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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#376
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Zitat:
Wie das Umflaggen vorsicht geht, ich habe KEINEN Durchblick. Ich habe nur gehört, der Eintrag ins kroatische Register ist kostenfrei, es soll dann keine Leuchtfeuersteuer mehr geben usw...
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#377
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Zitat:
Es gibt auch eine Welt außerhalb von Deutschland und der EU. (Und es gibt auch andere Schiffe als Sportboote (und die genannte EU-Richtlinie gilt u.a. für Sportboote, nicht für zB gewerbliche Fischerboote, Fähren, Tanker usw.)) Wenn jemand in der Türkei oder in Trinidad wohnt, dann gilt für dort keine EU-Richtlinie und er kann machen, was die Gesetze sonst erlauben. Das mit dem Flaggenzertifikat steht so im FlaggRG, oder? Das mit der Anmeldepflicht im Lande des Wohnsitzes entstammt der EU Richtline 83/182/EWG und gilt für (Zitat) "Wohnwagen, Wassersportfahrzeugen, Sportflugzeugen, Fahrrädern und Reitpferde". Siehe dazu Erläuterung: http://ec.europa.eu/taxation_customs...rtax_de.htm#13 (Zitat): "13. Muss ich mein Kraftfahrzeug in dem Mitgliedstaat anmelden, in dem ich meinen Wohnsitz habe? Ja. Die Richtlinie 83/182/EWG vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel enthält harmonisierte Vorschriften, in denen der Begriff "Wohnsitzmitgliedstaat" definiert ist. Allgemein gilt als "gewöhnlicher Wohnsitz" der Ort, an dem eine Person wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der Person und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d. h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt..." Nach den üblichen Gesetzen der Logik widersprechen sich diese Aussagen meinem Verständnis nach nicht. Jedesmal ein vollständiges Zitat abzuliefern, nur damit man nicht im Quelltext nachlesen muss, verlängert solche Trööts ungemein, ohne zusätzlichen Erkenntnisgewinn. Es kann sich aufgrund der Quellen ja jeder selbst ein Bild machen. Im übrigen kennt das doch jeder, der damit befasst ist: In Wien wohnen rund 160.000 Deutsche. Viele haben ihr Auto mit und müssen es nach 3 Monaten in Ö anmelden. Manche (nicht nur aus D, auch aus CZ, SK, H usw.) "vergessen" das gerne mal. Ist ein Delikt, dessen Kosten schnell mal den Wert des Fahrzeugs erreichen. Umgekehrt ist das in D (und der übrigen EU) gleich: google mal, wie viele Polen und Tschechen 2011 in D dafür gezahlt haben. Und nach der zit. Richtlinie betrifft das eben auch Wohnwagen, Reitpferde, Fahrräder - und Sportboote.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#378
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Uahhhh - d.h. Boot abmelden - in HR anmeldden - nach dem EU Beitritt in HR abmenden und in D wieder anmelden.
gut das ich nix anderes zu tun hab Warte gespannt auf den 21.01. frei nach dem Hornberger Schießen Wolfgang |
#379
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Zitat:
So wie ich das verstehe,ist das ein Komplettangebot.Du kommst nur in den Genuss dieser Vergünstigung bis 31.5.13,wenn Du umflaggst.Das eine geht ohne das andere nicht.Bitte um Antwort,wenn meine Überlegung falsch ist. Gruß Gitti |
#380
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Zitat:
Einfach mal den 21.01. abwarten Wolfgang
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#381
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Zitat:
der Versteuerung bei der vorübergehenden Einfuhr. AnwendungsbereichEine "Anmeldepflicht" findet sich dort nicht. Es gibt es für Boote im Übrigen nicht einmal eine generelle Kennzeichenpflicht (z.B. nicht für deut. See-Sportboote). Nebenbei, wenn Du aus der RiLi eine Anmeldepflicht ableitest, wo meldest Du Dein Fahrrad an? Zitat:
Die Ummeldepflicht folgt nicht aus der von Dir zitierten RiLi und gilt IHMO nur für Kfz.
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Beste Grüße John |
#382
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Eigentlich ist es im Moment wurscht, was in der EU-Richtlinie steht, wichtig ist jetzt erst einmal, was die Kroaten sich haben einfallen lassen und das wissen wir eben noch nicht verbindlich - was dann nach dem EU-Beitritt ansteht, wird sich zeigen.
