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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #3251  
Alt 20.03.2014, 14:55
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen

Nicht jeder traut sich beim Zoll reinzumarschieren und unberechtiogter Weise ein T2L zu verlangen, der Zöllner muss nur eien Frage stellen und das Spiel ist aus
2/3el sind garnet berechtigt ein T2l nachträglich zu bekommen
genau, ich war auch zu feige ........
__________________
Gruß Olli
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  #3252  
Alt 20.03.2014, 14:58
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
genau, ich war auch zu feige ........

Bei dir hätte es sogar geklappt, dein Boot ist in der Eu mit Eu Rohstoffen hergestellt worden, also garnet Zollrelevant.

Alle Boote die aus USA...... Zoll udn Steuerfrei nach Hr kamen, dürften garkein T2L nachträglich bekommen.
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  #3253  
Alt 20.03.2014, 15:11
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Bei dem für mich zuständigen Zollamt in Wien bekam ich die Auskunft, Formular T2L bei Spedition besorgen mit Spedition ausfüllen, dann mit Original 1.Rechnung und allen Bootspapieren zum Zoll,so habe ich es gemacht, Stempel vom Zoll kostenlos bekommen.
Kosten bei Spedition € 60,-- fürs Ausfüllen.
In Sibenik bei Jadrantrade habe ich das ganze dann am 19.1. abgegeben, am 18.2. mal nachgefragt bei Jadrantrade wie es ausschaut.
Die Antwort war, der Zoll hat das T2L Formular bei den Unterlagen übersehen, wollte daher die 1,7% kassieren, jetzt muss das berichtigt werden und die Berichtigung der Zolldeklaration beigelegt werden.Auskunft der Spedition: nächste Woche wird es fertig sein.
Inzwischen ist wieder ein Monat vergangen und ich habe noch immer keine Nachricht von der Spedition. Jadrantrade verlangt dafür € 375,--.
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Liebe Grüße Helga
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  #3254  
Alt 20.03.2014, 15:18
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Zitat:
Zitat von Begeisterte Bootsfrau Beitrag anzeigen
Inzwischen ist wieder ein Monat vergangen und ich habe noch immer keine Nachricht von der Spedition. Jadrantrade verlangt dafür € 375,--.
hast du die schon bezahlt ?
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Gruß Olli
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  #3255  
Alt 20.03.2014, 15:19
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nein muss ich erst wenn ich die Papiere alle wieder in der Hand habe!
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Liebe Grüße Helga
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  #3256  
Alt 20.03.2014, 15:26
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Standard T2L beim Zoll in Graz

Der Zöllner in Graz, wollte zusätzlich zum anderen krimskrams
auch noch eine Bestätigung das der Händler in
D das Boot aus den USA beim Import ordnungsgemäß verzollt hat.
Die Verzollungsnummer wurde ihm mit Stempel vom Hauptzollamt
Köln noch am selben Tag bestätigt und zugesandt.
Aber das reichte ihm nicht, er wollte den ganzen Akt sehen, mit viel Aufwand konnte ihm auch dieser zur Verfügung gestellt werden.
Kosten bei Zoll 0,00 Eur bei der Spedition 22,50 €.
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Beste Grüße Andy
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  #3257  
Alt 20.03.2014, 16:03
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Nur der Zoll hat das Formular nicht! Das gibt's (zumindest bei uns) bei der
IHK und da kostet es doch tatsächlich 19 Cent!

Der Zoll stempelt es dann unentgeltlich ab. Eigentlich unglaublich, wo in Deutschland doch jeder "Verwaltungsakt" einer Behörde Geld kosten soll.

Gruss
Gerd
Auch das Formular hat der Zoll natürlich. Rücken sie nur nicht so gerne raus. Nachdem ich freundlich darauf hin gewiesen hatte, dass mir die Zeit fehlt, zur IHK zu fahren, hat der Zöllner das Formular rausgerückt. Kostenlos, nur ausfüllen mußte ich selbst. Stempeln war dann natürlich auch kostenlos.
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Schöne Grüße
Bodo
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  #3258  
Alt 20.03.2014, 21:43
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Stellt euch nicht so an, für einige ist Georgs Tipp Gold wert.

