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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #3126  
Alt 29.01.2014, 17:22
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Hallo!

Nein da kommt nichts auf dich zu, weil:
Jeder Tourist kann Güter für Urlaubszwecke
mitnehmen, ist aber verpflichtet, alle
Gegenstände wieder mit nach Hause zu nehmen.

Deine Papiere mitführen: Kaufvertrag, Rechnung mit ausgewiesener Steuer (hast du aber nicht), INF3, Bootschein .

Ideal wäre wenn du dir noch von Wohnsitzzollamt das T2L holst.

Urlaub geniesen!

Lg
Erich
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  #3127  
Alt 30.01.2014, 14:56
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Danke für Deine Antwort.
Das T2L werde ich mir noch besorgen!
__________________
Gruß Sven
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  #3128  
Alt 05.02.2014, 10:09
Uwe Uwe ist offline
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In boote-online ist ein Artikel über die aktuelle Lage der Verzollung von älteren Booten. In eniem Absatz wir hier aber gesagt:
quote:
Ein weiteres Problem: Zahlreiche in Kroatien ausgestellte Zolldokumente sind möglicherweise nicht ganz EU-kompatibel und könnten deswegen anderswo in der EU bei einer Kontrolle eventuell Ärger verursachen. Deshalb ist es überlegenswert, sich vom kroatischen Zoll eine nachträgliche T2L, falls noch nicht vorhanden, zu besorgen. 80 bis 100 Euro verlangen die Zollagenturen für ihre dafür erforderliche Dienstleistung. Betroffen hiervon sind vor allem Eigner, die im vergangenen Jahr die Zollformalitäten abgewickelt haben.

Wie ist das jetzt mit unseren Dokumenten die wir letztes Jahr bekommen haben?
Brauchen wir das T2L jetzt noch oder nicht? Oder auch anders herum gefragt, ist es ratsam sich das T2L noch zu holen oder ist unser Dokument EU konform?

Diese Frage richtet sich an alle die, die bereits (letztes Jahr) verzollt haben. Alle anderen bitte raushalten, sonst wird das hier wieder mit Tausend Meinungen endlos zerredet
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  #3129  
Alt 05.02.2014, 10:24
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Zitat:
Zitat von Uwe Beitrag anzeigen
In boote-online ist ein Artikel über die aktuelle Lage der Verzollung von älteren Booten. In eniem Absatz wir hier aber gesagt:
quote:
Ein weiteres Problem: Zahlreiche in Kroatien ausgestellte Zolldokumente sind möglicherweise nicht ganz EU-kompatibel und könnten deswegen anderswo in der EU bei einer Kontrolle eventuell Ärger verursachen. Deshalb ist es überlegenswert, sich vom kroatischen Zoll eine nachträgliche T2L, falls noch nicht vorhanden, zu besorgen. 80 bis 100 Euro verlangen die Zollagenturen für ihre dafür erforderliche Dienstleistung. Betroffen hiervon sind vor allem Eigner, die im vergangenen Jahr die Zollformalitäten abgewickelt haben.

Wie ist das jetzt mit unseren Dokumenten die wir letztes Jahr bekommen haben?
Brauchen wir das T2L jetzt noch oder nicht? Oder auch anders herum gefragt, ist es ratsam sich das T2L noch zu holen oder ist unser Dokument EU konform?

Diese Frage richtet sich an alle die, die bereits (letztes Jahr) verzollt haben. Alle anderen bitte raushalten, sonst wird das hier wieder mit Tausend Meinungen endlos zerredet

Das betrifft nur diejenigen die ihre Boote mit der 5% Regelung verzollt/versteuert haben,
sollte so ein Eigner nach D wollen, so kann er sich ein nachträgliches T2L Dokument ausstellen lassen.

