#376
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Ist aber ein Unterschied ob ich eine solche Vorrichtung ab Werk eben habe oder nicht. Wir haben es gelesen, betrifft den einen oder andern, abgehakt.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#377
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Zitat:
ich will auch nicht klugscheissen - aber lies bitte mal den Thread von Anfang an
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Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941) |
#378
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Ich bin der Sache auch nochmals auf den Grund gegangen.
Ich habe aus aktuellem Anlass eien Sachentransportanhänger beim Strassenverkehsamt vorführen müssen und wie gewohnt habe ich die Schlinge über den Hacken gelegt. Der Zuständige Beamte meinte, es gienge Ihn nichts an aber wenn ich damit von der Polizei erwischt werde, gibt es eine Busse. Dann habe ich dem Beamten mal kurz und freundlich auf den Zahn gefühlt. Ich habe Ihn gefargt ob es denn erlaubt sei, wenn ich an der Tragkonstruktion am ML selbst etwas anschweisse, anschraube oder umschlinge nach begutachtung fand er keine einzige Stelle wo dies möglich wäre. Darauf hin meinte der Beamte nein ganz klar nicht. Es braucht eine zugelassene Vorrichtung die vom Hersteller frei gegeben ist. Da habe ich gekonntert und sagte Ihm das Merzedes für den ML so etwas nicht vorgesehen hat und das Fahrzeug auch ohne diese Einhängevorrichtung eine gültige Strassenzulassung habe. Da hat er mir recht gegeben. Bei Merzedes gibt es definitv nichts zu kaufen. Dann meinte er, dass es Ihm egal sei solange es nicht selbst gebasteltes am Fahrzeug hängt. Jedoch sei er sich sicher dass es eine Busse gibt. Am Abend habe ich dan meinen Feund angerufen der bei der Polizei arbeitet und ich schilderte Ihm die Situation. Eines Abends erschien der Kollege mit zwei weiteren Kollegen und Sie schauten sich gemeinsam das Fahrzeug an und nickten und meinten, mann könne zwar etas am abnehmbaren Hacken befestigen jedoch, wenn dieser Abfakken würde, wäre die Wirkung auch wieder nicht da. Der eine der für Verkehrskontrollen zuständig ist meinte, das müsse das Strassenverkehrsamt regeln.mdaraufhin kachte ich schallen heraus und erzählte Ihm die Geschichte. Nach zwei Telefonaten war klar das weder für die Polizei noch das Zuständige Strassenverkehrsamt überhaupt noch etwas klar ist. Mit grossen Schulterzucken hat der Polizist gesagt,mer würde mir keine Busse erteilen jedoch wir die Frage bei Jeder Kontroll die selbe Debatte ergeben und wenn einer uneinsichtig wäre müsste ich wohl bezahlen. Eigentlich ist es eine Schweinerei, dass die Fahrzeughersteller nicht schon längst auf dieses Thema reagierten und eine Lösung anbieten. Sei es als Zugelassenes Zubehör zum Nachrüsten aber in jedem Fall bei Neufahrzeugen. Jeder zuckt die Schultern und meint es sei nicht sein problem fazit. mein Vatre kaufte sich vor einem Monat einen Skoda Kodiaq mit der selben Problematik an der AHK |
#379
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hab das auch gerade in Arbeit weil neues Audo in CH mit SchwenkAHK, kann dir die Unterlagen vom Astra und StVA mailen wenn du willst. Was jeder sagt ist ja nichts wert, hilft ja nur schriftlich.
Das einzige was nicht stimmt ist die Agression gegen "selbst gebasteltes". Es gibt kein Gesetz, wie die Öse auszuschauen hat in CH. kennst du diese? https://caron-fahrzeugtechnik.ch/art...artnr=01450110 |
#380
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Ich habe zu dem Thema als betroffener mal VW angeschrieben. Wir haben einen Touareg ab Werk mit Anhängekupplung bestellt. Dieser hatte keine Öse an der Schwenkbaren Anhängerkupplung. Hier das Antwortschreiben von VW.
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
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#381
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Ja, mit dem Wisch wollte mich VW Schweiz auch abspeisen. Wenn es der gleich ist, steht gar nicht, für welche Länder das gütlig sein soll. Und Absender ist nur VW Niederlassung D. Also was soll das für die CH oder NL???
Von daher also gleich erst mal ein Wisch fürs Klo. Wenn für ein Fahrzeug spezielle Regeln gelten sollten, müsste das ja in den Fahrzeugschein. Und diese Mühe macht sich VW natürlich nicht. ha ha ha Und wie willst du jetzt bei einer allfälligen Kontrolle herausfinden, nach welcher Prüfnorm jetzt deine Karre geprüft wurde??? Völlig Mist. Immerhin hat VW mir versprochen, irgend ne Öse anzubauen, was dran ist werde ich morgen bei Abholung sehen Eigentlich kanns ja nicht so schwierig sein, nen Haken für ganz Europa kompatibel zu gestalten.... Ausserdem ist ja im Falles des Falles der Fahrer im Eimer und nicht der Konzern... |
#382
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Ich lese das so, das in der EU beide erlaubt sind. Also nur in der EU. Ausserhalb der EU gelten dann die jeweiligen Vorschriften des nicht EU Staates.
