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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#3226
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Zitat:
Weil die vom Zollamt in Köln bestätigte Verzollungsnummer hat ihm nicht gereicht um das T2L auszustellen er wollte doch tatsächlich den ganzen Akt sehen
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Beste Grüße Andy |
#3227
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Das Zollamt in Zadar hatte auch keine Daten von meinem Boot das in der Region Rijeka in der "Überwachung" war. Die haben fleissig die Papiere gestempelt aber die Daten nie ins System übertragen. Wenn man in Kroatien so eine Amtsstube oder Büro einer Spedition gesehen hat , weiß man dass dort Papier das Medium Nummer 1 ist .....
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Gruß Olli |
#3228
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Muahhah. Na gut dass wir das auch mal untersucht und näher beleuchtet haben.
Vermutlich existiert hier bereits mehr Erfahrung über diese Verfahren als in den Amtsstuben. |
#3229
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Ein Bekannter von mir hat das mit dem Ausklarieren nicht ernstgenommen.....der Spediteur sagte ihm heute, dass es in Zadar nicht möglich ist die Zolldeklaration zu bekommen.....von anderen Zollämter (Sibenik, Split) wird es anders gehandhabt, da ist es problemlos möglich...gibts hier im Forum jemand der in Zadar auch ohne die Ausklarierungspapiere durch den Zoll gekommen ist??
liebe Grüsse aus dem sonnigen Biograd....Bernhard |
#3230
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Ja, ich. Nach Ausklarierungspapieren hat niemand gefragt. Ist vielleicht Ermessensspielraum der Zollbeamten. Oder vielleicht Vitamin B des jeweiligen Speditionsmitarbeiters? Wer weiß das schon.
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Schöne Grüße Bodo |
#3231
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Bei welcher Spedition warst du denn...bei trast gehts nicht...lg BERNHARD
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#3232
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Živjeli.
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Gruss Vestus
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#3233
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Eindeutig zuwenig Pivo, mein Bekannter ist ein Rindvieh.....die saufen nur Wasser......
Geändert von Justforfun (17.03.2014 um 06:39 Uhr) |
#3234
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Servus!
In nem anderen Forum hat einer berichtet der versucht hat sein RIB mit AB bei einer Spedition in Sibenik durch das Procedere zu bringen. Ihm wurde geraten noch zu warten ob sich noch etwas an der Gesetzeslage ändere, das könne gut sein (So in einem Monat etwa...). Ansonsten könne er zwar das Boot ohne Zahlung von Steuer aus der Trockenmarina holen (alle Dokumente scheinbar vorhanden einschließlich T2L vom Zoll in D) aber - und jetzt kommts - Der Außenborder werde vom Zoll als beweglicher Gegenstand behandelt und falle nicht unter diese Regelungen. Für den AB müssten 25% vom Zeitwert bezahlt werden, in diesem Fall rund €4000.-!!! Das ist doch ausgemachter Schwachsinn, oder? Die wollen den doch übern Tisch ziehen, oder was meint Ihr? Schöne Grüße, Jan |
#3235
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Hallo,Jan
Lt Besenrichtline der EU bzgl Verzollung und Versteuerung betrifft die Nur- verzollung nur Innenbord-Boote,für Außenbordmotoren werden 25% MWST fällig und Zoll. Gruß Gitti
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#3236
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Wobei warten doch irgendwie die dümmste Lösung war, oder?
Ich dachte das Zollverfahren muss von allen EU Bürgern bis Ende des Monats abgeschlossen sein. Oder hab ich da was falsches im Kopf. Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#3237
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Hallo,
ich verstehe nurmehr Mwst. Nach dem durchlesen verstehe ich überhaupt nichts mehr. Vieleicht kann mir einer von euch helfen . Ich habe eine Bayliner 1802 Bj. 2000 die bei mir in Österreich steht und nur für den Urlaub nach Kroatien getrailert wird. Ich bin jetzt ganz unsicher was den nächsten Urlaub betrifft. Da ich nicht Erstbesitzer bin habe ich weder vom Boot noch vom Motor die Originalrechnung mit Mwst. Muss ich was unternehmen oder nicht? Danke schon mal für eure Antworten. Grüße Jürgen
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Grüsse aus Österreich Jürgen |
#3238
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Meines Wissens musst du nichts unternehmen, HR ist ja schon EU und du reist aus EU ein.