Die Nutzniesser der 8Jahresregel haben schon ein Eu Dokument in der Hand.
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  #3130  
Alt 05.02.2014, 10:24
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Hallo Uwe,

ich denke, hier wird wieder einiges durcheinander geworfen von der Presse:

- alle Boote älter 8 Jahre, die seit dem 1.07.2013 versteuert wurden, haben EU Zollpapere und da sollte ein T2L mit dabei sein, evtl. nennt sich das dann anders aber egal, EU Zollpapiere müssen es sein und das Boot ist im europ. Zollsystem vermerkt

- was hier wahrscheinlich gemeint ist, sind Boote, die vor dem 01.07. versteuert wurden (5% Regelung). Diese haben keine EU Zollpapiere, sondern rein kroatische Zollpapiere. Die boote wurden zwar am 01.07.2013 automatisch EU Ware, was jeder Zöllner der EU auch akzeptieren müsste, aber es könnte rein formale Problemchen geben , die z.B. ein ital. oder slow. Zöllner "finden" könnte. Daher der Ratschlag, sich ein T2L Formular ausstellen zu lassen, dann ist wohl auch das Boot sicher im europ. Zollsystem gemeldet und alle Papiere sind EU konform...

Also , locker bleiben und Pivo trinken...

Grüße

Christian
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  #3131  
Alt 05.02.2014, 10:33
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Macht Sinn! Denn als die Dokumente für ältere Boote ausgestellt wurden, war HR ja bereits Mitglied der EU und somit sollten unsere Dokumente EU konform sein.
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  #3132  
Alt 05.02.2014, 16:57
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Hallo!

Die Yachtrevue hat am 4.2.2014 dieses News veröffentlicht:

Frist endet nicht für alle am 31. März 2014!

Post von der Marina, das ist für viele Eigner um den Jahreswechsel nichts Ungewöhnliches. Doch statt der üblichen Neujahrswünsche erhielten die Bootsbesitzer heuer die Aufforderung, den Zollstatus ihrer Boote in Kroatien zu regeln.
Zur Erinnerung: Durch den EU-Betritt am 1. Juli 2013 wurde Kroatien Teil der Zollunion. EU-Bürgern ist es daher nicht mehr erlaubt, ihre Wasserfahrzeuge (unversteuert und unverzollt) in Kroatien im Verfahren der vorübergehenden Einfuhr zu lassen. Es herrscht also dringender Handlungsbedarf, denn die Beendigung der vorübergehenden Einfuhr geschieht nicht automatisch.Um sein Boot aus der vorübergehenden Einfuhr zu bringen, muss man es in Kroatien beim Zoll deklarieren.
Dafür haben die Bootseigner jedoch nicht unbegrenzt Zeit. War bisher von den kroatischen Behörden als Ende der Übergangsfrist der 31. März 2014 kommuniziert worden, teilte die kroatische Zollbehörde am 13. Jänner 2014 mit, dass das Fristenende vom Beginn der vorübergehenden Einfuhr abhänge. Wenn ein Eigner also noch kurz vor dem EU-Beitritt Kroatiens aus- und wieder einklarierte, dann hat er 18 Monate, also bis Dezember 2014, Zeit die vorübergehende Einfuhr zu beenden. Die Zollverwaltung rät, sich die Frist beim Zollamt bestätigen zu lassen.
Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings auch, dass für einige Bootsbesitzer die Frist für die Zollanmeldung bereits vor dem 31. März 2014 endet. Wer z. B. im Juni 2012 das letzte Mal aus- und einklariert hat, musste bis Ende Dezember 2013 sein Schiff beim Zoll anmelden. Wurde das verabsäumt, hat er sich bereits eine Pflichtverletzung begangen, die zu einer Einfuhrzoll- und Steuerschuld führen kann.
Streng genommen müssen Eigner, die gegen die 18-Monate-Regel verstoßen haben, 25 Prozent Mehrwertsteuer und Zoll zahlen. Es sei denn der Zoll sieht die Fristversäumnis nach. Besonders bitter ist diese Tatsache für Eigner älterer Boote, die auf Grund der Acht-Jahres-Regel eigentlich von der Mehrwertsteuer befreit wären.

Also hat doch das Aus und Einklarieren Sinn.

Lg Erich
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  #3133  
Alt 05.02.2014, 17:41
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Zitat:
Zitat von Brami Beitrag anzeigen
Hallo!

Die Yachtrevue hat am 4.2.2014 dieses News veröffentlicht:

Frist endet nicht für alle am 31. März 2014!

