (max. 36 Monate ausserhalb der EU und T2L, Rechnung mit ausgewiesener Mwst. etc.) oder 2. es vor dem 1.7.2005 in Betrieb genommen wurde (Zulassungsdokumente, Permit, Marinaverträge etc.) im Fall 1 muss man nix bezahlen (evtl. Speditonskosten), im Fall 2 die 1,7% Zoll (für Boote bis 11,99m), der an die EU abgeführt wird oder ebenfalls nix für Boote >12m Man munkelt übrigens in kroatischen Kreisen was von einer Umweltsteuer für Boote älter als 8 Jahre, erhöhte Wasserbelastungen sollen dafür verantwortlich sein Grund der Wasserbelastung sollen unbestätigter Quellen nach die hohe Nitratbelastung durch massloses Pivotrinken (und Entsorgen in die Adria über die Reling) der Bootseigner mit Booten >8 Jahre sein ... Grüße Christian Geändert von bell407 (12.11.2013 um 13:57 Uhr) |
#2693
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Servus!
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Uuuups, da hab ich wohl jetzt wirklich was übersehen. Zoll und Mwst. durcheinandergeschmissen, wie peinlich. Sorry!!! War natürlich Blödsinn. Danke für den Hinweis und die Richtigstellung, Christian! Schöne Grüße (und jetzt erst mal ein Pivo), Jan |
#2694
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Zitat:
Hallo Michael, dass ist jetzt der Originaltext von der Europäischen Kommission... Solution : Taking into account that seagoing sailboats and seagoing motor boats (other than outboard motor boats) are duty free, and also taking into account that Art 410(2)(a) of the VAT Directive (Dir 2006/112/EC) provides that no VAT is chargeable for means of transport (e.g. boats) having a date of first entry into service of more than eight years before the accession, a customs declaration for release for free circulation for these boats can be accepted without any proof of Union status, but only with a proof of first entry into service. Import duties are not due because boats are duty free. Moreover, the boat is also VAT free if a proof of first entry into service demonstrating that the boat is older than eight years is furnished. das mit dem seegoing Vessel steht da aber nicht drin, keine Ahnung wo das herkommt.....seagoing Motorboats....heisst es im Original....über 8 Jahre..keine Mehrwertsteuer, kein Zoll....und die Unterscheidung von über 12 m und unter 12 m scheint auch nirgends auf......ich bin wirklich gespannt, was da noch rauskommt....eigentlich heisst es ...kein Zoll....kann noch rauskommen...war ja bei der Mehrwertsteuergeschichte auch nicht ander....zuerst alle narrisch machen...Gerüchte streuen...keine Durchführungsbestimmungen....und dann am Schluß wurden sogar die Delawar Registrierungen pardoniert....und alle die umsonst versteuert haben, kriegen nix zurück.... Pivo trinken.....liebe Grüsse Bernhard Ps.: Seahelp ist keine Nonprofitorganisation, die freuen sich über jeden Bearbeitungsfall...erwarte aber keine objektive Beratung...die werden immer sagen.....mach was....sie verdienen ja dran.... |
#2695
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Seagoing:
(of ships) built for use on journeys across the sea,, not just for journeys near the coast and on rivers |
#2696
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Yeah but which sea? Perhaps the Bodensea?
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#2697
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".....wenn sein ständiger Antrieb und seine Steuerung alle Merkmale der Hochseetüchtigkeit aufweisen"
Genaueres kann man bestimmt hier nachlesen Geändert von glumpo (13.11.2013 um 08:49 Uhr) |
#2698
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....also CE Kategorie A. Dann gibt es keine interpretations Missverständnisse.
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#2699
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Die Kroaten haben es in ihren Durchführungsbestimmungen auch richtig bezeichnet
Plovila duža od 12 m namijenjena za plovidbu otvorenim morem projektne kategorije A - neograničena plovidba (Ocean) Boote länger als 12m, gedahct für die Fahrt auf offener See, mit einer Kategorie A- unbegrenzte Fahrt (Ocean) Da kann man drucksen und winden wie man will, die entsprechenden Behörden machen alles richtig
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#2700
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JfF, damit wirst net durchkommen, da musst schon Klage einreichen und nen langen Atem haben |
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