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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #3401  
Alt 25.07.2014, 12:52
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Muss wohl weiter oben stehen, geht ja los mit dem Mwst-Wert unter 160 Kuna. Foto wohl zu klein...
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  #3402  
Alt 25.07.2014, 13:03
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Oder wir drehen uns, wie immer, im Kreis,
was nichts anderes bedeutet als dass das die eine Version der Aufforderung ist, die hie rim Forum schon seit Anfang 2013 steht
Und nun nach 1,5 jAhren wissen es auch die Marinas.


The procedure regarding the vessels for pleasure which were placed under the temporary import procedure in the Republic of Croatia before 01 July 2013
Vessels which were placed under the temporary import procedure in the Republic of Croatia by the EU residents before 01 July 2013, regardless of the flag a vessel flies, may remain under the named procedure until the end of the validity of the temporary import procedure (determined by the authorized customs office) at the latest.


When the period of the temporary import procedure expires the EU residents must discharge the procedure pursuant to the EU legislation in one of the three following ways:
  • Releasing the vessel for free circulation, or
  • Re-exporting it to a third country (outside of the EU) , or
  • Transporting it (under T1 transit procedure) to other Member State
In order to release a vessel for free circulation a customs declaration should be submitted. When the vessels placed under temporary import procedure before 01 July 2013 are released for free circulation, customs office shall calculate and charge import duty and value added tax (VAT) except in the cases listed below.
  • Import duty shall not be charged if the declarant presents a document proving Community status of the vessel. Community customs status is proved by presenting T2L document (which may also be issued retrospectively by one of the 27 EU Member State upon the owner’s request) or presenting a document proving preferential origin of goods (EUR1 document, issued 30 June 2013 at the latest).
  • VAT shall not be charged in the following cases:
    • If declarant provides proofs that VAT has already been calculated and charged in one of the Member States; or
    • If the date of first entry into service of the vessel was more than 8 years before the accession of the Republic of Croatia to the EU; or
    • If VAT amount to be charged is less than 160.00 KN (approx. 22 €).
Vessels which were placed under the temporary import procedure in the Republic of Croatia by the third country residents before 01 July 2013 shall also be discharged from the procedure in one of the above described ways. In case they are released for free circulation the same rules apply as for the vessels owned by the EU residents.
When third country residents end the temporary import procedure by re-exporting the vessel from the EU customs territory and later on declare the vessel for temporary import procedure in the EU again, the procedure shall be granted subject to fulfillment of all conditions prescribed for the temporary import procedure. However, this is not the option for the EU residents anymore.
Given the fact that the ownership of the vessel and the flag the vessel files do not constitute the proof of the vessel's Community status, every vessel entering the EU customs territory may be subject to customs control either by Croatian customs or by any other Member State's customs authority. Therefore, EU residents should always have on board some kind of proof that the customs and/or VAT have been paid for the vessel in question in one of the Member States. The proof includes T2L document or original invoice, tax administration certificate, or other respective document proving the VAT has been paid.
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  #3403  
Alt 25.07.2014, 14:14
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Ich lese auf dem Zettel nix von 2005. Wo kommt die Erkentniss her, für ältere Boote muss kein Zoll nachgewiesen werden?
Da ich hier auf dem Boot keinen Scanner zur Verfügung habe, konnte ich nicht den ganzen "Zettel" darstellen. Ein Foto von der ganzen Seite wäre nicht lesbar.
Deshalb habe ich nur den Abschnitt fotografiert, aus dem hervorgeht, dass IBS oder sonstige Bootsanmeldungen nicht ausreichen, um den Zollstatus nachzuweisen.

Der Abschnitt mit den Ausnahmeregeln für ältere Boote lautet wörtlich:

"Customs Duty shall Not be charged in Case the Community Status of the vessel can be proved (Presenting T2L document - which May also be Issues retroperspectively by Customs Services of EU27 Member States at the request of the vessel owner)

Übersetzung: Zollabgaben werden nicht berechnet, wenn der Gemeinschaftsstatus des Bootes nachgewiesen wird (durch Vorlage eines T2L Dokumentes, das auf Antrag des Bootseigners auch nachträglich von einer Zollbehörde eines der 27 EU Staaten ausgestellt werden kann.