Erst müssen wir das mal über die Bühne kriegen. Ziehe überhaupt den Hut vor den Kroaten, die etwas in kurzer Zeit umgesetzt haben, was bei uns Jahre dauern würde (die sind halt noch nicht in der EU - da geht das noch) Hoffe das muß ich nicht nach dem 21. wieder zurückziehen Wolfgang |
#383
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HI,
anbei ein Überblick wie eine kroatische Registrierung aussieht: EINTRAGUNG DER BOOTE INS KROATISCHE SCHIFFSREGISTER (STELLEN UNTER KROATISCHER FLAGGE) Nach kroatischem Gesetz muss jedes Wasserfahrzeug über 3 m Länge oder kürzer , wenn es auf dem Wasser gleitet, in die Schiffsevidenz eingetragen werden. Für die Eintragung sind die Hafenämter oder deren Zweigstellen zuständig. Ins Kroatische Schiffsregister kann ein Wasserfahrzeug, das zur Gänze oder teilweise im Besitz eines ausländischen Staatsbürgers oder einer staatenlosen Person ist, auf ihren Antrag eingetragen werden, wenn das Fahrzeug nicht im ausländischen Schiffsregister eingetragen ist und sich überwiegend im Meer der Republik Kroatien aufhält. Für die Eintragung von Booten/Yachten ins Kroatische Schiffsregister ist vorzulegen: • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, Zolldeklaration, Anmeldung über den Schiffsbau u.a.) • Beweis über die Seefähigkeit (Kontrollprotokoll, Bauzeugnis u.a.) • Beschluss über den Erwerb der Ausübung einer kommerziellen Tätigkeit, (z.B. bei der Chartertätigkeit) • Löschungsbewilligung, mit der bewiesen wird, dass das Fahrzeug aus dem ausländischen Register gelöscht wurde, wenn das Seefahrzeug aus dem ausländischen Register ins kroatische Schiffsregister übertragen wird • Kopie der gültigen Bootshaftpflichtversicherung, wenn das Fahrzeug eine Leistungsstarke von mehr als 15 kW hat • Urkunde, mit der Wasserverdrängung und Tragfähigkeit der Seefahrzeugs zur Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit bewiesen wird • Konzession, die zur Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit erteil ist • Nachweis über die entrichteten Zollgebühren und Steuern • Nachweis über die Entrichtung der Gebühren für den Eintrag in das kroatische Schiffsregister Nach der erledigten Eintragung des Seefahrzeugs wird die Fahrtgenehmigung erteilt, die bei der Fahrt immer mitgeführt werden muss. Informationen: www.pomorstvo.hr Geändert von XXXXXXX (11.01.2013 um 10:49 Uhr) |
#384
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Anscheinend galt das aber auch für Privatboote. Wie dieser Text zeigt, sind es inzwischen wohl nur noch Charteryachten - oder das Ganze ist nur ein Auszug aus der kroatischen Zulassungspflicht für Charterer!
Den Unterschied erkennt man an der Nummer: wenn die Buchstabenkombination vor den Zahlen steht, ist es ein Privatboot, wenn dahinter, ein gewerbliches. Meine JASNA war bis zu dem Moment, wo ich sie gekauft habe, eine Charteryacht mit den Buchstaben hinter den Zahlen, bei meiner Anmeldung bekam ich dann eine Registrierungsnummer mit den Buchstaben am Anfang. Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#385
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Zitat:
Was ich noch erfragt habe, erfolgt die Anmeldung beim Hafenkapitän. Im Puzzle fehlt nur noch der Ort an dem die Einfuhr und Zollformalitäten einzubringen sind und los geht's zum Behördenlauf... Da die Erteilung der Steuer-& Zollpapiere und die Bezahlung nicht an einem Tag erfolgen kann, wird's wohl nicht mit einem 2 Tagestripp. Geändert von XXXXXXX (11.01.2013 um 19:30 Uhr)
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#386
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Muss jetzt die Eintragung in das HR Schiffsregister bezahlt werden, oder nicht? Das konnte ich noch nicht so ganz herauslesen.