Post von der Marina, das ist für viele Eigner um den Jahreswechsel nichts Ungewöhnliches. Doch statt der üblichen Neujahrswünsche erhielten die Bootsbesitzer heuer die Aufforderung, den Zollstatus ihrer Boote in Kroatien zu regeln.
Zur Erinnerung: Durch den EU-Betritt am 1. Juli 2013 wurde Kroatien Teil der Zollunion. EU-Bürgern ist es daher nicht mehr erlaubt, ihre Wasserfahrzeuge (unversteuert und unverzollt) in Kroatien im Verfahren der vorübergehenden Einfuhr zu lassen. Es herrscht also dringender Handlungsbedarf, denn die Beendigung der vorübergehenden Einfuhr geschieht nicht automatisch.Um sein Boot aus der vorübergehenden Einfuhr zu bringen, muss man es in Kroatien beim Zoll deklarieren.
Dafür haben die Bootseigner jedoch nicht unbegrenzt Zeit. War bisher von den kroatischen Behörden als Ende der Übergangsfrist der 31. März 2014 kommuniziert worden, teilte die kroatische Zollbehörde am 13. Jänner 2014 mit, dass das Fristenende vom Beginn der vorübergehenden Einfuhr abhänge. Wenn ein Eigner also noch kurz vor dem EU-Beitritt Kroatiens aus- und wieder einklarierte, dann hat er 18 Monate, also bis Dezember 2014, Zeit die vorübergehende Einfuhr zu beenden. Die Zollverwaltung rät, sich die Frist beim Zollamt bestätigen zu lassen.
Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings auch, dass für einige Bootsbesitzer die Frist für die Zollanmeldung bereits vor dem 31. März 2014 endet. Wer z. B. im Juni 2012 das letzte Mal aus- und einklariert hat, musste bis Ende Dezember 2013 sein Schiff beim Zoll anmelden. Wurde das verabsäumt, hat er sich bereits eine Pflichtverletzung begangen, die zu einer Einfuhrzoll- und Steuerschuld führen kann.
Streng genommen müssen Eigner, die gegen die 18-Monate-Regel verstoßen haben, 25 Prozent Mehrwertsteuer und Zoll zahlen. Es sei denn der Zoll sieht die Fristversäumnis nach. Besonders bitter ist diese Tatsache für Eigner älterer Boote, die auf Grund der Acht-Jahres-Regel eigentlich von der Mehrwertsteuer befreit wären.

Also hat doch das Aus und Einklarieren Sinn.

Lg Erich
Ist fies,
dieses ganze Durcheinander kommen vom Zoll und den Marinas.
Im Mai gab es die ersten Anzeichen, im Juni war es fest, und ab Juli ging es los.
Keiner hat sich die Mühe gemacht etwas zusammenzuschreiben in den entsprechenden Sprachen, nicht der Zoll.... nicht die Marinas...nicht die Speditionen, nur Seahelp hat wirklich unterrichtet.(Respekt)
Bis Dezember gab es das nur in kroatischer Sprache, erst Ende Dez. kam es in E, D und I.
Nicht jeder ist im Forum, und einige haben nichtmal Pc's.
Und nun gibts eine Bootschaft nach der Anderen und manche werden überrannt.
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  #3134  
Alt 05.02.2014, 17:57
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Sorry für meine Planlosigkeit aber ich frag einfach mal nach. Hier scheinen sich ja einige sehr gut auszukennen.

Ich habe letztes Jahr im März ein 25 Jahre altes trailerbares Boot (ca. 24 Fuß über alles) in D von Privat mittels eines Kaufvertrages gekauft. Das Boot stand dabei seit mind. 3 Jahren fest in Deutschland. Davor war es immer wieder mal auch längere Zeiten an der Adria. Italien, Slowenien, Kroatien. Unter anderem auch auf Jahresliegeplätze in Lignano und Portoroz. Ist aber alles so an die 10 Jahre her.

Das Boot wurde in D beim WSA registriert und bekam von dort eine Nummer zugeteilt.

Seit Juni 2013 liegt das Boot nun wieder auf einem Jahresliegeplatz in Kroatien.

Das Schreiben von der ACI-Marina hab ich auch bekommen. So richtig wissen, was ich machen soll, tu ich aber nicht. Kann mir da jemand weiterhelfen?

btw. Das Boot wird höchstwahrscheinlich sowieso im April/Mai nach D zum Verkauf zurückgeholt. Ausser es findet sich ein Käufer, der das Boot in der Adria lassen will.

