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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#2701
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Hi Glumpo....da unsere Rechtsmeinung trotzdem keinen verbindlichen Charakter hat........werde ich weiter Pivo trinken....und warten bis noch was Offizielles kommt....kann es sein, das wir Zoll zahlen müssen....aber die Hoffnung stirbt zuletzt...... liebe Grüsse Bernhard |
#2702
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Was machst denn wenn nichts mehr kommt? Gut, Pivotrinken kann man immer wieder, dazu muss man auf nichts warten. Aber wirklich jetzt... falls nichts mehr kommt, ziehst es durch und machst nichts? Oder gibst klein bei und machst es mit diesen Bestimmungen die es jetzt gibt. |
#2703
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mich kotzt das ganze Thema nur noch an !!
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Gruß Olli |
#2704
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Wieso? Kommst net weiter mit der Deklaration?
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#2705
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Nein, ich habe alle Papiere schon vorbereitet, ich habe Bestätigung von der Marina, usw....und warte einfach bis Februar...dann müsse alles klar sein..und wenn es notwendig ist, mache ich natürlich die Zolldeklaration und wenn notwendig die Verzollung....ich verlier ja nix dabei, ausser, dass mein Schifferl ein Jahr älter wird.....ich habe eh schon früher gepostet....die Ruhe und Gelassenheit wenn ein Polizeiboot in die Bucht reinkommt sind mir die 700 bis 800 Euro immer wert.....auch der Wiederverkaufswert des Bootes steigt, wennst a offizielles Papier hast....also machen werde ich es auf alle Fälle, egal ob ich Zoll zahlen muß oder nicht....... liebe Grüsse Bernhard |
#2706
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Aaaah verstehe, und was wird seitens Hr kommen müssen dass du das als "Notwendig "einstufst? Das ofizielle Papierl, Gelassenheit bei Kontrollen usw... ist doch schon Grund genug, oder? |
#2707
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Naja, es gibt auch Boote der Kategorie A für weltweite Fahrt unter 12 m, die laut EU Text dann eigentlich zollfrei sein müssten. Die 12 m ergeben sich mMn aus der Unterscheidung von Boot und Yacht in Kroatien. Unter 12 m Boot, über 12 m Yacht. Grüße Miramare |
#2708
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Die 12m haben nichts mit Kroatien zu tun, die Befreiung Boote >12m von Zollabgaben gibt es schon länger im EU Zollkodex... Es hat eben ein EU Gremium im Rahmen mehrwöchiger Testfahrten auf unterschiedlichen Bootslängen im "knallharten" Eigenversuch die 12m Schwellenmarke ermittelt (die Testfahrten sollen in der Karibik stattgefunden haben ...). Spass beiseite, wurde halt einfach so festgelegt, den einen freuts weil er nix zahlen muss, der andere hofft halt immer noch und klammert sich an sein Pivo... oder zahlt halt seinen Obulus. Grüße Christian |
#2710
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F. Vorübergehende Verwendung Artikel 137 Im Verfahren der vorübergehenden Verwendung können Nichtge- meinschaftswaren, die zur Wiederausfuhr bestimmt sind, ohne daß sie, abgesehen von der normalen Wertminderung aufgrund des von ihnen gemachten Gebrauchs, Veränderungen erfahren hätten, unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben, und ohne daß sie handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im Zollge- biet der Gemeinschaft verwendet werden. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...0070101:DE:PDF Aber eines muss man den Kroaten lassen: clever stellen sie es schon an.
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Gruss Vestus |
#2711
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#2712
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Das ist doch wenn einer aus der "nicht Eu" seine Waren vorrübergehnend in die Eu bringt, so wie es bis jetzt in Hr war, und von vielen genutzt wurde. |
#2713
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#2714
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hier gehts nur um eine sogenannte Veredelung von Waren und deren Zoll/steuerrechtliche Behandlung die zu diesem Zweck in ein anderes Land ein/ausgeführt werden, und Veredelung liegt vor wenn an diesen Teil nun rumgebastelt wird, egal obs nun schlechter oder besser wird, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#2715
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Jetzt hast es selber einfach nur überflogen Das was Vestus eingefügt hat ist genau dieses, " Vorübergehende Verwendung" Vorübergehende Verwendung Grundsätzlich sollen Einfuhrabgaben nur für solche Nichtgemeinschaftswaren erhoben werden, die endgültig im Zollgebiet der Gemeinschaft verbleiben und dadurch dem hiesigen Wirtschaftskreislauf zugeführt werden. Umgekehrt bedeutet dies, dass eine Einfuhrabgabenerhebung in der Regel nicht gerechtfertigt ist, wenn die eingeführten Waren nach vorübergehendem Gebrauch wieder ausgeführt werden. Für solche Fälle wurde das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung geschaffen. Es sieht eine vollständige oder teilweise Einfuhrabgabenbefreiung für Nichtgemeinschaftswaren vor, die
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#2716
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Und wir alle machen grad am Auspuff des Autos herum
also Pfeil runter Diejenigen die nach Montenegro wollen müssen nur Gas geben und gradaus durch. Wer in ein anderes Eu Land will, muss aufs Dach steigen T1 beantragen, und Pfeil nach oben konstruieren. Geändert von glumpo (14.11.2013 um 09:49 Uhr) |
#2717
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Schon richtig, aber wenn Du mal hoch scrollst, dann bezieht sich dieser Artikel 137 in Zusammenhang auf die Veredelung von Waren, darum gehts in dem ganzen Gedöns.