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#387
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Ist wohl ein wenig holprig übersetzt. Im Original steht sinngemäß "wenn - dann": wenn eine gewerbsmäßige Verwendung angestrebt wird, dann ist eine kroatische Gewerbeberechtigung etc. nachzuweisen/vorzulegen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#388
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Zitat:
Wenn jemand dabei Hilfe benötigt wie: Rechtsanwalt Öffentlichen Notar Übersetzungen Beglaubigung Eintragung des Bootes ins Register und zwar all das auf einer Stelle möge sich bitte an uns wenden LG Mato
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Hier bin ich zuhause, hier bin ich Mensch |
#389
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Sea Help Newsletter von heute:
Erste Eckdaten stehen festSamstag, 12. January 2013 Die zuständigen kroatischen Finanzbehörden haben einen ersten Leitfaden im Rahmen der kürzlich publizierten Durchführungsverordnung zur Nachverzollung erarbeitet, aus dem hervorgeht, welche Unterlagen die Eigner beibringen müssen und wie der verwaltungstechnische Ablauf vonstatten geht. SeaHelp, der führende Pannendienst der Adria arbeitet eng mit allen involvierten Behörden zusammen und bietet den Eignern einen „all-inclusive-Service“ zur Nachverzollung an, um ihnen den kroatischen Behördenmarathon zu ersparen. Gleichzeitig bemüht sich SeaHelp, alle betroffenen Skipper über die neuesten Entwicklungen dieser Regelung, die mit heißer Nadel gestrickt wurde, zu informieren. Die nachstehende Tabelle gibt einen ersten Aufschluss darüber, welche Schritte nötig sind, um noch bis zum 31.5.2013 fristgerecht die erforderlichen Papiere in den Händen zu halten. Eine Frage bleibt jedoch weiterhin unbeantwortet: Wie werden nach dem EU-Beitritt Kroatiens Wasserfahrzeuge behandelt, die älter sind als acht Jahre? Um hier ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, steht SeaHelp in engem Kontakt mit den zuständigen Dienststellen der kroatischen Finanzbehörden und der EU-Kommission in Brüssel. Nach derzeitigem Erkenntnisstand und Auskunft des kroatischen Hauptzollamtes bedarf es dazu eines besonderen Beschlusses des kroatischen Parlaments, der nicht vor Ende März erwartet wird. Dann würde die Zeit allerdings knapp. Um den betroffenen Eignern diese Art von „kroatischem Roulette“ zu ersparen, findet derzeit ein reger Austausch zwischen SeaHelp und den zuständigen Vertretern der EU statt, mit dem Ziel, eine rechtsverbindliche Aussage zu treffen. Die SeaHelp-Initiative wird in Brüssel sehr ernst genommen, dort hat man die Probleme der betroffenen Eigner mittlerweile realisiert und bemüht sich um Lösungen. Der Zielkonflikt auf den Punkt gebracht: Kommt die Regelung, das Boote, die älter sind als acht Jahre, auch nach dem EU-Beitritt von der Nachverzollung und der Einfuhr-Umsatzsteuer befreit sind oder nicht? Die Antwort darauf kann für die betroffenen Eigner erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, die je nach Zeitwert der Schiffes bis zu einigen Millionen Euro teuer werden könnten. Bis zu einer abschließenden Lösung aller anstehenden Fragen sollten die Eigner, die unter die Regelung fallen könnten, schon mal Vorsorge treffen und sich kostenlos und unverbindlich für die mögliche anstehende Umflaggung bei SeaHelp registrieren. Das geht ganz einfach: Eine Mail mit Bootsregistrierung und Versicherungspolice an SeaHelp schicken (steuer@sea-help.eu) oder die Unterlagen faxen an 0043 6133627290. Danach wird der Antrag entsprechend registriert und sobald vollständige Klarheit herrscht, erhält der Eigner von SeaHelp ein verbindliches, individuelles Angebot. Zusätzlich werden alle registrierten Eigner natürlich ständig per Mail über die neuesten Entwicklungen informiert. Als Schnittstelle zwischen den involvierten Behörden in Brüssel und Zagreb verfügt SeaHelp in Fragen der Nachverzollung und der Einfuhr-Umsatzsteuer über ein Netzwerk kompetenter Ansprechpartner, dass es erlaubt, die betroffenen Eigner ständig über neue Entwicklungen und Erkenntnisse zu versorgen. __________________________________________________ _ |
#390
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Hi,
Ich denke die Verzollung soll man Profis überlassen. Die Registrierung beim Hafenkapitän könnte man selbst machen. Ich lasse mir jetzt von 3 kroatischen Speditionen ein Angebot erstellen. Montag habe ich die Abmelung vom österr. Schifffahrtsamt. OIB habe ich bereits. |
#391
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Hallo Bavarian - Schönen Dank für die Berechnung der Gebühren. Aber wurde nicht übersehen, dass die Bootsregistrierung (Einschreibungsgebühr) für Boote bis 12 Meter mit Ursprung in den USA oder Kanada (und das sind ja die meisten) 10000,- Kuna kostet? Oder gilt die in den anfänglichen Beiträgen eingestellte Liste nicht mehr?