Oder Kollegen, liege ich da falsch?
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Liebe Grüße Helga |
#3239
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Zitat:
das war bis gestern auch meine Information. Aber die Kroaten haben sich da wohl etwas verrechnet: Ich habe gestern aus einem Schriftwechsel bei dem ich nur mitlese diese Info erhalten: Eine Frist für die "zollrechtliche Integration" von Booten die in Kroatien in die EU gibt es nicht. Richtig ist, dass bis vor 2 Monaten die Kroatische Zollbehörden der Meinung waren, es müsste bis zum 31. 3 2014 das EU Verfahren abgeschlossen sein. Das war ein Fehler weil der Ministerialbeamte eine Beispiel der EU Verwaltung, missinterpretiert hat. (Zitat) Kroatien hat bis zum 31.12.2014 alle diese offenen Zollverfahren abgeschlossen zu haben, das ist der Termin. das ergibt sich aus einer 18 Monate Regelung die sich aus 30 Jahre alten EU Regularien ergeben und mit dem Tage der Integration am 1.7.2013 zu laufen begonnen hat. Das ist m.E. aber auch nur die halbe Wahrheit, weil dabei nicht berücksichtigt ist das 18 Monate nach dem letzten Aus und Einklarieren die Frist für die vorübergehende Einfuhr endet.
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Gruß Olli
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#3240
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Ich fürchte Gitti und Bernd haben recht, mir wurde dies von der Spedition auch so mitgeteilt, bin froh das ich einen IB habe.
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Beste Grüße Andy |
#3241
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Zitat:
die Mwst kann aber ja nur fällig werden wenn er das Boot über die 8 Jahres regel im Land Kroatien dauerhaft in die EU einführen will um einen Gemeinschaftswarenstatus zu erhalten.... Das muss und will er aber ja gar nicht weil sein Boot EU Gemeinschaftsware ist wie das T2L bescheinigt. Er will nur das bisherige Verfahren der vorübergehenden Einfuhr in Kroatien beenden das vor EU Beitritt begonnen wurde. Dies kann er abschließen mit dem Hiwneis auf die Ausreise aus Kroatien. Er nimmt das Boot auf dem Trailer mit nach Hause udn führt es beim nächsten mal als EU Gemeinschaftsware wieder ein...... Mann muss also eindeutig zwischen Beendigung des alten Zollverfahrens des Staates Kroatien und dem Gemeinschaftswarenstatus der EU unterscheiden......