So wie es in HR Dienstleistungen von Speditionen gibt, so gibt es das auch in Ö, und sogar in D

Nicht jeder traut sich beim Zoll reinzumarschieren und unberechtiogter Weise ein T2L zu verlangen, der Zöllner muss nur eien Frage stellen und das Spiel ist aus
2/3el sind garnet berechtigt ein T2l nachträglich zu bekommen
So wie es mir glaubhaft an 2 Booten versichert wurde, lagen keinerlei Beweise für eine Versteuerung der Boote vor, trotzdem bekamen diejenigen das T2L.
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  #3259  
Alt 20.03.2014, 22:12
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
So wie es mir glaubhaft an 2 Booten versichert wurde, lagen keinerlei Beweise für eine Versteuerung der Boote vor, trotzdem bekamen diejenigen das T2L.
Auch ich kenne einen Fall....das ist über eine Oberöstrreichische Sped. gegangen....aber seit Ende Jänner wurde das vom Zoll abgestellt...
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  #3260  
Alt 20.03.2014, 22:12
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
So wie es mir glaubhaft an 2 Booten versichert wurde, lagen keinerlei Beweise für eine Versteuerung der Boote vor, trotzdem bekamen diejenigen das T2L.

Ich glaub dir das
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  #3261  
Alt 20.03.2014, 22:14
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
So wie es mir glaubhaft an 2 Booten versichert wurde, lagen keinerlei Beweise für eine Versteuerung der Boote vor, trotzdem bekamen diejenigen das T2L.
T2L ist ein Versandpapier. Interessant für Maschinen, Bonbons oder Gummipuppen, aber nicht für für Boote > 7,5m.

T2L für Boote > 7,5m befreit von der Zollzahlung, der Mehrwert- oder Einfuhrsteuernachweis ist trotzdem zu führen...oder zu löhnen.
__________________
Gruss Vestus
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  #3262  
Alt 20.03.2014, 22:16
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
T2L ist ein Versandpapier. Interessant für Maschinen, Bonbons oder Gummipuppen, aber nicht für für Boote > 7,5m.

T2L für Boote > 7,5m befreit von der Zollzahlung, der Mehrwert- oder Einfuhrsteuernachweis ist trotzdem zu führen...oder zu löhnen.

DIe Kroaten verwenden das nachträgliche T2l zur Zollbefreiung, Steuer ist klar.
Reicht doch um sich noch nen Tausender einzusparen.

DAs was Georg meinte ist, dass Leute ein nachträgliches T2L bekamen trotz unversteuerter Boote.
Boote die in der Eu gefertigt, und aus den Rohstoffen aus der Eu gefertigt wurden bekamen auch ein T2L ohne Steuernachweis,
einige bekamen dies auch mit unverst. US Booten, obwohl sie es hätten nicht bekommen sollen.

Geändert von glumpo (20.03.2014 um 22:30 Uhr)
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  #3263  
Alt 20.03.2014, 22:35
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Aus der D Zoll Seite,

den Bedacht gabs eben net immer, und die Prüfung auch net
.........
kann nachträglich ausgestellt werden, wenn dies durch die Rechtsvorschriften nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist und wenn die nachträgliche Ausstellung mit Bedacht und nach einer sorgfältigen Prüfung der Voraussetzungen für die Bewilligung dieses Papiers geschieht.......


Und dann gabs noch den HR Zoll, der hat die Rückseite ausgefüllt mit der Bitte um Prüfung, das Dokument ging dnan wieder zurück an den Aussteller,
und der hat dann wirklich geprüft, und nicht nur ob es übereinstimmt mit seiner Kopie sondern ob es überhaupt berechtigt war. (nicht jeder Hr Zöllner hats gemacht, es reichte einer)
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  #3264  
Alt 20.03.2014, 23:00
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
T2L für Boote > 7,5m befreit von der Zollzahlung, der Mehrwert- oder Einfuhrsteuernachweis ist trotzdem zu führen...oder zu löhnen.

Und zusammenhängend erkennen sie das T2L doch wieder an als NAchweis der entrichteten Steuer, weils eben nach bedachter und sorgfältiger Prüfung ausgestellt werden soll.


Da das Eigentum oder die Fahne des Wasserfahrzeuges kein Beweis des Status der Gemeinschaftsware sind, kann jedes Wasserfahrzeug, das in das Zollgebiet der EU kommt, Gegenstand der Kontrolle der Zollbehörde der Republik Kroatien oder eines anderen EU Mitgliedsstaates sein. Deswegen sollten EU Residenten stets auf dem Wasserfahrzeug den Beweis, dass für das Wasserfahrzeug die Einfuhrzoll und/oder die Mehrwertsteuer in einem der EU Mitgliedsstaaten bezahlt wurde, haben. Dieser Beweis kann das Dokument T2L oder die Originalrechnung, der Nachweis des Finanzamtes oder ein anderes zur Verfügung stehendes Dokument über die bezahlte Mehrwertsteuer sein.

