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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#3501
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Ich habe mein Boot Ostern von Italien nach Kroatien überführt, keine Rechnung etc. Vir der Überführung bin ich mit dem Kaufvertrag hier zum örtlichen Zollamt und habe mit dem Zöllner das T2l-Formular ausgefüllt, kostenlos. Im Depot in Kroatien war die Chefin ganz happy, als ich das Ding gezückt habe, "dann nema Problema"!
Gruß, Heiko
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Gruß, Heiko |
#3502
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Zitat:
Soweit mir bekannt geht das in die Richtung mit dem T2L Formular nur, wenn schon irgendwo in der EU die Steuer bezahlt wurde..... dann ist es eh einfach. Aber alte Boote.... keine Rechnung oder aber eine Rechnung ohne MWST.... :-((
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Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum.
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#3503
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Hatte ich nicht. Versuch macht klug.
Gruß, Heiko
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Gruß, Heiko |
#3504
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Auf welche Papiere muß ich denn achten, wenn ich in Kroatien ein Boot kaufen möchte? Bzw. welche Papiere (außer Kaufvertrag) muß mir der Verkäufer aushändigen?
Sollte das Boot- Eigner- Verkäufer noch keine Mwst entrichtet haben, wie ist die Vorgehensweise dann und wie lange wird es dauern? Vielen dank im voraus für die Antworten! |
#3505
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Zitat:
Deine Frage ist so eigentlich nicht zu bentworten... da müssten schon mehr Infos her... Ist das Boot in Kroatien zugelassen oder wo anders ? Wem gehört es aktuell, einem Kroaten oder einem anderen EU Bürger oder einem Drittlandangehörigen (Schweiz, Serbien, usw.) Wenn noch keine Mwst. bezahlt wurde, dann muss das Boot Drittlandstatus (Vorsicht bei Delaware USA Zulassungen !!!) haben, sonst liegt hier schon ein riesen Problem vor... zu zahlen sind 1,7% Zoll (bei Booten bis 12m, über 12m kein Zoll) auf den Kaufpreis und auf diesen Betrag 25% Mwst... Generell muss der Verkäufer neben dem Kaufvertrag die Bootspapiere (IBS, WSA Zulassung, Seebrief, kroatische Zulassung usw. ) mit übergeben, da diese landläufig als Eigentumsnachweis dient. CE-Zertifikat sollte auch noch mit dabei sein , ggf. Funklizenz und das Permit, wenn das Boot in HR unterwegs war. Grüße Christian
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#3506
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Tschuldigung die Rechthaberei, aber das kann u.U. sehr wichtig sein/werden.
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Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum.
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#3507
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ok,
das Boot (Baujahr 2007) liegt in Kroatien. Der Besitzer/Verkäufer ( Erstbesitzer) ist Kroate mit Österreichischen Staatsbürgerschaft. Viel mehr weiß ich im Moment auch noch nicht.Treffen uns am Wochenende in Kroatien! |
#3508
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Zitat:
Also der Verkäufer ist Österreicher mit kroatischen Wurzeln. Wohnsitz in Austria oder Kroatien, das ist egal beides hätte keinen Drittlandstatus und das Boot muss eigentlich bereits versteuert sein... Drum zählt auch der Status des Verkäufers. Wohnt der kroatische Österreicher z.B. In der Schweiz wäre er berechtigt unter schweizer Flagge zu fahren und müsste das Boot nicht in Kroatien versteuern. Wenn es bis jetzt noch nicht versteuert ist, ist extreme Vorsicht geboten. Man muss dann genau auf das "Konstrukt" achten, da evtl. Strafen drohen können. Wenn das Boot auf eine Firma in USA zugelassen ist, nochmal genau recherchieren. Am besten soll der Verkäufer noch die Versteuerung machen und Du kaufst es versteuert von ihm. Grüße Christian |
#3509
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Wie verhält es sich, wenn ein Deutscher sein Boot das unter Deutscher Flagge läuft, an einen Croaten mit Wohnsitz Croatien verkauft ?
Boot Bj 97. |
#3510
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Zitat:
Grüße Christian
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#3511
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Unser Boot wird jetzt in Kroatien verzollt. Kosten für das ganze Prozedere sind 1/3 vom Zeitwert.