Weiter im Original:

"VAT shall Not be charged in Case it is proved that: VAT has already eben charged in One of the EU Member States.
*By lodging a customs declaration and/or an invoice with the stated VAT, and/or certificate issued by a tax authority on the charged VAT, and/or lease contract sting the VAT and alike; or
*the date of the first entry into service of the vessel was more than 8 years ago before the date of accession of the Republic of Croatia to the EU, which is proved by:
*vessel registration document or other document proving that the vessel was registered before 1st July 2005,
*other evidence proving that the vessel was used before that date! such as vignettes! issued before 01. July 2005, insurance certificates, marina records certificates, harbour masters's office certificates or police certificates on leaving/entering and other, or
*VAT amount to be charged is less than 160 HRK (approx. 22€)

Übersetzung:

Mehrwertsteuer wird nicht erhoben im Fall, dass nachgewiesen wird:

*dass die Mehrwertsteuer bereits in einem er EU-Mitgliedsstaaten entrichtet wurde, nachzuweisen durch entweder eine Zoll-Deklaration oder eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und /oder ein Zertifikat einer Steuerbehörde über die bezahlte Mehrwertsteuer, und/oder einen Leasing-Vertrag mit Ausweis der Mehrwertsteuer oder vergleichbarer Abgabe oder

*der Tag er Inbetriebnahme des Bootes liegt mehr als 8 Jahre vor dem Eintritt der Republik Kroatiens in die EU, was nachgewiesen werden kann durch:
*ein Schiffs-Registrierungs-Dokument oder ähnliches, das nachweist, dass das Schiff vor dem 01. Juli 2005 angemeldet wurde,
* anderes Nachweise, dass das Schiff vor diesem Datum in Gebrauch war, wie beispielsweise Vignetten, ausgestellt vor dem 01. Juli 2005, Versicherungsnachweise, Marina-Aufzeichnungen, Zertifikate von Hafenmeister-Büros oder polizeiliche Zertifikate von Ein- oder Ausklarierungen, oder
* der zu entrichtende Mehrwertsteuer-Betrag liegt unter 160 Kuna (ca. 22€)

----

So: Nun habe ich das im Schweiße meiner Füße und (noch) ohne Pivo in der
Potkucina Bucht vor Kakan für Euch übersetzt und in mein I-Päd geklopft. WennS keiner schneller machen kann, scanne ich nach dem Urlaub das Papier und Stelle es dann komplett hier ein.

Gruß


Gerd
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  #3404  
Alt 25.07.2014, 14:28
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Damit haben wir es amtlich, dass wir zuwenig Pivo getrunken haben......ein Schifferl zugelassen vor 2005 interessiert dem Zoll überhaupt nicht.....das war auch immer meine Meinung....einzig aus dem Zolllager haben wir es rausholen müssen.....nachher ist man immer gscheiter....wir hätten vor dem 1. Juli 2013 ausklarieren müssen und unserem Zollstatus in Kroatien beenden sollen...danach einreisen und wir sind ein EU-Schiff.....so einfach wäre es gewesen......

Ich selbst habe die Zolldeklartion gemacht, ich habe auch die 1,7 % Zoll bezahlt...mir ist es aber trotzdem nicht leid um das Geld...so habe ich wenigstens einen amtlichen Zollstempel und beim Weiterverkauf meines Bootes habe ich lupenreine Papiere....und ein stressfreies Buchtenliegen wenn die Policia in die Bucht reinschaut....das war es mir einfach wert.......und ich bin froh, dass ich es gemacht habe......

Alle Besitzer eines trailerbaren Bootes können wenn nachweislich älter als 2005, Anmeldung usw....können beruhigt nach Kroatien fahren, sie werden keine Probleme haben.....

schönen Urlaub Bernhard
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  #3405  
Alt 25.07.2014, 14:29
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Gerd...jetzt hast dir aber ein Pivo verdient.....
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  #3406  
Alt 25.07.2014, 14:55
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Gerd...jetzt hast dir aber ein Pivo verdient.....
Nur eins???

Das werden mehr heute!

Gruß


Gerd
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  #3407  
Alt 25.07.2014, 18:13
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Servus!