Geändert von glumpo (20.03.2014 um 23:08 Uhr)
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  #3265  
Alt 21.03.2014, 14:27
Begeisterte Bootsfrau Begeisterte Bootsfrau ist offline
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Habe heute von Herrn Beständig folgende Nachricht bekommen.
Für alle jene,die es nicht bekommen haben, habe ich es hochgeladen
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Zoll_Info.pdf (92,7 KB, 283x aufgerufen)
__________________
Liebe Grüße Helga
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  #3266  
Alt 22.03.2014, 07:32
schnipsy schnipsy ist offline
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen

Da das Eigentum oder die Fahne des Wasserfahrzeuges kein Beweis des Status der Gemeinschaftsware sind, kann jedes Wasserfahrzeug, das in das Zollgebiet der EU kommt, Gegenstand der Kontrolle der Zollbehörde der Republik Kroatien oder eines anderen EU Mitgliedsstaates sein. Deswegen sollten EU Residenten stets auf dem Wasserfahrzeug den Beweis, dass für das Wasserfahrzeug die Einfuhrzoll und/oder die Mehrwertsteuer in einem der EU Mitgliedsstaaten bezahlt wurde, haben. Dieser Beweis kann das Dokument T2L oder die Originalrechnung, der Nachweis des Finanzamtes oder ein anderes zur Verfügung stehendes Dokument über die bezahlte Mehrwertsteuer sein.
Verstehe ich das richtig, dass ich mir jetzt ein T2L besorgen muss, obwohl ich mein Boot immer wieder mit nach Deutschland genommen habe?
Leider gibt es für mein Boot keine Rechnung mit Mwst. ist ja auch schon älter wie 8 Jahre.
Muss ich jetzt wieder mit dem Boot zum Zoll, so wie letztes Jahr bei der Ausstellung des INF3 ?

Gruß Maik
__________________
Bin für jeden Ratschlag dankbar und helfe auch gerne wo ich kann
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  #3267  
Alt 22.03.2014, 08:31
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von schnipsy Beitrag anzeigen
Verstehe ich das richtig, dass ich mir jetzt ein T2L besorgen muss, obwohl ich mein Boot immer wieder mit nach Deutschland genommen habe?
Leider gibt es für mein Boot keine Rechnung mit Mwst. ist ja auch schon älter wie 8 Jahre.
Muss ich jetzt wieder mit dem Boot zum Zoll, so wie letztes Jahr bei der Ausstellung des INF3 ?

Gruß Maik

Eigentlich hatte ich es mit dem Text auf die Hr-Lieger abgesehen,
du gehörst zu den zehntausenden Trailerbooten die garkeinen Nachweis haben, und unter 7,5m sind, keine Ahnung ob es da etwas braucht
Was tatsächlich benötigt wird wissen nur die Kontrollorgane

Geändert von glumpo (22.03.2014 um 08:39 Uhr)
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  #3268  
Alt 22.03.2014, 09:12
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wenn er von letzten Jahr das INF3 hat, ist er doch auf der sicheren Seite,
(wenn er es dabei hat)
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #3269  
Alt 22.03.2014, 10:05
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
wenn er von letzten Jahr das INF3 hat, ist er doch auf der sicheren Seite,
(wenn er es dabei hat)
Freudscher Fehler: Beim Inf3 wird der Steuerstatus nicht geprüft.

Es wird zwar angenommen dass die Ware versteuert ist, z.B. Uhren der Marke Prolex, Fotoausrüstung Nikon, etc..

Einmal ins Land geschmuggelt und Ruh ist, sh. Rummenigge, bei dem es wohl fehlgeschlagen ist.

http://www.welt.de/sport/fussball/bu...rbestraft.html

Wäre er unbehelligt durch den Zoll gelatscht, hätte er sich postwendend ein Inf3 austellen lassen konnen.

Bei Booten >7,5m greift das Inf3 nicht als Steuernachweis.
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Gruss Vestus
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  #3270  
Alt 22.03.2014, 11:29
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von schnipsy Beitrag anzeigen
Verstehe ich das richtig, dass ich mir jetzt ein T2L besorgen muss, obwohl ich mein Boot immer wieder mit nach Deutschland genommen habe?
Leider gibt es für mein Boot keine Rechnung mit Mwst. ist ja auch schon älter wie 8 Jahre.
Muss ich jetzt wieder mit dem Boot zum Zoll, so wie letztes Jahr bei der Ausstellung des INF3 ?

