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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#401
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Jetzt auch druckfrisch als Info-Broschüre vom Ministerium, ist noch als Vorlage, aber so wirds gedruckt verteilt.
Das Erste in englischer Sprache, das Zweite in kroatisch Geändert von glumpo (15.01.2013 um 13:04 Uhr)
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#402
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Danke Glumpo !!!
P.S. was ist koratisch ??? eine neues Tischmodell von Ikea ) duck und wech.... Grüße Christian
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#403
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HI,
Kann mir jemand sagen, wo ich die Verzollung durchführe, wo ich hingehen muss und die Papiere abgeben kann? Die Registrierung macht der Hafenkapitän. |
#404
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Zitat:
DAs Bindeglied zwischen Verbraucher und Zoll ist die Spedition, die sind bevollmächtigt. Und diese Speditionen sind auf der Seite des Zoll's erwähnt, ich krame es raus sobald ich bischen mehr Zeit habe. |
#405
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Das ist die Liste, aller in Kroatien anwesenden, und vom Zoll anerkannten Speditionen,
diese sind befugt Dokumente zu erstellen und die Verzollung vorzunehmen. Für die Punatler unter uns dürfte GAJETA, d.o.o. Punat, am günstigsten liegen Geändert von glumpo (15.01.2013 um 14:25 Uhr)
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#406
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HI,
ein Problem gibt es noch zu klären. Boote die älter wie 8 Jahre sind, sind von der Umsatzsteuer befreit, aber nicht vom Zoll. Dieser soll laut Kroatien mit 1.Juli 2013 wieder 8% betragen. D.h. alle Boote die älter als 8 Jahre sind werden formal in die EU importiert. Für diese Booet verlangt der kroatische Zoll dann 8%. So würde es Sinn machen das Boot jetzt zum Sondertarif von 6,7 % zu verzollen. Ebenso ist noch ungeklärt, ob die Boote nach dem EU-Beitritt von Kroatien wieder im Ursprungsland registriert werden dürfen. Theoretisch ja , nur wenn Kroatien dies mit einem Gesetz verhindert. z.B. Alle Boote die länger als 90 Tage in Kroatien verweilen müssen in Kroatien registriert sein. Ihr seht noch viele Dinge sind noch nicht eindeutig geklärt oder ausformuliert. Nach Rücksprache von SeaHelp haben diese schon einige Hürden genommen, und werden auch diese nehmen. Ebenso wird an einer Online Datenbank gearbeitet, die alle Formulare für die benötigten Abläufe in echtzeit darstellt, und jeder Antragsteller kann sich aktuell über den Stand seines Antrages informieren. Also ihr wisst wohin ihr euch wenden sollt. Geändert von XXXXXXX (15.01.2013 um 14:20 Uhr) |
#407
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Und nun für alle die INFOS gerne in deutscher Sprache lesen
Geändert von XXXXXXX (14.10.2016 um 22:48 Uhr)
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#408
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Hallo Glumpo,
ich kann doch auch selber zum Zoll oder Finanzamt marschieren und dort vorstellig werden , oder ? Die Spedition brauchts doch nur für Eigner, die nicht selbst tätig werden wollen , oder ? Ganz andere Frage, wenn ich mir den Ablaufplan so anschaue, dann kann das Boot doch zum Zeitpunkt der Versteuerung und Verzollung noch in D angemeldet sein, die wollen ja keine Löschungsbescheinigung sehen... Was passiert den, wenn ich die Zollpapiere in Händen halte und das Boot einfach nicht umflagge ?? Bis zum EU Beitritt steht es ja noch unter Zollverschluss wenn ich das so möchte , oder ?? Gibts irgendwo ein Gesetz, das die umflaggung vorschreibt ??? Grüße Christian |
#409
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Zitat:
Nein beim Zoll hast nichts verloren, das machen die Spedis, derZoll hat damit garnichts zu tun, Spedition ermittelt die zu zahlende Gebühr und erstellt die Unterlagen. UNd wenn du das mit deinem Boot machst, dann gebe ich dir eine Vollmacht und schon kannst es mit meinen Boot auch machen, oder noch 20 andere Boote mitmachen. |
#410
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Zitat:
Doch sie wollen eine Bescheinigung über das Löschen Beantragung einer Löschung des Wasserfahrzeugs aus dem Heimatsregisters und Beschaff ung einer Bescheinigung über die Löschung aus dem Wasserfahrzeugsregister des Heimathafens |
#411
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Zitat:
Von einer Spedition verlange ich aber, dass die Brüder Dokumente in Englisch akzeptieren... die kriegen Kohle für Dienstleistung... zum Thema Löschung aus dem Schiffsregister, laut Liste von Dir, ist bei der Versteuerung unter Punkt 3 ein Strich, was wohl bedeutet, die wollen das Ding nicht sehen.... erst der Hafenkapitän will das Ding sehen... Gesetzeslücke entdeckt ? Grüße Christian
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#412
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Zitat:
Ich weiß nicht wie sehr das aneinander gekoppelt ist, wegen Kontrollen später auf dem Wasser. Geändert von glumpo (15.01.2013 um 15:33 Uhr) |
#413
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Christian, hast du dein Boot beim WSA angemeldet?