Bernhard, sei froh dass du es so gemacht hast, die Sache mit Aus- Einklarieren hätte auch nicht funktioniert:
Die Sache mit den 8 Jahren gilt ja nur für EU-Ware. Älter als 8 Jahre wird vorausgesetzt, dass bei Gemeinschaftsware die MwSt. bezahlt wurde.

Gilt aber nicht für nicht EU-Waren.
Mit damals ausklarieren hätte das Boot nur den gleichen Status erhalten wie ein X-beliebiges aus zB. USA. Und die müssen auch heute noch beim Import versteuert werden...

Aber das ist ja jetzt ah scho wurscht. Ich hab keine Steuern zahlen müssen, dafür gabs ne neue Kühlbox aufm Boot.
3 mal dürft Ihr raten was da drin ist... Richtig. Prost!

Jan
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  #3408  
Alt 27.07.2014, 18:45
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Bitte bitte bitte nicht schon wieder Zoll und Umsatzsteuer verwechseln....

Die Tatsache, dass das unterschiedliche Wörter sind, spricht schon dafür, dass das auch unterschiedliche Sachen sind.
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  #3409  
Alt 28.07.2014, 11:48
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Servus!

Ja gut, stimmt. In dem Fall hab ichs in einen Topf geschmissen um zu verdeutlichen unter welchen umständen überhaupt eine Zahllast auf den Bootseigner zukommen könnte.
Aber es handelte sich dabei ja noch nicht mal um ein "reelles" Ereignis, also eigentlich wurscht.

BTW: In HR erfolgt doch auch die Kontrolle bzgl. der MwSt. von Beamten des Zolls, auch wenn ein Bescheid später von den Finanzbehörden ausgestellt wird, oder?
Daher salopp formuliert "es kontrolliert der Zoll"...

Schöne Grüße,
Jan
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  #3410  
Alt 28.07.2014, 22:08
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darf man ein Boot mit deutscher Zulassung jetzt solange man will in hr stehen lassen, ist ja jetzt EU. Egal ob gewerblich oder privat.

Wollte ein Boot kaufen was ich vom Gewicht her nicht ziehen darf und dann stehen lassen.
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  #3411  
Alt 28.07.2014, 22:35
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Ja. .
__________________
Beste Grüße

John
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  #3412  
Alt 01.08.2014, 12:50
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Kleine "neue" Erklärung vom HR Zoll


Hrvatski English Deutch Italian

Behandlung von Wasserfahrzeugen, die nach dem Tag des Beitritts Kroatiens zur EU in die Republik Kroatien einreisen
Mit dem Tag des Beitritts Kroatiens zur EU (am 01.Juli 2013) wurde das Gebiet der Republik Kroatien zu einem Teil des einheitlichen Zollgebietes der Europäischen Union (EU), innerhalb dessen die Warenbewegung frei ist.
Wasserfahrzeuge aber, die ins Territorialmeer der Republik Kroatien aus den internationalen Gewässern einlaufen, sind verpflichtet, sich der Grenzkontrolle zu unterwerfen und der Zollbehörde die Waren anzumelden, die außerhalb der EU gekauft und auf dem Schiff transportiert werden und die für die Zollbefreiung vorgeschriebene Mengen oder Werte überschreiten.
Wasserfahrzeuge, die Eu–Residenten auf dem Landweg in die Republik Kroatien aus anderen Mitgliedstaaten transportieren, sind kein Gegenstand der Zollkontrolle.
Trotz allem oben angeführten hat die Zollbehörde das Recht, gelegentlich und wahllos die Kontrolle der Wasserfahrzeuge durchzuführen und zwar hinsichtlich ihres Status und der Waren, die sie transportieren. Im Fall des gerechtfertigten Verdachts, dass es um ein Wasserfahrzeug geht, das keinen Status der Gemeinschaftsware hat, und dass der Besitzer bzw.der Benutzer des Wasserfahrzeugs kein Recht auf das Verfahren der vorübergehenden Einfuhr hat, wird vom Besitzer des Wasserfahrzeugs verlangt, dass er den Status seines Wasserfahrzeugs beweist. Den Status des Wasserfahrzeugs kann man folgendermaßen beweisen: durch Vorlage des T2L-Formulars, der Bestätigung des Steuerorgans, der Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bzw. bei der Vorlage anderer Unterlagen, mit denen bewiesen wird, dass die Mehrwertsteuer in einem der Mitgliedstaaten der EU bezahlt wurde.
Alles angeführte bedeutet, dass es keine Hindernisse gibt, mit eigenem Wassefahrzeug in die Republik Kroatien zu kommen.
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  #3413  
Alt 01.08.2014, 13:57
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und wie weist nun der "Absolvent" der Zolldeklaration den Gemeinschaftswarenstaus nach ??