Gruß Maik

Wennst mit einem Boot älter als 8 Jahre in einer kroatischen Marina liegst und es da ein geöffnetes Zollverfahren gibt, müsstest mit einem Inf3 auch durchkommen......Mehrwertsteuer brauchst sowieso keine mehr zahlen, und als Nachweis, dass das Boot aus der EU kommt müsste das Inf3 eigentlich reichen....einfach beim Spediteur lästig sein.....es müsste gehen..aber mit dem Inf3 wirst auch leicht bei deinem Heimatzollamt ein T2L bekommen.....sollte auch kein Problem sein.....

wie es ausschaut, wäre es für trailerbare Boote besser gewesen, wenn Sie nicht in einem Zolllager gemeldet gewesen wären....ein Bekannter von mir hat ein Boot Bj 90, er ist erst seit fünf Jahren in Kroatien und kann jetzt keine Erstwasserungs nachweisen.....wäre er beim Beitritt in keinem Zolllager gewesen, würde er gar nix machen brauchen....kein Hahn würde nach etwas krähen......aber nachher ist man immer gscheiter....
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  #3271  
Alt 22.03.2014, 17:40
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Wie sieht eigentlich so ein T2L Dokument aus.?
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Grüße aus Pirmasens in der Pfalz

Jürgen H.
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  #3272  
Alt 22.03.2014, 20:10
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Sehr übersichtlich sieht sowas aus
Angehängte Dateien
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Alt 22.03.2014, 20:34
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Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
wie es ausschaut, wäre es für trailerbare Boote besser gewesen, wenn Sie nicht in einem Zolllager gemeldet gewesen wären....ein Bekannter von mir hat ein Boot Bj 90, er ist erst seit fünf Jahren in Kroatien und kann jetzt keine Erstwasserungs nachweisen.....wäre er beim Beitritt in keinem Zolllager gewesen, würde er gar nix machen brauchen....kein Hahn würde nach etwas krähen......aber nachher ist man immer gscheiter....
Nicht nur für trailerbare, einige Leute hätten sich vieles ersparen können wenn vor dem 1.Juli etwas mit dem Thema beschäftigt.
Ich war ja nun letztes Jahr von Mai bis September unten und hatte klare Vorstellungen wie ich meinen Kahn nun offiziell in die freie Wirtschaft kriegen will.
Anfang des Urlaubs und auch später in der Marine mit mehreren Dauer und Durchgangsliegern gesprochen, einhelliger Tenor > Da kommt garnichts, das interessiert keinen, da passiert garnichts, das läuft alles so weiter, man braucht garnichts machen <.
Ein einziger ist dann doch Dank meiner Ansprache nach längerer Zeit nachdenklich geworden, seine Frau war eine absolute Pedantin in Sachen Bootspapiere, Quittungen, usw. über Jahre sammeln, dann mit allen Papieren nach Zadar und hat tatsächlich Anfang Juli wohl als einer der allerersten das Boot durch gekriegt.
Bei den anderen hat sich nichts getan bis Ende September, vielleicht danach doch noch wach geworden,
aber wie oben geschrieben, einige hätten wirklich etwas nachdenken sollen, ob sie unbedingt zum/über den 1.Juli in der Marina liegen mussten,

gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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  #3274  
Alt 23.03.2014, 00:23
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Zitat:
wie es ausschaut, wäre es für trailerbare Boote besser gewesen, wenn Sie nicht in einem Zolllager gemeldet gewesen wären....ein Bekannter von mir hat ein Boot Bj 90, er ist erst seit fünf Jahren in Kroatien und kann jetzt keine Erstwasserungs nachweisen.....wäre er beim Beitritt in keinem Zolllager gewesen, würde er gar nix machen brauchen....kein Hahn würde nach etwas krähen......aber nachher ist man immer gscheiter....
Da hast du recht.Der mein altes Boot letztes Jahr gekauft hat(Trailerboot 5,5m) hat es im Mai von Ö nach Kroatien in einer Marina eingestellt.
Leider
Jetzt muß er alles nachbringen an Rechnungen usw..... KOstet wieder Geld und Zeit.
Musste ihm sogar bestätigen dass ich ihm das Boot in Ö verkauft habe.
Nur weil er es über den Sommer in Kroatien lassen wollte.
__________________
Sonnige Grüße

Thomas
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  #3275  
Alt 27.03.2014, 10:37
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Habe FertiCH, gerade noch.
Danke Wolfgang
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