Wie willst das machen mit der Abmedlebescheinigung? Die stellen doch keine aus |
#414
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Wegen WSA hab ich heute schon eine mail an die in der Broschüre angegeben mail-adresse geschrieben, bin gespannt ob da Antwort kommt
Ergebniss kommt Wolfgang Geändert von idefix01 (15.01.2013 um 15:50 Uhr)
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#415
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Zitat:
Steht auch in dem Flyer drin dass Dokumente in Kroatisch vorliegen müssen. Also den ganzen Kram übersetzen lassen, oder....einfach so vorlegen und abwarten Alle Unterlagen sind im Original oder als beglaubigte Abschrift einzure.ichen, falls nichts anderes angegeben (fremdsprachige Unterlagen müssen durch autorisierte Übersetzer ins Kroatische übersetzt werden Alle Unterlag Alle Unterlagen sind im Original oder als beglaubigte Abschrift einzureichen, falls nichts anderes angegeben (fremdsprachige Unterlagen müssen durch autorisierte Übersetzer ins Kroatische übersetzt werden en sind im Original oder als beglaubigte Abschrift einzureichen, falls nichts anderes angegeben (fremdsprachige Unterlagen müssen durch autorisierte Übersetzer ins Kroatische über Alle Unterlagen sind im Original oder als beglaubigte Abschrift einzureichen, falls nichts anderes angegeben (fremdsprachige Unterlagen müssen durch autorisierte Übersetzer ins Kroatische übersetzt werden setzt werden |
#416
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Cool, unter Punkt 4 soll es angeblich möglich sein alles selber zu verzollen.
Ist mir neu, aber gut....wenns geht wieso net. |
#417
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Ich habe ADAC , die stellen eine Löschungsbescheinigung aus, sogar auf Kroatisch...
Kontrollen auf dem Wasser bis 1.7.2013 dürften kein Problem darstellen, die wissen ja nicht ob das Boot schon versteuert ist... , es liegt ja unter Zollverschluss... Ab 1.7. ist es kroatisch versteuert unter D-Flagge, was ja dann geht... ich weiss sehr dünnes Eis.... Grüße Christian
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#418
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Zitat:
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#419
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Zitat:
Sehr geehrter Herr Wolfgang xxxxxx Sie konnen das Boot in das Kroiatische Schiffsregister einschreiben, nur wenn Sie uns Nachweisen konnen das, das Boot schon aus dem gultigen Register geloscht wurde. Das Boot kann nicht gleichzeitig in mehreren Schiffreistern eingeschrieben sein. Mit freundlichen grusen, Turismus Abteilung der Kroatischen Wirtschaftskammer From: ++++++++++++++++++ Sent: Tuesday, January 15, 2013 1:57 PM To: nautika Subject: Löschunsnachweis der Abmeldung Sehr geehrte Damen und Herren, für die Abwicklung der Einschreibung ins kroatische Schiffsregister fordern Sie einen "Löschungsnachweis" der alten Zulassung. Unser Boot ist beim Deutschen Wasser- und Schifffahrtsamt registriert, man kann das Boot abmelden, bekommt aber keine "ofizielle" Abmeldebestätgung mehr, nur einen Screenshot mit Amtsstempel, langt das als Nachweis ? Bitte kurze Info. Mit freundlichen Grüßen Entweder nicht verstanden oder Standard-Antworten, ohne richtig zu lesen ok, 2 Anlauf Wolfgang
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#420
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Befreiung für Boote, die älter als 8 Jahre sind
Ist die USt-Befreiung für alte Boote wirklich schon fix? Aus dem Flyer ergibt sich das nicht? Gibt es dazu eine verlässliche Quelle?
Grüße aus Wien!
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#421
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Steuer
Hallo ,mein Boot aelter als 8 Jahre liegt unverzollt in Kroatien.
Ich ging davon aus wenn ich die 1,7 % Zoll bis Ende Juni bezahle ist mein Boot verzollt. Versteuert muss es nicht werden da aelteres Baujahr. Ich lese jetzt etwas von 8 % Zoll ab dem 1.6.2013. Vielleicht kann mir das jemand erklaeren. Gruss Wolfgang |
#422
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Hallo Wolfgang,
die 1,7% zoll gelten nur in Verbindung mit den 5% MWST bis 31.5.13,ansonsten gelten in Kroatien 8%. Gruss Gitti |
#423
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USt Befreiung für alte Boote (älter als 8 Jahre)
Ist die USt-Befreiung für alte Boote wirklich schon fix? Aus dem Flyer ergibt sich das nicht? Gibt es dazu eine verlässliche Quelle?
Grüße aus Wien! |
#424
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Ist noch nicht definitiv geklärt. Sollte in den nächsten Tagen publik werden.
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#425
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Noch eine Frage zur Versteuerung.....wie kann ein Finanzamt prüfen, ob die Mehrwertsteuerrechnung bei älteren Schiffen echt ist........in Österreich müssen die Belege nur 7 Jahre aufbehalten werden.....ein Mehrwertsteuernachweis vom Jahre 2000 ist meiner Meinung nach nicht zu überprüfen.....also ist das alles nur ein Papiertiger.......
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