Fällt das Dokument der Deklaration unter den Punkt : " Bestätigung des Steuerorgans " ?
__________________
Gruß Olli
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  #3414  
Alt 01.08.2014, 14:03
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Kleine "neue" Erklärung vom HR Zoll





Trotz allem oben angeführten hat die Zollbehörde das Recht, gelegentlich und wahllos die Kontrolle der Wasserfahrzeuge durchzuführen und zwar hinsichtlich ihres Status und der Waren, die sie transportieren. Im Fall des gerechtfertigten Verdachts, dass es um ein Wasserfahrzeug geht, das keinen Status der Gemeinschaftsware hat, und dass der Besitzer bzw.der Benutzer des Wasserfahrzeugs kein Recht auf das Verfahren der vorübergehenden Einfuhr hat, wird vom Besitzer des Wasserfahrzeugs verlangt, dass er den Status seines Wasserfahrzeugs beweist. Den Status des Wasserfahrzeugs kann man folgendermaßen beweisen: durch Vorlage des T2L-Formulars, der Bestätigung des Steuerorgans, der Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bzw. bei der Vorlage anderer Unterlagen, mit denen bewiesen wird, dass die Mehrwertsteuer in einem der Mitgliedstaaten der EU bezahlt wurde.

Alles angeführte bedeutet, dass es keine Hindernisse gibt, mit eigenem Wassefahrzeug in die Republik Kroatien zu kommen.
Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
und wie weist nun der "Absolvent" der Zolldeklaration den Gemeinschaftswarenstaus nach ??

Fällt das Dokument der Deklaration unter den Punkt : " Bestätigung des Steuerorgans " ?

Ich habs rot markiert, und den haben die Absolventen,
wobei das Obere eher die jetzt einreisenden betrifft
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  #3415  
Alt 01.08.2014, 14:05
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@Glumpo: sind das die zwei Fetzn Papier mit dem Barcode oben rechts drauf?
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  #3416  
Alt 01.08.2014, 14:06
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Zitat:
Zitat von Punu Beitrag anzeigen
@Glumpo: sind das die zwei Fetzn Papier mit dem Barcode oben rechts drauf?

Genau das sind die
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  #3417  
Alt 01.08.2014, 14:09
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die von Dir markierten Stellen beschreiben nur das der Zoll einen Anfangsvedacht benötigt um den Gemeinschaftsstatus überprüfen zu können. Der ist aber leicht konstruiert.
Deutsche olizisten lassen sich den Erste Hilfe kasten zeigen um in den Kofferaum gucken zu können ( dürfen sie ohne Anfangsverdacht einer Straftat auch nicht )

Wenn es zur Kontrolle kommt sind laut diesem Schreiben nur die Punkte im letzten Abschnitt ein zugelassener Nachweis. Und da fehlt das Deklarationsblatt ( wie es auch immer offiziell heißt)

macht mich aber auch jetzt nicht im Ansatz nervös.....
__________________
Gruß Olli
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  #3418  
Alt 01.08.2014, 15:42
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
die von Dir markierten Stellen beschreiben nur das der Zoll einen Anfangsvedacht benötigt um den Gemeinschaftsstatus überprüfen zu können. Der ist aber leicht konstruiert.
Deutsche olizisten lassen sich den Erste Hilfe kasten zeigen um in den Kofferaum gucken zu können ( dürfen sie ohne Anfangsverdacht einer Straftat auch nicht )

Wenn es zur Kontrolle kommt sind laut diesem Schreiben nur die Punkte im letzten Abschnitt ein zugelassener Nachweis. Und da fehlt das Deklarationsblatt ( wie es auch immer offiziell heißt)

macht mich aber auch jetzt nicht im Ansatz nervös.....