Grüße,
Milton
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  #3135  
Alt 06.02.2014, 20:04
dieterLB dieterLB ist offline
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Standard und noch ein frage

hallo Gemeinde,

ich hab da mal ne Frage, weil ich das hier nicht alles verstehe.

Ich habe mein in Deutschland versteuertes und verzolltes (Nachweis vorhanden) Boot schon ein paar Jahre in HR.

Zum 1.7.13 war es noch keine 3 Jahre ausserhalb der EU.

Zwischendurch habe ich mal aus- und wieder einklariert um die 18-Monatsfrist zu wahren.

Am 15.6.13 habe ich das Boot aus der Trockenmarina (Typ E) geholt und befand mich am 1.7.13 auf dem Wasser im Urlaub. Damit war der Zollverschluß vor dem Datum des EU-Beitritt abgeschlossen.

Nach alldem was ich hier lese, muss ich nun nichts weiter unternehmen, oder?

Anmerkung: zum 13.7.13 kam das Boot erneut in die Marina unter Zollverschluss. Das ist aber m.E. nicht von Bedeutung.

Grüßle Dieter
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  #3136  
Alt 06.02.2014, 20:46
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Also ich verstehe deine Sache so,
Vom 30.6 auf den 1.7.2013 war dein Boot zur Verwahrung in einem Zollager gemeldet.
Das heisst du musst es wieder in den freien Warenverkehr bringen.
MwSt und Zoll sollten nicht anfallen, da die Nachweise vorhanden sind.
Um die Spedition die das durchführt wirst du nicht herum kommen.
Hoffentlich wirkt sich das aus einklarieren nicht negativ aus und verlängert den Zeitraum über 3 Jahre hinaus. Eine Spedition kann dir mehr sagen.
T2L vom Heimatzoll ist hoffentlich auch bei den Papieren.

Nach dem 1.7.2013 gibts den Zollverschluß nur mehr für Waren ( Boote ) aus
Drittländern. zB Schweiz
__________________

Geändert von Flo1 (06.02.2014 um 22:24 Uhr)
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  #3137  
Alt 06.02.2014, 22:03
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Servus!

@Dieter LB:
Eigentlich musst du nix bezahlen. Allerdings muss dein Boot formal wieder EU-Ware werden - das ist es jetzt im Zollager nicht.
In HR. musst du wohl dafür eine Spedition beauftragen die Bearbeitungsgebühren haben will.
Alternative:
Wenn du noch innerhalb der 3 Jahre bist zurück in eines der bisherigen EU-Länder (SLO,IT) dann müsste in deinem Fall eigentlich nichts anfallen.
Rentabel natürlich nur in Abhängigkeit vom Standort des Bootes...

Schöne Grüße,
Jan
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  #3138  
Alt 07.02.2014, 02:55
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Bernd Bernd ist offline
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Zitat:
Zitat von dieterLB Beitrag anzeigen
Am 15.6.13 habe ich das Boot aus der Trockenmarina (Typ E) geholt und befand mich am 1.7.13 auf dem Wasser im Urlaub. Damit war der Zollverschluß vor dem Datum des EU-Beitritt abgeschlossen.
Falsch! Die temporäre Einfuhr - und das ist der korrekte Zustand welcher in der Marina vorlag, Zollverschluß ist das falsche Wort - kann nur durch Import des Bootes nach Kroatien oder Verlassen des Landes beendet werden. Das simple Verlassen des Marina Hafens ist nicht ausreichend! Dein Urlaub ist damit irrelevant, außer du warst vom 30.6. auf den 1.7. mit dem Boot in der EU und nicht in Kroatien.

Du musst wie alle offiziell dein Boot in den freien Warenverkehr überführen lassen (durch die Spedition), wenn du ein T2L hasst ohne Zoll und EUSt. Ca. 2-300€ Gebühren sind es trotzdem...

@Jan: wenn man sich nicht Sicher ist, bitte keine Steuer Tipps geben.