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 |
#383
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Is das geil... bei meinem VW Porsche ist es auch so, dass da keine Öse ist.
Ich habe inzwischen den Verdacht, dass das die selben Ingenieure für gut befunden haben, die auch an den Abgasmessungen mitgewirkt haben *lol* Gesendet mit meinen Wurschtfingern
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#384
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also ich hab bei meinen Autos je ne nachgerüstete Abnehmbare AHK dran. Bei dem einen ist es eine von Bosal und die andere ist von Westfalia... an beiden Trägern der AHK sind Ösen für das sicherungsseil vorhanden. Und die Kupplungen sind schon mehr als 10 Jahre an den Fahrzeugen dran... eine ist selbst von mir eingebaut und die andere ist ab Werk am Auto. Warum jetzt andere Hersteller das nicht anbieten ist mir auch nicht so ganz klar... auf jeden Fall ist es eigenartig.
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MfG, Frank. |
#385
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bitte unterscheidet doch folgendes:
- technische Zulassung eines Fahrzeuges (ist immer landesspezifisch, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde) - Verkehrregeln gem Verkehrregelverordnung (ist immer landesspezifisch für ALLE Verkehrsteilnehmer)
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Grüssle Cello |
#386
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falsch, Du kannst mal beim ASTRA nachfragen, die geben Dir klipp und klar Auskunft
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Grüssle Cello |
#387
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Hallo an die Runde,
wenn Cello schon argumentiert, dass eine Zulassung immer landesspezifisch ist - fahrt ihr alle in der Schweiz ohne VWs rum? Oder haben alle VWs in der Schweiz eine Öse (siehe Thread - haben sie nicht)? Sollte ein deutsches Zulassungsverfahren allgemein für die Zulassung der Bauart von der Schweiz akzeptiert sein, machen die Rosinenpickerei und befinden die AHK dann doch für unzulässig? Dann ist es nicht akzeptiert. Träum gerne weiter mit "klipp und klar" - spätestens seit der Bootszulassung am Bodensee habe ich aufgehört, den Traum mitzuträumen . Da kamen beispielsweise zum Thema Schwimmwesten persönliche Meinungen von Mitarbeitern, die dann nach mehrfachem eMail-Verkehr erst zurückgenommen wurden. So sieht eine Regelauskunft für mich nicht aus. Grüße Tycho |
#388
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also bei meinem neuen Ford Ranger sieht das so aus....
und trotzdem werfe ich die Schlaufe über den Haken, ich halte die ganze Diskussion für komplett überflüssig.
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Leinen los, Holger Früher hatten wir Sex, Drugs and Rock'n Roll. Heute haben wir Rauchverbot, Frauenquote und Laktoseintoleranz ! |
#389
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Du hat doch Löcher am Fixteil.
Für mich ist klar: ich fahr mit Hänger weder nach NL noch in die Schweiz. Basta.
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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#390
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Zitat:
Für Bussen und Strassenverkehrsordnung ist immer noch das Zuständige Strassenverkehramt des Wohnkantons zuständig. Dort werden auch die Verordnungen geregelt. Astra ist ein Verband der Sondertranporte und sonderregelungen quasi bearbeitet und dem Strassen verkehrsamt zu dient. Beispiel: für meine Überbreite Bewilligung musste ich über das Astra die Anmeldung machen. Ausgestellt und verordnet wurde es dann vom Strassenverkehrsamt. Die Polizei hält sich an das Schweizerische verkehrsrecht und verzeigt beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons. Kleine Delike kann sie selbst verzeigen. |
#391
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Versteh ich das richtig, das da bei Euch jeder Kanton sein eigenes Süppchen kochen kann?
Ehrlich, da bin ich froh in der EU zu leben. Wenn ein Fahrzeug in einem Land technisch zugelassrn ist, gilt das in jedem Land der EU - Fertig. Da würd ich auch in NL ein Fass aufmachen, wenn die mich mangels Begestigungsöse aufhalten würden - wozu haben wir den EuGH... Gesendet mit meinen Wurschtfingern |
#392
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Falsch
Zitat:
Das ASTRA als Bundesamt stellt die Regeln auf auf Bundesebene, also für das ganze Land. Die Kantone machen die Umsetzung gemäss den Regeln vom ASTRA. .
