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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#3601
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Der übliche Running Gag Mehrwertsteuer, über kein Thema wurde soviel Blödsinn verzapft…..das meiste wurde jetzt eh richtig geschrieben….nur ist es eine 3 Jahresfrist soviel,ich weiß…..es geht ausschließlich um den Begriff Unionscharakter….im Zweifel muss der Zoll ein Zollvergehen nachweisen….eine 5 Jahre alte Mehrwertsteuerrechnung ist bedeutungslos…..bei Ausreise aus der EU kann man durch ein T2L sich beim Zoll den Unionscharakter bestätigen lassen und vermeidet Diskussionen bei der Einreise
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#3602
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Stimmt es sind 3 Jahre
https://skipper.adac.de/steuer-zoll/ Zitat: Rückware Wenn ein Boot mehr als 3 Jahre lang außerhalb der EU war – sei es, weil es die ganze Zeit in der Türkei lag, oder weil vielleicht eine Weltumseglung gemacht wurde, gilt es nicht mehr als zoll- und steuerfreie „Rückware“. Es dürfen dann bei der Rückkehr in die EU Einfuhrabgaben (berechnet auf den aktuellen Zeitwert) verlangt werden. Das Zollgesetz (Rückwarenregelung) sagt, dass für Gegenstände, die durchgehend länger als drei Jahre außerhalb der EU waren, bei der Rückkehr wieder Einfuhrabgaben verlangt werden können. In der Praxis kommt es eher selten vor, dass ein in Europa stationiertes Boot nicht gelegentlich mal den Hafen eines EU-Landes anläuft. Dies könnten Sie durch eine Eintragung in das Logbuch (Stempel vom Hafenamt) belegen. Um dieser 3-Jahres Regelung gerecht zu werden, sollte man sich beim Zoll das INF 3 Formular vor der Abfahrt bestätigen lassen. Damit wird das Datum der Ausreise aus der EU festgehalten und bei der Wiedereinreise in die EU herangezogen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
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