Grüße
Bernd
__________________
Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #3139  
Alt 07.02.2014, 03:03
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Zitat:
Zum 1.7.13 war es noch keine 3 Jahre ausserhalb der EU.
Ich hoffe für dich auch jetzt ist es immer noch unter 3 Jahre, sonst hast du ein Problem. Den es gilt das Datum der Zollerklärung (und die ist bis jetzt noch nicht geschehen).
__________________
Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #3140  
Alt 07.02.2014, 15:52
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Hallo,
habt ihr schon mal von so einem Fall gehört:
Boot war über 8 Jahre in einer Marina in Kroatien.
Nach EU Beitritt wurde das Trailerboot in die Steiermark geholt.
In der Steiermark gekauft und später auch noch im Urlaub die Marina benutz (da Jahresgebühr schon bezahlt war)Vertrag wurde auf neuen Besitzer umgeschrieben.
So jetzt wird versucht das Zollverfahren abzuschliessen.
Geht anscheinend nicht mehr da Besitzer gewechselt wurde und die 8 Jahresregel gilt jetzt auch nicht mehr.
Spediteur meint 25% MWST,Zoll und Strafe wird es wohl werden.
Sowas schon mal gehört??? Ich nicht.Aber das müsste ja mehrere treffen, weil ja viel erst nach EU Beitritt gekauft haben.
__________________
Sonnige Grüße

Thomas
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  #3141  
Alt 07.02.2014, 17:35
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Das ist knifflig. Weil eigentlich hätte das Zollverfahren bei der Fahrt in die Steiermark durchgeführt werden müssen - wurde wahrscheinlich einfach schwarz über die Grenze gefahren. Und da wären auch EUSt. + Zoll fällig geworden.

Wie gesagt, sehr knifflig.
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #3142  
Alt 07.02.2014, 18:09
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Das mit der Steiermark weiß doch der Zoll garnicht, wenn es ihn stört dann nur wegen Besitzerwechsel,
der neue Besitzer konnte kein unversteuertes Boot vorrübergehend in HR betreiben..... weil HR schon in der Eu war, daran könnte man sich aufhängen, bzw. der Zoll sich daran stören.

Einfach nochmals bei einer anderen Sped. versuchen, aber diesmal nicht die ganze verwirrende Wahrheit sagen, das bringt ein Durcheinander und reizt zum Denken.
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  #3143  
Alt 07.02.2014, 18:15
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Wenn es garnicht anders geht, dann eben Papiere wieder auf Vorbesitzer machen, und neu anfangen.
UNd immer dran denken, die Spedition ist keine Anwaltskanzlei, da besteht kein parteiliches Interesse
nur das sagen was einem hilft, ja net verwirren

Diese ganzen Ideen mit "wegbringen in Eu dann als EU Ware usw " gehen einfach nicht.
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  #3144  
Alt 07.02.2014, 18:44
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Na wer sagts denn,
jetzt hat es sogar der Zoll geschnallt das die Betroffenen nicht kroatisch können
Nur leider ist es bis zu dieser Seite wieder kroatisch, von der verständlichen Übersetzung ganz zu schweigen
Ab jetzt auch in "Deutch"

http://www.carina.hr/Carina/Jahte.aspx
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  #3145  
Alt 07.02.2014, 18:45
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Hallo Bernd,

vielen Dank für die Info.

Aber ich möchte die Story präzisieren, vielleicht führt das zu einem anderen Ergebnis.

Bis 15.6. war das Boot im Zollager (Trockenmarina) Ich habe es dann rausgeholt und die Marina hat das Boot beim Zoll abgemeldet, ein entsprechender Beleg ist vorhanden. Also habe ich es doch sozusagen wieder nach HR Importiert bzw in den freien Warenverkehr gebracht. Es macht doch keinen Unterschied ob ich mit dem Boot per Trailer nach HR einreise oder aus dem Zolllager einreise.
Das Zollverfahren wurde am 15.6. beendet. Am 30.6./1.7. befand sich das Boot m.E. im freien Warenverkehr.

Gruß Dieter


Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Falsch! Die temporäre Einfuhr - und das ist der korrekte Zustand welcher in der Marina vorlag, Zollverschluß ist das falsche Wort - kann nur durch Import des Bootes nach Kroatien oder Verlassen des Landes beendet werden. Das simple Verlassen des Marina Hafens ist nicht ausreichend! Dein Urlaub ist damit irrelevant, außer du warst vom 30.6. auf den 1.7. mit dem Boot in der EU und nicht in Kroatien.

Du musst wie alle offiziell dein Boot in den freien Warenverkehr überführen lassen (durch die Spedition), wenn du ein T2L hasst ohne Zoll und EUSt. Ca. 2-300€ Gebühren sind es trotzdem...