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#393
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Zitat:
Das ASTRA als Bundesamt stellt die Regeln auf für das ganze Land, für alle Kantone. Die Kantone setzen die Regeln um, gemäss den gleichen Vorgaben vom ASTRA. Aber ... es ist menschlich dass die selben Regeln nicht überall gleich scharf umgesetzt werden. Ist in D nicht anders mit den Bundesländern. Zitat:
Beispiel, 100 km/h Zulassung für Anhänger. Gilt auch nicht in allen EU Ländern.
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Richard En Gruess vom Bodensee Geändert von lebch (19.01.2018 um 20:49 Uhr)
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#394
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Zitat:
Das mit der Geschwindigkeit ist ne ganz andere Nummer. Nur weil ich in D mit meinem Auto 250 fahren darf, darf ich das in Ö nicht. Geschwindigkeit darf jeder selbst regeln, aber ich darf überhaupt fahren... Gesendet mit meinen Wurschtfingern |
#395
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Zitat:
Und da liegt der Hacken was im Aargau gilt, gilt nicht in St. Gallen. Je nach Richter wird dies schrärfer oder milder behandelt. Da ich beruflich in der Ganzen CH unterwegs war, wir sogar der Bussenkatalog nicht nach Astra sondern nach Kanton geregelt.mebenso gibt es Kantone mit festinstallierten Radafallen und in einigen Kantonen sind nur mobile erlaubt. Zudem kann sogar eine Stadt selbst über ein Aufstellen und Bussenverteilung bestimmen. Im Klartext bedeutet dies,mdass wir zwar ein Schweizerisches Strassenverkehrsrecht haben jedoch die Massregekung kantonal gehandhabt wird. Aber auch hier gubt es Unterschiede, keichte vergehen werden direkt vom entsorechenden Kanton oder Zuständigkeitsbereich zugestellt. Gröbere Vergehen werden immer an den Wihnkanton geleitet und dort dann geahndet.. Ja wir Schweizer haben es gut |
#396
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Zitat:
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Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941) |
#397
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Zitat:
danke für das Antwortschreiben..... Ich habe auch einen Tuareg mit AHK ab Werk (elektronische Auslösung zum Ein- Ausschwenken).... Habe heute auch mal geguckt und keine Öse gefunden, dachte schon ich bin bescheuert.... Hatte mir aber ehrlich gesagt auch noch nie Gedanken darüber gemacht - und werde mir künftig auch keine Gedanken machen... das Abrißseil kommt weiterhin über die AHK und fertig... Und in die Schweiz fahre ich ohnehin nicht mit Anhänger .
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Gruß Berni |
#398
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Wenn ich auch kurz meinen Senf dazugeben darf
Habe vor ein paar Wochen in AT den E zu B gemacht. Also den Zusatzschein um schwere Hänger (bis 3,5t) ziehen zu dürfen. Zumindest in AT ist es mit Sicherheit so, dass das Seil fix mit dem Zugfahrzeug verbunden werden muss. Einfach um den Haken legen reicht definitiv nicht aus (da keine fixe Verbindung). Man kann es natürlich so machen (habe ich auch schon), aber bei einer Kontrolle kann (nicht muss) es dann Probleme = Strafe geben. Wir wurden auch extra darauf hingewiesen, dass insbesondere in der Schweiz sehr genau kontrolliert wird. Aber auch gerne in Italien, Slowenien und Kroatien (Devisenbringer ...). Grüße C |
#399
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Zitat:
Verkehrsregeln MÜSSEN auch FZ die nach dt Zulassungverfahren zugelassen wurden, einhalten. Du kannst gerne beim Bundesamt für Verkehr (ASTRA) nachfragen
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Grüssle Cello |
#400
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Ja, ausserdem schreibt VW sogar in der Bedienungsanleitung, dass im Zusammenhang mit Anhänger die Landestypischen Regeln nachzufragen sind (hab den Text jetzt nicht auswendig vor Augen).
VW weiss also um das Problem, und schwatzt sich raus. Kundenfreundlicher wäre es in jedem Fall, wenn VW von den Zulieferern nur AHKs mit Öse einbauen würden, dann könnten sie schreiben, dass das Fahrzeug europaweit einsetzbar ist. In der CH ist es zum Beispiel nicht Vorschrift, einen Verbandskasten mitzuführen. Also legt VW auch keinen ins Auto, mit der Begründung, wäre nicht Vorschrift. Bei der AHK wäre die Öse zwar in der CH Vorschrift, aber es wird keine mitgegeben. Alles irgendwo legal, aber halt nicht kundenfreundlich. Schade eigentlich. UND: Eigentlich macht die Öse sogar Sinn, habe eben neulich auf der AB einen Pferhänger gesehen, wo die Bremsseilschlaufe in der Luft hing. Gut, abgerissen ist der Hänger dann nicht... Geändert von kurz (01.02.2018 um 11:26 Uhr) Grund: . |
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