Zitat:
Das Boot soll vielleicht irgendwann wieder nach Deutschland zurück, aber braucht man das T2L dann überhaupt, oder geben sich die deutschen Behörden auch mit der kroatischen Steuererklärung zufrieden? Und interessiert das den deutschen Zoll überhaupt? |
#3513
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Laß Dir doch nach Rückkehr in D ein TL2 beim Zoll ausstellen. Kostet nichts. Zoll in Nürnberg bei dem Containerbahnhof am Hafen. Gruß
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#3514
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Abgesehen davon dass es T2L heisst....ist es ein Versandpapier und nur wichtig, wenn man die EU verlässt.....es ist kein Mehrwertsteuernachweis.....solltest Du für mehrere Jahre den EU Raum mit deinem Schifferl den Eu Raum verlassen ergibts Sinn, man erspart sich dann eventuell den geringfügigen Einfuhrzoll (war in Kroatien so)......
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#3515
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Nachdem ich hier viel gelesen habe bin ich jetzt völlig verwirrt
Mein Boot Sea Ray 34 Baujahr 1989 kommt im Frühjahr 2016 nach Koper in SLo ich habe zur zeit kein MWst Nachweis das Boot soll nach Koatien , was ist bezüglich der MW St zu veranlassen ?? Wenn ich mein Boot als Sportboot anmelde umgehe ich dann die Nachversteuerung ?? Vielleicht könnte mir das jemand nochmal erklären
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Gruss Frank |
#3516
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Hallo Frank,
geh hier in D zum Zoll und lass dir ein T2L ausstellen und das zusammmen mit den Frachtpapieren reicht als nachweis aus da ja das Boot nach dem Beitritt von HR in die EU dorthin verbacht wird.
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Gruss Ralf Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie braucht. In all meinen Beiträgen gebe ich meine persönliche Meinung wieder.
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#3517
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Von wo aus kommt das Boot nach SLO und HR?
Von innerhalb der EU oder von außerhalb? Das ist die entscheidende Frage, könnte ja zB. ein USA-Import sein... Schöne Grüße, Jan
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#3518
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Deutschlach nach Koper SLO per Jachttransport
und dann nach Umag über den Seeweg
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Gruss Frank |
#3519
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Wenn Dein Boot heute, also lange nach dem Beitritt Kroatiens in die EU, über Slowenien nach Kroatien gebracht wird, ist das zunächst einmal ein Transport innerhalb der Gemeinschaft, für den Du keine Zoll- oder Transportpapiere brauchst.
Was Du aber eigentlich auch schon hier - in Deutschland - sowie in jedem anderen EU-Land benötigst und bei einer Zollkontrolle an Bord haben musst, ist ein Nachweis über die bezahlte Mehrwertsteuer. Wie der Nachweis erbracht werden kann? Lies einfach mal hier: https://www.boote-magazin.de/ratgebe...en/a39985.html Ich würde Dir empfehlen, Dich noch vor dem Transport nach Kroatien hier in Deutschland mit Deinem zuständigen Zollamt in Verbindung zu setzen, wenn Du keinen Beleg über die Entrichtung der Mehrwertsteuer hast. Vielleicht wird man den Tatbestand der Verjährung der Steuerschuld anerkennen und Dir das entsprechend bescheinigen. Keinesfalls würde ich das Risiko eingehen, das Boot ohne Steuernachweis in Kroatien anzumelden oder zu betreiben. Eine Auseinandersetzung mit dem kroatischen Zoll - es sei denn Du bist der kroatischen Sprache mächtig - würde ich unbedingt vermeiden. Dann lieber hier in Deutschland ein klärendes Gespräch mit der Behörde. Gruss Gerd |
#3520
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Habe gerade beim Zoll nachgefragt, T2L Formular muss beantragt werden
Mein Transportunternehmen wird das T2L mit beantragen und dann passt es Vielen Dank für die Hinweise
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Gruss Frank
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#3521
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Zitat:
nach meinem Wissen bescheinigt ein T2L Dokument lediglich, dass die Ware (das Boot) "Gemeinschaftscharakter" hat. Das ist nicht unbedingt mit einem Nachweis über bezahlte Mehrwertsteuer gleichzusetzen! Selbst wenn Dein Boot in Deutschland gebaut und / oder 1989 hier in Deutschland "in Verkehr gebracht" wurde, musst Du heute unter Umständen nachweisen, dass damals die Mehrwertsteuer bezahlt wurde! Es gibt unzählige Boote, die in Deutschland gekauft, aber vor Beitritt Kroatiens in die EU dort mehrwertsteuerfrei ausgeliefert wurden. Manches dieser Boote wurde nach Deutschland zurückgebracht. Jetzt wollen Zoll und Finanzamt wissen, ob die Mehrwertsteuer beim Kauf entrichtet wurde...und die Behörden in Kroatien überprüfen das natürlich auch. Gruss Gerd |
#3522
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Servus!
