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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#3526
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![]() Kann stehen bleiben. http://www.eu-info.de/auto-fuehrersc...opa/5892/5562/
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#3527
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Ok, aber was ist mit dem Verlust des Gemeinschaftscharakters, wenn der Gegenstand länger als fünf Jahre außerhalb der EU war?
Gilt das nicht auch für Kraftfahrzeuge? Hatte da am Rande so was mitbekommen - würde ja hier auch zutreffen... Schöne Grüße, Jan |
#3528
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#3529
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ich will beileibe nichts "hochkochen" oder Ängste schüren. Aber Tatsache ist, dass Du bei Booten ab Baujahr 1985 innerhalb der EU verpflichtet bist, einen Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer an Bord zu haben und bei einer Kontrolle damit rechnen musst, diesen vorlegen zu müssen. Und ein T2L Dokument ist kein geeigneter Nachweis. Siehe auch hier: http://www.boot.de/cipp/md_boot/cust...t/local_lang,1 Es hat besonders in Kroatien Kontrollen gegeben und es wird weiterhin Kontrollen geben. Klar: Die Wahrscheinlichkeit, kontrolliert zu werden, ist relativ gering. Aber eben auch nicht zu leugnen oder wegzudiskutieren. Natürlich kann man "mit Augen zu und durch" hoffen, niemals Ärger mit dem Zoll und dem Finanzamt zu bekommen. Aber warum - wenn es denn möglich ist - den Ärger nicht von vorne herein ausschließen? Ein klärendes Gespräch mit den Behörden hier zu Hause kann da vielleicht schon viel bringen. Hier wird man vielleicht eher geneigt sein, einen derartigen Fall als Bagatelle, bei dem die Steuerschuld vielleicht sogar schon verjährt ist, abzutun. Dann gibt es vielleicht ein Dokument, dass auch den kroatischen Behörden als Nachweis genügt, dass hier nichts mehr zu holen ist. Letzten Endes muss jeder selbst entscheiden, was er zu tun oder zu lassen hat. Das ändert jedoch absolut nichts an den bestehenden Rechtsvorschriften, die hier im Forum und auch in der Fachpresse wirklich sehr ausführlich erläutert sind. Darauf habe ich mit zwei Links hingewiesen, weil der TE entsprechend gefragt hat. Nicht mehr und nicht weniger. Gruss Gerd |
#3530
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Gut raus sind alle die, die das EInheitspapier mit Zollvermerk haben, und das sind alle die, die ihre Boote in Hr vor zwie drei jahren in den freien Verkehr entließen......obwohl keines jemals vxxxxxxxxt war Geändert von glumpo (11.11.2015 um 13:48 Uhr) |
#3531
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jetzt macht jetzt nicht wieder alle deppert mit eurer Mehrwertsteuertheorie...
Fakt ist....ein T2l ist kein Mehrwertsteuernachweis.... Bei mehr als 10 Jahren alten Booten innerhalb der EU interessiert sich keine Behörde mehr für Zoll und Mehrwetsteuer...Ausnahme bei Einreise aus einem NichtEU Land...... Eine vier Jahre alte Mehrwertsteuernachweis kann nichts wert sein, wenn das Boot mehr als drei Jahre außerhalb der EU war z.B Schweiz, Türkei, Karibik.... Bei älteren Boote ist eine durchgehende Historie über den Aufenthalt innerhalb der EU (Liegeplatzrechnungen usw.) mehr wert, wie jede Mehrwertsteuerrechnung....nach spätestens 10 Jahren ist jeder Steuerschuld sowieso verjährt, es gibt auch keine Aufbewahrungspflicht für Dokumente Ein T2L würde ich bei einer Ausreise aus der EU machen, damit erspar ich mir Diskussionen bei der Wiedereinreise.... ![]() ![]() |
#3532
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#3533