Geändert von Emotion1 (13.01.2013 um 09:20 Uhr) |
#392
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Hallo Emotion, ich habe nichts berechnet, nur den Link von SeaHelp hier eingestelllt
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#393
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HI,
ich habe alle Papiere beisammen, inkl. Abmeldung aus dem österrreichischen Schiffsregister, das habe ich heute in 30 Minuten erledigt. Die nette Dame hat sich über die Pralinen sehr gefreut. Ich warte mal ab wie und bei wem ich die Papiere abgeben werde. Wie schon erwähnt möchte ich die Verzollung über eine Spedition machen, da wie ich das so sehe, die Versteuerung/Verzollung mit 31.5. endet. Mit der Registrierung kann ich ja noch warten.
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#394
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Gruß, Lothar |
#395
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Zitat:
Ich lasse mir für die Verzollung ein Angebot, von 3 österr./kroatischen Speditionen erstellen, und werde dann entscheiden. Das Anmelden bzw. Registrieren kannst du beim Hafenkapitän machen, das ist ganz easy. Seahelp hat mir geantwortet, sie wollen zwischen 300 und 500 Euro pro Geschäftsfall, mal sehen ob sie das auch halten wollen. Vor allem interessiert wie SeaHelp für den Kostenvoranschlag mein Boot taxiert. Derzeit habe ich mir selbst einen Kaufvertrag erstellt, quasi mir das Boot nochmal verkauft und einen mir genehmen Kaufpreis eingesetzt. |
#396
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Zitat:
irgendeiner schafft es dann garantiert, sich seinen 200000 Eu Dampfer für 99,98 Eu zu verkaufen , da fällt dann selbst der dümmste Versteuerfritze nicht drauf rein, gruss dieter |
#397
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3. Wir berechnen Ihnen für alle mit der Versteuerung und Verzollung anfallenden Dienstleistungen und Gebühren eine Bearbeitungsgbühr bzw. Kostenpauschale von 1% vom Zeitwert zzgl. MWST. Das Angebot von Seahelp finde ich fair, wenn die sich um alles kümmern. Das wichtigste ist aber doch wie das Boot taxiert wird. Gar keine schlechte Idee einfach mit neuem Kaufvertrag zu versteuern.
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Gruß, Lothar |
#398
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Leute , jetzt mal ehrlich, Ihr glaubt doch wohl nicht im Ernst, daß der kroatische Zoll bzw. das Finanzamt solche Spielchen mit passend gemachten Kaufverträgen etc. schluckt. Ganz blöd sind die auch nicht und die haben Listen über den Zeitwert der Boote, wurde mir heute von einem Freund in Kroatien bestätigt... Klar heisst es gebt mal den Wert des bootes an, wegen 3-4.000 EUr werden die nicht die Welle machen, aber wenn da einer 20-30.000 EUR unter Zeitwert liegt wird das Gespräch wohl etwas ungemütlicher...
Georg, so habe ich das noch gar nicht gerechnet, mit Mwst. sind die 1% Bearbeitungsgebühr ja fast 23% vom Warenwert... klingt ja erst mal wenig mit nur 1% aber wenn mans so sieht... ich zieh das alleine durch, maximal ne Spedition zum Verzollen, solls aber angeblich nicht brauchen... Morgen ist wieder eine Sitzung in Zagreb mit weiteren Infos, mal schaun was es dann wieder Neues gibt... Grüße Christian |
#399
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, mit Mwst. sind die 1% Bearbeitungsgebühr ja fast 23% vom Warenwert...
Die Rechnung stimmt nicht: die Mwst wird ja nur auf die Dienstleistung dh 1% berechnet. Und wenn es das BCM macht ist es ne deutsche Rechnung dh 19%. |
#400
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Zitat:
Man wird sehen... Grüße Christian |
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