Gerd, jetzt langsam. Nicht das Thema wieder vollends ausbuddeln bitte. Sofern ich mich ans letzte Jahr erinnere als das noch aktueller war, interessieren sich die Behörden nicht wirklich für die Versteuerung von Booten älter 10 Jahre. Außer Megayachten vielleicht, wo es lohnt hinzuschauen. Nicht rentabel, zu wenig Steuergewinn nach Schätzwert des Bootes, Beweislastumkehr nach Ablauf der maximalen Aufbewahrungsfrist für Steuerdokumente. Lauter so Sachen schwirren da noch rum. Fest steht: Der Frank R hat in HR (wenn) die gleichen Probleme wie in Deutschland auch. Die Verwirrung entstand ja durch den EU-Beitritt Kroatiens. Und hier wäre es höchstens möglich gewesen, dass sein Boot in Verdacht gerät, während des EU Beitritts unversteuert in HR gelegen zu haben und somit neu versteuert werden muss. (Ganz unabhängig von der damaligen Versteuerung beim Kauf 89). Mit dem T2L ist bewiesen, dass das Boot nach EU-Beitritts Kroatiens physisch in Deutschland war und somit kein Fall für eine neuerliche Versteuerung ist. Für den Rest werden sich die kroatischen Behörden wohl kaum interessieren - schlicht nicht rentabel bei einem "normalen" Boot, zu viel Aufwand in Relation zum "Gewinn". Also sollte das passen so. Nicht zu hoch kochen das ganze. Schöne Grüße, Jan
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#3523
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Mal ne Frage an die Runde .
Mein Wohni ( BJ 2005 ) steht derzeit in HR. Dieses Jahr meinte meine Ex- Depotplatzvermieterin ( schreckliches Wort ) ich müßte mein Wohni einmal im Jahr nach Deutschland ziehen oder beim Zoll anmelden . Da ich aber nicht gleichzeitig Boot und Wohni ziehen kann , habe ich ein Depot gesucht, der das weniger eng sieht . Bringt da ein T2L Formular was für den Depotbesitzer ( bzw. für mich , falls doch mal ne Überprüfung kommt. Wohni ist in Deutschland versichert und zugelassen
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#3524
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Servus!
Zitat:
Frage (was ich nicht weiß - bin kein Camper): War dein Wowa ähnlich wie ein Boot in HR registriert? Oder ist er einfach "durchgerutscht"? Ich sag mal so: Wenn der seit 2005 da unten stand und in den Akten vermerkt ist könnte da noch ungemach drohen... Schöne Grüße, Jan |
#3525
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Die Wohnwagengeschichte ist schon älter als der Tröött hier.
Uredba Komisije (EEZ) broj 2454/93 od 2.srpnja 1993 o utvrđivanju odredaba za provedbu Uredbe Vijeća (EEZ) broj 2913/92 o Carinskom zakoniku Zajednice Dies ist die Zollkodexverordnung die auch für HR gültig ist. Der Artikel 320 der nachstehendes besagt. Ist der Gemeinschaftscharakter eines im Mitgliedstaat zugelassenen Straßenkraftfahrzeuges nachzuweisen, so gilt dieses Fahrzeug infolgedessen Fällen als Gemeinschftsware: Wenn es von seinem amtlichen Kennzeichen und seinem Zulassungsschein begleitet ist und die Umstände seiner Zulassung, wie sie aus dem Zulassungsschein und gegebenfalls dem amtlichen Kennzeichen ersichtlich werden, keinen Zweifel daran lassen, dass es Gemeinschaftscharakter besitzt. Hat der WoWa beim EU Beitritt nachweislich ein Amtlichen Kennzeichen und eine aufrechte Zulassung besessen sollte die Sache erledigt sein.
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Beste Grüße Andy
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