Natürlich kann man den Begriff > vorübergehende Verwendung < auch mit anderen Sachen in Zusammenhang bringen, gruss dieter
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#2718
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Ja das hast Recht gehört alles zusammen, ich habe aufgehört diese EU Dokumente zu lesen, das macht mich wahnsinnig. Jetzt gehe ich auf die Seite des deutschen Zolls, dort versteht man sehr viel schneller Und der Adler hat schon immer gesagt wo es langgeht http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Wa...dung_node.html |
#2719
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..ohne daß sie, abgesehen von der normalen Wertminderung aufgrund des von ihnen gemachten Gebrauchs, Veränderungen erfahren hätten,
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Gruss Vestus |
#2720
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Aus dem Status der "vorübergehenden Einfuhr" wird mittels Zolldeklaration nach Art. 137 der Status der "vorübergehenden Ausfuhr" geschaffen. Der Eigner bekommt eine Fahrkarte in der er das Ziel seiner Reise selber eintragen kann. Gut für HR, so muss es seine Bootstouristen nicht zwangsmelken, was zu erhöhter Abwanderung führen würde, schlecht für den Eigner, der abermals den Schwarzen Peter zugeschoben bekommen hat. Schlecht deshalb weil der Eigner immer noch keinen Steuernachweis hat. Er kann: a) Richtung Süden ziehen, z.B. Türkei oder Montenegro, b) mit 25 % versteuern, c) no Risk, no Fun Pivo trinken und bei einer Kontrolle von einem schlechtgelaunten Zöllner 50 % auf den Tisch des Hauses legen. Die Datenbank des HR-Zoll´s ist besser als jede Schweizer Steuer-CD.
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Gruss Vestus |
#2721
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Genau um diese Veränderung geht es, hat keine Veränderung und damit keine Veredelung an der Ware statt gefunden dann braucht auch Zoll/steuerlich da nichts dran gedreht werden,
man kann aber z.B. ein Auto ohne Motor in ein anderes Land bringen, dort einen Motor einbauen lassen und wieder ausführen, damit ist u.U. eine völlig anders zu besteuernde Ware geworden. Es macht aber jetzt keinen Sinn auf diesen Artikel 137 und andere rum zu hacken, sehe da keinen Zusammenhang wegen der Bootsversteuerung usw. Was wolltest Du denn mit dem Beitrag weiter oben eigentlich sagen? Ich verstehe es nicht und Andere warscheinlich auch nicht, wir tun doch nun Alle ordnungsgemäß nach Vorschrift handeln, bekommen unsere Papiere, Boot wird Gemeinschaftsware und damit auch keine Kopfschmerzen über vorrübergehende Ein/Ausfuhr , gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE Geändert von diri (14.11.2013 um 19:32 Uhr) |
#2722
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(Was net heißen soll dass sie sich wirklich auskennen) Das Bild ist sehr gut, wenn einer sein Boot nicht in Hr in den freien Verkehr bringen will, sondern in ein anderes Eu Land verbringt, der bekmmt ein T1 Dokument und kann losdüsen, am Ankunftsort muss er es dann durchführen. Das wäre der fehlende Pfeil nach oben. Kroatien ist dann raus aus dem Spiel. Gradaus ist einfach, ins nächste nicht Eu-Land rein- und weiter als vorübergehene Einfuhr unter der Annex Deckelung verweilen. Und nun der Pfeil nach unten, (dort ist auch der Euro € (zahlen) zu sehen), "Freilassung in den freien Verkehr" mit Zahlung von Zoll und Steuern zum Erwerb der Gemeinschaftsware, steht auch so in der Durchführungsbestimmungen die es angeblich nicht gibt, aber beim Zoll zur Einsicht liegen und im Internet abrufbar sind, und hier im Forum seit August eingefügt wurden. Was die Kroaten mit den 8 Jahren machen ist eigentlich egal, das Dokument das alle bekommen ist das Gemeinschaftsdokument der Eu. Nennt sich EInheitsdokument Exemplar Nummer 8, (für den Eigner), das ist ein IT- Atlas EInfuhrverfahren, nicht irgendein HR-Dokument. Was den MWST Nachweis betrifft hast Recht, den hat keiner der das nutzt, keien Ahnung ob den jemals einer erfragen wird wenn er das Dokument sieht. Geändert von glumpo (14.11.2013 um 20:39 Uhr)
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#2723
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die DV´s sind in der EU, mit Ausnahme der jeweiligen Prozentsätze, einheitlich.