Mich macht das auch nicht an .....und auch nicht nervös,

wir haben alle einen Zettel in dem genau drin steht, dass das Boot in die EU einigführt wurde.
- Das Blatt bekam man wenn die Steuer entrichtet wurde,
- die Steuer im Zuge mit dem Blatt entrichtet wurde,
- oder die Steuer nicht entrichtet wurde- weils eben durch den 8-Jagresscheiss entfallen ist, nicht nachweisbar ist, oer verjährt ist ...oder was auch immer.

Sowas von eindeutig und sauber-

mehr Klarheit kanns net geben

Geändert von glumpo (01.08.2014 um 15:49 Uhr)
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  #3419  
Alt 01.08.2014, 21:58
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Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Kleine "neue" Erklärung vom HR Zoll


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Behandlung von Wasserfahrzeugen, die nach dem Tag des Beitritts Kroatiens zur EU in die Republik Kroatien einreisen
Mit dem Tag des Beitritts Kroatiens zur EU (am 01.Juli 2013) wurde das Gebiet der Republik Kroatien zu einem Teil des einheitlichen Zollgebietes der Europäischen Union (EU), innerhalb dessen die Warenbewegung frei ist.
Wasserfahrzeuge aber, die ins Territorialmeer der Republik Kroatien aus den internationalen Gewässern einlaufen, sind verpflichtet, sich der Grenzkontrolle zu unterwerfen und der Zollbehörde die Waren anzumelden, die außerhalb der EU gekauft und auf dem Schiff transportiert werden und die für die Zollbefreiung vorgeschriebene Mengen oder Werte überschreiten.
Wasserfahrzeuge, die Eu–Residenten auf dem Landweg in die Republik Kroatien aus anderen Mitgliedstaaten transportieren, sind kein Gegenstand der Zollkontrolle.
Trotz allem oben angeführten hat die Zollbehörde das Recht, gelegentlich und wahllos die Kontrolle der Wasserfahrzeuge durchzuführen und zwar hinsichtlich ihres Status und der Waren, die sie transportieren. Im Fall des gerechtfertigten Verdachts, dass es um ein Wasserfahrzeug geht, das keinen Status der Gemeinschaftsware hat, und dass der Besitzer bzw.der Benutzer des Wasserfahrzeugs kein Recht auf das Verfahren der vorübergehenden Einfuhr hat, wird vom Besitzer des Wasserfahrzeugs verlangt, dass er den Status seines Wasserfahrzeugs beweist. Den Status des Wasserfahrzeugs kann man folgendermaßen beweisen: durch Vorlage des T2L-Formulars, der Bestätigung des Steuerorgans, der Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bzw. bei der Vorlage anderer Unterlagen, mit denen bewiesen wird, dass die Mehrwertsteuer in einem der Mitgliedstaaten der EU bezahlt wurde.
Alles angeführte bedeutet, dass es keine Hindernisse gibt, mit eigenem Wassefahrzeug in die Republik Kroatien zu kommen.
Das wird in Österreich seit Jahren kontrolliert. Wir Händler haben des Öfteren Anfragen von den Behörden über Boote die vor Jahren verkauft wurden. Die Beweislast über den getätigten Zoll oder Steuer liegt beim Letztbesitzer.
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  #3420  
Alt 03.08.2014, 06:48
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Es geht nur um den Nachweis des Unionscharakters.....bei jüngeren Booten....Jünger wie 10 Jahre ist alles klar, da müssen die Papiere glasklar sein...ohne wenn und aber....Rechnung mit MWSt Ausweis usw......ältere Booten werden im Regelfall vom Zoll nicht mehr beanstandet, da für den Zoll nichts rausschaut, wenn der Besitzer mit Papieren nachweisen kann das das Boot schon 10 Jahre in der EU war, kann er sich im Zollverfahren auf die Verjährung einer etwaigen Mehrwertsteuer schuld berufen......wie bei vorigen Postings schon beschrieben konzentriert sich der kroatische Zoll (wie in der ganzen EU) nur auf die jüngeren Boote ....ältere Boote werden nur bei begründeten Verdacht einer illegalen Einreise genauer angeschaut.....