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Deine Feststellungen treffen leider auch nicht alle zu: 1. T2L ist kein Nachweis für die Entrichtung der MwSt. = Stimmt! 2. Woher nimmst Du Deine Weisheit, dass sich keine Behörde mehr für den MwSt.-Nachweis bei Booten interessiert, die 10 Jahre und älter sind? Fakt ist, dass der Nachweis sehr wohl auch für Boote geführt werden muss, die älter als 10 Jahre sind. Lies doch einfach mal hier: http://www.boot.de/cipp/md_boot/cust...t/local_lang,1 Es geht überhaupt nicht darum, irgendwen "deppert zu machen". Es darf aber auch nicht darum gehen, irgend jemanden mit gut gemeinten aber dennoch falschen Aussagen in vermeintlicher Sicherheit zu wiegen. Der Zoll, der Dich und Dein Boot - falls es nach 1985 gebaut wurde - beispielsweise in Kroatien einmal kontrollieren könnte, will wissen, ob irgendwann einmal für Dein Boot in einem Mitgliedsstaat der EU Mehrwertsteuer oder Einfuhrumsatzsteuer bezahlt wurde. Du musst den geeigneten Nachweis dafür bringen. Das kannst Du mit unterschiedlichen Dokumenten tun. Am einfachsten und am besten wird aber immer die Original-Rechnung des Händlers oder eine Bestätigung eines Zollamtes oder eines Finanzamtes sein. Ob bei einem mehr als 10 Jahre alten Boot die Verjährungsfrist greift, würde ich vorsichtshalber mit meiner heimischen Behörde, eventuell mit Hilfe meines Steuerberaters, klären und von der Behörde dann auch bescheinigen lassen. Die Frage, was zu tun und nachzuweisen ist, wenn ein Boot länger als 3 Jahre außerhalb der EU war, ist ein völlig anderes Problem. Gruss Gerd |
#3534
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Hallo Gerd.....schau dir doch die Verjährungsfristen an.....wenn das Boot 10 Jahre nachweislich in der EU war ist alles save......das sind Fakten...und viel wichtiger wie ein vier Jahre alter Mehrwertsteuernachweis....der könnte wirklich nix wert sein...ein zwar seltener Fall...aber durchaus möglich....
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#3535
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Hallo Gerd....kleiner Nachsatz...woher nehme ich meine Weisheit....die Verjährungsfristen sind eigentlich Basiswissen jedes Unternehmers....7 Jahre ist die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen....nach 10 Jahren bist auch im Strafrecht draußen......darum interessiert nach 10 Jahren auch die Behörde nix mehr, da nix zu holen ist...man kann sich jederzeit auf die Verjährungsfristen berufen.....ausgenommen sind Neu und Reimporte.....da kommen die Zoll und Mehrwertsteuerregeln auch bei älteren Booten zur Anwendung....Lg. Bernhard
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#3536
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Hallo Bernhard,
obwohl es ja in der letzten Anfrage in diesem Trööt um ein in DE seit längerem zugelassenen Wohnmobil (also KFZ) geht, bei dem die Sachlage nun mal grundsätzlich vom Boot zu unterscheiden ist, ist die Verjährung bei Booten, die in HR lagen, mal ganz anders zu sehen. Nicht nur aus dem hinlänglich bekannten Artikel und Fall aus dem Boote-Magazin ist (nicht bloß dem Unternehmer, der ich auch bin ![]() Zumal - stark vereinfacht - dabei noch dazu Beweislastumkehr gelten kann, dh ein Eigner uU beweisen muss, dass die Versteuerung erfolgte, und nicht die Behörden, dass eine solche unterblieb. ![]() Aber bei der Vertiefung dieser Frage wären wir wieder 3535 Postings in diesem Trööt zurückgeworfen ... ![]() ![]() ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#3537
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hallo Andreas.....bei den kroatischen Booten lag der Fall ja anders....durch das Zolllager in den Marinas waren wir ja nachweislich beim Zoll gemeldet nicht in der EU.....die Boote bekamen nur dann ein Problem, wenn Sie nicht in den Gemeinschaftsstatus überführt wurden....zollrechtlich war das eine Einfuhr...und ab Einfuhr beginnen die Fristen zu laufen....rechtlich gesehen, muss ich jetzt meine Papiere wieder 7 Jahre aufbehalten.....in der Praxis interessieren jetzt ältere Boote dem Zoll überhaupt nicht mehr....da nix zu holen ist...lg. bernhard
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#3538
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und in der Praxis wird ein T2L von kroatischen Zöllnern ohne jede Diskussion als Nachweis des Gemeinschaftswarencharakters anerkannt.. O-Ton. AAAhhh T2l alles ok, Nema Problema
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Gruß Olli |
#3539
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Hallo zusammen!