@Jan: wenn man sich nicht Sicher ist, bitte keine Steuer Tipps geben.

Grüße
Bernd
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  #3146  
Alt 07.02.2014, 18:59
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Zitat:
Anmerkung: zum 13.7.13 kam das Boot erneut in die Marina unter Zollverschluss. Das ist aber m.E. nicht von Bedeutung.
Als EU Bürger kann man aber nach dem 1.7. kein Boot in HR unter Zollverschluß stellen. Das geht doch garnicht... Und warum sollte man so etwas überhaupt machen?

Kannst du den ominösen Beleg mit der Zollabmeldung hier hochladen? Was du erzählst passt meiner Meinung nach nicht zusammen, weil vor dem 1.7. hättest du dann eigentlich nach der Anmeldung das Land verlassen müssen, oder aber nach dem 1.7. kein Zolllager mehr benötigt.

Bernd
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  #3147  
Alt 07.02.2014, 19:31
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Servus!

Sagt mal Leute:
Warum soll eigentlich die Variante mit "zurück in die EU" nicht funktionieren?

Ich mein klar, wir reden hier immer von den Optionen das Boot in HR zu belassen. Was spricht denn dagegen ein Boot aus dem Lager zu holen und dann in internationale Gewässer zu fahren, dann in einem EU-Land wieder einzuklarieren? Solange in HR die 18-Monatsregel und in der EU die 3-Jahresregel nicht verletzt wurden sehe ich da nichts dagegen.
Gut, wenn das Boot in Split liegt ist die Speditionsvariante billiger, aber zB. von Porec aus würd ich mir das dann schon überlegen.

Was übersehe ich?

Schöne Grüße,
Jan
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  #3148  
Alt 07.02.2014, 19:34
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!

Sagt mal Leute:
Warum soll eigentlich die Variante mit "zurück in die EU" nicht funktionieren?

Ich mein klar, wir reden hier immer von den Optionen das Boot in HR zu belassen. Was spricht denn dagegen ein Boot aus dem Lager zu holen und dann in internationale Gewässer zu fahren, dann in einem EU-Land wieder einzuklarieren? Solange in HR die 18-Monatsregel und in der EU die 3-Jahresregel nicht verletzt wurden sehe ich da nichts dagegen.
Gut, wenn das Boot in Split liegt ist die Speditionsvariante billiger, aber zB. von Porec aus würd ich mir das dann schon überlegen.

Was übersehe ich?

Schöne Grüße,
Jan
Unversteuerte- und versteuerte Boote machen den UNterschied,
die meisten sind unversteuert, und dann etwas zu bereinigen scheint nicht zu gehen.
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  #3149  
Alt 07.02.2014, 19:41
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Zitat:
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Als EU Bürger kann man aber nach dem 1.7. kein Boot in HR unter Zollverschluß stellen. Das geht doch garnicht... Und warum sollte man so etwas überhaupt machen?
Ich habe am 8.8.2013 die MArina gewechselt, und natürlich nicht mehr unter Zollverschluss gestellt,
beim Freilassen hat mich der Zöllner angepöpelt und gemeint, dass ich das hätte nicht machen dürfen ohne erneuten Zollverschluss.
Erst wenn ich das Boot in den freien Verkehr entlasse darf ich frei herumliegen in Hr.
Ich habs dann der neuen Marina in die Schuhe geschoben und kam ohne Ärger durch die Runde.
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  #3150  
Alt 07.02.2014, 19:44
dieterLB dieterLB ist offline
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hier ist das Dokument. Nach dem Urlaub habe ich das Boot wieder in die Trockenmarina gebracht. Möglichweise war das dann kein Zollager mehr, weil es nicht mehr erforderlich war. Das ist aber im Sinne der Fragestellung irrelevant.

Gruss Dieter

Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Als EU Bürger kann man aber nach dem 1.7. kein Boot in HR unter Zollverschluß stellen. Das geht doch garnicht... Und warum sollte man so etwas überhaupt machen?

Kannst du den ominösen Beleg mit der Zollabmeldung hier hochladen? Was du erzählst passt meiner Meinung nach nicht zusammen, weil vor dem 1.7. hättest du dann eigentlich nach der Anmeldung das Land verlassen müssen, oder aber nach dem 1.7. kein Zolllager mehr benötigt.

Bernd
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