Sollte jemand keine Papiere haben, so soll er sich ein INF. 3 holen...dies ist ein Zettel vom Heimatzollamt welcher nur belegt, dass das Boot in der EU ist....es beweist zwar auch nix.....ist aber ein Zettel mit Zollstempel, welcher in der Praxis aber völlig ausreicht....

liebe Grüsse aus dem endlich sonnigen Kroatien....
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  #3421  
Alt 03.08.2014, 09:47
davidd davidd ist offline
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
wenn der Besitzer mit Papieren nachweisen kann das das Boot schon 10 Jahre in der EU war, kann er sich im Zollverfahren auf die Verjährung einer etwaigen Mehrwertsteuer schuld berufen ....ältere Boote werden nur bei begründeten Verdacht einer illegalen Einreise genauer angeschaut.....

Sollte jemand keine Papiere haben, so soll er sich ein INF. 3 holen..
Interessant - woher kommt diese Info der Verjährung? Betrifft die auch den Zoll oder nur die Steuer? Mir scheint eher, dass das vielleicht Praxis ist, aber nicht Gesetz...

Und was ist das INF 3?

Danke
Klaus
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  #3422  
Alt 03.08.2014, 13:29
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Zitat:
Mir scheint eher, dass das vielleicht Praxis ist, aber nicht Gesetz...
Prinzipiell ist das mal "blabla".

Bis jetzt wurde keiner den ich kenn kontrolliert, deswegen kann niemand wissen, was die Kroaten wirklich sehen wollen.
__________________
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Bernd
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  #3423  
Alt 03.08.2014, 14:40
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Ich bin im Mai von der Policija kontrolliert worden, übrigens zum 1. Mal in 10 Jahren. Die wollten lediglich Pässe, Bootszulassung und die Vignettenrechnung sehen. Sonst nichts.
Ich frage mich, ob die Policija sich überhaupt für Zollangelegenheiten interessiert. Ist schliesslich nicht deren Geschäft.
Ansonsten kontrolliert bisweilen die Kapitanija. Die dürften sich auch nicht für Zollangelegenheiten interessieren.
__________________
Schöne Grüße
Bodo
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  #3424  
Alt 05.08.2014, 06:46
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Prinzipiell ist das mal "blabla".

Bis jetzt wurde keiner den ich kenn kontrolliert, deswegen kann niemand wissen, was die Kroaten wirklich sehen wollen.
Was ist den schon wieder Blabla? Blabla ist wenn man alles in Frage stellt, das macht ja die Katastrophenfraktion schon zur Genüge hier...welche Horrorvision wurden hier schon gepostet...war alles Blödsinn....Bei den Booten unter 8 Jahren ist eh alles klar, bei den frisch eingeführten Booten auch.....aber was ist mit den älteren Booten, welche keine perfekten Papiere haben....was die Kroaten sehen wollen ist uninteressant, die müssen jetzt nach EU-Recht vorgehen, ohne wenn und aber, die Spielregeln sind die gleichen wie in Deutschland....

Also....was soll ein deutscher Bootsbesitzer machen, welcher nach 10 Jahren keine Mehrwertsteuerrechnung mehr hat.....das Schiff versenken, verbrennen, verstecken??....alles Blödsinn....wobei die Mehrwertsteuerrechnung auch nix aussagt, das Boot könnte ja mehr als 3 Jahre im Ausland gewesen sein.....

Also.....was ist mit älteren Booten ohne perfekte Papiere...schreibt's nicht so viel Müll, sondern bringt a konstruktive Lösung......
__________________
Zwei Trinksprüche:

Der Winter zaaaaaahhhhhht sich wieder einmal....

Mir werden noch etliche Liter bis zum Auswintern brauchen.........
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  #3425  
Alt 05.08.2014, 09:04
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Zitat von Bernhard Beitrag anzeigen
....was die Kroaten sehen wollen ist uninteressant, die müssen jetzt nach EU-Recht vorgehen, ohne wenn und aber, die Spielregeln sind die gleichen wie in Deutschland....
das erzähl mal einen Polizisten, wenn er von dir die gesetzlich festgelegten Nachweise sehen möchte ... kleiner Witzbold, der hier blah blah schreibt



Zitat:
Zitat von Bernhard Beitrag anzeigen
Also.....was ist mit älteren Booten ohne perfekte Papiere...schreibt's nicht so viel Müll, sondern bringt a konstruktive Lösung......
du must es nachweisen, wenn es der Beamte von dir verlangt. Steht alles schon im Forum in den letzten 3424 Beiträgen .. , z.B. hier http://www.boote-forum.de/showpost.p...postcount=3412
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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