Das Thema beschäftigt die kroatischen Zöllner wohl nach wie vor:http://www.sea-help.eu/SeaMagazine/de/54937 Quintessenz des Artikels: 1.: Vor allem Eigner von AB-Motoren müssen nach wie vor aufpassen, auch solche, die bei Beitritt im Lager waren - vor allem ohne Anmeldung. 2.: Zum ersten mal wird ausdrücklich beschrieben, wie das T2L-Formular befreiend genutzt werden kann. (Mit den entsprechenden Voraussetzungen) Im Endeffekt als Ersatz einer Originalrechnung und als Anerkennung der bezahlten Steuer - zumindest in meinen Augen. Gerade zweiteres wurde hier ja oft diskutiert. Sicherlich interessant für einige. Schöne Grüße, Jan |
#3540
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Wow
![]() gab tatsächlich Leute die sich um nichts gekümmert haben. |
#3541
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Naja, ich vermute mal es geht jetzt hauptsächlich um diejenigen, die mit Außenborder davon ausgegangen sind, dass für diesen die gleichen Fristen wie fürs restliche Boot gelten. Aber das machen die Kroaten ja anders.
Hab ich in den letzten Jahren auch schon öfters in den Schlauchbootforen gelesen - das ist ein ziemliches Ärgernis... Des weiteren steht ja auch drin, dass es einige treffen könnte, die kurz nach dem Beitritt ins Lager gekommen sind. An sich zwar falsch, aber natürlich blöd und schwer nachweisbar, wenn man die Papiere nicht korrekt beisamen hat... Schöne Grüße, Jan |
#3542
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#3543
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Wie, welche Frist das jetzt war weiß ich nicht mehr genau. Ist zu lange her und hab ehrlich gesagt jetzt auch keine Lust mehr, mir das alles noch mal rauszusuchen. Ärgerlich ist halt für viele, dass Sie sich nach der Verzollung des Bootes erkundigt haben und demnach "Safe" waren. Dass der AB einzeln betrachtet wird - damit haben halt viele nicht gerechnet. Und im nachhinein steht halt jetzt der Zoll da. Schöne Grüße, Jan Edit: Jetzt hab ich doch noch mal kurz nachgeschaut. Offenbar geht's darum, dass ein AB als bewegliches Gut gehandelt wird und nicht als Boot. Für den AB greift daher die damalige 18-Monatsregel nicht. Auch nicht die Steuerrabatte für Boote beim Eintritt. Leute, die so vorgegangen sind müssen offenbar nun damit rechnen, dass der AB mit satten 25% nachversteuert werden muss - zzgl. eventueller Strafen. Zumindest wenn er länger als 5 Jahre in HR war vor Beitritt. Irgendwie so - nur dass Ihr in etwa wisst worums geht. Jetzt such ich aber nicht mehr. Geändert von freerider13 (01.03.2016 um 15:32 Uhr) |
#3544
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Hallo zusammen,
wahrscheinlich ist solch eine Frage bereits in einer der 178 Seiten bereits behandelt, aber meine Suche bringt mich leider nicht genau zum Beitrag... Ich spiele mit dem Gedanken, ein Boot (BJ 2013) zu kaufen, wobei das Boot in Spanien liegt und nach Kroatien verbracht werden soll, wo ich einen Liegeplatz habe. Das problem: das Boot ist nicht EU versteuert. Als "Nicht-EU" Bürger konnte der bisherige Eigner das Boot MwSt-frei in Spanien betreiben. Daher muss ich nachversteuern, das ist mir klar. Dennoch ergeben sich einige Fragen: 1. Könnte ich das Boot durch Zulassung in D mit deutschem MwSt. Satz versteuern und dafür von den deutschen Behörden eine entsprechende EU Versteuerung bestätigt bekommen? 2. Falls nein, komme ich um die 25% (zu zahlen auf den Zeitwert/Kaufpreis) in Kroatien wohl nicht herum; weiss jemand, an welche Behörde/Stelle ich mich da wenden muss? 3. Ich lese immer wieder auch etwas von 1,7% Zoll - was ich nicht verstehe! Dachte innerhalb der EU wird kein Zoll fällig? Danke für jede Hilfe Rainer |