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Gruss Vestus
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#2724
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Wozu auch, man bekommt von den Kroaten ein Dokument das u.a. aussagt, dass das Boot älter 8 Jahre ist usw., sonst hätte man das Dokument ja nicht, deshalb ist aufgrund einer EU Vorgabe, Durchführungsverordnung oder wie sich das nun nennt, keine Steuer zu zahlen, sollte also ausreichen,
gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#2725
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Sollte ausreichen, dieses Zolldokument aus HR,
hab jetzt nur vorteilig gelsen und markiert, Vestus habe bitte Nachsicht Jeden einzelnen Punkt kann man wieder zerpflücken DAs ist aus einer Zeitschrift heraus die mit Booten zu tun hat, merkt man daran dass die bischen hinterblieben sind und es keine Eiinheitspapiere mit Zollvermekr mehr gibt, ebenso das EInheitspapier Eg xxyyy/87zxy, diese aber werden immer in den Zeitschriften erwähnt, der Zoll kennt das garnicht mehr, nur noch aus dem Antiquariat. 1. Welche Nachweise werden akzeptiert? Wasserportfahrzeuge, die innerhalb der Mitgliedsstaaten der europäischen Union und von dort ansässigen Personen genutzt werden sollen, müssen sich im "steuerrechtlich freien Verkehr" befinden. Die Umsatzsteuer muss für Altfahrzeuge in einem der EU-Mitgliedssaaten entrichtet worden sein. Auf Verlangen der Zollbehörden ist hierüber ein geeigneter Nachweis vorzulegen. Die Nachweispflicht gilt hierbei nicht für alle Fahrzeuge. ln der maßgeblichen EU-Richtlinie 92/111/EWG wurde festgelegt, dass für Wasserfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden, die Versteuerung grundsätzlich vorauszusetzen sei. Bei den späteren Beitrittsländern wurden hierbei allerdings verschiedene Stichtage festgelegt. Das Problem in der Praxis liegt im Nachweis der gezahlten Umsatz- oder Einfuhrumsatzsteuer. Die Finanzbehörden akzeptieren zum Nachweis Verkaufsrechnungen eines Händlers mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Ebenso werden für den Nachweis des zoll- und steuerrechtlich freien Verkehrs auch Verzollungsunterlagen anerkannt, aus denen sich die bezahlte Einfuhrumsatzsteuer bei lmporten aus Drittländern ergibt. Auch eine Bescheinigung des Herstellers oder des Lieferanten, aus der hervorgeht, dass die Umsatzsteuer beglichen wurde, kann als Nachweis anerkannt werden. Ein weiterer geeigneter Nachweis ist das sogenannte ,,Einheitspapier mit Zollvermerk". Nach lnkrafttreten der oben genannten Richtlinie wurden in der EU viele Eigner steuerpflichtig. Bei der Entrichtung der Umsatzsteuer erhielt der Eigner das Einheitspapier als Nachweis. Die Eigner, die anhand von geeigneten Unterlagen wie Rechnungen, Versicherungspapiere usw. nachweisen konnten, dass ihr Boot bereits vor dem Stichtag in Betrieb genommen wurde und in der EU stationiert war, blieben steuerfrei. Hierüber wurden aber keine Nachweise von den Behörden erteilt. Die Finanzbehörden prüfen immer im Einzelfall, welchen Nachweis sie als ausreichend ansehen. Nicht ausreichend sind jedoch Erklärungen oder Versicherungen von Privatpersonen, z.B. eines Vorbesitzers, auch dann, wenn sie in den schriftlichen Kaufvertrag aufgenommen werden. lnsgesamt ergibt sich daher vor allem bei älteren Booten und hierbei besonders bei mehrfachem Eignerwechsel ein erhebliches Problem beim Nachweis der Versteuerung. Bei sehr alten Booten kann es durchaus auch zu Schwierigkeiten mit dem Nachweis der Steuerfreiheit kommen, weil der Zeitpunkt der lnbetriebnahme und der Stationierung des Bootes am Stichtag entscheidend ist. Geändert von glumpo (14.11.2013 um 21:59 Uhr) |
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