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Gruß Olli |
#3242
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Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren, da das Boot in Kroatien liegt, ist die Zollabfertigung / Entrichtung der Umsatzsteuer vor Ort bei den kroatischen Behörden vorzunehmen. Einzelheiten zum Abfertigungsverfahren erfragen Sie bitte bei den kroatischen Zollbehörden. Das besagte Boot in Kroatien befindet sich, wie selber bereits feststellen konnten vermutlich in einem sog. Zollaussetzungsverfahren (vorübergehende Verwendung oder Zolllagerverfahren). Die zollrechtlichen Beitrittsbestimmungen nach Anhang IV des Beschlusses vom 05.12.2011 über die Aufnahme Kroatiens in die EU sehen unter Punkt "5. Zollunion" vor, dass solche Zollverfahren nach den Vorgaben des Unionsrechtes zu beenden sind. Das bedeutet konkret, dass Sie in Kroatien Ihr Boot zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr anmelden müssen. Ein sog. T2L dient dem Nachweis des Gemeinschaftscharakters einer Ware. Die Ausstellung eines T2L ist grundsätzlich nach dem Unionsrecht möglich. Sofern Sie zusätzlich nachweisen können, dass das Boot zwischenzeitlich auch in der EU war und in dieser Zeit die EU für nicht mehr als 3 Jahre (am Stück) verlassen hat, könnte das Zollamt ein T2L ausstellen. Welche Nachweise das Zollamt dafür für erforderlich hält, muss dort geklärt werden. Sollte ein Nachweis nicht gelingen, müsste in Kroatien bei der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr 1,7 % Zoll auf den jetzigen Wert des Bootes gezahlt werden. Auf Boote, deren erste Inbetriebnahme nachweislich mehr als 8 Jahre in Bezug auf den Beitritt Kroatiens zurück liegt, entsteht keine Einfuhrumsatzsteuer. Die Europäische Kommission hat eine Informationsunterlage zum Beitritt Kroatiens herausgegeben. Sie finden diese hier: http://ec.europa.eu/taxation_customs...ms-code_de.pdf Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Laveatz Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft Carusufer 3-5 01099 Dresden Auskunft für Privatpersonen: Tel.: 0351/44834-510 Fax: 0351/44834-590 Einfach großartig! Besonders der letzte Satz der Behörde! Da fragst Du die Fachleute und die geben eine fachliche Antwort. Aber ohne Gewähr! Wo kämen wir auch hin, wenn ein Beamter für das, was er sagt, jemals verantwortlich gemacht werden könnte!? Armes Deutschland! Nur so nebenbei: Ich habe meine Zolldeklaration über die Trockenmarina Zadar Kolor und die Spedition CroMiss doo in Zadar erledigt und "durch". Das Hauptzollamt in Wuppertal hatte zuvor gegen Vorlage der Einfuhr-Rechnung vom Eigenimport aus USA (Zoll, Einfuhr-USt.) problemlos ein T2L Dokument ausgestellt. Gruss Gerd |
#3243
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Zitat:
Sorry, kann mir den Kommentar jetzt einfach nicht verkneifen: Die Info, dass es den 31.03.2014 als fixes Datum nicht gibt, habe ich vor ca. einem Monat hier als Info weitergegeben. Es gab hier im Boote-Forum aber welche, die meinten, dass sie schlauer sind als andere..... Das mit den AB zustimmt. Übrigens sind die beiden in Šibenik gelegenen Speditionen sehr gut und vor allem seriös. Zudem ist der Zöllner in Šibenik der akkurateste Zöllner von ganz Kroatien (dies ist bei den Speditionen in ganz Kroatien bekannt).!!! Sandra
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Grüße Sandra & Schorsch |
#3244
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Hi, ich habe heute erfahren in Österreich gibt es eine Spedition, die stellt T2L Formulare für Boote ohne viel Fragen aus, einige hätten um 60 Euro ihre Boote aus dem kroatischen Zolllager geholt.
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#3245
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Das T2L stellt aber nicht die Spedition, sondern der Zoll aus.
Grüße Miramare |
#3246
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Seh ich auch so und war auch bei mir so!
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!Grüße Harri! |
#3247
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...und der Zoll verlangt nichts dafür (zumindest in D)
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#3248
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Nur der Zoll hat das Formular nicht! Das gibt's (zumindest bei uns) bei der IHK und da kostet es doch tatsächlich 19 Cent! Der Zoll stempelt es dann unentgeltlich ab. Eigentlich unglaublich, wo in Deutschland doch jeder "Verwaltungsakt" einer Behörde Geld kosten soll. Gruss Gerd |
#3249
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!Grüße Harri! |
#3250
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Stellt euch nicht so an, für einige ist Georgs Tipp Gold wert.
So wie es in HR Dienstleistungen von Speditionen gibt, so gibt es das auch in Ö, und sogar in D Nicht jeder traut sich beim Zoll reinzumarschieren und unberechtiogter Weise ein T2L zu verlangen, der Zöllner muss nur eien Frage stellen und das Spiel ist aus 2/3el sind garnet berechtigt ein T2l nachträglich zu bekommen
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