#3545
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Mit meinem Halbwissen sind mir folgende Antworten eingefallen:
Erst einmal zahlt man m.E. keinen Zoll, sondern EU-Einfuhrsteuer, die in der Regel die gleiche Höhe hat wie Zollgebühren. Zum anderen muss man m.E. das Boot dort einführen, wo man es körperlich zuerst in die EU bringt und es wird der Steuersatz fällig, der in dem jeweiligen Land vorherrscht. Habe mich mal wegen Umflaggung meiner JASNA von HR auf D früher erkundigt als HR noch nicht in der EU war. Da hieß es, dass ich das Boot im ersten EU-Hafen, den ich anlaufe, steuerlich einführen muss. Nachdem das aber wahrscheinlich entweder GR oder I gewesen wäre, die Beide eine Art Luxussteuer auf Boote haben mit einem viel höherem Steuersatz als D, habe ich es sein gelassen und gewartet, bis HR in die EU gekommen ist. Jetzt habe ich ein legales EU-Schiff... Sicherlich kommen aber noch kompetentere Ratschläge als die meinen... Es grüßt der Volker SY JASNA
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol! |
#3546
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Wolfgang |
#3547
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meiner kenntnis (und das heisst praktisch gar nix) nach muss das Boot in dem EU Bestimmungsland versteuert werden. Und das ist nicht Spanien, sondern eben Kroatien. Natürlich wäre mir E lieber, so nach dem Motto: Kaufvertrag in E, also auch Steuer in E (21%) Aber ich weiss es halt nicht; daher auch meine Frage mit der Zulassung in D; dort fallen dann nur 19% an... Und zur Einfuhrumsatzsteuer: das ist aus meiner Sicht vom prinzip das selbe, wie die MwSt. Hat ja auch den gleichen Steuersatz. Hat aber nix mit Zoll zu tun! Wenn ich bspw. ein Auto oder ein Boot aus USA einführe, fällt erstmal Zoll (10%) an und dann auf den verzollten Wert (also KP + Zoll) die Einfuhrumsatzsteuer Gruss Rainer |
#3548
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Hi Wolfgang.....du kannst das Boot in Spanien versteuern, da Spanien das Eintrittsland ist. Das Boot liegt in einer Zollmarina, wenn Du das Boot von einem NichtEU Bürger kaufst, musst Du dort den Zoll machen....rein theoretisch kannst das Boot auch nach Deutschland oder Kroatien bringen, müsstest aber ein T Papier beim Zoll lösen....willst es in Kroatien versteuern müsste der Vorbesitzer das Boot ausklarieren und außerhalb der Küstenzone Dir das Boot übergeben.......Problem ist, das du immer im internationalen Gewässern fahren müsstest (tanken???)..das kannst also vergessen....du musst auf jeden Fall in Spanien zum Zoll und die Papiere ordnungsgemäß erledigen...ansonsten sind Probleme vorprogrammiert...lg. Bernhard
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#3549
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Einfuhrumsatzsteuer ist von Privat auf jeden Fall zu zahlen....kommt das Boot aus dem NichtEU Raum ist meist auch zusätzlich Zoll zu zahlen...einfach einen Spediteur fragen.....lg
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#3550
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Wenn du das Boot in Spanien von einen nicht EU Eigner kaufst, führst du es formal nach Spanien ein, also geht hier auch eine Versteuerung.
Das Boot kann immer nur dort versteuert werden, wo es physisch auch anwesend ist. Nach der Versteuerung kannst Du das Boot dann nach HR überführen.
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